Hallo,
ich möchte mir eine Platine mit den Massen 250*250mm anfertigen lassen.
Nichts besonderes: Prototyp, 2 lagig, Lötstop, 2 Ausfräsungen innen.
Ich habe jetzt ein gutes Dutzend Hersteller durchforstet, das mit
Abstand günstigste Angebot stammt von Fischer Leiterplatten
(http://www.fischer-leiterplatten.de/) zu etwa 100€. Alle anderen
inklusive Billigätzer à la Bilex sind - zum Teil erheblich- teurer.
Hat jemand Erfahrungen mit Fischer? Gibt es da einen Haken?
Nein - verkleinern ist leider nicht möglich, da Auftragsarbeit für einen
Kunden (Kunstprojekt).
Mike
Mike schrieb:> Hat jemand Erfahrungen mit Fischer?
Ja. Schon zig Mal dort bestellt. Sehr gute Qualität.Überproduktion wird
kostenlos dazu geliefert.
Mike schrieb:> Gibt es da einen Haken?
Nein. Die Preise im Kalkulator sind zuzüglich MwSt. und Versand.
Da gibts keinen Haken. Ich lass alle unsere Platinen dort fertigen. Die
Platinen sind ganz ordentlich und man bekommt immer ein paar mehr
geliefert. Einmal hatte ich bei einer Platine einen Kurzschluß, den man
nicht sehen konnte. Das war aber kein Problem, da ja mehr geliefert
wurden als ich bestellt hatte.
Bestell schon seit Jahren bei fischer, hauptsächlich Multinutzen.
Das geile ist man bekommt quasi immer Überlieferungen (1 Bestellt und 3
bekommt man). Natürlich ist das kein muss aber bei 95% der Bestellungen
war es so. Einmal war eine Leiterbahn nicht richtig geäzt und hatte
einen Kurzschluss. Reklamiert, 4 Tage später neue Leiterplatte da.
Leider machen die keinen gratis Positionsdruck. Sonst wie gesagt sehr
empfehlenswert
jjj schrieb:> Drei Antworten zeitgleich :-) was will man mehr
Aufpasse, HAL und Finepitch klappt da nicht so gut,
Auch die Überlieferungen, waren miserabel.
Gruß
Eugen
Eugen S. schrieb:> HAL und Finepitch klappt da nicht so gut,
Bei einem Einzelstück kann man das auch nachverzinnen.
Aber man sieht deutlich, dass selbst bei Finepitch noch Lötstopmaske
zwischen den Pins vorhanden ist. Das wird bei anderen Herstellern gerne
freigestellt. Kann natürlich auch ein Grund dafür sein, dass nicht alle
Pins verzinnt wurden.
Gerhard P. schrieb:> Steht nur auf Gewerbliche. "Privatgesindel" ist unerwünscht.
Wurde schon zig mal hier diskutiert und widerlegt. Sie liefern auch an
Privat. Sogar mit Rechnung.
Bestelle seit Jahren da, keine schlechten Erfahrungen gesammelt, sehr
freundlicher Kontakt.
Daumen hoch, günstiger geht's glaube ich nicht mehr, die Überlieferung
kommt gratis dazu, min. 1 Platine.
Ingo
Mike schrieb:> Alle anderen> inklusive Billigätzer à la Bilex sind - zum Teil erheblich- teurer.
Falls dich das wundert, das ist ganz einfach: 250 x 250 mm lässt sich
nicht mehr ohne weiteres im Pool fertigen und ist daher nichts für
Billiganbieter. Privatätzer werden überhaupt Probleme mit der Grösse
haben.
Gruss Reinhard
... schrieb:> Wurde schon zig mal hier diskutiert und widerlegt. Sie liefern auch an> Privat. Sogar mit Rechnung.
Du meinst der Rausschmeissertext steht in Fischers Kalkulator nur so zum
Spaß, aber in Wirklichkeit sind die Hunde höchst willkommen im
Metzgerladen?
Gerhard P. schrieb:> Du meinst der Rausschmeissertext steht in Fischers Kalkulator nur so zum> Spaß, aber in Wirklichkeit sind die Hunde höchst willkommen im> Metzgerladen?
Zahlende Hunde schon. Wenn du einfach so tust als ob du eine Fa. wärst
oder die Frage offen lässt, ist alles ok, niemand ist verpflichtet das
nachzuprüfen. Allerdings kannst du nicht nacher dich plötzlich in einen
gesetzlich geschützten Verbraucher verwandeln und etwa ein
Rücktrittsrecht beanspruchen - was bei LP nicht weiter problematisch ist
weil es sowieso keines gibt.
