Hallo hier im Forum,
ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen und habe erwartet, dass zu dem
Grundgehalt auch Angabe zu Überstunden und oder Leistungszulage stehen.
aber es steht nur mein Gehalt, ist es normal?
kann mir jemand mehr dazu sagen
ausserdem ist es möglich, dass einen Unternehmen für einige Standort mit
IGM handelt und für anderen nicht?
und ausserdem soll Gehaltsteigerung auch im vertrag stehen?
vielen Dank für die Bemühung
Matthieu
Matthieu schrieb:> Hallo hier im Forum,>
Hallo
> ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen und habe erwartet, dass zu dem>> Grundgehalt auch Angabe zu Überstunden und oder Leistungszulage stehen.>
Warum?
> aber es steht nur mein Gehalt, ist es normal?>
Ja.
> kann mir jemand mehr dazu sagen>
Nein, frag beim Unternehmen nach.
> ausserdem ist es möglich, dass einen Unternehmen für einige Standort mit>> IGM handelt und für anderen nicht?>
Du weißt nicht ob du nach Tarif oder bezahlt werden sollst oder nicht?
Dann vermutlich nicht.
> und ausserdem soll Gehaltsteigerung auch im vertrag stehen?>
Nein. Gute Idee. Aber leider sind wir nicht im Wunschland.
>>>>> vielen Dank für die Bemühung>
Gerne.
> Matthieu
Markus M. schrieb:> ...sowas wird gerne durch Betriebsvereinbarungen kollektiv geregelt.
Manchmal, wenns einen Betriebsrat gibt, wenn...
Matthieu schrieb:> ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen und habe erwartet, dass zu dem> Grundgehalt auch Angabe zu Überstunden und oder Leistungszulage stehen.
Wenn nichts explizit im Vertrag steht, würde ich mal eine gesetzliche
Regelung annehmen, wo dann Zuschläge und weiteres geregelt sind.
Gibts einen Tarifvertrag, gilt eben der.
> aber es steht nur mein Gehalt, ist es normal?
Kann auch der Stundenlohn stehen, entscheidend dürfte die
Regelarbeitszeit sein. Ist nämlich ein Unterschied ob man 35, 37,5 oder
40Std/ Woche als Berechnungsgrundlage vereinbart hat.
> kann mir jemand mehr dazu sagen> ausserdem ist es möglich, dass einen Unternehmen für einige Standort mit> IGM handelt und für anderen nicht?
Gewöhnlich nicht. Wenn das Unternehmen einer Branche und damit
einem Verband zugeordnet ist, gilt das gewöhnlich für alle
Standorte, es sei denn, die anderen Gesellschaften sind
eigenständig und anderen Branchen zuzuordnen,
(Beipiel: VW-Autobau, VW-Banking).
> und ausserdem soll Gehaltsteigerung auch im vertrag stehen?
Gehaltssteigerungen stehen nur dann im Vertrag, wenn diese
auch vereinbart wurden(Vertragsfreiheit). Wenn dem so ist, sollte
man auf die Schriftform bestehen, weil sonst der Arbeitgeber versucht
sein könnte, Sondervereinbarungen einfach zu kürzen wenn es ihm passt.
Was auch noch in den Vertrag gehört sind der Urlaubsanspruch,
Regelarbeitszeiten und im Idealfall eine Tätigkeitsbeschreibung
und eine Arbeitsplatzbeschreibung(um nicht nachvollziehbare
Versetzungen zu erschweren). Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nicht
zu vergessen.
Angaben ohne Gewähr.
> ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen
und kam der per Post, ohne vorher etwas mündlich abzuklären?
> dass zu dem Grundgehalt auch Angabe zu Überstunden und oder> Leistungszulage stehen.> aber es steht nur mein Gehalt,
was nun, Gehalt oder Grundgehalt?
wir kennen das noch so, dass Gehalt sämtl. Über-Std,. eigentl.
einschließt, denn Lohn wird nach Std. vereinbart, deswegen Std.-Lohn
> kann mir jemand mehr dazu sagen
dann müßtest du uns erstmal mehr zu deiner zukünftigen Arbeit und Firma
sagen
> ausserdem ist es möglich, dass einen Unternehmen für einige Standort mit> IGM handelt und für anderen nicht?
das kann sogar am gleichen Standort unterschiedlich sein > ausgelagerte
Abt.
> und ausserdem soll Gehaltsteigerung auch im vertrag stehen?
wenn du das so willst, dann mußt du das so in den Vertrag aufnehmen
lassen, anderenfalls wird sich irgendeine Regelung hinterher einstellen,
ob die dir gefällt ist fraglich,
> vielen Dank für die Bemühung
bisher nicht der Rede wert
Michael S schrieb
> Was auch noch in den Vertrag gehört sind der Urlaubsanspruch,> Regelarbeitszeiten und im Idealfall eine Tätigkeitsbeschreibung> und eine Arbeitsplatzbeschreibung(um nicht nachvollziehbare> Versetzungen zu erschweren). Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nicht zu> vergessen.
für Urlaubsansprüch gibt es gestzl. Regelungen, sind zwar mieß, aber
wenn keine vereinbart wurden, kann man wohl davon ausgehen, dass diese
greifen,
Regelarbeitszeiten ArbBeginn und tägl. Ende stehen meist im AV, das wäre
ja mal was ganz Neues,
mit der Tätigkeits- u. Arbeitsplatzbeschreibung bringt man den AG schon
wieder in die Zwickmühle, das haben die gar nicht so gern!
