Hallo,
was tun bei kundenspezifischen Laborsystemen, die den von der VDE
zugelassenen Ableitstrom von 3,5mA technisch bedingt überschreiten?
Der Übeltäter ist ein Netzteil und lässt sich leider nicht ersetzten.
Die Systeme sind ortsveränderlich und verfügen über einen normalen
Schukostecker.
Lässt sich die VDE irgendwie so interpretieren, dass auch größere
Ableitströme zulässig sind?
Gibt es technische Maßnahmen mit denen höhere Ableitströme zulässig
sind?
Eine Auslegung bis etwa 10mA würde reichen.
Wer kennt sich wirklich mit der VDE aus und kann was dazu sagen?
Gruß,
Thomas
Ach ja, gerade gelesen.
Laut Wikipedia sind in der Industrie bis 5mA erlaubt.
3,5mA gelten angeblich nur für den Heimbereich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ableitstrom#Grenzwerte
Andere Quellen bestätigen das allerdings nicht...
Der Begriff "Ableitstrom" ist leider etwas untauglich, da schwammig.
Meinst Du den Schutzleiterstrom, hervorgerufen z.B. durch
Y-Kondensatoren gegen PE oder den Berührungsstrom, hervorgerufen z.B.
durch parasitäre Transformatorkapazitäten oder Y-Kondensatoren zwischen
Primär- und Sekundärseite?
Thomas schrieb:> was tun bei kundenspezifischen Laborsystemen, die den von der VDE> zugelassenen Ableitstrom von 3,5mA technisch bedingt überschreiten?> Der Übeltäter ist ein Netzteil und lässt sich leider nicht ersetzten.
Das ist doch Quatsch. Wenn die DIN-Latte gerissen wird und der
Verursacher klar ist, dann gibt es kein "läßt sich leider nicht
ersetzen".
Dann muß er ersetzt werden, oder du stehst mit einem Bein im Knast. Das
ist dann nämlich nicht mehr nur fahrlässig, sondern eindeutig
vorsätzlich.
Wenn tatsächlich irgendwer wegen des Pfusches abkratzt, den du mit
deiner Entscheidung nachweislich verantwortest, dann hast du unter
bestimmten Umständen sogar eine Mordanklage an Hals.
Aber auch ohne alle besonderen Umstände kannst du dich mit Sicherheit
auf "schwere Körperverletzung mit Todesfolge" einstellen. Das ist zwar
kein Mord, aber auch kein Spaß, weder für das Opfer noch für den
Angeklagten.
Und bei einem kannst du sicher sein: Wenn nach den Schuldigen gesucht
wird, wird dein Chef es nicht sein, dafür wird er schon sorgen. Und nur
er wird der sein, der jetzt Kohle spart, wenn das beschissene NT nicht
getauscht wird.
Das Risko hast allein du, den möglichen Gewinn allein dein Chef. Da
fällt die Entscheidung nicht schwer...
Und wenn du dein eigener Chef bist, naja, dann ist wenigstens
Gewinnmöglichkeit und Risiko einigermaßen gerecht verteilt, jedenfalls
wenn man das potentielle Opfer unberücksichtigt läßt...
Marcus schrieb:> Der Begriff "Ableitstrom" ist leider etwas untauglich, da schwammig.
Ist aber durchaus üblich, der Begriff. Es wird sozusagen das Gerät
isoliert aufgestellt(einfacher Lappen unterlegen reicht zu) und es wird
im Betrieb gemessen, wieviel über den PE fließt. Die VDE macht bei
ortsveränderlichen Geräten garantiert keinen Unterschied zwischen Heim
und Industrie. Heizgeräte dürfen soweit ich weis über den 3,5mA
Ableitstrom haben, pro 1kw 1mA mehr, soweit ich das noch aus dem Kopf
weis.
Es gibt schon Unterschiede, diese sind aber z.B. Leistungsabhängig, wenn
es um den Spannungsfall einer Zuleitung geht, der kann ab 100KVA größer
werden. Nur mal als Beispiel aus der VDE.
Ansonsten sehe ich es wie c-hater, die Grenze ist überschritten, somit
bekommt das Gerät kein neues Prüfsiegel. Was der Kunde dann damit macht,
kann dir ja egal sein. Wenn du das Siegel trotzdem drauf machen sollst,
obwohl das Gerät nach VDE nicht i.O., könntest du die ganze Messung
gleich weglassen und einfach nur überall das Siegel draufkleben, oder
noch besser, der Kunde selbst kann sich das Siegel kaufen und überall
drauf kleben, damit hast du dann nix mehr zu tun. Der einzigste Grund
solcher Messungen ist es ja, solche Defekte rauszufinden und als das
Gerät neu war, gab es diesen hohen Ableitstrom schließlich auch nicht,
also muss sich ja was verändert haben.
