Unfall bei Bewerbung meldepflichtig?

Gast #2957372
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Würfelratte schrieb:
> Muß es bei der Bewerbung eigentlich angegeben werden, wenn man einen
> selbst verschuldeten Autounfall hatte, durch den erheblicher Sachschaden
> entstanden ist? Oder darf man das verschweigen?

Als was hast Du Dich beworben?

Ist Dein Führerschein in Gefahr oder schon weg und ist der für den Job 
notwendig?
Bist Du deshalb vorbestraft oder droht dir sowas?

Ich bin noch nie danach gefragt worden, ob ich mal einen Unfall gebaut 
habe.
Ob ich vorbestraft bin, wollten die aber wissen, sollte dann ein 
Führungszeugnis (auf Kosten des Arbeitgebers) anfordern.

Als Testfahrer hättest Du da ev. schlechte Karten, aber sonst?
Gast #2957376
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Hallo,

auf was für einen Arbeitsplatz hasst du dich denn beworben? Das wäre 
schon interessant. Bewirbst du dich zum Beispiel auf eine Stelle als 
Außendienstmitarbeiter, der viel mit dem Auto unterwegs ist, dann ist 
diese Frage schon gerechtfertigt. Generell gilt, das unzulässige Fragen 
nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Nur die Frage, was in 
Bezug auf den Arbeitsplatz unzulässig ist, ist schwer zu beantworten. 
Auf jeden Fall unzulässig sind Fragen zum Bestehen einer 
Schwangerschaft, Heiratsabsicht und Kinderwunsch und die Partei-, 
Religions- und Gewerkschaftszugehörigkeit.
#2957438
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Würfelratte schrieb:
> Ich bin das gefragt worden. Sogar direkt, ob ich

Dürfte man eigentlich den Personaler fragen, warum er diese Frage 
stellt, da ich noch keinen Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch sehe.
Oder sind Gegenfragen in Bewerbungsgesprächen absolut verpönt?

(Dann erscheinen sie mir ziemlich Kindergarten/Grundschule)
Gast #2957468
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also da kenn ich echt so geschichten. Ein mir bekannter TÜV Prüfer, der 
Führerscheinprüfungen abnimmt, flog selbst 3 mal durch die praktische 
Prüfung und hat vor seiner Prüferzeit einige schwere Motorradunfälle 
gebaut, zum Glück nie ohne größeren Schaden. Der Kerl nimmt heute 
Prüfungen selber ab ...

soviel dazu
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