Gruss Reinhard
Vielen Dank erstmal für die Kommentare. So wie es aussieht gibt es an
Fischers Leiterplatten wohl nichts auszusetzen. Dass Fischer nicht an
Privat liefert sollte kein Problem sein.
Ich bin nebenberuflich als Freiberufler tätig und habe eine Umsatzsteuer
ID. Bis jetzt hat das bei allen Firmen gereicht, einen Gewerbeschein
wollte niemand sein. Lediglich RS Components war mal ein wenig zickig,
die haben sich aber dann auch mit einer Kopie des Steuernummernbescheids
zufrieden gegeben.
Reinhard Kern schrieb:> Zahlende Hunde schon. Wenn du einfach so tust als ob du eine Fa. wärst> oder die Frage offen lässt, ist alles ok, niemand ist verpflichtet das> nachzuprüfen. Allerdings kannst du nicht nacher dich plötzlich in einen> gesetzlich geschützten Verbraucher verwandeln und etwa ein> Rücktrittsrecht beanspruchen - was bei LP nicht weiter problematisch ist> weil es sowieso keines gibt.
Das ist juristisch unhaltbar. Niemand kann sich rechtsgültig selbst zum
Gewerbetreibenden erklären. Ein Endkunde kann gesetzlich verliehene
Rechte nicht durch Erklärung oder Vertrag - weder irrtümlich noch
vorsätzlich - aufgeben. Im Streitfall folgen die gegenseitigen Ansprüche
der Geschäftspartner ihrem tatsächlichen Status. Diesen falsch
anzunehmen geschieht bleibt ein nicht kompensiertes Risiko jeder Partei.
Gerhard P. schrieb:> Niemand kann sich rechtsgültig selbst zum Gewerbetreibenden erklären.
Warum denn nicht? Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ist das doch auch eine
Erklärung, die man abgibt.
Gerhard P. schrieb:> Ein Endkunde kann gesetzlich verliehene Rechte nicht durch Erklärung> oder Vertrag - weder irrtümlich noch vorsätzlich - aufgeben.
Hast du dazu einen Nachweis? Das was du sagst, wäre vermultich dann
anwendbar, wenn dem Verkäufer bewusst ist, dass es sich um einen
Privaten Kunden handelt. Wenn sich der Kunde gegenüber dem Verkäufer
aber als Gewerbetreibender ausgibt, so dass der Verkäufer nicht erkennen
kann, dass es ein Privatkunde ist, dann kommt dadurch kein Vertrag im
Sinne des §474 BGB zustande.
Ich hab dazu das hier gefunden:
http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/verbrauchsgueterkauf-verbraucher-der-vortaeuscht-unternehmer-zu-sein-geniesst-keinen-schutz/
Im zweiten Absatz steht:
> Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 91/04) hat dazu festgestellt, dass> demjenigen Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck> der Kaufsache vortäuscht, die Berufung auf die Vorschriften über den> Verbrauchsgüterkauf verwehrt ist. Dies im Zuge des §242 BGB nach Treu und> Glauben, da es dem unredlichen Käufer verwehrt sein soll, aus seinem> unredlichen Verhalten auch noch Vorteile zu ziehen./
Johannes schrieb:>> Glauben, da es dem unredlichen Käufer verwehrt sein soll, aus seinem>> unredlichen Verhalten auch noch Vorteile zu ziehen./
Genau das meinte ich. Wenn jemand so tut als ob er ein Geschäftsbetrieb
wäre und dann sich als Privatmann outet, um vom Kauf zurückzutreten, ist
das für mich schlicht Betrug, und selbstverständlich würde ich mich
weigern das anzuerkennen. Manchmal, wenn auch viel zu selten, stimmt die
Rechtssprechung überein mit dem gesunden Menschenverstand und/oder dem
allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden.
Gruss Reinhard
Reinhard Kern schrieb:> Wenn jemand so tut als ob er ein Geschäftsbetrieb> wäre und dann sich als Privatmann outet, um vom Kauf zurückzutreten, ist> das für mich schlicht Betrug, und selbstverständlich würde ich mich> weigern das anzuerkennen.
Außerdem (wie du schon weiter oben bemerkt hast), wäre dieser Punkt
ja hier ohnehin nicht anwendbar: die Anfertigung einer Platine ist
eine Auftragsfertigung speziell nach Kundenanforderungen, für die
kann man auch als Privatkunde kein Rückgaberecht.
Johannes schrieb:> Gerhard P. schrieb:>> Niemand kann sich rechtsgültig selbst zum Gewerbetreibenden erklären.>> Warum denn nicht? Wenn man ein Gewerbe anmeldet, ist das doch auch eine> Erklärung, die man abgibt.
