Hallo Forumgemeinde, ich habe mal eine Frage zu den Dienstreisen. Laut Standartpauschale steht jedem Dienstreisenden die folgenden Sätze zu: 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden, 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden, 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes). Ich verstehe jedoch noch nicht genau die Berechnung. Wenn ich 3Tage unterwegs bin für ein Projekt, z.B. von 6Uhr bis 6Uhr am dritten Tag, wären das 72h. Jedoch sehe ich in der Berechnung immer Tag 1 6Uhr -24Uhr (18h also 12€) am Tag 2 von 0-24Uhr (24€) und am Tag 3 wären das 6h also 0€. Sprich ich würde 36€ bekommen. Warum bekomme ich nicht 48h sprich 48€? Danke.
Christian S. schrieb: > Warum bekomme ich nicht 48h sprich 48€? weil die Berechnung vereinbarungsgemäß immer tageweise ist.
> Warum bekomme ich nicht 48h sprich 48€?
Du hast was wesentliches nicht verstanden.
Du bekommst überhaupt keinen 24/12/6 EUR.
Du zahlst nur für 24/12/6 EUR keine Steuern,
diese Beträge werden also von deinem Einkommen abgezogen,
bevor berechnet wird, wie viel Einkommensteuer du zu zahlen hast.
Was und ob du was von deinem Arbeitgeber bekommst,
um bei Dienstreisen deinen Mehraufwand "Restaurant
statt Selberkochen" auszugleichen, hat mit den
Pauschalen nichts zu tun.
Dein Arbeitgeber kann dir 50 EUR pro Tag geben,
oder gar nichts,
oder eben genau das was das Finanzamt als Pauschale ansetzt.
Und wenn dir das, was das Finanzamt als Pauschale ansetzt
nicht gefällt, zu wenig ist, dann kannst du versuchen
nachzuweisen, daß es mehr war, deine Spesen genau belegen.
Aber elciht ist das nicht, das 1000 EUR Restaurantessen
ist meist nur Liebhaberei und nicht beruflich bedingt.
MaWin schrieb: > Was und ob du was von deinem Arbeitgeber bekommst, > um bei Dienstreisen deinen Mehraufwand "Restaurant > statt Selberkochen" auszugleichen, hat mit den > Pauschalen nichts zu tun. Viele Firmen legen bei den Reisekostenabrechnungen mit ihren Angestellten eben genau jene Tagessätze zugrunde, die das Bundesfinanzministerium für den Verpflegungsmehraufwand definiert hat. Die steuerlichen Betrachtungen treffen meines Erachtens eher auf Selbstständige zu; der normale Angestellte macht seine Reisekosten in der Regel eher nicht beim Finanzamt geltend, sondern macht die Abrechnung direkt mit seinem Arbeitgeber.
Mark Brandis schrieb: > der normale Angestellte macht seine Reisekosten in > der Regel eher nicht beim Finanzamt geltend, sondern macht die > Abrechnung direkt mit seinem Arbeitgeber. Es sei denn, der Arbeitgeber zahlt weniger als einem das Finanzamt zubilligt. Das trifft typisch auf öffentliche Arbeitgeber zu. Gruss Harald
Christian S. schrieb: > Hallo Forumgemeinde, > > ich habe mal eine Frage zu den Dienstreisen. > > Laut Standartpauschale steht jedem Dienstreisenden die folgenden Sätze > > zu: Wie schon etliche vormir kund taten, ist die von dir genannte Pauschalenregelung nur gegenüber den Finanzamt von Bedeutung. Auch wenn es viele AG`s gibt die sich an diese Regelungen bei ihren Spesensätzen anlehnen, und auch der Bundesmontagetarif diese impleziert. So gilt doch der Grundsatz: "Der AG muß den AN nur die "Mehraufwendungen" erstatten, die im Zuge der Dienstreise diesem entste! z.B. Fahrtkosten mit den privat PKW, Übernachtungskosten und unter Umständen auch nachgewiesene Verpflegungskosten (was aber auch oft nicht gemacht wird!). Gibt aber genügend Firmen die mit einer Pauschale von 40-50€/t den Leuten die Aufwendung für Übernachtung und Verpflegungskosten abgelten. Ist dann die Situation, wo auf dem Fimengelände Monteure und Servicepersonal in den Kombi/Wohnmobile in der Nacht reinsteigen und in der Früh wieder rauskommen. Duschen tun die dann in den Kundenanlagen. Kein Witz, alles selbst schon gesehen!
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