Kann man eine nichtoffizielle Firma haben

OP #3122088
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Hi,
nur mal aus Interesse, kann ich eine nichtoffizielle und nicht 
eingetragene Firma haben die
keine Einnahmen hat und auch keine Ausgaben. Und diese Firma ist nicht 
eingetragen (nicht in irgendeinem Finanzamt etc.). Ich kann einfach mir 
ein Schild schreiben es vor mein Haus stellen und meinen Firmennamen 
draufschreiben mit allem drum und dran.
Also sagen ich habe eine Firma?

Fragt nicht warum ich das Frage.
Danke und Gruß
#3122120
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"Firma" im eigentlichen Sinn: der Name eines im Handelsregister 
eingetragenen Kaufmanns.

"Firma" im umgangssprachlichen Sinn: Gewerbebetrieb. Benötigt einen 
Gewerbeschein. Wird beim Gewerbeamt, Finanzamt, etc. eingetragen.

Was wäre sonst noch denkbar... Geschützter Markenname... Ist ebenfalls 
eingetragen.

Natürlich kannst Du ein Wort auf ein Schild schreiben und das vor Dein 
Haus stellen. Dann hast Du halt ein Schild, aber keine Firma.

Darum: nein.

Gruß,
Tommy S
(Firma: privatfrickler.de) #3122151
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Hallo,

Simon Name schrieb:
> Hi,
> nur mal aus Interesse, kann ich eine nichtoffizielle und nicht
> eingetragene Firma haben die
> keine Einnahmen hat und auch keine Ausgaben. Und diese Firma ist nicht
> eingetragen (nicht in irgendeinem Finanzamt etc.). Ich kann einfach mir
> ein Schild schreiben es vor mein Haus stellen und meinen Firmennamen
> draufschreiben mit allem drum und dran.
> Also sagen ich habe eine Firma?

formal ist die Antwort erstmal klar, wie auch schon festgestellt wurde,
„Firma” im rechtlichen Sinne nein.

Selbstverständlich steht es Dir frei, für wie auch immer geartete Zwecke 
eine Phantasiebezeichnung zu wählen und diese auch auf einem Schild zu 
„führen”.

Du darfst damit lediglich nicht den Eindruck erwecken, es handele sich 
um eine Firma im Sinne des HGB. Dem sollte nach neuerer Rechtsprechung 
genüge getan sein, wenn Du keine der einschlägigen 
Rechtsformbezeichnungen verwendest und sicher ist, dass die 
Phantasiebezeichnung nicht mit der Bezeichnung einer bekannten Firma 
verwechselt werden kann. Ich bilde mir ein, dass auch ein kaufm. und (&) 
nicht zulässig ist, klar, sowas wie „und Partner" etc. auch nicht.

Diese Phantasiebezeichnung genügt verschiedenen Erfordernissen des 
geschäftlichen Verkehrs nicht, wenn Du aber nicht am geschäftlichen 
Verkehr teilnimmst, was Du ja nicht willst, ist das natürlich komplett 
irrelevant.

Meine Antwort: Ja klar.

Viele Grüße

 Timm
#3122278
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>Ich kann einfach mir ein Schild schreiben es vor mein Haus stellen und
>meinen Firmennamen draufschreiben mit allem drum und dran.
>Also sagen ich habe eine Firma?

Wie alt bist du denn? Solltest du um diese Uhrzeit nicht längst im Bett 
liegen?

>nur mal aus Interesse, kann ich eine nichtoffizielle und nicht
>eingetragene Firma haben die keine Einnahmen hat und auch keine Ausgaben.

Gründe doch einfach eine GdbR, vorausgesetzt du bist im geschäftsfähigen 
Alter. Geh zum Rathaus und hole dir eine Gewerbeanmeldung.

Du kannst auch eine GdbR haben, die keine Einnahmen erzielt. Dann 
solltest du dauerhaft aber auch keine Ausgaben haben, weil das Finanzamt 
dich dann nämlich als eine GdbR ohne Gewinnerzielungsabsicht einstuft. 
Also, Ausgaben von der Steuer absetzen ist dann nicht.

