Ich habe mir Ende 2011 12 Stück E14 LED Leuchtmittel von IKEA gekauft a
7,99. Der anfänglichen Begeisterung (die kosten nur 7,99, die von OSRAM
damals 19,99) ist Ernüchterung gewichen: Inzwischen sind 9 Stück
defekt!!! Von 6 noch älteren OSRAMS ist noch keine einzige defekt.
Sollte bei LED ja auch nicht der Fall sein.
Dies als Warnung, da hier ja viele technisch interessierte unterwegs
sind die auch Freunden mal Tipps geben.
Rufus Τ. Firefly schrieb:> Tja, da es sich nicht um Glühlampen handelt, kannst Du ja> Gewährleistungsansprüche geltend machen, die Dinger sind ja gerade mal> ein Jahr alt.
Erstens.
Hanswurst schrieb:> die kosten nur 7,99, die von OSRAM> damals 19,99
Zweitens.
Mit Argumenten hat das aber nichts zu tun. Und Gewährleistungsansprüche
hat man auch dann, wenn Ware wenig kostet. Wenn das Zeug Schrott ist,
fällt es so wenigstens Ikea wieder auf die Füße.
Was bei diesen LED-Lampen - auch im Baumarkt - auffällt: Die kommen
bestenfalls auf 50lm/W.
Da wir wissen, dass deutlich mehr drin ist, hab ich das LED-Obst bisher
immer hängen lassen. Muss noch ein bißchen reifen...
Das ist Bananenware ... reift beim Kunden. Wenn man sich nachts erstmal
dran gewöhnt hat sehen auch die funzligen LEDs auf Sparflamme gar nicht
mehr sooo dunkel aus. ;)
Timm Thaler schrieb:> Was bei diesen LED-Lampen - auch im Baumarkt - auffällt: Die kommen> bestenfalls auf 50lm/W.
...also etwa doppelt so hell wie Halogenlampen und halb so hell
wie Leuchtstofflampen. Da fragt man sich wirklich,warum man da
wohl umrüsten soll.
Gruss
Harald
Die Geheimabsprachen, daß Leuchtmittel nur max 1000h halten dürfen,
gelten eben immer noch. Da kann die Politik noch so vehement das
Gegenteil behaupten.
Peter
Mit den ESLs von IKEA habe ich ähnliche Erfahrungen. Entweder vorzeitig
kaputt oder stark nachlassende Helligkeit. Ich kauf dort schon lange
keine Leuchtmittel mehr.
Der Handel spekuliert darauf, daß bei Niedrigpreisartikeln kaum jemand
die Gewährleistung in Anspruch nimmt und sie kommen damit durch, weil
die wenigsten Leute ihre Kassenzettel aufbewahren oder weil der Aufwand
für die Geltendmachung unangemessen hoch ist (Zeit, Fahrtkosten etc).
Dagegen hilft nur Konsequenz seitens der Verbraucher (Durchsetzung der
Gewährleistung oder Boykott), aber die bringt halt nur ein verschwindend
geringer Anteil der Konsumenten auf. Und daher wird sich die Problematik
nicht verbessern.
Rufus Τ. Firefly schrieb:> Mit Argumenten hat das aber nichts zu tun. Und Gewährleistungsansprüche> hat man auch dann, wenn Ware wenig kostet. Wenn das Zeug Schrott ist,> fällt es so wenigstens Ikea wieder auf die Füße.
Hat ja auch keiner behauptet. Es war lediglich eine Bestätigung deiner
Aussage sowie ein gesonderter Hinweis auf die Tatsache Billigmüll.
Icke ®. schrieb:
[...}
> Der Handel spekuliert darauf, daß bei Niedrigpreisartikeln kaum jemand> die Gewährleistung in Anspruch nimmt und sie kommen damit durch, weil> die wenigsten Leute ihre Kassenzettel aufbewahren oder weil der Aufwand> für die Geltendmachung unangemessen hoch ist [...]
Jetzt mal ganz unverblümt: Mist, du hast mich erwischt!
Ja, ich werde in Zukunft besser auf die Kassenzettel achten.
Ich hätte tatsächlich den ein oder anderen Murks reklamieren sollen.
Gruss, Martin
LED-Leuchtmittel die zu warm oder gar heiß werden kaufe ich nicht.
Egal ob No Name oder Marke.
Timm Thaler schrieb:> ich das LED-Obst bisher>> immer hängen lassen. Muss noch ein bißchen reifen...
