Telefonisch vereinbartes VG

Gast #3052322
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>Kennt sich vielleicht jemand in solchen Fällen
>mit der gängigen Rechtssprechung aus?

Im Prinzip hast du Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten.
Da du aber versäumt hast, die eine schriftliche Einladung schicken zu 
lassen, kannst du das im Zweifelsfalle evtl. nicht nachweisen.

>am Anfang des Gespräches in bar verlangen
Evtl. keine gute Strategie, falls man die Stelle doch haben will.

Entweder
1.)
-jetzt- nach vorher klären, also über die Sekrätärin des Einladenden 
eine Bestätigung (ersatzwort für "Einladung") als Mail oder Fax 
zuschicken lassen (besonders wenn es weite Fahrtstrecke ist, oder eher 
kleinerer Betrieb)
ODER
2.)
es einfach offen lassen, auch am Termin NICHT SELBST ansprechen.
Ordentliche Betriebe machen das von selbst, am Termin lassen sie sich 
die Kontodaten zur Überweisung und die gefahrenen km geben.
Oder, falls sie's doch vergessen, nur ansprechen nach dem Termin, wenn 
Bewerbung bereits als gescheitert definiert ist.
Wenn's noch offen ist, einfach heimfahren. Und später verlangen (wenn 
man Ablehnungsschreiben erhält, hat man quasi dann den Besuchsnachweis). 
Dann nachträglich verlangen, besonders wenn Ablehnung kommt.

Wenn man eine Zusage bekommt, könnte man ggf. zunächst ganz auf das 
Thema verzichten, zumindest bis nach der Probezeit. Kleinere Firmen und 
Cheffen sind manchmal komisch und eigen...

Ich musste auch schon 2x Erinnerungsschreiben schicken, bis die dann 
endlich überwiesen haben. Bei mehreren Firmen. Aber davon leben kann man 
auch nicht.
500 km einfach würde ich bei kleinerer Firma nicht ohne vorherige 
Abklärung hinfahren.

Gruss
Gast #3052339
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Erich schrieb:
>>am Anfang des Gespräches in bar verlangen
> Evtl. keine gute Strategie, falls man die Stelle doch haben will.

Erich schrieb:
> Wenn man eine Zusage bekommt, könnte man ggf. zunächst ganz auf das
> Thema verzichten, zumindest bis nach der Probezeit. Kleinere Firmen und
> Cheffen sind manchmal komisch und eigen...

Was bist du denn für ne Nummer? Klar kann man das direkt ansprechen. Bei 
einer Firma mit ordentlichem Geschäftsgebahren ist das kein Ding.

Du machst ja nen Buckel da wird selbst der Glöckner von Notre Dame noch 
neidisch
Gast #3052345
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ZLS schrieb:

> Kennt sich vielleicht jemand in solchen Fällen mit der gängigen
> Rechtssprechung aus?

Nein, ich kenne eher die gängigen Praktiken, und die sind höchst 
unterschiedlich.

Manche zahlen ungefragt, sogar noch Hotel und Verpflegung, andere (vor 
allem Dienstleister) wollen von Reisekosten meist gar nichts wissen. Wer 
es nicht rechtzeitig genug anspricht, hat schon verloren.

Eine grundlegende Frage wäre: Um welche Kosten handelt es sich denn? 10€ 
und mal eben um die Ecke, oder zwei Tagestouren mit Übernachtung und 
eher 400€? Bei bis zu 50km hab ich das schon mal auf meine eigene Kappe 
genommen, das ist ungefähr sowas im Rahmen einer Einkaufsfahrt am 
Wochenende, das geht im Rauschen unter. 400€ jedoch nicht mehr.
Gast #3053106
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ZLS schrieb:
> Hallo,
> ein Unternehmen hat mich kontaktiert und telefonisch einen Termin
> vereinbart. Ich habe zugesagt. Von Fahrtkostenerstattung wurde dabei
> nichts erwähnt.
> Kennt sich vielleicht jemand in solchen Fällen mit der gängigen
> Rechtssprechung aus?
Mann, dich würd ich nur zum Klo-spülen schicken!
Ned mal reinigen, denn dazu biste wohl ned selbständig fähig!
Wenn du Fragen wg.  Reisekosten hast, frag halt noch mal gleich die 
Persa-Schickse die dich angerufen hat!
Ansonsten lass gleich die Finger von der neuen sozialen Marktwirtschaft!
Gast #3053109
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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Eine grundlegende Frage wäre: Um welche Kosten handelt es sich denn? 10€
> und mal eben um die Ecke, oder zwei Tagestouren mit Übernachtung und
> eher 400€? Bei bis zu 50km hab ich das schon mal auf meine eigene Kappe
> genommen, das ist ungefähr sowas im Rahmen einer Einkaufsfahrt am
> Wochenende, das geht im Rauschen unter. 400€ jedoch nicht mehr.

Haste mal wieder Kohle?
Gast #3053425
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ZLS schrieb:
> Hallo,
>
> ein Unternehmen hat mich kontaktiert und telefonisch einen Termin
> vereinbart. Ich habe zugesagt. Von Fahrtkostenerstattung wurde dabei
> nichts erwähnt.

Die meisten telefonisch vereinbarten Termine wurden bei mir noch 
schriftlich bestätigt (E-Mail).

Bei Terminen um die Ecke würde ich mir keine Gedanken machen, bei 
größeren Entfernungen einfach mal nachfragen.
Fragenden kann oft geholfen werden.

Rechtlich: Hast Du Zeugen für das Gespräch, sonst ist das so viel Wert 
wie die Unterschrift unter dem Telefonanruf.
Gast #3055791
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> Autor: ZLS (Gast)
> Datum: 19.02.2013 13:37

> Re: Telefonisch vereinbartes VG

Ich würde auf eine schriftliche Einladung zum Vorstellungsgespräch
bestehen. In diesem Fall stehen dir die Reisekosten zu, werden in der
Regel bei ernstgemeinten Vorstellungsgesprächen übernommen.

Eine mittlerweile verbreitette Unsitte ist die Einladung zum 
Kennenlerngespräch, was immer das auch sein mag. Bei 
Kennenlerngesprächen
hast du keine gesetzliche Handhabe die Reisekosten zu verlangen.

Kennenlerngespräche können auch in der Bahnhofskneipe oder im Puff 
geführt
werden und sind dein persönliches Vergnügen.

Hatte vorige Woche Einladung zum Kennenlerngespräch. Nachdem ich denen 
mitgeteilt hatte das ich keine Kennenlerngespräche sondern nur 
Vorstellungsgespräche führe habe ich nichts mehr von denen gehört.
Gast #3057711
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Zocker_05 schrieb:

> Eine mittlerweile verbreitette Unsitte ist die Einladung zum
> Kennenlerngespräch, was immer das auch sein mag.

Jep. Das versuchten auch welche mit mir. Wenn du 1000km gefahren bist, 
und dir dann jemand sagt, wir wollten sie nur mal kennen lernen, mal 
schauen, wer so hinter den Bewerbungspapieren steckt, dann wird man 
vorsichtig. Das machst du kein zweites mal mehr so!

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