Conrad Gutschein nicht angenommen.

Gast #3006054
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Hallo,

ich weiß nicht, an welche stelle man das hier am besten postet, deswegen 
hab ich es einfach mal hier rein gemacht, kann gerne verschoben werden.

Ich hab vor ein paar Jahren einen Conrad Gutschein geschenkt bekommen, 
dieser ist jetzt leider abgelaufen und als ich bei Conrad nachgefragt 
hab, ob ich noch etwas dafür bekomme, haben die nur gesagt, dass ich ihn 
nicht mehr einlösen kann und kein Recht auf irgend eine Rückerstattung 
etc habe.

Im Internet habe ich das hier gefunden:
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article589382/Gutschein-abgelaufen-Chance-auf-Geld-zurueck.html

Dort steht, dass ich Anspruch auf das Geld abzüglich Gewinn habe.

Was kann ich tun?
Gast #3006061
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Hallo Domini,

steht denn auf dem Gutschein ein "Verfallsdatum" drauf? Ich meine mich 
erinnern zu können das Conrad kein solches datum drauf schreibt. 
Gutscheine dürfen glaube ich auch nicht so einfach Verfallen.
#3006067
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"Ist die Frist dann doch abgelaufen muss der Anbieter den Gutschein 
nicht mehr gegen Ware einlösen, wie Gahmig betont. Der Beschenkte sollte 
aber nach einer Erstattung des Geldwerts fragen. "Darauf hat er einen 
Anspruch", sagt die Juristin. Der Verkäufer hat immerhin schon Geld 
kassiert. Dürfte er das behalten, wäre er ungerechtfertigt bereichert, 
wie es im Juristendeutsch heißt. Geht der Anbieter darauf ein, darf er 
allerdings seinen entgangenen Gewinn einbehalten, in der Regel zwischen 
10 und 20 Prozent. "Wie viel abzuziehen ist, hängt vom Einzelfall ab", 
meint die Fachfrau."

Conrad hat kein Geld kassiert beim Druck dieses Gutscheins, somit 
dürften deine Versuche ins Leere führen ;)
Außerdem sind diese Conrad-Zettelchen meiner Meinung nach nicht als 
Gutscheine einzuorden.
Gast #3006100
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Samuel C. schrieb:
> Conrad hat kein Geld kassiert beim Druck dieses Gutscheins, somit
> dürften deine Versuche ins Leere führen ;)
> Außerdem sind diese Conrad-Zettelchen meiner Meinung nach nicht als
> Gutscheine einzuorden.

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der TO diese "Massengutscheine" 
meint, die Conrad in irgendwelche Flyer o.ä. packt. Ich denke es ist 
eher ein Wertgutschein gemeint, der auch wirklich bezahlt wurde.
Gast #3006126
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Wieso ohne Sinn und Verstand? Du bist nicht in der Lage, einen 
Gutschein, der vom Herausgeber zeitlich befristet ist, rechtzeitig 
einzulösen und verlangst jetzt noch Kulanz? Auf so eine Idee käme. ich 
nicht mal...
Gast #3006141
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Dommini schrieb:
> Im Internet habe ich das hier gefunden:
> http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article589382/...
>
> Dort steht, dass ich Anspruch auf das Geld abzüglich Gewinn habe.
>

Das ist die Meinung einer Anwältin, mehr nicht. Urteile hat sie nicht 
genannt. (Was natürlich nicht heisst dass es keine gibt)

> Was kann ich tun?

Dich an einen Verbraucherschutzverein wenden.
Gast #3006167
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Ach Kinders, zu Gutscheinen etc. gibt es doch tausendfach Infos im Web:

> http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein#Verj.C3.A4hrung

Und da wird gleich mal auf ein bisschen Jursitenkram verlinkt:

> http://www.ferner-alsdorf.de/2010/12/wann-verjaehren-gutscheine/

Also erstmal schauen, ob auf dem Gutschein überhaupt ein 
Ausstellungsdatum etc. drauf ist, wie lang die Frist war usw.

Kann denn heute niemand mehr googeln?
Gast #3006176
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Dommini schrieb:
> Ich hab vor ein paar Jahren einen Conrad Gutschein geschenkt bekommen,

du solltest nicht nur das für dich positive lesen, ich
lese in deinem Link:

Ein unbefristeter Gutschein verfällt laut Bürgerlichem Gesetzbuch 
spätestens nach drei Jahren.

Dann wird das für einen befristeten auch nicht länger sein wenn es nicht 
drauf steht, und deiner ist ja schon abgelaufen.
#3006178
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Ganz schnell mal google auf dejure.org angeworfen:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=29%20U%203193/07
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12%20O%2022084/06

Demnach gibt es bei Gutscheinen, die Du bezahlt hast, kein Verfallsdatum 
außer der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Benachteilgungsverbot.

Ich würde mir die passenden Urteile heraussuchen und eine 
(papier-)schriftliche Beschwerde an Conrad schicken, mit Angabe der 
Aktenzeichen und freundlich eine Frist zur Regulierung setzen.
Gast #3006203
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np rn schrieb:
> http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechun...
> http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechun...
>
> Demnach gibt es bei Gutscheinen, die Du bezahlt hast, kein Verfallsdatum
> außer der gesetzlichen Verjährungsfrist.
> Alles andere wäre ein Verstoß gegen das Benachteilgungsverbot.

Erster Link bezieht sich auf Befristung von Geschenkgutschen in AGB 
Klauseln. Das ist nicht zulässig.
Im vorliegedem Fall ist das Verfallsdatum aber aufgedruckt.

Zweiter Link bezieht sich auf eine Gültigkeitsdauer von weniger als ein 
Jahr.
Auch das trifft auf den vorliegenden Fall nicht zu:

Dommini schrieb:
> Ich hab vor ein paar Jahren einen Conrad Gutschein geschenkt bekommen,
Gast #3006264
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Conrad stellt sich bei Gutscheinen furchtbar stur an. Ich hatte auch 
einen Gutschein, allerdings noch gültig, den wollte ich bei einer 
Online-Bestellung einlösen. Das ging nicht weil in Verbindung mit 
Gutscheinen ein anderer Mindestbestellwert gilt. Also schnell an der 
Online-Umfrage teilgenommen die mir Conrad zuspammte. Dafür gabs einen 
weiteren Gutschein, nun war der Mindestbestellwert erreicht. Nächste 
Hürde, zwei Gutscheine bei einer Bestellung - is nich. Ich habe dem 
Conrad-Mitarbeiter dann am Telefon mitgeteilt das die ihren Kram 
behalten können und nun einen Kunden weniger haben, Punkt. Einen 
Gutschein hab ich verschenkt, der andere war - na was wohl - 
mittlerweile abgelaufen.
Ich habe es übrigens ganz problemlos durchgehalten und kaufe nun 
konsequent wo anders ein. Sind eh viel zu teuer die Bande..

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