Es ist unschön, aber da im angebotenen UTC Datenblatt ebenfalls von 2 %
die Rede ist, wirst Du nichts machen können.
Wenn Du das haben möchtest was Du bestellst, wirst Du andere Lieferanten
nehmen müssen.
Jürgen schrieb:> Auf meine Reklamation hin erhielt ich als Antwort, dass LP 2950 ACZ3,3> "nur" die Bestellbezeichnung sei.
Wenn Du Dir die Datenblätter anschaust, siehst Du dass UTC einer der
möglichen Lieferanten ist:
http://www.reichelt.de/index.html?;ACTION=7;LA=3;OPEN=0;INDEX=0;FILENAME=A200%252FDS_LP2950.pdf;SID=25A@tUM6wQARkAAA@QRqkebf6e01facaa715f518738e2b03e885e> Wie seht ihr das? Muss Reichelt die LP 2950 ACZ3,3 liefern oder nicht?
Da kein besitmmter Hersteller angegeben war glaube ich nicht, dass Deine
Rechte über einen normalen Onlinekauf-Rücktritt hinausgehen. Du kannst
die Teile zurückschicken, da der Wert unter 40 Euro liegt allerdings auf
Deine Kosten.
BTW: Nein, Halbleiter sind nicht vom Umtausch ausgeschlossen. Auch wenn
kreative Händler sich gerne mal solche Grüchte für ihre AGB ausdenken.
Und es hat einen Grund, warum die Händler etwas teuerer sind, bei denen
Du exakt ein bestimmtes Bauteil bestellen kannst.
> Muss Reichelt* die LP 2950 ACZ3,3 liefern
Sie müssen was gleichwertiges liefern wie angepriesen.
Ein 2% ist nicht gleichwertig einem 0.5%,
man kauft ja nicht ohne Grund ACZ statt CZ.
Da allerdings das verlinkte Datenblatt vom 2%er stammt,
könnte es schwer sein, denen zu zeigen, daß das Ding
nicht die bestellten Eigenschaften hat.
Aus Kulanz würde jeder Elektronikversender umtaischen.
Unter Angelika hätte Reichelt das wohl noch getan.
Unter Daetwyler muß die Rendite hochgeschraubt werden,
es verschlechtert sich gerade viel bei Reichelt.
Man sollte sich nach anderen Quellen umsehen, es gibt
über 100 Elektronikversender in Deutschland. Darisus
hat zwar nicht alles da, was er bewirbt, aber auch der
Rest ist reichhaltig.
Jörg S. schrieb:> MaWin schrieb:>> Unter Angelika hätte Reichelt das wohl noch getan.> Glaub ich nicht. Die "Bestellnummern" waren früher ja auch schon so.
Angelika? War das nicht der Klaus, damals?
Reichelt ist halt für Hobbybastler und dafür haben die ne tolle Auswahl
und gute Preise. Wenns dann halt irgendwie in Richtung pro gehen soll,
auch für den ambitioninierteren Hobbyisten dann kann man ja bei Digikey
bestellen. Die dortigen Konditionen sind noch gut für Privatmenschen
auszuhalten. Man muss halt für jede Bestellung mindestens 65 EUR + MwSt+
Versand rechnen. Dafür sind viele Teile nochmal billiger als bei
reichelt (z.B. AVRs).
gruß cyblord
Jürgen schrieb:> Hallo,>> ich haben LP 2950 ACZ3,3 bei Reichelt bestellt und USC 2950L erhalten.> Die erstgenannten haben eine Toleranz der Ausgangsspannung von 0,5 %,> die zweiten eine von 2 %.>> http://www.reichelt.de/ICs-LMC-LS-/LP-2950-ACZ3-3/3/index.html?;ACTION=3;LA=446;ARTICLE=122756;GROUPID=5467;artnr=LP+2950+ACZ3%2C3;SID=11UFsbeH8AAAIAACWaibI3bb51d9976930765d644050033329a72>> Auf meine Reklamation hin erhielt ich als Antwort, dass LP 2950 ACZ3,3> "nur" die Bestellbezeichnung sei.>> Wie seht ihr das? Muss Reichelt die LP 2950 ACZ3,3 liefern oder nicht?>> mfg>> Jürgen
Du kannst das gerne zurücksenden wenn Du unzufrieden bist, aber Reichelt
muß Dir nicht dieses bestimmte Teil von dieser bestimmten Firma und zu
diesen Spezifikationen liefern.
