Laptop an Reparaturfirma geschickt - Firma Insolvent - Wie vorgehen?

OP #3108897
Lesenswert?

Hallo,

ich habe meinen Laptop vor drei Monaten an eine Firma zur Reparatur 
geschickt. Das Ganze hat sich dann ewig in die Länge gezogen, bei 
Anrufen wurde ich nur vertröstet. Dann war die Firma irgendwann nur noch 
zu bestimmten Zeiten erreichbar, dann gab es verschiedene Bandansagen 
(neue Telefonanlage, interne Umstrukturierung,....), jetzt ist unter der 
Nummer kein Anschluss mehr.

Auf verschiedenen Bewertungsforen im Internet steht, dass die Firma 
inzwischen Pleite ist.
Dass das von Anfang an ein Betrug war glaube ich eher nicht, die Firma 
gibt es schon länger, mit über 1000 Bewertungen bei Ebay.

Jetzt weiß ich nicht so ganz wie ich vorgehen soll. Wie finde ich einen 
eventuellen Insolvenzverwalter raus? Über das Zuständige Amtsgericht? 
Und wie finde ich das? Habe leider keine Rechtschutzversicherung, so 
dass sich ein Anwalt wahrscheinlich eher weniger lohnt.

Hier die Daten der Firma um die es geht (sind alle so direkt im 
Impressum bei Ebay zu finden), wenn das hier nicht erlaubt ist, bitte 
wieder löschen:

Laptop City GmbH
Dariusz Drazkowski
Markstraße 4
13409 Berlin
Deutschland  Telefon: 030/54484312
E-Mail: info@laptop-city.de

Ebayname: nb-rep-berlin
#3108929
Lesenswert?

Tobias Wieauchimmer schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe meinen Laptop vor drei Monaten an eine Firma zur Reparatur
> geschickt. Das Ganze hat sich dann ewig in die Länge gezogen, bei
> Anrufen wurde ich nur vertröstet. Dann war die Firma irgendwann nur noch
> zu bestimmten Zeiten erreichbar, dann gab es verschiedene Bandansagen
> (neue Telefonanlage, interne Umstrukturierung,....), jetzt ist unter der
> Nummer kein Anschluss mehr.
>
> Auf verschiedenen Bewertungsforen im Internet steht, dass die Firma
> inzwischen Pleite ist.
> Dass das von Anfang an ein Betrug war glaube ich eher nicht, die Firma
> gibt es schon länger, mit über 1000 Bewertungen bei Ebay.
>
> Jetzt weiß ich nicht so ganz wie ich vorgehen soll. Wie finde ich einen
> eventuellen Insolvenzverwalter raus? Über das Zuständige Amtsgericht?
> Und wie finde ich das? Habe leider keine Rechtschutzversicherung, so
> dass sich ein Anwalt wahrscheinlich eher weniger lohnt.
>
> Hier die Daten der Firma um die es geht (sind alle so direkt im
> Impressum bei Ebay zu finden), wenn das hier nicht erlaubt ist, bitte
> wieder löschen:
>
> Laptop City GmbH
> Dariusz Drazkowski
> Markstraße 4
> 13409 Berlin
> Deutschland  Telefon: 030/54484312
> E-Mail: info@laptop-city.de
>
> Ebayname: nb-rep-berlin

Zunächst ist es natürlich ein Gerücht, dass die Firma insolvent ist. 
Manche machen sich auch einfach mit dem Gerätebestand aus dem Staub.

Da du den Sitz der Firma kennst, könntest du beim Amtsgericht 
nachfragen, ob es da eine Insolvenzanzeige gibt. Insolvenz anmelden ist 
ja ein offizieller Vorgang und es gibt dann auch einen 
Insolvenzverwalter, den dir das Gericht auch nennen müsste.

Der I-Verwalter kann dann Auskunft geben, welche Chancen du auf dein 
Gerät hast und evtl. feststellen, ob es überhaupt noch im Bestand dieser 
Firma ist. Vielleicht haben sie es ja repariert und dann vertickt.
#3109063
Lesenswert?