Ich lasse es auch noch hängen.
Uhu Uhuhu schrieb:> Das ist kein Billigmüll - dazu sind die dinger vieeeel zu teuer.
Abgesehen davon, dass Preis auf den ersten Blick wesentlich geringer als
bei Markenprodukten ist, ist eben billig !=günstig.
D a r i u s M. schrieb:> LED-Leuchtmittel die zu warm oder gar heiß werden kaufe ich nicht.> Egal ob No Name oder Marke.
Wie ermittelst du das?
Ich meine, unabhängig von Marken werden die sicherlich von allen
Herstellern so gebaut das sie zumindest eine Chance auf zeitweiliges
Überleben haben. Hast du einen höheren Wärmewiderstand zum Kühlkörper
muss dieser halt kälter sein, ein besseres Thermomanagement kann also
durchaus einen wärmeren Kühlkörper nach sich ziehen. Nur ist der
Unterschied zwischen 65 und 70° im Laden kaum zu erfühlen, zumal man da
meistens kein Datenblatt mit der Lage eines Referenzpunktes hat, den man
ausserdem, wie gesagt, praktisch garnicht heranziehen kann.
bye uwe
Also wenn gewisse LED-Leuchtmittel auch der Obsoleszenz unterliegen, wie
das bei Glühlampen der Fall war und ist, so dass sie unter normalen
Bedingungen nach ca. 1000h ihren Geist aufgeben, dann ist der
Umweltschutzgedanke aber mächtig in die Hose gegangen!
In ihrer kurzen Lebensdauer mögen sie zwar stromsparender sein, aber die
Herstellung ist um Faktoren aufwändiger und "schmutziger" und von der
Entsorgung will ich gar nicht erst reden (Elektroschrott bzw.
Sondermüll)...
Als Konsument kann ich nur unterstützen, dass man solches Zeug in den
Laden zurückbringt und die Garantie in Anspruch nimmt.
>Als Konsument kann ich nur unterstützen, dass man solches Zeug in den>Laden zurückbringt und die Garantie in Anspruch nimmt.
die theoretische (angegebene)lebensdauer sollte aber 10 bis 20 mal
länger sein, als die Gewährleistungs (und auch die meisten Garantie)
fristen..
wenn du nach 2 jahren antanzt, wird sich jeder händler ins Fäustchen
lachen...
was bei (billigen, mit zuviel spannung betriebenen) LED leuchtmitteln
aber auch noch dazu kommt, ist: die leuten nach kurzer zeit nur mehr 1/2
so hell..
generell wird ja der schein erweckt, man könne mit einem LED
leuchtmittel einen z.b. GU10 spot ersetzten, ...
DAS wird aber wohl auch in 2-3 jahren noch nicht wirklich der fall
sein..
da passte einfach zu viel nicht: abstrahlwinkel, leuchtstärke, preis
usw.
Robert L. schrieb:>>Als Konsument kann ich nur unterstützen, dass man solches Zeug in den>>Laden zurückbringt und die Garantie in Anspruch nimmt.> die theoretische (angegebene)lebensdauer sollte aber 10 bis 20 mal> länger sein, als die Gewährleistungs (und auch die meisten Garantie)> fristen..>> wenn du nach 2 jahren antanzt, wird sich jeder händler ins Fäustchen> lachen...
Ja da hast Du recht. Es geht natürlich nur, wenn die LED-Leuchtmittel
innerhalb dieser 2 Jahre den Geist aufgeben.
Johnny B. schrieb:> Ja da hast Du recht. Es geht natürlich nur, wenn die LED-Leuchtmittel> innerhalb dieser 2 Jahre den Geist aufgeben.
Selbst dann: Conrad hat im Fall von Longlife-ESL (10.000h) einfach mal
gemeint, das sind Verschleissteile, da gibts keine Gewähr drauf.
Timm Thaler schrieb:> Selbst dann: Conrad hat im Fall von Longlife-ESL (10.000h) einfach mal> gemeint, das sind Verschleissteile, da gibts keine Gewähr drauf.
Die 2jährige Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht
vom Händler verweigert werden.
Alexander Schmidt schrieb:> Die 2jährige Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht> vom Händler verweigert werden.
Ach ne?
Laptop gekauft, nach nem halben Jahr Lüfter kaputt: Das ist ein
Verschleissteil und von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Besagte ESL: Die 10.000h gelten nur, wenn die Lampe nur einmal
eingeschalten wird (was definitiv nicht stimmt).
