Sven schrieb:
> Normalerweise ist der Frequenzbereich 5,725-5,875 GHz ja für BFWA
> reserviert, mit gewissen Auflagen.
Nein, 5755 bis 5875 MHz (also 30 MHz weniger als das ISM-Band).
> Wenn ich nun hingehe, und es unter ISM laufen lasse, ist das dann
> trotzdem erlaubt?
ISM ist Vfg. 36/2003, das darfst du ohnehin, aber damit überträgt
man keine Daten. Damit betreibt man einen Mikrowellenofen oder
dergleichen.
> ISM Anwendungen dürfen 25 mW EIRP, die für meine Anwendung ausreichen.
Nein, das sind SRD-Anwendungen.
Ja, es gibt eine Allgemeinzuteilung, die SRD-Anwendungen ohne
weitere Auflagen mit maximal 25 mW ERP (nicht EIRP) im Bereich
5725 bis 5875 MHz gestattet (Vfg. 40/2010).
Der ganze Sinn der Vfg. 47/2007 ist es offenbar, dass damit
zweckgebunden für BFWA deutlich höhere Leistungen zugelassen
werden, als die SRD-Zuteilung sie genehmigt.
> Ist es also erlaubt, 802.11a WLAN auf diesen Frequenzen unter Einhaltung
> der ISM Sendeleistung zu betreiben?
Nochmal: das ist kein ISM. Da es aber in Vfg. 40/2010 keine
weiteren Nutzungsbedingungen (Modulationsarten, Bandbreiten,
Kanalbelegungsdauer) gibt, sehe ich nichts, warum man nicht auch
802.11a mit maximal 25 mW ERP dort fahren dürfte.