In den AGB von Reichelt steht sicherlich etwas, wie das alles was sie
zeigen gar kein Angebot ist, sondern Du als Verbraucher zuerst das
rechtliche Angebot machst. Desweiteren wird sicher zu lesen sein, dass
sich Reichelt vorbehält ähnliche Teile zu liefern.
Wenn die Teile für Dich nicht taugen schicke sie zurück, ansonsten
kannst Du das Problem auch mit der Hotline vertiefen. Evlt. können sie
Dir dann die speziellen Teile doch besorgen und das Problem war ihnen
nicht bewusst.
Aber ich glaube nicht, dass Du Reichelt dazu zwingen kannst Dir diese
speziellen Teile eines bestimmten Herstellers zu liefern (siehe AGB).
Naja, das ist nicht herauszulesen. Allerdings gibt es ein paar Gummi-§:
>1.3 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der Geräte und Produktbeschreibungen >sind freibleibend. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Im Hinblick auf die >ständige techn. Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behalten wir uns >Änderungen in Konstruktion und Ausführung vor.
Damit kann man schon fast alles ähnliches verkaufen.
Gerd schrieb:> Naja, das ist nicht herauszulesen. Allerdings gibt es ein paar Gummi-§:>>1.3 Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der Geräte und>>Produktbeschreibungen sind freibleibend.> Damit kann man schon fast alles ähnliches verkaufen.
Ob die AGB gültig sind, steht auf einem anderen Blatt. Bei den meisten
Versendern halten sie einer gründlichen Überprüfung nicht stand, wie
man immer wieder bei Stiftung Warentest oder c't liest.
Wenn der bessere Typ bestellt wurde und die Bezeichnung eindeutig ist
und auch berechnet wurde, ist ist ein gültiger beidseitig verbindlicher
Kaufvertrag darüber entstanden. Minderwertige Ware muß nicht akzeptiert
werden. Reichelt eine angemessene Frist setzten den richtigen Typ zu
liefern. Nach Ablauf der Frist wenn sie nicht geliefert haben kannst du
den Artikel woanders kaufen und alle dafür entstandenen Kosten
(Kaufpreis,Porto) von Reichelt zurückverlangen. Das da verschiedenen
Datenblätter zum download liegen hat meines Erachtens keine Bedeutung.
In der Produktbeschreibung steht auch nichts davon das minderwertige
Produkte geliefert werden. .. aber hast du soviel bestellt das sich der
Aufwand lohnt? ggf Anwalt einschalten. Lieber als Konsequenz bei
besseren Händler bestellen.
Es steht aber eben überhaupt kein Hersteller explizit da. Wie soll man
jetzt daraus eine Verpflichtung ableiten? Die Dinger heißen doch bei
allen Herstellern gleich.
>BTW: Nein, Halbleiter sind nicht vom Umtausch ausgeschlossen. Auch wenn>kreative Händler sich gerne mal solche Grüchte für ihre AGB ausdenken.
Kannst Du ein Aktenzeichen o. ä. nennen, dass Deine Behauptung
untermauert? Wäre schon interessant denn ich kenne es eigentlich auch
nur so, dass Halbleiter generell immer vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Jupp schrieb:>>BTW: Nein, Halbleiter sind nicht vom Umtausch ausgeschlossen. Auch wenn>>kreative Händler sich gerne mal solche Grüchte für ihre AGB ausdenken.>> Kannst Du ein Aktenzeichen o. ä. nennen, dass Deine Behauptung> untermauert? Wäre schon interessant denn ich kenne es eigentlich auch> nur so, dass Halbleiter generell immer vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Ist das nicht falsch herum? Wenn du der Meinung bist, Halbleiter nehmen
da eine Sonderstellung ein, dann bringe eine Norm oder ein Aktenzeichen.
Ansonsten sind Halbleiter Waren wie alle anderen auch.
Jürgen schrieb:> ich haben LP 2950 ACZ3,3 bei Reichelt bestellt und USC 2950L erhalten.
