Kurze Frage in die Runde. Ich verteidige in ~2 Monaten meine Masterarbeit und will danach auch in die Firma einsteigen. Anfang Dezember sagte man mir, dass alle sehr zufrieden sind und ich mich im Februar auf ein Angebot einstellen kann. Soweit so gut. Jetzt: Ab 1.2. KURZARBEIT (Automobilzulieferer) Nun sagte mir heute ein Vorgesetzter, dass er eigentlich noch 2 Arbeiter bräuchte, die er aber nicht einstellen darf. Dies würde gegen die Kurzarbeitsregel verstoßen. Jetzt die Frage: Betrifft das Einstellungsverbot "nur" gewerbliche MA oder muss ich mir auch sorgen machen? Achso. Ist eine "XXX GmbH" als Teil einer großen AG (100% Gewinnabführung) Angestellt sind soweit ich weiß, alle MA am jeweiligen Standort! Vielen dank vorab!
FastAbsolvent schrieb: > Jetzt die Frage: Betrifft das Einstellungsverbot "nur" gewerbliche MA > oder muss ich mir auch sorgen machen? Such dir halt schon mal ne Option. Auch ein schriftlicher Arbeitsvertrag in der Tasche, kann dich nicht vor der Kündigung vor Antritt schützen! Also, frag halt mal bei deinem AG an, wie es so aussieht!
FastAbsolvent schrieb: > Nun sagte mir heute ein Vorgesetzter, dass er eigentlich noch 2 Arbeiter > bräuchte, die er aber nicht einstellen darf. Dies würde gegen die > Kurzarbeitsregel verstoßen. Und weiter? Wenn in der Produktion Kurzarbeit vorliegt, dann muss das noch lange nicht heißen, dass dies auch für die Entwicklung gilt. Im gleichen Bereich sowohl Kurzarbeit als auch Neueinstellungen ergibt natürlich wenig Sinn.
1. Manche Firmen haben mehr als eine Abteilung. 2. Manche Firmen wissen was los ist (im Februar ist alles ausgelastet). 3. Manche Firmen sind stur, die Lager brennen schon, die Lieferzusagen werden weiterhin unterschrieben. usw. Es ist erstaunlich, wie flexibel, in monetärer Hinsicht, der Betriebsrat bei der Ankündigung von Kurzarbeit wird. Ein Gummiband ist steif dagegen.
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