Hallo, Ich bin aktuell in einem Unternehmen in Bayern IG Metall angestellt und besitze einen befristeten Arbeitsvertrag (1Jahr). Im Vertrag steht, dass der Vertrag jeder Zeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Weiß jemand sie lange die gesetzliche Kündigungsfrist ist?
im Normalfall, wenn man unter einem Jahr beschäftigt ist ( was ich deinem Post mal entnehme ) 4 Wochen. Wundert mich schon, dass IG Metall Unternehmen Leute befristet einstellen.
Der Bachelor schrieb: > Weiß jemand sie lange die gesetzliche Kündigungsfrist ist? Roland schrieb: > im Normalfall, wenn man unter einem Jahr beschäftigt ist ( was ich > deinem Post mal entnehme ) 4 Wochen. In der Probezeit, meist die ersten 6 Monate, auch kürzer.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html + evtl. kürzer innerhalb der Probezeit, das steht dann im Vertrag.
Und wenn aufgrund von Übernahme nach einem dualen Studium keine Probezeit besteht?
also in meinem dienstvertrag sind auch die kündigungsfristen geregelt. wenn da nichts drin steht frag doch mal ganz scheinheilig beim betriebsrat nach...
Wenn dein Vertag keine Tarifbindung hat (bist du in der Gewerkschaft?) dann gilt wir du schon geschrieben hast die gesetzl. Kündigungsfrist: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_03.html
Also wir haben einen separaten Tarfivertrag mit der IG Metall. Verstehe ich das also richtig, dass ich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen kann?
Kündigen kannst du quasi jederzeit, aber du musst die Fristen zum letzten Arbeitstag (der auch ein Krankheits- oder Urlaubstag sein kann) einhalten. Ob zum Monatsende oder zur Monatsmitte muss im Vertrag stehen. Gesetzlich, glaube ich, ist es der 1. Arbeitstag des Monats nach der Frist.
§ 622 Abs. 1 BGB 1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Also wird kein Unterschied gemacht zwischen befristetem oder unbefristetem Verhältnis außer es ist anderweitig geregelt
Der Bachelor schrieb: > Also wird kein Unterschied gemacht zwischen befristetem oder > unbefristetem Verhältnis außer es ist anderweitig geregelt Richtig, gesetzlich gibt es da keinen Unterschied.
Befristete Arbeitsverträge kann man normal nicht so einfach ordentlich kündigen, dazu bedarf es einer Klausel im Arbeitsvertrag die bei dir gegeben ist. § 15 Teilzeit- und Befristungsförderungsgesetzes (TzBfG) http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html Manmanman, nicht umsonst gibt es ein Jurastudium.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.