Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Frage zur Pauschale für Auslandsreisen


von Bernd (Gast)


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Hallo Leute,

ich fange demnächst in einem Unternehmen an als Ingenieur zu arbeiten.
Für die Stelle ist es nötig, mehrmals ins Ausland zu reisen.
Im Internet finde ich eine Menge zu diesem Thema, doch ist mir trotzdem 
nicht ganz klar, was ich wirklich bekomme.

Ich würde es gerne anhand eines Beispiels erklärt bekommen:

Beispiel:

Mein Chef schickt mich für 2 Wochen in die USA.
Unterkunft wird vom Unternehmen bezahlt. Für das Essen komme ich auf.
Das Ziel meiner Reise ist Atlanta. Laut der Tabelle 
Auslandsreise-Pauschalen 2012 ( 
http://www.sis-verlag.de/praxishilfen/19-auslandsreise-pauschalen-2009 ) 
bekommt man einen Pauschbetrag für
Übernachtungskosten für Atlanta von € 115,-.

Nun zu meiner Frage:

Wird diese Pauschale von € 115,- pro Tag auch dann bezahlt, wenn mir das 
Unternehmen die Unterkunft bezahlt?

Wäre euch sehr dankbar für Informationen.

von der mechatroniker (Gast)


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> Wird diese Pauschale von € 115,- pro Tag auch dann bezahlt, wenn mir das
> Unternehmen die Unterkunft bezahlt?

Wie jetzt? Du bekommst die Unterkunft natürlich nur einmal bezahlt, 
entweder als pauschale Erstattung, als Erstattung nach Belegen, oder 
indem das Unternehmen direkt bucht und die Rechnung zahlt.

Wenn die Firma wirklich so großzügüg wäre und die Unterkunft zweimal 
zahlen würde, wären das für dich natürlich zu versteuernde Einnahmen.

von Bernd (Gast)


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Meine Frage war es nicht, ob ich noch mal die Unterkunft bezahlt 
bekomme, sondern ob mir das Unternehmen zusätzlich zu meinem Gehalt noch 
etwas drauflegt, dafür, dass ich für die Verreisen muss.

von der mechatroniker (Gast)


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Das hängt von deinem Arbeitsvertrag bzw. von beim AG existierenden 
Betriebsvereinbarungen ab, ob eine zusätzliche Auslöse/Trennungsgeld 
etc. gezahlt wird.

Es ist aber
1. unüblich, dass sich diese bzgl. der Höhe an den Spesensätzen 
orientiert. Bei uns heißt es unabhängig vom Land: nix in den 1. 14 
Tagen, 50 Euro ab dem 15. Tag
2. auf jeden Fall so, sie zu versteuern sind, Sozialabgaben fallen auch 
an.

von Jlagreen (Gast)


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Normalerweise solltest du von der Firma noch eine Verpflegungspauschale 
vom Unternehmen erhalten.

Also d.h. Essen den Tag über wird entweder mit Belegen von der Firma 
übernommen (Frühstück idR in Hotelabrechnung) oder es gibt einen 
pauschalen Tagessatz. Bei Letzterem ist die Höher abhängig von der 
Firma, meistens aber nur das gesetzl. Minimum.

Falls die Firma keine Verpflegungspauschale zahlt, kannst du 
Dienstreisen bei der Steuererklärung geltend machen und vom FA deine 
Spesen erhalten. So machen das z.B. Lehrer und Professoren, die meisten 
Unis zahlen keine Verpflegungskosten.

Hier ist ein aktueller Spesensatz des gesetzl. Minimum:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/tabelle-reisekosten-im-ausland-pauschalen-erklaerungen-alle-laender.html


Mein Rat:
Hau die Spesen auf den Kopf und genieße deine Auslandsreise! Ich habe 
anfangs nach dem Studium auch gedacht mir ein paar € durch Spesen dazu 
zu verdienen (einfach günstig essen oder einladen lassen). Aber im 
Nachhinein habe ich gelernt, dass es doch viel schöner ist, wenn man es 
ausgibt. So kann man auch die Küche des jeweiligen Landes voll genießen.

Allerdings gibt es leider auch Länder, in denen der Tagessatz sehr knapp 
bemessen ist. Ich hatte da bisher Glück, in solchen Ländern werde ich 
meist eingeladen ^^

von Bernd (Gast)


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@Jlagreen

Verstehe ich dich richtig, nach dem Beispiel für Atlanta steht mir ein 
Tagessatz von € 115,- zur Verfügung?

Bis zu diesem Tagessatz darf ich Essen und Trinken (auch Alkohol?) auf 
Kosten des Unternehmens?
Und wenn ich weniger in Anspruch nehme, wird mir die Differenz 
ausgezahlt?

von sub (Gast)


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nein. Wenn du und dein Unternehmen die Übernachtungskosten pauschal 
abrechnet erhältst du 115€. Du musst dafür dein Hotel zahlen. WEnn das 
günstiger als 115€ ist behältst du den Rest. Zusätzlich erhältst du 
Spesen nach dem gültigen Spesensatz für USA, 36€ pro ganzen Tag. Dieses 
Geld ist für deinen Verpflegungsmehraufwand. Wenn du weniger als 36€ 
ausgibst, kannst du den Rest behalten. Stellt dir die Firma Unterkunft 
und Verpflegung zur Verfügung erhältst du keine Spesen und keine 
Übernachtungskostenpauschale.

von Axel L. (axel_5)


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Man muss Übernachtung und Verpflegung trennen.

