Welches Gesetz schützt Menschen vor parasitärer HF-Abstrahlung?

Gast #3093088
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Hallo,

in welchem Gesetz ist eigentlich geregelt, dass Geräte keine 
elektromagnetischen Wellen aussenden dürfen, die Menschen gefährden 
können?

Das EMVG regelt nur die Verträglichkeit von Betriebsmitteln 
untereinander und behandelt das Thema Sicherheit überhaupt nicht.

Die 26. BImSchV hat zwar schon den Schutz des Menschen als Zweck, gilt 
aber nur für ortsfeste Hochfrequenz- und Niederfrequenzanlagen also 
ausdrücklich nicht für (mobile) Geräte.

Das FTEG gilt für auch mobile Geräte, aber nur für Funk- und 
Telekommunikationsgeräte.

Ich habe aber ein Gerät vor Augen, dessen Zweckbestimmung nicht die 
(Funk-)kommunikation ist, sondern das nur parasitär elektromagnetische 
Wellen aussendet, also z.B. ein Mikrowellenherd. Nun sind 
Mikrowellenherde so konstruiert, dass die ausgesendete Strahlung 
ungefährlich ist und es gibt auch harmonisierte Normen dazu. Doch 
welches Gesetz schreibt vor, dass diese Normen eingehalten werden 
müssen? Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine.

Jetzt könnte man sagen, wenn das gerät das EMVG einhält, dann bedeutet 
das auch automatisch, dass durch dieses Gerät niemand gefährdet wird. 
Das weiß ich, aber trotzdem muss es doch ein Gesetz geben, in dem drin 
steht, dass ein elektronisches Gerät nur so viel Strahlung aussenden 
darf, dass dadurch niemand gefährdet wird. Ist das über das 
Produktsicherheitsgesetz abgedeckt? Oder gibt es noch weitere Gesetze in 
dem Zusammenhang, die ich nicht kenne?
Gast #3093318
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Hi, Christian,

> in welchem Gesetz ist eigentlich geregelt, dass Geräte keine
> elektromagnetischen Wellen aussenden dürfen, die Menschen gefährden
> können?
Völlig unwichtig.
Das Heer der Anwälte für echte und potenzielle Opfer ist der Garant, 
dass Verursacher schädlicher Strahlung zur Verantwortung gezogen werden. 
Dass Wiederholungen solcher Schäden vermieden werden.

In welchen Normen oder Gesetzen das formuliert wird, ist uninteressant.

Viel wichtiger ist, dass diese Anwälte klagen dürfen und mit 
berechtigten Klagen auch durchkommen.

Ciao
Wolfgang Horn
Gast #3093612
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So ist es, ergänzt durch einen Haufen Verordnungen und die Haftung der 
beteiligten Fachleute (Röntgenstrahlen, Diathermie, Elektroskalpelle, 
Laserbehandlungen): Letzlich sind viele Behandlungen beim Arzt 
juristisch gesehen Körperverletzung mit Einwilligung des Opfers-
Gast #3093633
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>Das Heer der Anwälte für echte und potenzielle Opfer ist der Garant,
>dass Verursacher schädlicher Strahlung zur Verantwortung gezogen
>werden.

... und der Glaube, dass die Grenzwerte irgendeiner Vernunft, und nicht, 
wie böse Zungen behaupten, monetären Gesichtspunkten folgen.
Gast #3094293
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Hallo,

Wolfgang Horn schrieb:

> Völlig unwichtig.

> In welchen Normen oder Gesetzen das formuliert wird, ist uninteressant.

Für Dich vielleicht. Für mich logischerweise nicht, denn sonst hätte ich 
die Frage danach ja nicht formuliert.


> Das Heer der Anwälte für echte und potenzielle Opfer ist der Garant,
> dass Verursacher schädlicher Strahlung zur Verantwortung gezogen werden.
> Dass Wiederholungen solcher Schäden vermieden werden.
>
> Viel wichtiger ist, dass diese Anwälte klagen dürfen und mit
> berechtigten Klagen auch durchkommen.

Sieh an, und auf welche Gesetze berufen sich dann "diese Heerschar von 
Anwälten"? Genau das war die Frage! Ohne Verweis auf konkrete 
Paragraphen dürften solche Klagen kaum angenommen werden geschweige denn 
erfolgreich sein. Du erweckst den Eindruck, als würde es solche Klagen 
zuhauf geben und diesen sogar stattgebeben werden. Kannst Du zumindest 
ein Aktenzeichen als Referenz nennen? Ich würde gerne tiefer in das 
Thema einsteigen, kann allerdings nirgendwo belastbare Hinweise auf 
solche Prozesse finden.
#3094305
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Christian schrieb:
> Die 26. BImSchV hatte ich in meinem Urpsungsbeitrag doch schon erwähnt.