Hat aber auch etwas Gutes: Du brauchst keinen IHK-Jahresbeitrag zu 
entrichten, weil du mit deiner GdbR ein Bagatellgewerbe betreibst. Als 
Beweis fügst du das Schreiben vom Finanzamt an, in dem dir bescheinigt 
wird, daß du eine GdbR ohne Gewinnerzielungsabsicht führst...
#3122499
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Kai Klaas schrieb:
> Gründe doch einfach eine GdbR,

Mit seinem schizophrenen Doppel, oder was?

> vorausgesetzt du bist im geschäftsfähigen
> Alter. Geh zum Rathaus und hole dir eine Gewerbeanmeldung.

Dazu braucht man aber keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ich 
empfehle dir dringend § 705 BGB zu lesen und zu überlegen, was das "die" 
vor "Gesellschafter" zu bedeuten hat.
Moderator Persönliche Seite #3122563
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Michael S. schrieb im Beitrag #3122536:
> Ein solches Schild könnte auch Wettbewerbshüter/Abmahnanwälte
> auf den Plan rufen, wenn sich ein Nachbar/Mitbewerber daran stört,
> die Beschriftung formale rechtliche Fehler enthält, es im öffentlichen
> Verkehrsraum (Fußweg) steht usw. usf.. In D ist so gut wie
> alles reguliert und meist so etwas nur mit behördlicher Kenntnis
> erlaubt.

So ist es - wobei z.B. hier im Ort "Firmen"schilder bis 1m³ 
genehmigungsfrei sind. Einfach mal auf dem Bauamt (ich glaube, es war 
das Bauamt - ist schon einige Jahre her) nachfragen.

> Kai Klaas schrieb:
>> Du kannst auch eine GdbR haben, die keine Einnahmen erzielt.
>
> Die so nach ca. einem Jahr dann wegen Liebhaberei vom Amt wieder
> zwangsabgemeldet würde. Der Zweck einer Firma ist eben zu werben
> und zu verkaufen und wenn dabei nichts zustande kommt wirds eben
> wieder dicht gemacht.

Nein. Du darfst so lange und so viel Verluste machen wie Du möchtest - 
nur haut Dir das Finanzamt dann bei der Anrechnung der Ausgaben 
irgendwann auf die Finger und unterstellt Liebhaberei -> keine 
Absetzbarkeit etc.

Zwangsliquidiert wird da aber nichts.
#3122615
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Mach doch einfach ein Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung. Sofern du 
dieses Ausführen darfst (Stichwort Meisterzwang oder ähnliches) kostet 
dich das die Anmeldekosten (ca 35€ imho) und du hast einen 
Gewerbeschein.
Du kannst damit keine Mehrwertsteuer zurückerhalten und muss auch keine 
Bilanz führen.
Aber rechtlich bist du auf der sicheren Seite und falls doch Einnahmen 
entstehen musst halt aufpassen, daß die einen gewissen Rahmen nicht 
übersteigen. Sind aber einige Tausend Euro / Jahr.
#3122706
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Kai Klaas schrieb:
> Geh zum Rathaus und hole dir eine Gewerbeanmeldung.
Im Nachbarlandkreis bekommt man dann zwangsweise einen vollen Satz 
Mülleimer vor die Türe gestellt, natürlich kostenpflichtig. Der 
Zwangsbeitrag für die Öffentlich-Rechtlichen wird auch fällig.
Vorsicht ist bei der Beschreibung der Tätigkeit geboten, sonst 
interessiert sich womöglich noch eine Kammer dafür.

Und frei nach Tim Thaler:
Du weisst was der Unterschied zwischen nem Ei und nem Gründer ist?

Das Ei kann man nur einmal in die Pfanne hauen... 
Beitrag "Re: Ebay, zurückgenommene Gebote - Was ist hier los?" Es werden sich 
einige Leute melden, die genau das versuchen, nämlich die Unerfahrenheit 
des Gründers ausnutzen.

Anonyme Gesellschaften gibt es auf Zypern.

Michael S. schrieb im Beitrag #3122536:
> Die so nach ca. einem Jahr dann wegen Liebhaberei vom Amt wieder
> zwangsabgemeldet würde.

