Hallo zusammen, habe seit November einen Vertrag mit ERA Bindung. Nun habe ich am 5.11 angefangen und möchte jetzt gerne wissen wie sich das Gehalt anteilmäßig berechnet. Das Pers.büro meinte es wird mit 21,75 Tagen pro Monat gerechnet. Versteh ich aber nicht, da das Laufende Jahr 250 Arbeitstage hat...das währen 20,8. Im ERA Tariv Vertrag steht das bei einem Vertragsbeginn im laufenden Monat der jeweilige Monat zur Anteiligen berechnung herangezogen werden muss...? was gilt nun? Ist das Gehalt in Zukunft auch bei " vollen" Monaten unterschiedlich oder immer gleich? Grüße
Warum lässt du dir den Sachverhalt nicht einfach von der Personalabteilung oder einem deiner Kollegen erklären?
1. Das gehalt ist immer gleich. 2. Wie kommst Du auf 250 Arbeitstage? Das ist eindeutig zu viel. 3. Du bist ein Erbsenzähler.
olaf schrieb: > Hallo zusammen, > > habe seit November einen Vertrag mit ERA Bindung. > Nun habe ich am 5.11 angefangen und möchte jetzt gerne wissen wie sich > das Gehalt anteilmäßig berechnet. Das Pers.büro meinte es wird mit 21,75 > Tagen pro Monat gerechnet. Versteh ich aber nicht, da das Laufende Jahr > 250 Arbeitstage hat...das währen 20,8. Im ERA Tariv Vertrag steht das > bei einem Vertragsbeginn im laufenden Monat der jeweilige Monat zur > Anteiligen berechnung herangezogen werden muss...? was gilt nun? Ist das > Gehalt in Zukunft auch bei " vollen" Monaten unterschiedlich oder immer > gleich? > > Grüße Je Bundesland unterschiedlich, zwischen 248-253 Tagen.
Man rechnet 365 Kalendertage minus 52 Samstage minus 52 Sonntage ergibt durchschnittlich 21,75 Arbeitstage je Monat. Daher Monatsverdienst durch 21,75 ist der Verdienst je Arbeitstag.
Steel schrieb: > 1. Das gehalt ist immer gleich. > > 2. Wie kommst Du auf 250 Arbeitstage? Das ist eindeutig zu viel. > > 3. Du bist ein Erbsenzähler. Nur Erbsenzähler kommen zu was :-) Der Sachverhalt hat sich geklärt! Danke für die qualitativ hochwertigen Antworten. Es werden immer die Arbeitstage im jeweiligen Monat herangezogen und dann mit den tatsächlichen Arbeitstagen multipliziert. Das gilt aber nur wenn man mitten im Monat anfängt zu arbeiten. Ansonsten ist das Gehalt immer gleich.
Unter "Arbeitstagen" versteht zumindest das Finanzamt die Anzahl der Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wurde. Wenn Du die Pendlerpauschale für 250 Tage im Jahr erstattet haben willst, werden sie dies freundlich aber bestimmt ablehnen ;-)
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