2*PWM mit AT90S2313

Gast
Keine Antworten?

Die Aufgaben hat sich noch etwas verkompliziert.
Zum einen sollen zwei LEDs mit PWM helligkeitsgesteuert werden
und zum anderen werden beide gemeinsam noch einmal
helligkeitsgesteurt.
Somit ergibt sich beim ersten ein helligkeitsverhältnis, dass über
zweitens mit einer pulsierenden Helligkeit überlagert wird.

Ist dies mit einem AT90S2313 möglich???
Gast
Wenn Du das Hardware-PWM für die schnellen und das Software-PWM für die
langsamen Modulationen quasi untergeordnet verwendest, geht das. oder
anders gesagt, das PWM, was auf jeden Fall immer und unbeeindruckt von
anderen Dingen laufen soll, sollte das Hardware-PWM sein, das nicht so
"wichtige" wird in die Software gepackt.
Gast
> Zum einen sollen zwei LEDs mit PWM helligkeitsgesteuert werden
> und zum anderen werden beide gemeinsam noch einmal
> helligkeitsgesteurt.

Da würde ich aber keine zwei PWMs überlagern, sondern zuerst die beiden
Helligkeitswerte der LEDs jeweils mit dem Gesamtwert multiplizieren und
dann mit einer PWM pro LED arbeiten.

Antwort schreiben

Eine eigene Frage? Dieser Thread ist über 21 Jahre alt. Stell sie in einem eigenen Thread – dort lesen mehr Leute mit, und sie wird öfter und schneller beantwortet.

Neuen Thread starten

Eine Lösung, Ergänzung oder Rückmeldung zu diesem Thread? Dann antworte hier.

Formatierung
  • [c]C-Code[/c]
  • [code]Code in anderen Sprachen, ASCII-Zeichnungen[/code]
  • [math]Formel in LaTeX-Syntax[/math]
  • [[Titel]] – Link zu einem Artikel
  • Verweis auf einen anderen Beitrag: Rechtsklick auf dessen Beitrags-ID (#8078628), „Adresse kopieren“, in den Text einfügen

Mehr zur Formatierung

Längeren Sourcecode als Anhang, nicht in den Text. JPG nur für Fotos und Scans; Zeichnungen und Screenshots als PNG oder GIF. Siehe Bildformate.

Schon registriert? Anmelden

Wird nicht angezeigt. Wir schicken dir einen Link; sobald du damit bestätigst, erscheint dein Beitrag.

Mit dem Abschicken legst du einen kostenlosen Account an und erkennst die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung an.