Gast
#3023787
Kurze Frage in die Runde. Ich verteidige in ~2 Monaten meine Masterarbeit und will danach auch in die Firma einsteigen. Anfang Dezember sagte man mir, dass alle sehr zufrieden sind und ich mich im Februar auf ein Angebot einstellen kann. Soweit so gut. Jetzt: Ab 1.2. KURZARBEIT (Automobilzulieferer) Nun sagte mir heute ein Vorgesetzter, dass er eigentlich noch 2 Arbeiter bräuchte, die er aber nicht einstellen darf. Dies würde gegen die Kurzarbeitsregel verstoßen. Jetzt die Frage: Betrifft das Einstellungsverbot "nur" gewerbliche MA oder muss ich mir auch sorgen machen? Achso. Ist eine "XXX GmbH" als Teil einer großen AG (100% Gewinnabführung) Angestellt sind soweit ich weiß, alle MA am jeweiligen Standort! Vielen dank vorab!