Ich hatte (habe) das gleiche Problem gerade mit einem 
Spot-Belichtungsmesser bei einer anderen Pleitefirma. Da ich früher mal 
Datenbanken bei einem Inkassounternehmen programmierte und dort noch 
guten Kontakt pflege, habe ich den Chef mal nach dem bestmöglichen 
Vorgehen gefragt: Seine klare Antwort - ABSCHREIBEN!!! Alles andere 
Kostet erstmal Geld und wenn die Pleite sind, kannst du das (Geld) 
sowieso nicht wiederbekommen. Es gibt zwar theoretisch ein paar 
Möglichkeiten, in der Praxis sieht es allerdings eher schlecht aus. Das 
einzig sinnvolle: Schreib die Firma freundlich an, ob du das Gerät nicht 
unrepariert zum selbstkostenpreis zurückgesendet bekommen kannst.

(Hier wird übrigens gerade das gleiche Problem diskutiert. Bewegt sich 
zwar im Breich von Kameras, das Vorgehen bleibt aber gleich: 
http://www.mi-fo.de/forum/index.php?showtopic=33034)
#3109380
Lesenswert?

Die Herren Un und Fug sind wieder unterwegs. Das Gerät ist nach wie vor 
in deinem Besitz. Dir steht das sog. Recht auf Aussonderung aus der 
Insolvenzmasse zu (so dieser Fall bereits eingetreten ist). Das musst du 
beim Insolvenzverwalter beantragen.
Als erstes ist eine Mahnung mit Fristsetzung angebracht, könnte noch 
wichtig werden. Am besten per Einschreiben. Falls das zurück kommt oder 
keine Reaktion erfolgt kannst du mal beim zuständigen Amtsgericht 
anrufen und Anzeige erstatten. Einen Anwalt braucht es nicht.

Ein ZM-Autodepot gab es auch mal unter dem selben Geschäftsfüher.
Bei der Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist die Bude auch gelistet, also 
haben sie sich auch übers Ohr hauen lassen.
Gast #3109429
Lesenswert?

Georg W. schrieb:
> Bei der Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist die Bude auch gelistet, also
> haben sie sich auch übers Ohr hauen lassen.

Ich bin erstaunt wieviele Gewerbe da eigentlich gelistet sind, selbst 
hier im Ort. Meine Gutste bekommt auf regelmäßig Post von denen, 
Aufmachung total wichtig und behördlich, Mehrwert 0. Kommt immer in die 
Rundablage P.
Gast #3109985
Lesenswert?

Die Seite der Gewerbeauskunftszentale ist ja wirklich "lustig", es ist 
auch wirklich erschreckend wer da so scheinbar alles drauf reinfällt, 
bei wieviel Firmen aus unserem Ort die kstenpflichtigen Links und die 
Rechtsform dabeistehen.

Auf der Suche nach unserer Firma bin ich aber aufgrund der unglaublich 
schlechten Suchfunktion gescheitert...

Aber es ist ein toller Versandservice für Schmierpapier und Notizzetel, 
nur muß man die bedruckte Seite vorer durchstreichen, damit es nicht 
doch irgendwer aus Versehen ausfüllt....

mfg

Maik
#3109989
Lesenswert?

Maik Hermanns schrieb:
> Auf der Suche nach unserer Firma bin ich aber aufgrund der unglaublich
> schlechten Suchfunktion gescheitert...

Die Handelsregisternummer findest du notfalls sogar beim Händlereintrag 
von Amazon, da steht der Laden nämlich noch drin. Und mit dieser Nummer 
sollte man den in irgendwelchen andere Registraturen entweder eindeutig 
finden, oder er steht da nicht drin. Im Handelsregister steht er noch 
drin, im Insolvenzverzeichnis nicht. Etwaige Rundenzeiten des 
Amtsschimmels nicht eingerechnet existiert der also wohl noch - formal 
betrachtet.
Gast #3152958
Lesenswert?