MfG Dennis
Ja, der Ableitstrom ist ein veralteter Begriff. Man unterscheidet gemäß
DIN EN 60950-1 2006-11 Abschnitt 5.1 zwischen Berührstrom und
Schutzleiterstrom (die Begriffe sind selbsterklärend)
Hm, mal überlegen: Sagen wir mal, das Laborgerät stellt gemäß DIN-EN
60905-1 ein informationstechnisches Gerät dar (Die Norm gilt für eine
Nennspannung bis 600V). In der Norm werden verschiedene Steckanschlüsse
aufgeführt, in diesem Falle reden wir gemäß Abschnitt 1.2.5.1 / 1.2.5.2
von "Typ A"(nicht industrielle Steckvorrichtung. Nach Abschnitt 5.1.7.1
läßt die Norm für "bewegbare oder ortsfeste Einrichtungen mit
Steckanschluss Typ A zur Verwendung in einer Betriebsstätte mit
beschränktem Zutritt (=Labor)und mit einem Einzelanschluss an den AC
Versorgungsstromkreis .. mit gesonderter Schutzleiterklemme (dazu später
mehr)" ausdrücklich Berührungsströme > 3.5mA zu.
So, jetzt kommen wir zum Schutzleiterstrom: Die Norm DIN EN 60905-1
verknüpft obige Randbedingungen mit der Anforderung, daß 1)
Der eff. Schutzleiterstrom bei bestimmungsgemäßem Gebrauch 5% des
Aufnahmestroms in einem Außenleiter dabei nicht überschreiten darf
(Bei Schieflast wähle man den am stärksten beanspruchten Außenleiter).
2) In der Nähe des AC Anschlusses eine Aufschrift angebracht werden muß:
Achtung! Höher Berührungsstrom! Vor Anschluß an den
Versorgungsstromkreis unbedingt Erdverbindung herstellen!
Aha, eine zweite Erdverbindung muß her.
Nach DIN-VDE 0100-540 2007-06 Abschnitt 543.7 ist jetzt zusätzlich zum
normalen (Schuko) Stecker von Verbrauchsmittel bis zum Punkt, an dem der
Schutzleiter >10² Cu oder 16² Al ist eine zweite PE Verbindung mit
mindestens dem Querschnitt des ersten Schutzleiters herzustellen.
Alternativ kann man nach der Norm den einzelnen PE vom Verbrauchsmittel
bis zum o.a. Punkt mit >= 10² ausführen (aber das halte ich persönlich
für weltfremd...wie soll das in eine Schukoverbindung passen ??)
Hoffe, es hilft.....
Weiß nicht in wie weit sich das in den letzten paar Jahren geändert hat,
aber schau dir mal das PDF zur Ladegeräteprüfung an.
Da stehen die Werte drauf.
Mehr Info wäre nicht schlecht! Welche Normen werden angewendet, was ist
es für ein Gerät?
Durch Herstellerangaben bzw. Produktnormen können höhere Grenzwerte
gelten (DIN VDE 0701-0702: 2008, Kap. 5.5). Bert hat ein Bsp. für ein
60950 Gerät bzw. für Anlagen (0100-540) gegeben. auch bei F/U sind mit
bestimmten Maßnahmen größere Ströme zulässig...
Mit welchem Messgerät wurde gemessen?
Höm, gibt's nicht sowieso die Regelung: Nur Leute mit Ahnung im Labor =
Muss nicht alles allen Normen entsprechen?
Zumindest habe ich schon einige ... interessante ... Aufbauten gesehen,
die offenbar völlig legal rumstanden.
Fettes Label "Zur zum Gebraucht durch Abteilung sowieso in den Räumen
soundso bis dahin" natürlich auch immer drauf, aber ich weiß nichtmal,
ob das muss. Um was für ein Labor geht es überhaupt?
c-hater schrieb:> schwere Körperverletzung mit Todesfolgec-hater schrieb:> wegen des Pfusches abkratztc-hater schrieb:> Wenn nach den Schuldigen gesucht wird
kann es evtl. sein das Ihr ein Ei auf dem Hals habt?
Gequirltlte Scheiße hoch³!