1. Wieviele sind es denn überhaupt?
2. Weicht denn die Ausgangsspannung überhaupt mehr als 0,5% ab?
Formal kannst Du die gelieferten Teile zurückweisen, da diese nicht die
0,16A liefern, wie unter "technische Daten" angeführt.
Generell stehen die Reichelianer wohl mit den Bezeichungen ACZ und CZ
auf dem Kriegsfuß. Sieht man sich bei 3.0 oder 5.0 Reglern um, so sind
die CZ teuerer als die ACZ. Da stimmt doch etwas nicht.
@ cyblord:
Würde ich auch so sehen.
Insbesondere das Widerrufsrecht für Verbraucher lässt keine Ausnahmen
für Halbleiter erkennen. Nur verderbliche etc. Waren sind
ausgeschlossen.
Dieses lässt sich mit AGB natürlich nicht aushebeln.
Chris D.
cyblord ---- schrieb:> Es steht aber eben überhaupt kein Hersteller explizit da. Wie soll man> jetzt daraus eine Verpflichtung ableiten? Die Dinger heißen doch bei> allen Herstellern gleich.
Und deswegen hat Reichelt auch bei dem LP 2950 vier Datenblätter
abgelegt. Bei Reichelt bedeuten mehrere Datenblätter soviel wie "du
bekommst das Bauteil was wir gerade in der Sammelkiste zufällig als
erstes rausholen".
Bzw. bei Reichelt wird es wohl eher so sein, dass Reichelt das kauft was
gerade am günstigsten ist. Darum bei Reichelt immer darauf achten ob bei
einem Artikel mehrere Datenblätter hinterlegt sind. Die
Bestellbezeichnung ist bei Reichelt nicht generell gleich der
Herstellerbezeichnung.
Timmo H. schrieb:> Die Bestellbezeichnung ist bei Reichelt nicht generell gleich der> Herstellerbezeichnung.
Das ist der Pudels Kern! Es besteht da natürlich die
Verwechslungsgefahr. Aber ob man damit rechtlich erfolgt hat ist
zweifelhaft.
Wer ein ganz bestimmtes Bauteil haben will, dann bestellt man es nicht
bei Reichelt wenn dort mehrere Datenblätter hinterlegt sind.
Glaubt denn jemand im Ernst, dass Reichelt die Bestellbezeichnung jedes
mal ändern würde wenn sie wieder einen anderen Hersteller des Bauteils
in ihrer Tonne haben? Sicherlich nicht. Darum packen sie einfach alle
Datenblätter zu den Artikel und solange die grundlegende Funktion und
Pinning gleich ist, ist das eben der Artikel. Einem Otto-Normal-Bastler
reicht das allemal aus, und dem wäre es sonst auch pups-egal ob nun
0.5,1 oder 2% Toleranz. Und an diese Otto-Normal-Bastler richtet
Reichelt sein Auswahl eben auch. Bei Mouser etc. bekommt man eben keine
einzelne USB-Buchse für 0,17 Euro, da muss man schon mehr kaufen damit
der Staffelpreis auf dem Niveau ist. Dafür bekommt man dort eben auch
genau das Bauteil was dort ausgezeichnet ist.
Bei Reichelt gibts halt nur eine Bestellbezeichnung, bei Mouser etc.
gibts neben der Bestellbezeichnung auch noch eine Herstellerteilenummer,
und nur die ist bindend.
q Jürgen (Gast)
>ich haben LP 2950 ACZ3,3 bei Reichelt bestellt und USC 2950L erhalten.>Die erstgenannten haben eine Toleranz der Ausgangsspannung von 0,5 %,>die zweiten eine von 2 %.
Die 0,5% gelten aber nur für Tj=25°C. Da Du die aber nicht einhalten
wirst, gilt eher der andere Wert, der dann von 1% ausgeht. Damit
relativiert sich schon mal der "Riesen"vorteil.
@ cyblord ---- (cyblord)
>Es steht aber eben überhaupt kein Hersteller explizit da. Wie soll man>jetzt daraus eine Verpflichtung ableiten? Die Dinger heißen doch bei>allen Herstellern gleich.
Hersteller nicht - aber zumindest eine gewisse Eigenschaft, die durch
ACZ in der Bezeichnung suggeriert wird. Auch bietet Reichelt den CZ-Typ
an, was nochmal suggeriert, daß hier ein Unterschied gemacht wird.
