Fa. Rast und Ruh schrieb:
> Der CB-Funk genießt keinen Schutz vor Störungen durch andere
> Frequenznutzer
Sender Jerewan: Im Prinzip ja, aber...
> (z. B. Babyfone, Fernsteuerungen für Modelle)
...genau für diese Nutzergruppen gibt es sehr wohl eigene Festlegungen
in den jeweiligen Allgemeinzuteilungen, die so aufgebaut sind, dass
sie sich mit dem CB-Funk gegenseitig nicht stören dürfen. Babyphone
beispielsweise sind zwischen den CB-Funk-Kanälen gelegen. Wenn man
also durch derlei Geräte gestört würde, könnte man schon eine
Störungsmeldung bei der BNetzA loslassen, denn dann hält sich jemand
anders nicht an die für ihn zutreffenden Regelungen.
Aber: es ist halt ein ISM-Band. ISM-Geräte (was das alles sein kann,
wurde ja schon genannt) haben ebendiese Frequenzbereiche zugeteilt
bekommen, damit sie dort arbeiten können, ohne Funkdienste zu stören.
Dabei handelt es sich um Geräte, bei denen die Abstrahlung von HF kein
primärer Nutzungszweck ist, sondern nur in einem gewissen Maße nicht
(oder nicht ökonomisch sinnvoll) vermeidbar ist. Damit hat man gegen
derlei Geräte auch dann keine Handhabe, wenn von ihnen (im Rahmen der
Grenzen des ISM-Bandes) Funkstörungen ausgehen.
Erst später ist man halt auf die Idee gekommen, andere Funkanwendungen
parallel dort zuzulassen, wie Modellfunk oder CB-Funk.
Unser Bastler könnte sich natürlich als Alternative nach einer
Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst umsehen... dann wäre er
bei einem Funkdienst (statt einer Funkanwendung), der auch einen
Schutz gegenüber Störungen geltend machen kann.