Sorry, übersehen.

> Hilft aber hier wie gesagt leider nicht weiter, da sie nur für ortsfeste
> (Funk-)anlagen gilt aber nicht für (mobile) Geräte.

Den Aspekt hatte ich dort nicht so deutlich drin gesehen. 
Mikrowellenherde sind üblicherweise eher ortsfest.

Inwieweit eine Mikrowellenherd im Sinne der Verordnung eine Funkanlage 
ist, das wissen nur die Götter der Juristen. Angesichts der Einstufung 
von PCs als Rundfunkempfangsgeräte wage ich da keine Prognose.
Gast #3094324
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A. K. schrieb:

> Mikrowellenherde sind üblicherweise eher ortsfest.

Nein, mit ortsfest ist gemeint, dass irgendwas fest installiert ist, 
also z.B. eine Mobilfunkbasisstation, ein Umspanntrafo etc.. Aber nicht 
Haushaltsgeräte, da kannst Du ja einfach den Stecker ziehen und sie 
woanders aufstellen.
Moderator Persönliche Seite #3094345
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Im Zweifelsfalle kannst du aber erst einmal von den gleichen Grenzwerten
ausgehen, selbst wenn die BImSchV vom Buchstaben her für ein bewegliches
Gerät nicht gilt.  Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die von
einem beweglichen Gerät emittierte Strahlung anderer Physik (und damit
anderen Grenzwerten) unterworfen sein sollte.
Gast #3094435
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Man unterscheiden zwischen dem eigentlichen Schutz Gesetz, das die 
Rechtsgrundlage bildet und vom nationalen Gesetzgeber (Parlament) 
beschlossen wurde, in diesem Falle das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Richtlinien und Verordnungen sind nachgeordete Rechtsnormen, die von der 
Regierungsorganen oder der Verwaltung erlassen werde und in denen 
beispielsweise Grenzwerte oder Mess und Nachweisverfahren geregelt sind, 
die für verschiedene Anwendungsgebiete oft unterschiedlich ausfallen 
Rundfunksender haben z.B. eine Andere Grenzwert Verordnung als 
Mikrowellenherde. Grundlage hierfür sind meist Europäische Regulatorien, 
die in nationales Rech übernommen werden.

Die BEMV beispielsweise ist eine nachgeordnete Verordnung, die das 
Verfahren zur Ermittlung der Immissionswerte regelt.

Das Gesetz, das zum Beispiel die Einhaltung von CE-Normen regelt wäre 
das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von 
Betriebsmitteln, das wieder auf diverse nachgeordnete Verordnungnen 
verweist
 http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/index.html

Grüße
Gast #3094475
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Die Berufsgenossenschaften haben auch eine eigene spezielle 
BG-Verordnung für elektrische und magnetische Felder vor allem im 
nahfeld incl verscheidenen Arten der Expositionsbereiche.

Die abgeleiteten Grenzwerte scheinen denen der INCRP (oder so ähnlich ;) 
entnommen zu sein.

vg
Gast #3094486
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halbwissen schrieb:
> Die Berufsgenossenschaften haben auch eine eigene spezielle
> BG-Verordnung für elektrische und magnetische Felder

So lange diese Privatverordnungen nicht im Gegensatz zu gesetzmäßigen 
Richtlinien stehen, ist dagegen nichts einzuwenden. Ansonsten ist das 
eine interne Angelegenheit der Berufsgenossenschaften, die keine Wirkung 
für die Allgemeinheit entfaltet.

Grüße
Gast #3094549
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Hans Dampf schrieb:
> Ansonsten ist das eine interne Angelegenheit der Berufsgenossenschaften,
> die keine Wirkung für die Allgemeinheit entfaltet.

"Intern" hin oder her.
Für die in den betroffenen Arbeitsbereichen tätigen Beschäftigten 
stellen die Verordnungen einen Schutz vor Gefährdung dar.
Gast #3094582
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Hallo,

Arno Nühm schrieb:
> Jeder Gerät braucht ein CE Zeichen. Und demnach muss es mit EN 61000-6-3
> oder -4 konform sein bezüglich der Störaussendung.