Daß Reichelt Datenblätter angibt, tut nix zur Sache, denn das betrachtet
Reichelt selbst nur als reinen Informationsservice, nicht als
Zusicherung bestimmter Eigenschaften:
http://www.reichelt.de/index.html?;ACTION=6;PAGE=2;SID=10Tas0l38AAAIAAARKDCwde248ea403888f14ca1966a27c0715e2
Also gilt wohl doch nur die Bezeichnung. Und wenn dort ACZ steht, dann
darf man auch die ACZ-Qualität erwarten, und nicht CZ, welcher ja extra
nochmal angeboten wird (wo dann der UTC-Typ eher reinpassen würde).
Wenn Du also auf den Unterschied angewiesen bist, dann sollte
zurückschicken kein Problem sein (Umtausch gegen einen echten ACZ mag
vermutlich ein größeres Problem sein)
Autor: Chris D. (myfairtux) (Moderator) schrieb
bezüglich Thema "Umtausch von Halbleitern":
> @ cyblord:> Würde ich auch so sehen.> Insbesondere das Widerrufsrecht für Verbraucher lässt keine Ausnahmen> für Halbleiter erkennen. Nur verderbliche etc. Waren sind> ausgeschlossen.> Dieses lässt sich mit AGB natürlich nicht aushebeln.> Chris D.
Da gibt es aber ein rein praktisches Problem. Wie will der VK respektive
Versandhändler denn herausfinden, ob der Halbleiter überhaupt noch
funktioniert? Darf man sich das dann beispielsweise so vorstellen. Kunde
betritt den Conrad. Legt seinen (möglicherweise gebrauchten, keiner weiß
es) 2N3055 auf die Theke, mit den Worten "Umtauschen! Brauch' ich
nich!". Die weibliche Teilzeitkraft an der Theke schickt den Kunden dann
mit den Worten "Moment! Müssen wir erst überprüfen, ob's noch geht!" zum
guten, (hoffentlich) fachkundigen Mann, der die Bauteile rausgibt. Dort
stehen gerade 5 Leute an, die alle etwas ungewöhnliches brauchen (also
wie immer). Katalognummern kennt natürlich (wie meistens) keiner von
denen. Gedult ist angesagt. Beratungsbedarf für Beratungsresistente will
im geflegten Ton geäuert werden. Es vergehen locker 30 Minuten, bis der
Kunde dann seinen 2N3055 auf die Theke legen darf. "Hier, möcht' ich
umtauschen!", heißt es. VK daraufhin, "Moment, geht der denn überhaupt
noch? Was hamse denn damit gemacht". "Abba ja doch, hab'n nich
benutzt!". VK: "Das muss ich prüfen!" holt ein Multimeter heraus und
fängt an Diodenstrecken durchzumessen (Fachmann eben :)). "Hmm .. seint
OK zu sein!". Zeit vergeht .. Umtausch (diesmal) geglückt.
Der nächste Kunde betritt das Areal mit einem Timer-IC 555 im Tütchen in
der Tasche und schreitet richtung Theke. Kram .. such .. "Hier!".
"Möcht' ich umtauschen!" "Moment! Ich schicke Sie mal runter zu'dn
Bauteilen". "Da wird das geprüft ..!"
Diesmal 7 Kunden an der Bauteiletheke ..
--
Das kann man sich jetzt mit allen möglichen Halbleitern
durchdeklinieren. Wie oft das gut geht und wie oft nicht mag sich jeder
ausmalen.
Mal ehrlich, die dann zurückgebrachten Waren möchte ICH nicht unbedingt
wissentlich als Neuware beim nächsten Einkauf angedreht bekommen.
SO gesehen sind Halbleiter IMMER verderbliche Ware. Jedenfalls die
aktiven Halbleiter. Alles was MOSFET heißt besonders. ICs generell.
Gewiss, unterscheiden kann man Lötspuren und dann vom Umtausch
ausschließen. Aber alles was man sockeln kann oder mit Kokodilklemmen
vorübergehend nutzen könnte wird heikel. Ein paar Widerstände kann man
vielleicht gerade noch so zurücknehmen. Beim Elko wird es schon
brenzlig. Vielleicht wurde der 4700uF'er schon mal verpolt betrieben?
