Gast
#2932720
Folgendes Szenario: Patenttaugliche Fertigungs-Verfahren das zur Lizenzierung durch wenige Internationale Konzerne gedacht ist bspw. Spezialanlagenbau. Zum Beispiel ein US-Unternehmen mit Produktion in DE, eine CH-Firma mit Produktion in FR und CH und ein JP mit Produktion in CN. Die auf diesem Verfahren basierende Produkte (Anlagen) werden in mehreren Ländern aufgebaut, beispielsweise in RU, AU, CL und CN. Frage: Für welche Länder sollte man das Patent anmelden? Zwecks Begrenzung der Anfangskosten sollen die Patentkosten durch Eingrenzung auf 3-5 Länder (vorerst) gedeckelt werden. -in denen in denen die Lizenznehmer ihren Sitz haben (US, CH, JP) -in denen in denen die Anlagen produziert wird (DE, FR, CH, CN) -in denen die Anlagen eingesetzt wird (RUS, AU, CL, CN) Welche anderen Kriterien können zur Entscheidung herangezogen werden? MfG,