Folgendes Szenario: Patenttaugliche Fertigungs-Verfahren das zur Lizenzierung durch wenige Internationale Konzerne gedacht ist bspw. Spezialanlagenbau. Zum Beispiel ein US-Unternehmen mit Produktion in DE, eine CH-Firma mit Produktion in FR und CH und ein JP mit Produktion in CN. Die auf diesem Verfahren basierende Produkte (Anlagen) werden in mehreren Ländern aufgebaut, beispielsweise in RU, AU, CL und CN. Frage: Für welche Länder sollte man das Patent anmelden? Zwecks Begrenzung der Anfangskosten sollen die Patentkosten durch Eingrenzung auf 3-5 Länder (vorerst) gedeckelt werden. -in denen in denen die Lizenznehmer ihren Sitz haben (US, CH, JP) -in denen in denen die Anlagen produziert wird (DE, FR, CH, CN) -in denen die Anlagen eingesetzt wird (RUS, AU, CL, CN) Welche anderen Kriterien können zur Entscheidung herangezogen werden? MfG,
Frag' einen, der sich mit sowas auskennt: einen Patentanwalt! Die sind zwar nicht billig, aber so wie es aussieht, geht es ja auch nicht um Kleingeld... Gruss Christoph
Bruno Bastel schrieb: > -in denen in denen die Lizenznehmer ihren Sitz haben (US, CH, JP) > -in denen in denen die Anlagen produziert wird (DE, FR, CH, CN) > -in denen die Anlagen eingesetzt wird (RUS, AU, CL, CN) -in denen die das Potenzial haben das Produkt ohne Rücksicht auf Verluste zu kopieren und wo die Produkte vertrieben werden können, also wo die Märkte sind. Näheres kann man vielleicht bei der örtlichen IHK (für Deutschland) oder einem Patentanwalt erfahren.
Weshalb einen Patentanwalt bemuehen, um eine Preisliste zu lesen. Die Preise fuer ein Patent sind beim Patentamt ersichtlich. Die Anfangskosten sind marginal. Nachdem's denn mal uebersetzt ist. Die Preise steigen mit der Laufzeit. Und dann sieht man ja auch wo man einen Schutz haben sollte. Wobei Russland und China eher sinnfrei sind. Denn wie sollte man da ein Patent durchsetzten koennen?
> Denn wie sollte man da ein Patent durchsetzten koennen?
Man kann auch in Deutschland schon kein Patent durchsetzen,
wenn man schon bei den Anmeldekosten verzweifelt,
denn im Falle einer Patentverletzung muß man Gerichts- und
Anwaltskosten für alle 3 Instanten vorauslegen können - bei
einem Streitwert in Millionenhöhe ist das deutlich viel mehr
als die läppischen Patentgebühren.
Hat man das Geld nicht, lohnt auch die Anmeldung eines Patents
nicht, man sollte besser das Verfahren veröffenrlichen und
damit den anderen die Möglichkeit nehmen, selbst ein Patetnt
anzumelden.
Merke: Patente sind NUR für die Grossen Unternehmen.
MaWin schrieb: >> Denn wie sollte man da ein Patent durchsetzten koennen? > Merke: Patente sind NUR für die Grossen Unternehmen. Das glaube ich nicht, bitte nachweisen. MfG,
Andererseits hat ein Patent den Vorteil nicht wegen einer strittigen Idee von nem Multi verklagt zu werden. Das Spiel geht nämlich auch anders rum. Allerdings könnte auch ein Gebrauchsmuster schon reichen.
> Andererseits hat ein Patent den Vorteil nicht wegen einer strittigen > Idee von nem Multi verklagt zu werden. So lange du eine frühere Veröffentlichung vorweisen kannst, kann der ruhig klagen...
> Das glaube ich nicht, bitte nachweisen.
Weise du mir nach, daß du Bruno Bastel heisst,
dann mache ich mir vielleicht Gedanken darüber.
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