Wer soll die Zeit aufbringen 20 Elkos einzeln zu prüfen? Wer trägt die
Kosten (hierzulande)? Den Chinesen interessiert das nicht. Der verkauft
und verkauft und verkauft, auch ohne das die Ware immer ankommt.
Da müssten empfindliche Halbleiter schon generell versiegelt sein,
ähnlich wie bei CD's und DVDs. Das bedeutet aber ziemlichen Mehraufwand
bei der Verpackung und das würde sich in den Verkaufspreisen
(hierzulande) bemerkbar machen.
;-)
Proxxon schrieb:> Darf man sich das dann beispielsweise so vorstellen. Kunde> betritt den Conrad. Legt seinen (möglicherweise gebrauchten, keiner weiß> es) 2N3055 auf die Theke, mit den Worten "Umtauschen! Brauch' ich> nich!".
Das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht gilt nur bei
Fernabsatzverträgen. Wenn ein Händler freiwillig auch der Laufkundschaft
im Ladengeschäft eine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit einräumt, kann
er die die an beliebige Bedingungen knüpfen, also z.B. auch ganze
Produktgruppen wie Halbleiter von der Rückgabe ausschließen.
R. Max (rmax) schrieb:
> Das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht gilt nur bei> Fernabsatzverträgen ..
Ich weiß. Conrad ist da aber duchaus kulant und unterscheidet sich nicht
vom Fernabsatz. Habe selber schon mansches zurückgebracht wie Potis,
Übertrager etc., allerdings noch nie Halbleiter wie ICs oder
Transistoren. Das käme mir nicht in den Sinn.
;)
Proxxon schrieb:> Da gibt es aber ein rein praktisches Problem. Wie will der VK respektive> Versandhändler denn herausfinden, ob der Halbleiter überhaupt noch> funktioniert?
Das wird insbesondere schwierig, wenn der Kunde von seinem gesetzlich
zugesicherten Recht auf Gewährleistung Gebrauch macht. Innerhalb der
ersten sechs Monate hat der Händler den Beweis zu führen, dass der
Fehler in der Ware erst nach Erhalt zustande kam und nicht von
vornherein im Keim vorhanden war.
Ist der Transistor jetzt wegen Überlastung und unsachgemäßer Behandlung
eingegangen oder war der tatsächlich von Anfang an schlecht? Das zu
beurteilen fällt schon unter Forensik.
Das man gebrauchte Halbleiter nicht reklamiert ist so ein common
agreement. Dazu würden mich mal Gerichtsurteile interessieren.
Früher gab es in jeder Firma einen Eingangstest. Naja, jedenfalls
richtige Unternehmen, z.B. Telekom. Ich würde sagen, gerade wegen der
Halbleiter wurde das irgendwann abgeschafft bzw. durch secure-Sachen wie
verschweißte Beutel ersetzt.
Nicht wenige Händler werden die Ware einfach wieder ins Regal legen. Ob
Reichelt das macht, weiß ich nicht und will ich auch nicht öffentlich
beurteilen ;-)
Schreiben, daß das Teil unbrauchbar ist, Begründen, Ersatz kommt
bestimmt kostenlos. Den Schund darfst du vermutlich behalten.
Widerrufsrecht nutzen und zurück mit der Ware, welche man nicht
gebrauchen kann.
Da kann sich auch Reichelt nicht davon entbinden einem Kunden das Geld
zurück zu erstatten.
Wenn man allerdings unter 40€ Warenwert ist, kann sich das unter
umständen nicht lohnen. Dann würde ich eventuell erstmal das komplette
Paket (Welches durchaus 40€ übersteigt) Retounieren um mir dann 1-2 Tage
später die zwar schon richtig erhaltene Ware nochmal zu bestellen :)
Abdul K. schrieb:
Ich würde sagen, gerade wegen der
> Halbleiter wurde das irgendwann abgeschafft bzw. durch secure-Sachen wie> verschweißte Beutel ersetzt.
Bringt beim Widerrufsrecht auch nichts. Der Kunde darf den Beutel
natürlich aufmachen. Gerade wenn erst dadurch die eigentliche
Bezeichnung auf den Bauteilen zu erkennen ist. Die Hürde bevor ein
Händler Geld einbehalten darf, weil der Wert der Ware gemindert wurde,
ich sehr hoch. Dazu reicht eine geöffnete Verpackung lange nicht aus.