Für die Erteilung eines CE-Kennzeichens ist es -entgegen 
weitverbreiteter Meinung- nicht erforderlich irgendwelche Normen 
heranzuziehen oder gar einzuhalten. Das wird zwar in den meisten Fällen 
gemacht und ist auch sinnvoll, aber es besteht keine gesetzliche 
Verpflichtung dazu. Wenn ein Inverkehrbringer der Meinung ist, die EMV 
seines Gerätes ist gewährleistet, dann darf er CE kleben. Er muss 
natürlich dafür grade stehen, dass dies dann auch so ist, aber das muss 
ein Inverkehrbringer, die sich an die Normen hält genauso. Denn selbst 
wenn ich alle mögliche Normen einhalte, kann es sein, dass mein Gerät 
Probleme macht und dafür hafte ich dann, Zitat EMVG: "Stimmt ein 
Betriebsmittel mit den einschlägigen harmonisierten Normen überein, so 
wird widerleglich vermutet, dass das Betriebsmittel mit den von diesen 
Normen abgedeckten grundlegenden Anforderungen des § 4 übereinstimmt."

Kurz und knapp: Kein Gerät muss mit EN 61000-6-3 oder -4 konform sein 
(bezüglich Störaussendung schon gar nicht, denn diese Normen behandeln 
ausschließlich Störfestigkeit), es sei denn der Kunde fordert es. Der 
Gesetzgeber fordert es nicht.
Gast #3094591
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Hans Dampf schrieb:

> Das Gesetz, das zum Beispiel die Einhaltung von CE-Normen regelt wäre
> das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von
> Betriebsmitteln

Auch dieses Gesatz habe ich in meinem Ursprungsposting schon erwähnt. Es 
behandelt die Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln 
untereinander, aber nicht die Gefährdung von Menschen durch 
elektromagnetische Felder.

PS: CE-Normen gibt es nicht. Es gibt nur eine CE-Kennzeichnung. Und die 
besagt, dass bestimmte Gesetze/Richtlinien eingehalten werden. Das ist 
nicht mit einer Einhaltung von Normen gleichzusetzen, denn Normen werden 
nicht vom Gesetzgeber gemacht, sondern von Nichtregierungsorganisationen 
und somit ist deren Einhaltung immer freiwillig, gleichwohl 
empfehlenswert.
Gast #3094597
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Wieso sollte es - unabhängig ob es nun ein Gesetz gibt oder nicht - 
solch eine legislative Regelung geben? Es gibt schließlich auch kein 
Gesetz, was es verbietet mit Gummidildos Leute zu verprügeln, sondern so 
etwas ist durch das StGB abgedeckt. Beleidigung bis Körperverletzung. 
Genauso dürfte es bei Funkabstrahlungen sein. Der Inverkehrbringer muss 
garantieren, dass sie sicher sind, sonst ist er wegen Körperverletzung / 
Totschlag dran.
Gast #3094694
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MessBar schrieb:
> Wieso sollte es - unabhängig ob es nun ein Gesetz gibt oder nicht -
> solch eine legislative Regelung geben? Es gibt schließlich auch kein
> Gesetz, was es verbietet mit Gummidildos Leute zu verprügeln, sondern so
> etwas ist durch das StGB abgedeckt. Beleidigung bis Körperverletzung.
> Genauso dürfte es bei Funkabstrahlungen sein. Der Inverkehrbringer muss
> garantieren, dass sie sicher sind, sonst ist er wegen Körperverletzung /
> Totschlag dran.

Ok, und wieso gibt es dann sowas wie ein Produktsicherheitsgesetz oder 
ein Bundesimissionsschutzgesetz? Wenn was passiert, kriegt man die Leute 
doch eh übers Strafrecht, also was sollen diese ganzen Gesetze dann? Ich 
sag es Dir: Weil man auch präventiv handeln will und nicht nur 
repressiv, wenn was passiert ist. Und um beim Beispiel Mikrowelle zu 
bleiben, auch hier wird der Gesetzgeber ein Gesetz verabschiedet haben, 
in dem (indirekt) drin steht, dass Mikrowellen nicht so stark lecken 
dürfen, dass davon eine Gefahr ausgeht. Denn so lange zu warten, bis 
sich jemand verbrennt oder einen Herztod erleidet und dann nur diese 
Fälle zu behandeln, wäre die Alternative wenn man über das Strafrecht 
hinaus nichts machen würde.
Gast #3094701
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Jörg Wunsch schrieb:
> Christian schrieb:
>> Wenn ein Inverkehrbringer der Meinung ist, die EMV
>> seines Gerätes ist gewährleistet, dann darf er CE kleben.
>
> Er muss aber in der Konformitätserklärung festschreiben, welche
> Rechtsvorschriften er einhält.

