Hallo Leute, ich habe eine Frage zum Steuerfreibetrag, welcher, nach meiner Information, bei 8004,- € im Jahr 2012 liegt. Jetzt die Frage :) Ich war bis ca. Juni als Angestellter beschäftigt. Somit wurden mit automatisch Lohnsteuer und die ganzen anderen Sozialversicherungsanteile vom Gehalt abgezogen. Seit Oktober bin ich nun Student und arbeite nebenbei als Selbstständiger. Bis Ende 2012 werde ich nicht mehr als diese 8004,- € als Selbstständiger verdient haben. Jedoch zusammen mit dem Angestelltengehalt, welches ich bis Juni bekommen habe, komme ich über die besagten 8004,- €. Wir jetzt eine Einkommenssteuer bei mir fällig? Das Angestelltengehalt wurde ja bereits ordnungsgemäß versteuert und als Selbstständiger bleibe ich unter dem Steuerfreibetrag. Oder werden beide Einkommen (Angestellter + Selbstständiger) zusammengezählt? Vielen Dank und besten Gruß
beide werden zusammengezählt und dann der steuersatz daraus berechnet. kann also gut sein, dass im ersten halben jahr schon zu viel abgeführt wurde und du wieder etwas zurückbekommst. gruss puplik
rolol schrieb: > beide werden zusammengezählt und dann der steuersatz daraus berechnet. > > kann also gut sein, dass im ersten halben jahr schon zu viel abgeführt > wurde und du wieder etwas zurückbekommst. Danke erst einmal für die Antwort. Wäre schön, wenn ich was zurückbekommen könnte :) Kann es aber auch passieren, dass ich was nachzahlen muss, obwohl der Steuerfreibetrag nicht überschritten wurde und das Angestellteneinkommen bereits ganz normal versteuert worden ist? Danke
Nicht wenn dein Einkommen gesunken ist. Das ist die generelle Faustformel: - Einkommen steigt -> Nachzahlung - Einkommen sinkt -> Rückzahlung Ist natürlich immer etwas komplexer, gerade bei Einmalzahlungen(UG, WG) oder sonstigen Absatzfähigen Posten (Auto, Ehefrau, Zweitwohnung, etc)
Huck Finn schrieb: > Kann es aber auch passieren, dass ich was nachzahlen muss, obwohl der > Steuerfreibetrag nicht überschritten wurde und das Angestellteneinkommen Was hast Du daran nicht verstanden? rolol schrieb: > beide werden zusammengezählt und dann der steuersatz daraus berechnet. fonsana
> Re: Frage zum Steuerfreibetrag
Hallo mein Guter.
Dein Einkommen wird NICHT aufs Jahr umgelegt und danach bezahlst du
Steuern, oder eben auch keine.
Vor 15 Jahren war das anders, da hast du im Ausland auf IBN 7 Monate
rangeklotzt und ordentlich Schotter gescheffelt, hast dann 5 Monate die
Stütze kassiert, natürlich Höchstsatz und die 7 Monate wurden aufs Jahr
umgelegt was zur folge hatte das du fast alle Steuern zurückbekommen
hast.
Wenn du nicht sowieso schon Steuerfrei warst.
Das geht heute auch noch - das ALG wird aber progressionsfördernd angerechnet. Die Beihilfe der Selbständigen, die es bei Gründungen gab, übrigens nicht! Und es wird in jedem Fall aufs Jahr umgelegt / nicht "gerechnet". Ich hatte in 2010 z.B. nur 9 Monate gearbeitet und bekam fast 8.000 zurück.
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