Nun hatte ich weder die ESL noch den Kaufbeleg mit im Laden, sonst hätte
ich den Chef mal ob seiner kompetenten Aushilfen befragt. Aber mit sowas
versuchen die einen abzuspeisen.
Andererseits, wieviel Aufwand soll ich für 3 ESL, die je 4 Eur kosten
betreiben? Rekla schreiben, zurückschicken (war eine Online-Bestellung),
Porto zahlen...
Dazu habe ich gerade einen lustigen Fall hier. Ich hab mir vor einiger
Zeit so eine tolle Energiesparlampe mit Nachtlicht-Funktion gekauft weil
ich das praktisch fand. Dachte mir auch toll - wenn die ESL irgendwann
ihren Geist aufgibt kann ich wenigstens noch die beiden weißen LEDs und
das Vorschaltgerät dafür ausbauen.
Ergebnis nach etwa einem Jahr Betriebszeit? Die olle Röhre arbeitet noch
einwandfrei, aber die beiden LEDs sind schon tot. Klasse...!
Timm Thaler schrieb:> Laptop gekauft, nach nem halben Jahr Lüfter kaputt: Das ist ein> Verschleissteil und von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Ein Lüfter ist kein Verschleißteil im üblichen Sinne, der User hat mit
seinem Nutzungsverhalten keinen Einfluß auf die Lebensdauer, solange
dass Gerät unter den spezifizierten Bedingungen betrieben wird. Die
Gewährleistung zieht also. Nur ist die Frage, ging er nach einem halben
Jahr kaputt oder innerhalb des ersten halben Jahres? Nahc 6 Monaten
liegt die Beweislast beim Kunden, d.h. du mußt nachweisen, daß der
Fehler bzw. dessen Ursache schon beim Kauf vorgelegen hat. Das kann man
also Kunde aber i.d.R. nur durch Einholen von Gutachten, die natürlich
was kosten. Bleibt der Händler uneinsichtig, hilft nur noch der
Rechtsweg mit weiteren Kosten. Deswegen ist die Durchsetzung von
Gewährleistungsansprüchen mitunter nicht ganz einfach und auch
finanziell risikoreich. Verliert man am Ende vor Gericht, übersteigen
die Kosten evtl. den Wert der Ware um Größenordnungen.
Also, zurück zum Thema LED-Lampe.
Ich hatte einen LED-Strahler von OSRAM gekauft (E14 R50).
Kosten: ungefähr 30€, vier Jahre Gewährleistung.
Das Ding war nach zwei Stunden Betrieb tot.
Also Lampe eingepackt, an Osram geschickt, reklamiert.
Eine Woche später kam ein Paket mit zwei Lampen, eine als Ersatz für die
defekte, eine als Ersatz fürs Porto.
Sogar mit angehängter Fehleranalyse.
Das nenn ich Service.
Gregor B. schrieb:> Das nenn ich Service.
In Zeiten von billigstem Chinamüll bei LED- und Energiesparlampen ist es
wohl einfach eines der besten Kaufargumente, wenn man erstens zeigt,
dass es sich um einen Einzelfall handelt, indem man sofort Ersatz
zustellt, und das zweitens gleich in der Form, dass der Kunde auch
gleich als Entschuldigung einen weiteren Artikel dazubekommt, der dem
Hersteller wesentlich weniger kostet als wenn er dich als Kunden
verliert.
Rufus Τ. Firefly schrieb:> Und Gewährleistungsansprüche> hat man auch dann, wenn Ware wenig kostet. Wenn das Zeug Schrott ist,> fällt es so wenigstens Ikea wieder auf die Füße.
Jawoll!
Ic h habe Mitte der 90er Billig-ESL (á 11DM) nach mehrmaligen Tausch
dann komplett alle (auch die noch ganz waren) zurückgegeben und mir dann
OSRAM (á 25DM, damals noch Made in Germany!) gekauft. Die halten
heute(!) noch.
Also: KassenZettel in die leere Schachtel und aufheben. Sollne ihren
Dreck zurücknehmen!
Robert L. schrieb:> und das obwohl es damals noch gar keine Gewährleistung/Mängelhaftung> gab
Unsinn. Es gab die 6 Monate, wie sie heute noch gültig sind. Nur das mit
den 2 Jahren und der Beweispflicht durch den Kunden gab es noch nicht.