Hallo,
ich weiß nicht, an welche stelle man das hier am besten postet, deswegen
hab ich es einfach mal hier rein gemacht, kann gerne verschoben werden.
Ich hab vor ein paar Jahren einen Conrad Gutschein geschenkt bekommen,
dieser ist jetzt leider abgelaufen und als ich bei Conrad nachgefragt
hab, ob ich noch etwas dafür bekomme, haben die nur gesagt, dass ich ihn
nicht mehr einlösen kann und kein Recht auf irgend eine Rückerstattung
etc habe.
Im Internet habe ich das hier gefunden:
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article589382/Gutschein-abgelaufen-Chance-auf-Geld-zurueck.html
Dort steht, dass ich Anspruch auf das Geld abzüglich Gewinn habe.
Was kann ich tun?
Hallo Domini,
steht denn auf dem Gutschein ein "Verfallsdatum" drauf? Ich meine mich
erinnern zu können das Conrad kein solches datum drauf schreibt.
Gutscheine dürfen glaube ich auch nicht so einfach Verfallen.
"Ist die Frist dann doch abgelaufen muss der Anbieter den Gutschein
nicht mehr gegen Ware einlösen, wie Gahmig betont. Der Beschenkte sollte
aber nach einer Erstattung des Geldwerts fragen. "Darauf hat er einen
Anspruch", sagt die Juristin. Der Verkäufer hat immerhin schon Geld
kassiert. Dürfte er das behalten, wäre er ungerechtfertigt bereichert,
wie es im Juristendeutsch heißt. Geht der Anbieter darauf ein, darf er
allerdings seinen entgangenen Gewinn einbehalten, in der Regel zwischen
10 und 20 Prozent. "Wie viel abzuziehen ist, hängt vom Einzelfall ab",
meint die Fachfrau."
Conrad hat kein Geld kassiert beim Druck dieses Gutscheins, somit
dürften deine Versuche ins Leere führen ;)
Außerdem sind diese Conrad-Zettelchen meiner Meinung nach nicht als
Gutscheine einzuorden.
Samuel C. schrieb:> Conrad hat kein Geld kassiert beim Druck dieses Gutscheins, somit> dürften deine Versuche ins Leere führen ;)> Außerdem sind diese Conrad-Zettelchen meiner Meinung nach nicht als> Gutscheine einzuorden.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der TO diese "Massengutscheine"
meint, die Conrad in irgendwelche Flyer o.ä. packt. Ich denke es ist
eher ein Wertgutschein gemeint, der auch wirklich bezahlt wurde.
Jupp schrieb:> Äh...und was ist jetzt unklar? Wir haben bereits 2013, du kannst den> Gutschein daher als Klopapier benutzen...
Hauptsache mal ohne Sinn und Verstand antworten, gell?
Wieso ohne Sinn und Verstand? Du bist nicht in der Lage, einen
Gutschein, der vom Herausgeber zeitlich befristet ist, rechtzeitig
einzulösen und verlangst jetzt noch Kulanz? Auf so eine Idee käme. ich
nicht mal...
Jupp schrieb:> Du bist nicht in der Lage, einen> Gutschein, der vom Herausgeber zeitlich befristet ist, rechtzeitig> einzulösen und verlangst jetzt noch Kulanz?
Es geht hier nicht um Kulanz, sonderm um die Frage, ob die Befristung
juristisch zulässig ist.
Dommini schrieb:> Im Internet habe ich das hier gefunden:> http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article589382/...>> Dort steht, dass ich Anspruch auf das Geld abzüglich Gewinn habe.>
Das ist die Meinung einer Anwältin, mehr nicht. Urteile hat sie nicht
genannt. (Was natürlich nicht heisst dass es keine gibt)
> Was kann ich tun?
Dich an einen Verbraucherschutzverein wenden.
Dommini schrieb:> Ich hab vor ein paar Jahren einen Conrad Gutschein geschenkt bekommen,
du solltest nicht nur das für dich positive lesen, ich
lese in deinem Link:
Ein unbefristeter Gutschein verfällt laut Bürgerlichem Gesetzbuch
spätestens nach drei Jahren.
Dann wird das für einen befristeten auch nicht länger sein wenn es nicht
drauf steht, und deiner ist ja schon abgelaufen.
Schneeflockenkonservendose schrieb:> Also erstmal schauen, ob auf dem Gutschein überhaupt ein> Ausstellungsdatum etc. drauf ist, wie lang die Frist war usw.>> Kann denn heute niemand mehr googeln?
kann den heute niemand mehr lesen:
Dommini schrieb:> Doch, dort steht Oktober 2012 drauf.
np rn schrieb:> http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechun...> http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechun...>> Demnach gibt es bei Gutscheinen, die Du bezahlt hast, kein Verfallsdatum> außer der gesetzlichen Verjährungsfrist.> Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Benachteilgungsverbot.
Erster Link bezieht sich auf Befristung von Geschenkgutschen in AGB
Klauseln. Das ist nicht zulässig.
Im vorliegedem Fall ist das Verfallsdatum aber aufgedruckt.
Zweiter Link bezieht sich auf eine Gültigkeitsdauer von weniger als ein
Jahr.
Auch das trifft auf den vorliegenden Fall nicht zu:
Dommini schrieb:> Ich hab vor ein paar Jahren einen Conrad Gutschein geschenkt bekommen,
Dommini schrieb:> Ich hab vor ein paar Jahren ...Dommini schrieb:> Doch, dort steht Oktober 2012 drauf.
Ist das Datum auf dem Gutschein plötzlich vor ein paar Tagen
aufgetaucht?
Conrad stellt sich bei Gutscheinen furchtbar stur an. Ich hatte auch
einen Gutschein, allerdings noch gültig, den wollte ich bei einer
Online-Bestellung einlösen. Das ging nicht weil in Verbindung mit
Gutscheinen ein anderer Mindestbestellwert gilt. Also schnell an der
Online-Umfrage teilgenommen die mir Conrad zuspammte. Dafür gabs einen
weiteren Gutschein, nun war der Mindestbestellwert erreicht. Nächste
Hürde, zwei Gutscheine bei einer Bestellung - is nich. Ich habe dem
Conrad-Mitarbeiter dann am Telefon mitgeteilt das die ihren Kram
behalten können und nun einen Kunden weniger haben, Punkt. Einen
Gutschein hab ich verschenkt, der andere war - na was wohl -
mittlerweile abgelaufen.
Ich habe es übrigens ganz problemlos durchgehalten und kaufe nun
konsequent wo anders ein. Sind eh viel zu teuer die Bande..
Timm Thaler schrieb:> Thomas schrieb:>> Ich habe es übrigens ganz problemlos durchgehalten und kaufe nun>> konsequent wo anders ein.>> Bei Voelkner? ;-)
digitalo!