Bauteileaufwand = Werbungskosten?

Gast #2975775
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Moin,

wie haltet ihr es in euren Steuererklärungen?

Ist der MOSFET für den Elektroingenieur dasselbe, wie die Tinte für den 
Bürohengst?

Aufs Jahr gerechnet komme ich für Bauteile schon zu Aufwendungen von 
einigen 100 Euro.
Natürlich geht es mir primär darum, die spezifischen Bauteile zu testen, 
zu klassifizieren und deren Funktionsweise besser verstehen zu können, 
versteht sich^^

mfg
Gast #2975796
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Und wie sieht es aus, wenn auf den PollinRechnungen neben den reinen 
Bauteilen eben auch mal ein RC-Spielzeug bei ist?

Rausrechnen oder durchziehen und abwarten, was der Finanzbeamte damit 
anstellt?
So ein Modell kann ja sehr wohl die Basisplattform für eigene 
Erweiterungen darstellen, zumindest in der Theorie^^
Persönliche Seite #2975851
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Ich hatte schon als Student mein Oszilloskop abgesetzt. Wenn man sowas 
studiert, wird das akzeptiert, auch wenn man es nicht wirklich braucht 
:-)

Bei Bauteilen halte ich es für kritisch, sofern ihr nichts eigenes 
produziert oder entwickelt, denn für den Beruf werden keine Bauteile 
benötigt. Ein Buchverkäufer im Supermarkt muss sich privat ja auch keine 
Bücher kaufen, bzw ein Entwickler von Milchprodukten keinen Yoghurt.

Etwas anderes ist es, wenn man selbständig ist oder ein Gewerbe hat: 
Dann ist es plausibel, sich Bauteile zu kaufen, sofern sie nicht privat 
genutzt werden. Dann muss aber auch eine Gewinnerzielungsabsicht 
erkennbar sein und man man nur kauft und absetzt, ist das nicht gegeben.

Als Selbstständiger kann man Teile, PCs und Laptops in nahezu jedem 
Umfang absetzen, da man von seinen Auftraggebern keinen Arbeitsplatz 
oder Mittel bekmmmt und vor allem auch Einnahmen gegenüber stehen.

Das gilt auch für solche Geschichten wie die RD-teile oben, die man in 
der Tat zweckentfremden kann und ich mache sowas sogar!

Als Angestellter ist es schwieriger.

Sinnvoll und begründet nutzbar, weil zum Lernen (und damit 
korrekterweise absetzbar) sind meines Erachtens auch für reine 
Angestellte:

- Experimentierbords mit FPGAs und MCUs, besonders dann, wenn sie 
NICHT in einem Produkt verwendet werden (sollen)
- Messmittel dann, wenn sie für obige Systeme benötigt werden und 
offenkundig dem Lernen dienen
- reine Lernsysteme, wie die klassischen Elektronikbaukästen
- Edu-Software für obige Systeme
- Expertensysteme und Datenbanken mit Bauteilen
- Elektronische Literatur
- Fachliteratur
- Spezialsoftware, die offenkundig themenbezogen ist, wie Compiler
- normale Windowssoftware, wie Virenscanner und Office, wenn sie 
überwiegend beruflich genutzt wird
- Microsoft Office, weil das freiweillig keiner kauft, wenn er es nicht 
unbedingt für den Job braucht

Auch, wenn nicht überwiegend beruflich genuzt, kann in der Regel 
abgesetzt werden:

- ein kompletter PC
- die Betriebssystemsoftware
- die normale Software
- eine zweiter, rein technischen PC mit Sonderfunktionen, wenn man es 
begründen kann, weil man einen entsprechenden Job hat
- gfs einen Laptop

Tipp: Kauft euch einen reinen "Gamer-PC" und deklariert ihn als Privat. 
Danach sind alle anderen Rechner und Bauteile dafür "frei".

Optimal ist eine VPN-Verbindung für den Arbeitsplatz. Dann ist 
mindestens ein normaler PC komplett durch, samt Internetkosten, 
Virenscanner, IT-infrastruktur, WLAN, Router, Switches, Patchbay, etc 
.... :-)
Gast #2975866
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WK schrieb:
> Rausrechnen oder durchziehen und abwarten, was der Finanzbeamte damit
> anstellt?
Rausrechnen.
> So ein Modell kann ja sehr wohl die Basisplattform für eigene
> Erweiterungen darstellen, zumindest in der Theorie^^
Dann begründe die Theorie so, dass sie auch realistisch ist!
#2975913
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Jürgen S. schrieb:
> Tipp: Kauft euch einen reinen "Gamer-PC" und deklariert ihn als Privat.
> Danach sind alle anderen Rechner und Bauteile dafür "frei".
>
> Optimal ist eine VPN-Verbindung für den Arbeitsplatz. Dann ist
> mindestens ein normaler PC komplett durch, samt Internetkosten,
> Virenscanner, IT-infrastruktur, WLAN, Router, Switches, Patchbay, etc
> .... :-)

Dann hat irgendwer geschlafen: Wenn private Nutzung, dann kann nur ein 
Teil geltend gemacht werden. Ebenso muss nachgewiesen werden, dass der 
PC nicht nur zu ein paar Prozent beruflich genutzt wird, soll das FA 
mehr als 50% "bezahlen", sind die Anforderungen höher.
http://www.iww.de/wiso/archiv/bundesfinanzhof-mit-grundsatzurteil-abzug-der-aufwendungen-fuer-beruflich-und-privat-genutzte-comput-f2947
Gast #2977636
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Michel schrieb:
> Wenn der gamer-PC doch der private ist, kann er nicht abgeschrieben
> werden. Umgekehrt ist das doch die Begründung, dass die anderen
> berufliche sind.

Notebook werden immer als beruflich bedingt angesehen!
Kleine Weiterbildung ist dabei immer hilfreich.

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