Wenn die Firma Insolvent ist, und das Gerät noch in deren Bestand ist, 
wird der Insolvenzverwalter sich darum kümmern müssen, allerdings musst 
du deine Ansprüche anmelden.

Und dann dauert das viel viel Zeit, hab das vor 2 Jahren mit einem 
Drucker gehabt, nach 8 Monaten kam der dann mit Pfändungsstempel und so 
an.

Wen die Firma den Laptop nicht mehr hat, gehst du wahrscheinlich lehr 
aus.
OP #3154022
Lesenswert?

Danke für die ganzen zahlreichen Antworten.
Habe die Firma angeschrieben, mit Fristsetzung & Co.

Vor zwei Wochen habe ich meinen Laptop wieder zurück bekommen, mit einem 
Vermerk "Gerät nicht reparabel". Ansonsten keinerlei Kommentar warum das 
so lange gedauert hat. Habe mich drüber gefreut es überhaupt 
wiederbekommen zu haben und mich dann um die Firma nicht mehr gekümmert.
#3154516
Lesenswert?

Tobias Wieauchimmer schrieb:
> Danke für die ganzen zahlreichen Antworten.
> Habe die Firma angeschrieben, mit Fristsetzung & Co.
>
> Vor zwei Wochen habe ich meinen Laptop wieder zurück bekommen, mit einem
> Vermerk "Gerät nicht reparabel". Ansonsten keinerlei Kommentar warum das
> so lange gedauert hat. Habe mich drüber gefreut es überhaupt
> wiederbekommen zu haben und mich dann um die Firma nicht mehr gekümmert.

Die Welt steckt voller Wunder! Inzwischen freut man sich schon, wenn ein 
Gerät defekt AUS der Werkstatt wiederkommt.

Herzlichen Glückwunsch.
#3154632
Lesenswert?

Tobias Wieauchimmer schrieb:
> Danke für die ganzen zahlreichen Antworten.
> Habe die Firma angeschrieben, mit Fristsetzung & Co.
>
> Vor zwei Wochen habe ich meinen Laptop wieder zurück bekommen, mit einem
> Vermerk "Gerät nicht reparabel". Ansonsten keinerlei Kommentar warum das
> so lange gedauert hat. Habe mich drüber gefreut es überhaupt
> wiederbekommen zu haben und mich dann um die Firma nicht mehr gekümmert.

Tobias Wieauchimmer schrieb:
> Vor zwei Wochen habe ich meinen Laptop wieder zurück bekommen, mit einem
> Vermerk "Gerät nicht reparabel".

Glück gehabt, war die schnellste und einfachste Lösung

> Ansonsten keinerlei Kommentar warum das so lange gedauert hat.

Stichwort "Aussonderung".
http://dejure.org/gesetze/InsO/47.html

Im schlimmsten Fall hätte der Insolvenzverwalter
a) feststellen müssen, daß das Gerät funktionsfähig ist oder 
funktionsfähig gemacht werden kann
b) keiner einen Anspruch darauf erhebt (DU must belegen, daß es deins 
ist, nicht der Insolvenzverwalter muß belegen, daß es nicht "seins" ist)
4um es dann gemäß seinem Auftrag zu "versilbern", d.h. einzukassieren 
und zu verwerten.


Wenn nun das Gerät aber freundlicherweise als "nicht reparabel" 
eingestuft wird, dann ist der Insolvenzverwalter fein raus, und braucht 
bei der Prüfung der Eigentumsverhältnisse nicht so scharf vorzugehen. 
"War ja eh unreparierbar, da hätte auch nix gebracht es zu verwerten"
#3155279
Lesenswert?

Clemens S. schrieb:
> nein, aber du musst einen antrag auf aussonderung stellen

Man verlangt die Herausgabe des Eigentums nach § 985 BGB und setzt dafür 
eine Frist. Danach geht es mit § 246 StGB (Unterschlagung) weiter. Man 
muss ganz bestimmt keinen Antrag (Anträge können ja auch abgelehnt 
werden) stellen!