Ein geöffner Plastikbeutel noch viel weniger.
@Proxxon:
Ich weiß nicht was du da schwadronierst aber Gesetz ist Gesetz und da
gibts für Halbleiter keine Ausnahme. Natürlich ist das Widerrufsrecht
für Händler ein Problem, natürlich verursacht es Aufwand. Aber es ist
wie es ist. Damit müssen die Händler klarkommen.
gruß cyblord
Machen sie doch auch. "Kein Geschäft mit Endkunden" und dann guckste in
die Röhre. Was dir übrigens nach einer unsanften Aktion mit Reichelt
dann auch passieren kann. Also Ruhe bewahren!
Nicht das es dir wie vielen DSL-Kunden geht: Die haben dann auf einmal
die halbe Bandbreite als vorher.
cyblord ---- (cyblord) schrieb:
> .. Gesetz ist Gesetz und da> gibts für Halbleiter keine Ausnahme. Natürlich ist das Widerrufsrecht> für Händler ein Problem, natürlich verursacht es Aufwand. Aber es ist> wie es ist. Damit müssen die Händler klarkommen.
Jo. Da bekommt der Satz "Probieren Sie unsere Ware in aller Ruhe zuhause
aus" bei Halbleitern doch gleich eine ganz besondere Bedeutung. Bei der
nächsten Bestellung bekommst du dann dann eine Ladung verschrammter
Transen und ICs. Gebraucht-"Neuware" sozusagen, vom Umtausch eines zuvor
unzufriedenen Kunden. Nun wieder ordentlich verpackt und als Neuware
deklariert verschickt. Das schafft genau die "Sicherheit", die jeder
Käufer selbstverständlich von seinem Händler erwartet.
Das Problem wird der Chinese (Händler) nie haben. Dem schickt sowieso
keiner was zurück.
Proxxon schrieb:> cyblord ---- (cyblord) schrieb:>>> Jo. Da bekommt der Satz "Probieren Sie unsere Ware in aller Ruhe zuhause> aus" bei Halbleitern doch gleich eine ganz besondere Bedeutung. Bei der> nächsten Bestellung bekommst du dann dann eine Ladung verschrammter> Transen und ICs. Gebraucht-"Neuware" sozusagen, vom Umtausch eines zuvor> unzufriedenen Kunden. Nun wieder ordentlich verpackt und als Neuware> deklariert verschickt. Das schafft genau die "Sicherheit", die jeder> Käufer selbstverständlich von seinem Händler erwartet.
Sagmal hab ich das Gesetz gemacht? Schreib doch ne Beschwerde an den
Bundestag. Ich sag nur wie es ist. Ich würde auch keine LP2950
zurückschicken weil der Hersteller falsch ist. Aber man könnte. Das ist
der Punkt. Also reg dich ab.
> Das Problem wird der Chinese (Händler) nie haben. Dem schickt sowieso> keiner was zurück.
Du mit deiner Chinesen-Phobie. Seit wann gehts hier um Chinesen? Der
Chinese schickt einfach Ersatz wenn was defekt ist. Können deutsche
Händler doch auch so machen. Dann erübrigt sich das Problem.
> Machen sie doch auch. "Kein Geschäft mit Endkunden" und dann guckste in> die Röhre.
Ach Gottchen, hast du auch Angst vor deinem Schatten? Abduls
Märchenstunde mit Gruselgarantie heute? Können ja alle Händler in
Zukunft so machen. Frag mich wer da als erstes drunter leidet. Ohne
Endkunden auch keine Großkunden und keine Händler. Frag mal Proxxon, der
wird dir bestätigen dass dann der Chinese gerne diese Lücke füllen wird.
gruß cyblord
Komm mal wieder runter. Ich hab mir schon Leute verprellt, DSL halbiert
und mit Mühe wieder dupliziert, und mit Chinesen beide Erfahrungen
gemacht: Schmuddelware und auch kostenloser Ersatz (von ihm angeboten,
habs nie angefordert).
cyblord ---- (cyblord) schrieb:
> Sagmal hab ich das Gesetz gemacht? Schreib doch ne Beschwerde an den> Bundestag. Ich sag nur wie es ist.
