Forum: Ausbildung, Studium & Beruf ERA Berechnung


von olaf (Gast)


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Hallo zusammen,

habe seit November einen Vertrag mit ERA Bindung.
Nun habe ich am 5.11 angefangen und möchte jetzt gerne wissen wie sich 
das Gehalt anteilmäßig berechnet. Das Pers.büro meinte es wird mit 21,75 
Tagen pro Monat gerechnet. Versteh ich aber nicht, da das Laufende Jahr 
250 Arbeitstage hat...das währen 20,8. Im ERA Tariv Vertrag steht das 
bei einem Vertragsbeginn im laufenden Monat der jeweilige Monat zur 
Anteiligen berechnung herangezogen werden muss...? was gilt nun? Ist das 
Gehalt in Zukunft auch bei " vollen" Monaten unterschiedlich oder immer 
gleich?

Grüße

von STK500-Besitzer (Gast)


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Warum lässt du dir den Sachverhalt nicht einfach von der 
Personalabteilung oder einem deiner Kollegen erklären?

von Steel (Gast)


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1. Das gehalt ist immer gleich.

2. Wie kommst Du auf 250 Arbeitstage? Das ist eindeutig zu viel.

3. Du bist ein Erbsenzähler.

von F. F. (foldi)


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olaf schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> habe seit November einen Vertrag mit ERA Bindung.
> Nun habe ich am 5.11 angefangen und möchte jetzt gerne wissen wie sich
> das Gehalt anteilmäßig berechnet. Das Pers.büro meinte es wird mit 21,75
> Tagen pro Monat gerechnet. Versteh ich aber nicht, da das Laufende Jahr
> 250 Arbeitstage hat...das währen 20,8. Im ERA Tariv Vertrag steht das
> bei einem Vertragsbeginn im laufenden Monat der jeweilige Monat zur
> Anteiligen berechnung herangezogen werden muss...? was gilt nun? Ist das
> Gehalt in Zukunft auch bei " vollen" Monaten unterschiedlich oder immer
> gleich?
>
> Grüße

Je Bundesland unterschiedlich, zwischen 248-253 Tagen.

von lüsterklemme (Gast)


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Man rechnet 365 Kalendertage minus 52 Samstage minus 52 Sonntage ergibt 
durchschnittlich 21,75 Arbeitstage je Monat.
Daher Monatsverdienst durch 21,75 ist der Verdienst je Arbeitstag.

von olaf (Gast)


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Steel schrieb:
> 1. Das gehalt ist immer gleich.
>
> 2. Wie kommst Du auf 250 Arbeitstage? Das ist eindeutig zu viel.
>
> 3. Du bist ein Erbsenzähler.


Nur Erbsenzähler kommen zu was :-)

Der Sachverhalt hat sich geklärt! Danke für die qualitativ hochwertigen 
Antworten.

Es werden immer die Arbeitstage im jeweiligen Monat herangezogen und 
dann mit den tatsächlichen Arbeitstagen multipliziert. Das gilt aber nur 
wenn man mitten im Monat anfängt zu arbeiten. Ansonsten ist das Gehalt 
immer gleich.

von Mark B. (markbrandis)


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Unter "Arbeitstagen" versteht zumindest das Finanzamt die Anzahl der 
Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wurde. Wenn Du die 
Pendlerpauschale für 250 Tage im Jahr erstattet haben willst, werden sie 
dies freundlich aber bestimmt ablehnen ;-)

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