Gilt noch: Studium rückwirkend steuerlich absetzbar?

Gast #3100351
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Hallo an alle,

gibt es hier Leute die mir sagen können, ob es noch möglich ist das 
Studium 4 Jahre rückwirkend von der Steuer abzusetzen?

2011 gab es diesen Fall:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-wann-was-wie-absetzen-kann-article4115826.html

http://www.jobbotschafter.de/index.php/blog-beitrag/items/studiengebuehren-rueckwirkend-absetzen/jb/1.html

Gilt das heute auch noch, oder wurde das Gesetz kassiert?

Bin seit letzten Jahr mit dem Studium fertig und habe auch gleich 2012 
angefangen zu arbeiten, d.h. die Steuererklärung wäre jetzt zum ersten 
mal fällig.
Gast #3104070
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Bernd schrieb:
> Hatte keinen.

Bernd schrieb:
> Hatte einen.

Bernd schrieb:
> Sorry Tippfehler!
> Es muss heißen hatte KEINEN Nebenjob. :-)

Bernd schrieb im Beitrag #3104058:
> Ja, hatte einen.

Was denn nun? Ich glaube, dieser Thread dreht sich irgendwie im Kreis, 
mir ist schon ganz schwindelig (mit einem leichten Hauch von Déjà-vu)...

Ich weiß zwar nicht genau warum, aber irgendwie bringt er mich zum 
Lachen. Realsatire?!
Gast #3105362
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Martin Schwaikert schrieb:
> Also ich hatte es versucht, die Kosten für das Erststudium geltend zu
> machen. Allerdings herrscht nach wie vor Rechtsunsicherheit. Erst wurde
> der Verlustvortrag abgewiesen, mein Einspruch wurde auf Eis gelegt, weil
> das höchstrichterliche Urteil abgewartet wird.

ich war im Dezember 2011 auf dem Finanzamt zum nachfragen. Damals hieß 
es auch noch es sei in der Schwebe. Ich bekam den Rat einfach die Kosten 
abzusetzen, das würde dann abgelehnt werden und gegen diesen Bescheid 
kann ich dann Widerspruch einlegen. Falls die Richter sagen, dass man 
die Kosten absetzen kann, sichere ich mir so meinen Anspruch.

Zur Problematik : Studienkosten im Erststudium kann man nur 
Sonderausgaben gelten machen und KEINE Werbungskosten. Das Problem bei 
Sonderausgaben ist aber, dass man damit keinen Verlustvortrag für 
kommende Jahre bilden kann, damit kann man da auch nichts rückwirkend 
absetzen.

Wenn die Richter zum Ergebnis kommen, dass Studienkosten Werbungskosten 
sind, dann kann man für die Studienjahre jeweils diese Kosten ansetzen, 
einen Verlust bilden und mit dem aktuellen Einkommen verrechen. Das 
würde die Steuerlast mindern.

Allerdings : Steuerrückerstattungen verjähren nach 3 Jahren, also wer 
die Kosten noch nicht geltend gemacht hat oder dessen Studium schon 
länger her ist, geht leer aus. Nur wer jetzt die Kosten rechtzeitig 
geltend gemacht hat kann dann später wenn die Richter entscheiden dass 
es Werbungskosten sind, Geld bekommen.

Auch geht leer aus, wer bereits eine Steuererklärung für die 
Studienjahre gemacht hat, diese rechtskräftig wurde und man schon eine 
Erstattung ( Ohne Studienkosten ) bekommen hat.

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