Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigung befristetes Arbeitsverhältnis


von Der Bachelor (Gast)


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Hallo,

Ich bin aktuell in einem Unternehmen in Bayern IG Metall angestellt und 
besitze einen befristeten Arbeitsvertrag (1Jahr). Im Vertrag steht, dass 
der Vertrag jeder Zeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen 
Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Weiß jemand sie lange die 
gesetzliche Kündigungsfrist ist?

von Roland (Gast)


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im Normalfall, wenn man unter einem Jahr beschäftigt ist ( was ich 
deinem Post mal entnehme ) 4 Wochen. Wundert mich schon, dass IG Metall 
Unternehmen Leute befristet einstellen.

von Ich (Gast)


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Der Bachelor schrieb:
> Weiß jemand sie lange die gesetzliche Kündigungsfrist ist?

Roland schrieb:
> im Normalfall, wenn man unter einem Jahr beschäftigt ist ( was ich
> deinem Post mal entnehme ) 4 Wochen.

In der Probezeit, meist die ersten 6 Monate, auch kürzer.

von us73 (Gast)


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http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

+ evtl. kürzer innerhalb der Probezeit, das steht dann im Vertrag.

von Der Bachelor (Gast)


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Und wenn aufgrund von Übernahme nach einem dualen Studium keine 
Probezeit besteht?

von Daniel F. (df311)


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also in meinem dienstvertrag sind auch die kündigungsfristen geregelt.
wenn da nichts drin steht frag doch mal ganz scheinheilig beim 
betriebsrat nach...

von Karl (Gast)


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Wenn dein Vertag keine Tarifbindung hat (bist du in der Gewerkschaft?) 
dann gilt wir du schon geschrieben hast die gesetzl. Kündigungsfrist:

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_03.html

von Der Bachelor (Gast)


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Also wir haben einen separaten Tarfivertrag mit der IG Metall.
Verstehe ich das also richtig, dass ich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende 
kündigen kann?

von Michael S. (technicans)


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Kündigen kannst du quasi jederzeit, aber du musst die Fristen zum
letzten Arbeitstag (der auch ein Krankheits- oder Urlaubstag
sein kann) einhalten. Ob zum Monatsende oder zur Monatsmitte
muss im Vertrag stehen. Gesetzlich, glaube ich, ist es der
1. Arbeitstag des Monats nach der Frist.

von ... (Gast)


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§ 622 Abs. 1 BGB

1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten 
(Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten 
oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

von Der Bachelor (Gast)


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Also wird kein Unterschied gemacht zwischen befristetem oder 
unbefristetem Verhältnis außer es ist anderweitig geregelt

von Ich (Gast)


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Der Bachelor schrieb:
> Also wird kein Unterschied gemacht zwischen befristetem oder
> unbefristetem Verhältnis außer es ist anderweitig geregelt

Richtig, gesetzlich gibt es da keinen Unterschied.

von Der Bachelor (Gast)


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Super danke euch für die Antworten :)

von D. I. (Gast)


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Befristete Arbeitsverträge kann man normal nicht so einfach ordentlich 
kündigen, dazu bedarf es einer Klausel im Arbeitsvertrag die bei dir 
gegeben ist.

§ 15 Teilzeit- und Befristungsförderungsgesetzes (TzBfG)

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

Manmanman, nicht umsonst gibt es ein Jurastudium.

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