Auch wenn das jetzt ganz ins Off Topic abgleitet - da muss überhaupt
niemand was erklären, dreimal eine Kaffeetasse bei ebay verkauft und
schon ist man Gewerbetreibender - jedenfalls nach Auffassung der
Finanzämter. Die meisten "Geschäftsleute" wissen nicht mal was davon,
bis sie Einkommensteuer nachzahlen sollen.
Gruss Reinhard
Reinhard Kern schrieb:> (...) dreimal eine Kaffeetasse bei ebay verkauft und> schon ist man Gewerbetreibender - jedenfalls nach Auffassung der> Finanzämter.
Nicht zwangsläufig. Steuern fallen auch auf "private
Veräusserungsgeschäfte" an, sofern diese "der Gewinnerzielung dienen".
Wenn du den kompletten Haushalt von Deiner Oma auflöst und die Sachen
auf ebay einstellst, zahlst Du Steuern. Ohne Gewerbe.
om pf schrieb:> zahlst Du Steuern. Ohne Gewerbe.
Dass es vielfältige Möglichkeiten gibt Steuern zahlen zu müssen,
überrascht mich jetzt nicht wirklich. Aber die gebräuchliche
Rechtsauffassung ist wohl (Zitat aus Stern-Forum) "Gemeinhin gilt:
Sobald der Umsatz regelmäßig 500 Euro übersteigt und vor allem
gleichartige, neuwertige Gegenstände angeboten werden, kann man von
gewerblichem Handel ausgehen."
Das tut das Finanzamt dann auch egal ob man sich einen Gewerbeschein
besorgt hat oder nicht, und oft auch bei weniger Umsatz. Übrigens gibt
es auch Rechtsformen für eine Gesellschaft, die nirgends angemeldet oder
eingetragen werden, z.B. die GbR.
Gruss Reinhard
> (...) dreimal eine Kaffeetasse bei ebay verkauft und> schon ist man Gewerbetreibender - jedenfalls nach Auffassung der> Finanzämter.
Soweit ich weiß, darf man als Privatperson Dinge verkaufen, ohne Steuern
zu zahlen, wenn der Veräußerungsgewinn weniger als 730EUR (???) beträgt.
Alles was darüber geht, muss (sollte) als zusätzliches Einkommen
angegeben werden. Entsprechend beeinflußt dies den persönlichen
Steuersatz (Einkommensteuererklärung - Anlage SO = sonstige Einkünfte).
Ich verstehe nicht, warum sich die Leute den Kopf zerbrechen ob
Gewerbetrteibender oder Privat. Bei Umsätzen (nicht Gewinn!!) <5000EUR
bedeutet Gewerbe auch für das Finanzamt nur mehr Arbeit.
Und in den Knast kommt keiner! Die vom Finanzamt machen auch nur ihren
Job, und versuchen bestehndes Steuerrecht durchzusetzen, um für die
Allgemeinheit Gerechtigkeit durchzusetzen. Und wenn däfür das Amt
Informationen anfordert ist das nur legitim und richtig, und hat nichts
mit Generalverdacht, Verfolgung etc. zu tun.
Aus persönlichen Erfahrungen kann ich nur sagen, dass oft ein
freundliches Telefongespräch alle Missverständnisse aus der Welt
schaffen. Bisher habe ich immer freundliche Sachberarbeiter in der
Leitung, die bemüht waren, mir zu helfen.
Selbst das Anmelden eines Gewerbes (Bürgermeisteramt: Gewerbeschein
20EUR) ist echt Easy. Die Leute machen einen zu großen Aufwand darum!
Natürlich müssen danach einige Formulare von verschiedenen Stellen
ausgefüllt werden. Eine gebildete Person, sollte damit keine Probleme
haben oder einfach nachfragen.
Meine (freche) Behauptung:
Wer damit nicht klar kommt, der kommt auch mit einem Gewerbe nicht klar!
Zumal es Hilfe gibt.
Steuerzahler schrieb:> Die vom Finanzamt machen auch nur ihren> Job, und versuchen bestehndes Steuerrecht durchzusetzen, um für die> Allgemeinheit Gerechtigkeit durchzusetzen.
Ich habe nicht die geringste Ahnung, was du mir damit sagen willst. Ich
bin seit rund 40 Jahren Geschäftsmann mit handelsgerichtlicher
Eintragung, Steuernummer usw.
Dass keiner in den Knast kommt, stimmt auch nur für die, die die
Forderungen erfüllen. Deine schöne neue Welt mit dem Finanzamt als
verständnisvoller Freund aller Einwohner existiert wohl nur in deiner
Fantasie.
Gruss Reinhard
PS darf ich mal dran erinnern, dass es hier eigentlich um die Fa.
Fischer ging?