Richtig, sofern er denn welche einhält. Andernfalls bleibt das Feld halt 
leer.
#3094713
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Es gibt neben festgelegten Gesetzen und Verordnungen noch eine weitere 
Art Rechtsfindung zur Klärung von Fragen: Präzedenzfälle. Recht wird 
auch durch Urteile höherer Gerichte gebildet, nicht nur durch Gesetze.

Im angelsächsischen Rechtssystem (common law) ist diese Methode ziemlich 
verbreitet. Dem stärker codifizierten deutschen und französischen Recht 
(civil law) ist sie vom Ansatz her eher fremd.

Allerdings bringt es die Komplexität der heutigen Welt mit sich, dass 
auch hierzulande manche Löcher nicht durch immer dicker werdende 
Gesetzesbücher gestopft werden, sondern eben durch Urteile höherer 
Gerichte. Gesetze mit Öffnungsklauseln und Gummiformulierungen kommen 
dem sehr entgegen, da sich deren realer Wert oft erst vor Gericht 
erweist.
Gast #3095013
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Christian schrieb:
> Es gibt nur eine CE-Kennzeichnung. Und die
> besagt, dass bestimmte Gesetze/Richtlinien eingehalten werden. Das ist
> nicht mit einer Einhaltung von Normen gleichzusetzen, denn Normen werden
> nicht vom Gesetzgeber gemacht, sondern von Nichtregierungsorganisationen
> und somit ist deren Einhaltung immer freiwillig, gleichwohl
> empfehlenswert.

Da möchte ich vehement wiedersprechen.
Wenn in einem Gesetz, das die Einhaltung von Konformitätswerten fordert 
auf Normen verweist, in denen diese Konformitätswerte niedergeschrieben 
sind, dann sind diese Normen verpflichtend, wenn die davon betroffenen 
Waren in der EU in Verkehr gebracht werden und nicht freiwillig. Gerade 
zum Thema CE Konformität gibt es genügend Beispiel im Web.

Die Normungsgremien sind zwwar Nichtregierungsorganisationen, sie 
Arbeiten im Auftrag - heutzutage meist von der EU Kommission. Über die 
erstellten NOrmen und Richtlinien werden dann vom Europäischen Parlament 
verabschiedet und haben Gesetztesrang.

Für elektrotechniche Normung in Europa ist beispielsweis CENELEC 
zuständig, für Telekommunikationsreinrichtungen ist es ETSI.

IN CENELEC sind vertreten:
    33 national members: national standards bodies 
(CEN)/electrotechnical standards committees (CENELEC) who constitute the 
final decision-makers within CEN and CENELEC;
    European organisations, associations and federations representing 
stakeholders such as business, industry, consumers, environmental and 
societal organisations, etc.;
    governmental bodies and other authorities, including the European 
Commission (EC) and the European Free Trade Association (EFTA);
    the affili ates who are the national standards bodies/committees in 
countries that are cooperating with the European Union (either as 
potential candidates or in the framework of the European Neighbourhood 
Policy);  special partnership status of standards bodies in other 
countries (and regions) outside Europe;
    relations and Memoranda of Understanding (MoU) with regions and 
countries outside the European Union and EFTA;
    international cooperation with ISO (CEN) and IEC (CENELEC).
Gast #3095023
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A. K. schrieb:
> Es gibt neben festgelegten Gesetzen und Verordnungen noch eine weitere
> Art Rechtsfindung zur Klärung von Fragen: Präzedenzfälle. Recht wird
> auch durch Urteile höherer Gerichte gebildet, nicht nur durch Gesetze.

Das ist nur im Angelsächsischen Recht so (case law). In Deutschland 
haben wir ein codifiziertes Recht - nur was vom Gesetzgeber 
verabschiedet ist und schwarz auf weiß im Bundesanzeiger veröffentlicht 
ist gilt. Rechtsetzung durch Gerichte würde außerdem gegen die 
Gewaltenteilung verstoßen.

Man darf das dann auch nicht  der "gängigen Rechtsprechung" 
verwechseln. Die betrifft nur Unklarheiten, in Fällen, die nicht aus 
einem Gesetz klar ersichtlich sind. Dort hält man sich an Auslegungen 
eines Paragraphen, wie er von vorangegangenen vergleichbaren Urteile 
interpretiert wurde.

Grüße

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