Hallo an alle, gibt es hier Leute die mir sagen können, ob es noch möglich ist das Studium 4 Jahre rückwirkend von der Steuer abzusetzen? 2011 gab es diesen Fall: http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-wann-was-wie-absetzen-kann-article4115826.html http://www.jobbotschafter.de/index.php/blog-beitrag/items/studiengebuehren-rueckwirkend-absetzen/jb/1.html Gilt das heute auch noch, oder wurde das Gesetz kassiert? Bin seit letzten Jahr mit dem Studium fertig und habe auch gleich 2012 angefangen zu arbeiten, d.h. die Steuererklärung wäre jetzt zum ersten mal fällig.
Geht nicht, wenn du einen Nebenjob hattest.
Geht nicht, wenn du keinen Nebenjob hattest.
Martin schrieb: > Geht nicht, wenn du keinen Nebenjob hattest. Bernd schrieb... > Hatte keinen. Martin schrieb... > Geht nicht, wenn du keinen Nebenjob hattest. Bernd schrieb... > Hatte einen. Realsatire?!
Sorry Tippfehler! Es muss heißen hatte KEINEN Nebenjob. :-) Darf ich jetzt das Studium geltend machen? Wie ist die Vorgehensweise?
Oh nein, ich sehe gerade ein Troll ist unterwegs. Also nochmal ich hatte keinen Nebenjob. Die restlichen Posts kann als Trollversuch abgehakt werden.
Martin schrieb: > Bernd schrieb: >> Oh nein, ich sehe gerade ein Troll ist unterwegs. > > Ja, und das bist eindeutig Du! Gähn... netter Versuch. Dipl.-Ing. (Spezial) schrieb: > https://www.electures.fh-aachen.de/tcs/#page:recor... Link funktioniert nicht. Weiß jemand jetzt wie der Sachverhalt zu dem Thema ist?
Bei mir gehts: Wie setze ich mein Studium beim Finanzamt ab?
Bernd schrieb: > Weiß jemand jetzt wie der Sachverhalt zu dem Thema ist? Ja. Geht nicht, wenn du einen Nebenjob hattest. Hattest Du einen?
Bernd schrieb: > Hatte keinen. Bernd schrieb: > Hatte einen. Bernd schrieb: > Sorry Tippfehler! > Es muss heißen hatte KEINEN Nebenjob. :-) Bernd schrieb im Beitrag #3104058: > Ja, hatte einen. Was denn nun? Ich glaube, dieser Thread dreht sich irgendwie im Kreis, mir ist schon ganz schwindelig (mit einem leichten Hauch von Déjà-vu)... Ich weiß zwar nicht genau warum, aber irgendwie bringt er mich zum Lachen. Realsatire?!
Wie oft willst du uns denn noch mit deiner "Realsatire" kommen? Der Thread wurde von einem Troll kaputt gemacht. Versteh es doch endlich. Aber vielleicht liegt es auch daran, dass du der Troll bist.
Google nach "Verlustvortrag" dann musst aber für die Studienjahre die Steuererkärungen einreichen. MfG Tec
Also ich hatte es versucht, die Kosten für das Erststudium geltend zu machen. Allerdings herrscht nach wie vor Rechtsunsicherheit. Erst wurde der Verlustvortrag abgewiesen, mein Einspruch wurde auf Eis gelegt, weil das höchstrichterliche Urteil abgewartet wird.
Martin Schwaikert schrieb: > Also ich hatte es versucht, die Kosten für das Erststudium geltend zu > machen. Allerdings herrscht nach wie vor Rechtsunsicherheit. Erst wurde > der Verlustvortrag abgewiesen, mein Einspruch wurde auf Eis gelegt, weil > das höchstrichterliche Urteil abgewartet wird. ich war im Dezember 2011 auf dem Finanzamt zum nachfragen. Damals hieß es auch noch es sei in der Schwebe. Ich bekam den Rat einfach die Kosten abzusetzen, das würde dann abgelehnt werden und gegen diesen Bescheid kann ich dann Widerspruch einlegen. Falls die Richter sagen, dass man die Kosten absetzen kann, sichere ich mir so meinen Anspruch. Zur Problematik : Studienkosten im Erststudium kann man nur Sonderausgaben gelten machen und KEINE Werbungskosten. Das Problem bei Sonderausgaben ist aber, dass man damit keinen Verlustvortrag für kommende Jahre bilden kann, damit kann man da auch nichts rückwirkend absetzen. Wenn die Richter zum Ergebnis kommen, dass Studienkosten Werbungskosten sind, dann kann man für die Studienjahre jeweils diese Kosten ansetzen, einen Verlust bilden und mit dem aktuellen Einkommen verrechen. Das würde die Steuerlast mindern. Allerdings : Steuerrückerstattungen verjähren nach 3 Jahren, also wer die Kosten noch nicht geltend gemacht hat oder dessen Studium schon länger her ist, geht leer aus. Nur wer jetzt die Kosten rechtzeitig geltend gemacht hat kann dann später wenn die Richter entscheiden dass es Werbungskosten sind, Geld bekommen. Auch geht leer aus, wer bereits eine Steuererklärung für die Studienjahre gemacht hat, diese rechtskräftig wurde und man schon eine Erstattung ( Ohne Studienkosten ) bekommen hat.
Tec Nologic schrieb: > Google nach "Verlustvortrag" dann musst aber für die Studienjahre die > Steuererkärungen einreichen. Danke hat mich weitergebracht: http://www.finanzfrage.net/frage/studienkosten-als-werbungskosten---verlustvortrag
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.