In der Regel bezahlen die Unternehmen das Hotel, dann gibt es die 115€ 
natürlich nicht. Ich kenne keine Firma, die die Pauschale zahlt, wenn 
das Hotel tatsächlich billiger war, nach meiner Erfahrung sind Hotels, 
die unter der Pauschale kosten, aber meist unzumutbar.

Dazu gibt es dann die Verpflegungspauschale. Die wird tatsächlich 
gekürzt, wenn Du das Essen gestellt bekommst (z. B: Frühstück im Hotel, 
Einladung durch Kunden oder so).

Gerade beim Frühstück musst Du sehr aufpassen, das Hotel sollte das 
Frühstück möglichst in der Übernachtungspauschale verstecken.

Gruss
Axel

von Steel (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Ich kenne keine Firma, die die Pauschale zahlt, wenn
>
> das Hotel tatsächlich billiger war, nach meiner Erfahrung sind Hotels,
>
> die unter der Pauschale kosten, aber meist unzumutbar.

Ich schon. So kann man wenigstens durch die Wahl eines billigeren Hotels 
die unterdirdischen Tagessätze für Essen ein wenig aufbessern.

An den TE: Die 115,- bekommst du natürlich nicht. Nur die 36 pro Tag, 
damit du davon Frühstück, Mittag und Abendessen bezahlen kannst.

von Purzel H. (hacky)


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>Hau die Spesen auf den Kopf und genieße deine Auslandsreise! Ich habe
anfangs nach dem Studium auch gedacht mir ein paar € durch Spesen dazu
zu verdienen (einfach günstig essen oder einladen lassen). Aber im
Nachhinein habe ich gelernt, dass es doch viel schöner ist, wenn man es
ausgibt. So kann man auch die Küche des jeweiligen Landes voll genießen.


Ja. ausser in Amerika, wo man mit einem Big Mac eigentlich das Ganze 
Sortiment schon durch hat. Dort kauf man sich besser ein grosses 
Antibiotika-Hormon-Steak und wirft es bei einem Bier auf den Grill.


>In der Regel bezahlen die Unternehmen das Hotel, dann gibt es die 115€
natürlich nicht. Ich kenne keine Firma, die die Pauschale zahlt, wenn
das Hotel tatsächlich billiger war, nach meiner Erfahrung sind Hotels,
die unter der Pauschale kosten, aber meist unzumutbar.


Es gibt auch noch Couch-surfen. Das soll auch guenstig und gut sein. Ich 
hab auch schon mal das Zelt mitgenommen und hab aufm Zeltplatz im 
Nationalpark oder am Beach gewohnt

von A.S. (Gast)


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Lebenskünstler schrieb im Beitrag #2943457:
> Es gibt aber keine gesetzliche Grundlage das dir dies zusteht, vielmehr
>
> sind dies die Pauschalen, welche von den Firmen, oder von dir, beim
>
> Finanzamt geltend gemacht werden können.

Moment! Soweit ich weiss, kann man gegenüber dem Fa keine Pauschalen 
fürs Ausland geltend machen, sondern nur die realen Kosten per Beleg.

von A.S. (Gast)


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Das habe ich doch nicht gemeint! Es geht um den Fall, wo man die Kosten 
allein dem Finanzamt gegenüber geltend macht, wenn man nichts bekommen 
hat.

Soweit mir gesagt wurde, gelten die Pauschalen nur für die Firmen, die 
gegenüber dem FA abrechnen. Der Angestellte muss bei Auslandsreisen die 
Kosten belegen.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Steel schrieb:
> Nur die 36 pro Tag,
> damit du davon Frühstück, Mittag und Abendessen bezahlen kannst.

Das heißt nicht umsonst VerpflegungsMEHRaufwand. Es ist nicht 
vorgesehen, dass man davon seine gesamte Verpflegung zahlen können soll, 
sondern nur die MEHRkosten gegenüber der Verpflegung daheim.

Es handelt sich dabei auch nicht um eine gesetzliche Mindestpauschale, 
es ist nur der Betrag, der steuerlich maximal absetzbar ist.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass die Beträge nicht ganz unrealistisch 
sind. Über die Übernachtungspauschale kann man streiten (gerade zu 
Messezeiten), aber die Hotelrechnungen werden auch fast immer direkt 
abgerechnet und nicht über die Pauschale.

von A.S. (Gast)


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Lebenskünstler schrieb im Beitrag #2943858:
> Irgendwie erkenne ich dein Problem nicht. Wenn du nichts bekommen hast
>
> so ist dir sowieso nicht mehr zu helfen.

Auf konkrete Fragen zu antworten fäät dir offenbar schwer. (?)

Ich habe die Randbedingung vorgegeben, nämlich, dass nichts bezahlt 
wird- z.B. bei einem eigenen Auffenthalt, der nicht von der Firma 
bezahlt wurde, weil es eigene Fortbildug ist. Das nehmen wir jetzt mal 
als gegeben hin.

Nochmal: Reisekosten in Deutschland gehen mit 24,- p.d und 20,. pro 
Übernachtung pauschal.

Ausland geht nicht pauschal.

von A.S. (Gast)


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Lebenskünstler schrieb im Beitrag #2943925:
> Ich breche das Ganze ab. Bringt nichts !

Wenn Du keine Ahnung hast oder nicht lesen kannst, ist es in der Tat 
besser, du hälst Dich mit Tipps zurück.

Ich habe eine klare Frage gestellt, die du nicht gewillt oder in der 
Lage warst sie zu beantworten.

von P. (Gast)


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