Ist auch kein Vorwurf an dich. Ich habe nur mal den Gedanken
durchgestrickt, dass damit auch Schindluder getrieben werden könnte,
einschließlich die Bauteile gegen schlechtere (Hersteller) auszutauschen
und zurückschicken etc.
Dem TE würde ich allerdings raten, wegen der gelieferten Bauteile mit
schlechterer Tol., von Reichelt die beworbenen Bauteile nachzuliefern zu
verlangen. Aber vielleicht hat Reichelt auch nur diese geschickten
(würde mich nicht wundern). Vielleicht gibt es dann eine Gutschrift als
Ausgleich o.ä. Einfach mal eine Mail schreiben oder anrufen.
Hej!
Jürgen schrieb:> ich haben LP 2950 ACZ3,3 bei Reichelt bestellt und USC 2950L erhalten.> Die erstgenannten haben eine Toleranz der Ausgangsspannung von 0,5 %,> die zweiten eine von 2 %.
Ich würde sagen, das ist ein klassischer Fall von Irrtum:
http://de.wikipedia.org/wiki/Irrtum_(Recht)
und damit ein Vertragsanfechtungsgrund.
In dem Zusammenhang bedeutet Irrtum nicht: "Der war zu blöd um zu wissen
was er tut" sondern "Die Informationen waren derart, daß er den
Vertragsinhalt vernünftigerweise anders verstehen konnte." Wenn die
"Bestellnummer" aussieht, wie eine Typenbezeichnung und das im gesamten
Webshop so funktioniert, gibt es keinen vernünftigen Grund, extra
nochmal das Datenblatt runterzuladen und zu prüfen, ob das mit der
Bezeichnung übereinstimmt.
Anfechtung wegen Irrtums hat übrigens nichts mit Rücktritt nach
E-Commerce-Gesetz oder Konsumentenschutz zu tun, sondern ist eigentlich
eine logische Fortsetzung der Definition des Vertrags: Übereinstimmende
Willenserklärung, eindeutig bestimmt.
Disclaimer: IANAL und Euer BGB habe ich nie gelesen (dummerweise
beschreibt auch der Wikipedia-Artikel hauptsächllich die Lage in .at).
Ciao
Alexander
Wieviel Stck. waren es denn nun?
Selbst bei 10Stck. im Wert von 3,30 EUR. brauchte man noch kein
Affentheater wegen Rücksendung zu machen.
Woanders bestellen und gut ist es.
Die heben echt den Text deiner Reklamation durchgelesen? Ich hab meine
"Orangenen" 7-Segment-Anzeigen (Gibts von dem Hersteller gar nicht)
einfach noch mal geliefert bekommen ;-) War mir dann aber auch egal, ich
konnte sie ja trotzdem verwenden
Proxxon schrieb:> cyblord ---- (cyblord) schrieb:>>> Sagmal hab ich das Gesetz gemacht? Schreib doch ne Beschwerde an den>> Bundestag. Ich sag nur wie es ist.>> Ist auch kein Vorwurf an dich. Ich habe nur mal den Gedanken> durchgestrickt, dass damit auch Schindluder getrieben werden könnte,> einschließlich die Bauteile gegen schlechtere (Hersteller) auszutauschen> und zurückschicken etc.
Ja, das müssen diejenigen, die auch ab und zu an Private liefern (so wie
wir), eben einkalkulieren. Wobei unsere Kunden praktisch nie widerrufen
- bisher gab es in all den Jahren nur einen einzigen Fall.
Ein anderer hätte kostenfrei zurückschicken können, hat aber alle
Versandspesen übernommen, weil er beim Auftrag einfach einen Fehler
gemacht hat. Behandelt man seine Kunden gut, sind sie eben auch fair :-)
Man darf als Verbraucher auch Dinge mit brutal aufgerissener
Originalverpackung zurückschicken - die kann dann auch keiner mehr
verkaufen.
Ist halt so. Dafür spart man sich das Ladengeschäft usw.
Ansonsten kann man Kunden auch, wenn das öfter vorkommt, auf eine
entsprechende Liste setzen und nicht mehr beliefern. Dann ist der Käse
gelutscht.
In DE herrscht durchaus noch Vertragsfreiheit.
Chris D.