1,3GHz Video Transmitter in Deutschland

Gast #2844905
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Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage zu 1,3 GHz Video Transmittern.
Zum Beispiel dieser: 
http://www.nghobbies.com/cart/index.php?main_page=product_info&cPath=1_83_103&products_id=850
Die beiden wählbaren Kanäle sind 1258MHz und 1280MHz.

Bitte keine Belehrungen.
Ich weiß, dass der Betrieb in Deutschland nicht erlaubt ist.
Mir geht es um die Theorie.

Laut Frequenznutzungsplan der Bundesnetzargentur 
(http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/Frequenznutzungsplan/FreqNutzungsPlan_node.html) 
kommen mehrere Einträge bezüglich der Verwendung der genannten 
Frequenzen in Frage:
- Erderkundungsfunkdienst über Sateliten (Radar)
- Flugnavigationsfunkdienst (Rundsichtradar)
- Navigationsfunkdienst über Sateliten
- Weltraumforschungsfunkdienst
- Amateurfunkdienst
- Ortungsfunkdienst

Dabei vermisse den Eintrag für die Amateurfunker. Laut Wikipedia ist die 
Nutzung des 23cm-Bandes auch für Amateurfunker erlaubt.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/23-Zentimeter-Band
Die beiden Frequenzen des Transmitters sind für Amateurfunk-Fernsehen 
(ATV) gelistet.

Mich interessiert, ob man in der Realität mit dem Sender mit der relativ 
geringen Sendeleistung wirklich jemanden stören würde.
Gehen wir einmal davon aus, der Sender würde im ländlichen Gebiet 
betrieben ohne Wohngebiet im Umkreis von mindestens 2km.

Gruß Hans
Gast #2844931
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Hi, Hans,

> Mich interessiert, ob man in der Realität mit dem Sender mit der relativ
> geringen Sendeleistung wirklich jemanden stören würde.
Die BNetzA fährt zumindest durch München mit ihren Messwagen und sucht 
genau diese billigen TVs aus Asien.

Ciao
Wolfgang Horn
Moderator Persönliche Seite #2845371
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Hans schrieb:
> Wie kann es überhaupt sein, dass es Überlappungen bei den Einträgen
> gibt?

Zuweisungen erfolgen sehr oft auf primärer und sekundärer Basis.  Eine
Sekundärzuweisung erfolgt dabei auf "non-interference basis", d. h.
sie darf nur arbeiten, wenn sie keine Störungen für den primär
zugewiesenen Funkdienst verursacht.

Amateurfunk hat, je nach Band, mal Primär- und mal Sekundärstatus.
Bei den primär zugewiesenen Bereichen gibt es wiederum sogenannte
Exklusivbereiche (in denen nur der Amateurfunkdienst eine Zulassung
hat, wobei Militärs jedoch [leider] stets komplett ihr eigenes
Süppchen kochen dürfen, da sie von der zivilen Frequenzordnung
ausgenommen sind) und solche, in denen es noch zusätzlich Sekundär-
zuweisungen gibt.

Primäre Zuweisungen erkennst du übrigens im Frequenznutzungsplan an
der GROSSSCHREIBUNG.
#2845578
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Hans schrieb:
> Mich interessiert, ob man in der Realität mit dem Sender mit der relativ
>
> geringen Sendeleistung wirklich jemanden stören würde

 Output Power: 400mW

Das reicht bei Fernsehen mit einer entsprechende Antenne für mehrere 
10km Reichweite.

Das 23cm Band 1240-1300MHz ist dem Amateurfunkdienst auf sekundärer 
Basis zugewiesen.

Ob wir Funkamateure mit dem Hintergrund, das das europäische 
Satellitennavigationssystem Galiläo die gleiche Frequenzen benutzt, das
Band noch länger halten können, bleibt abzuwarten.

Allgemeine Freigabe gibt es nur in den ISM Bändern. Das ist aber noch 
kein Freibrief in dem Bereich ungehindert insbesonders selbstgebaute 
Sender zu betreiben. Auch Sender im ISM Band brauchen eine Zulassung. 
Eben eine allgemeine Zulassung.

Ralph Berres
Moderator Persönliche Seite #2845618
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Ralph Berres schrieb:
> Auch Sender im ISM Band brauchen eine Zulassung.

Naja, so in etwa. ;-)

Der Inverkehrbringer muss dafür eine Konformitätserklärung erstellen,
in der er die Konformität mit allen zutreffenden Regelungen
konstatiert.

Dabei wird in der Regel eine "benannte Stelle" (= Messlabor) in das
Verfahren einbezogen, aber es ist (je nach anwendbarer Norm) u. U.
nicht zwingend erforderlich, dies zu tun.  Die Verantwortung für die
Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen obliegt in jedem Falle dem
Inverkehrbringer.
Gast #2845810
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Jörg Wunsch schrieb:
> Zuweisungen erfolgen sehr oft auf primärer und sekundärer Basis.  Eine
> Sekundärzuweisung erfolgt dabei auf "non-interference basis", d. h.
> sie darf nur arbeiten, wenn sie keine Störungen für den primär
> zugewiesenen Funkdienst verursacht.

Beispiel: 1250-1260MHz
Woher weiß der Amateurfunker ob er den Flugnavigationsfunk stört?
Moderator Persönliche Seite #2845818
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xyz schrieb:
> Beispiel: 1250-1260MHz
> Woher weiß der Amateurfunker ob er den Flugnavigationsfunk stört?

Im Zweifelsfalle würde wohl ein Mitarbeiter der BNetzA beim
Funkamateur vor der Tür stehen und eine Betriebseinschränkung
auferlegen. ;-)

Nein, 1250 bis 1260 MHz ist laut BNetzA eine Zuteilung für
"Rundsichtradar der Flugsicherung zur Luftraumüberwachung".  Damit
ist es eher andersrum: das Ding wird massiv und periodisch Störungen
verursachen, wenn man in dessen Nähe ist.

Im Übrigen ist die Sendeleistung für Amateurfunk in diesem Bereich
(zuzüglich eines Schutzabstandes von je 3 MHz ober- und unterhalb) auf
5 W EIRP limitiert.  Einmal darfst du raten, warum dem so ist. ;-)

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