ich wollte mal fragen, wie das in der Regel so gehandhabt wird, wenn man in einem Konzern, innerhalb der selben rechtlichen Gesellschaft sich auf einen anspruchsvolleren und besser bezahlten Job bewirbt und diesen auch bekommt. Hat man dann, wie ein komplett neuer Mitarbeiter, dann meist auch eine neue Probezeit ? ich weiß, dass das vllt. von Firma zu Firma anders geregelt wird, aber ich wollte einfach mal so im Forum hören, wie das meistens in etwa gemacht wird. Vielen Dank !
Das steht im Vertrag! Normalerweise gibt es keine neue Probezeit, wenn man von Abteilung A nach B innerhalb eines Unternehmens wechselt. Falls es doch probiert wird, Du hast einen Job und kannst den Mittelfinger zeigen. Also erst den neuen Job prüfen, dann kündigen! Viel Erfolg, auch außerhalb der Konzerns.
Stefan schrieb: > Vielen Dank ! Solange du keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibtst, gibt es keine neue Probezeit. Grenzfälle sind da wo du auf "Bewährung" eine neue Stelle bekommst und deine "alte" Stelle neu besetzt wirst. Aber da würd ich einen Arbeitsrechtler hinzuziehen. Denn es hat schon genug Fälle gegeben wo man eine "Beförderung" zur "Hinausbeförderung" genutzt hat!
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