Urlaubs- u. Weihnachtsgeld gibt sowieso nur bei seriösen und ordentl.
Firmen, wird derzeit aber immer häufiger vergessen,
Elo schrieb:> für Urlaubsansprüch gibt es gestzl. Regelungen, sind zwar mieß, aber> wenn keine vereinbart wurden, kann man wohl davon ausgehen, dass diese> greifen,
Die gesetzliche Regelung greift immer wenn keine eigenständige
Vereinbarung getroffen wurde, sonst könnte es ja einen rechtsfreien
Raum geben.
> Regelarbeitszeiten ArbBeginn und tägl. Ende stehen meist im AV, das wäre> ja mal was ganz Neues,
Kann ja auch eine Gleitzeitregelung, auch auf Grundlage einer
tariflichen Regelung sein.
> mit der Tätigkeits- u. Arbeitsplatzbeschreibung bringt man den AG schon> wieder in die Zwickmühle, das haben die gar nicht so gern!
Gesetz von Angebot und Nachfrage sollen auch für Arbeitgeber wirksam
sein. Gerade heutzutage sollte man etwas verlässlichere Verträge
bekommen als in Zeiten wo es noch Arbeitnehmerschwemme gab.
> Urlaubs- u. Weihnachtsgeld gibt sowieso nur bei seriösen und ordentl.> Firmen, wird derzeit aber immer häufiger vergessen,
Die Berechnungsgrundlage darf aber ruhig im Vertrag stehen und ist
für einen Arbeitnehmer sicher auch ein Anreiz Bestleistungen zu liefern.
10% würden jeden Arbeitnehmer wohl nur müde gähnen lassen.
Da Dieter
> All solche Fragen klärt man doch im Bewerbungsgespräch?!?
mündliche Vereinbarungen sind hier in De einfach Nichts wert, da macht
es keinen Unterschied ob du Ing. oder Straßenkehrer bist,
der Gelackmeierte ist dann wer?
> 10% würden jeden Arbeitnehmer wohl nur müde gähnen lassen.
10% von was?, Micha die "Realität", wie du sieh siehst, gibt es wohl so
nicht mehr.
U- u. Weihnachtsgeld sind von der wirtschaftl. Lage der Firma und der
Einstellung der Chefs abhängig,
das Weihnachtsgeld hat eine Doppelfunktion,
wir leben nicht mehr in den 90ern
Elo schrieb:> 10% von was?
Na, vom Normal-Brutto versteht sich.
Elo schrieb:> U- u. Weihnachtsgeld sind von der wirtschaftl. Lage der Firma und der> Einstellung der Chefs abhängig,
Kann aber auch betraglich gedeckelt werden, um betriebliche Übung zu
vermeiden. Wenn man es weiß, ist das doch okay.
> das Weihnachtsgeld hat eine Doppelfunktion,
Und die wäre?
> wir leben nicht mehr in den 90ern
So viel hat sich auch nicht geändert.
> Na, vom Normal-Brutto versteht sich.
monatl. oder 1/4- oder 1/2 oder ganzjähriges Brutto ?
dass es vom Brutto berechnet wird sollte ja wohl jedem klar sein >
Gleichbehandlungsgrundsatz (St.Kl. 1 ... 5)
> U- u. Weihnachtsgeld>> Kann aber auch betraglich gedeckelt werden, um betriebliche Übung zu>> vermeiden. Wenn man es weiß, ist das doch okay.
geht das bitte auch mal im Klartext?
>> das Weihnachtsgeld hat eine Doppelfunktion,> und die wäre ?
ja was passiert denn wenn der AN sein tolles Weihnachtsgeld im Vorjahr
dann mit einer vllt. Kündigung oder Ausscheiden / Wechsel im Folgejahr
verbindet, oder bring ich da jetzt etwas durcheinander?
>> wir leben nicht mehr in den 90ern> So viel hat sich auch nicht geändert.
so , für dich vllt. nicht, für die Wirtschaft und das HW in DE schon,
auch wenn dir das vllt. egal ist
1.- Globalisierung
2.- ab diesem Jahr Öffnung des Arbeitsmarktes nach Osten !
3.- Abdriften der Produktion deutscher Firmen nach Osten und Fernost
reicht dir das fürs Erste? die bösen AG in deiner Sichtweise müssen sich
auch an den Markt anpassen, der sich nach deiner Meinung aber wohl nicht
großartig geändert hat,
Änderungen am globalen und deutschen Markt schlagen dann aber auch auf
den Arbeitsmarkt ganz gewaltig durch!