> (und dafür
> eine gebühr entrichten)

Ich wette eine Rechtsgrundlage für dieser Gebühr kannst du nicht nennen!

> und nachweisen, dass es deines ist.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Aussonderungsrecht

Hier reicht schon der Eigentumsvorbehalt bei einer gelieferten Sache, 
wenn er vereinbart ist oder eine Rechnung der Anschaffung, auf die man 
nach § 368 BGB oder ggf. § 14 UStG i.V.m. §§ 31-34 UStDV Anspruch hat, 
aus.
#3157148
Lesenswert?

@ Andi $nachname (mikronom)

>Man verlangt die Herausgabe des Eigentums nach § 985 BGB und setzt dafür
>eine Frist. Danach geht es mit § 246 StGB (Unterschlagung) weiter. Man
>muss ganz bestimmt keinen Antrag (Anträge können ja auch abgelehnt
>werden) stellen!

Wenn ich mir den Wiki-Link anschaue, dann hat aber  Clemens S. (zoggl) 
recht. Also Antrag stellen ...
#3157175
Lesenswert?

>> Also Antrag stellen ...

>Und wozu?

Tja, da mußt Du mal den Schreiber des Wiki-Artikels fragen, bzw., wenn 
er tatsächlich damit recht hat, den Gesetzgeber.
Dort steht ja, daß das erstmal mit in die Insolvenzmasse geht, und wenn 
Du einen Antrag auf Aussonderung stellst, und es erweist sich wirklich 
als Dein Eigentum, dann scheint es ja ohne größere Umschweife zurück an 
Dich zu gehen.
Offenbar kann man da also nicht einfach eine Herausgabe des Eigentums 
nach § 985 BGB verlangen.
#3157453
Lesenswert?

@ Rufus Τ. Firefly (rufus) (Moderator) Benutzerseite

>Jens G. schrieb:
>> Tja, da mußt Du mal den Schreiber des Wiki-Artikels fragen

>Äh, der Threadstarter hat sein Notebook zurückbekommen.

>Warum sollte er also irgendwelche Anträge stellen?

Der Threadstarter ja. Nach  A. K.'s Recherchen ist die Firma ja auch 
nicht insolvent. Damit gilt die Diskussion für den Threadstarter auch 
nicht ...
(die Insolvenz ist ja bis jetzt nur pure Vermutung einiger hier im 
Thread)
#3158657
Lesenswert?

Jens G. schrieb:
> @ Andi $nachname (mikronom)
>
>>Man verlangt die Herausgabe des Eigentums nach § 985 BGB und setzt dafür
>>eine Frist. Danach geht es mit § 246 StGB (Unterschlagung) weiter. Man
>>muss ganz bestimmt keinen Antrag (Anträge können ja auch abgelehnt
>>werden) stellen!
>
> Wenn ich mir den Wiki-Link anschaue, dann hat aber  Clemens S. (zoggl)
> recht. Also Antrag stellen ...

Nein, Rechtsgrundlagen verstehen und Wikipedia nur als 
Orientierungshilfe, aber nicht als ausschließliche Grundlage verwenden.
#3159805
Lesenswert?

Andi $nachname schrieb:
> Jens G. schrieb:
>> @ Andi $nachname (mikronom)
>>
>>>Man verlangt die Herausgabe des Eigentums nach § 985 BGB und setzt dafür
>>>eine Frist. Danach geht es mit § 246 StGB (Unterschlagung) weiter. Man
>>>muss ganz bestimmt keinen Antrag (Anträge können ja auch abgelehnt
>>>werden) stellen!
>>
>> Wenn ich mir den Wiki-Link anschaue, dann hat aber  Clemens S. (zoggl)
>> recht. Also Antrag stellen ...
>
> Nein, Rechtsgrundlagen verstehen und Wikipedia nur als
> Orientierungshilfe, aber nicht als ausschließliche Grundlage verwenden.

Ist das Notebook nicht schon zurück? Wozu sich jetzt noch nen Kopp 
machen?
Dieser Beitrag ist gesperrt und kann nicht beantwortet werden.