Nein. Ärger gibt es höchstens mit dem Finanzamt, wenn z.B. dauerhaft 
mehr Vorsteuer gezogen wird als MWSt. abgeführt wird, dann kommt das mit 
der Liebhaberei. Die einzige Konsequenz ist dass du dann nichts mehr 
absetzen und keine Vorsteuer mehr ziehen kannst. Mein Onkel hat seit 
Jahren ein "totes" Gewerbe angemeldet. Wenn er darüber Bastelkram 
bestellt und die Vorsteuer zahlt interessiert das niemanden. 
Steuererklärungen muss er nur jedes 2. Jahr abgeben, aber das ist ja 
kein Akt.
#3122777
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>Ich empfehle dir dringend § 705 BGB zu lesen und zu überlegen, was
>das "die" vor "Gesellschafter" zu bedeuten hat.

Geht es konkreter? Weil man als Einzelperson keine GdbR gründen darf, 
oder was?

>Kaufen kann jeder, sofern die Lieferanten da alle mit spielen und daher
>vermute ich, dass das die Intention des TO ist, nur ohne Steuernummer,
>wird ihm auch das Schild nichts nützen.

Als Privatperson kannst du eben nicht bei vielen Firmen wie RS, Farnell, 
etc. bestellen. Gut, ich weiß jetzt nicht genau, wie es heute ist, aber 
früher war es so.

>Die so nach ca. einem Jahr dann wegen Liebhaberei vom Amt wieder
>zwangsabgemeldet würde.

Nee, das übersteigt ihre Befugnisse.

>Nein. Du darfst so lange und so viel Verluste machen wie Du möchtest -
>nur haut Dir das Finanzamt dann bei der Anrechnung der Ausgaben
>irgendwann auf die Finger und unterstellt Liebhaberei -> keine
>Absetzbarkeit etc.
>
>Zwangsliquidiert wird da aber nichts.

So isses.

>Im Nachbarlandkreis bekommt man dann zwangsweise einen vollen Satz
>Mülleimer vor die Türe gestellt, natürlich kostenpflichtig.

Ja genau. Ich bin mehrfach darauf angesprochen worden, wie ich meine 
Elektronikabfälle und Säurebäder (!) entsorge, obwohl ich lediglich 
elektronische Schaltungsentwicklung betrieben habe.
#3123126
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Michael S. schrieb im Beitrag #3122536:
> Die so nach ca. einem Jahr dann wegen Liebhaberei vom Amt wieder
> zwangsabgemeldet würde. Der Zweck einer Firma ist eben zu werben
> und zu verkaufen und wenn dabei nichts zustande kommt wirds eben
> wieder dicht gemacht.

Wie schon geschrieben wurde... Zwangsabgemeldet wird da gar nix.

>> "Firma" im eigentlichen Sinn: der Name eines im Handelsregister
>> eingetragenen Kaufmanns.
> Nö, nach meiner Kenntnis nur GmbHs, AGs. Kleingewerbe stehen nur im
> Register des Gewerbeaussichtsamtes. Ansonsten kann man das sicher
> mal ergoogeln.

Das notwendige Werkzeug zur Lösung dieses Problems lautet nicht Google, 
sondern HGB. Und beim Blick in dieses wirst auch Du ganz schnell 
feststellen, dass Deine Kenntnis schlicht falsch ist. Es gibt auch noch 
zahlreiche Dinge zwischen Kleingewerbe und GmbH/AG, was auch ins 
Handelsregister eingetragen sein kann/muss. Wie sagte mal ein kluger 
Mann: "ein Blick ins Gesetz erspart unnötig' Geschwätz".

>> "Firma" im umgangssprachlichen Sinn: Gewerbebetrieb. Benötigt einen
>> Gewerbeschein. Wird beim Gewerbeamt, Finanzamt, etc. eingetragen.
> Wird bei Gewerbeamt beantragt und wenn es Gründe gibt es dir zu versagen
> machen die das auch. Damit allein ist es aber nicht getan, denn das
> Gewerbeamt lässt den Antrag, je nach dem um was es geht, von externen
> sachkundigen Stellen prüfen. Die IHK und das Finanzamt bekommen das
> auf jeden Fall und die melden sich dann baldigst.

Hatte ich etwas anderes gesagt?

Michael S. schrieb im Beitrag #3122593:
>> Zwangsliquidiert wird da aber nichts.
> So hat man es mir auf einen IHK-Gründungskurs mal vermittelt,
> aber vielleicht hat der Coach auch nur übertrieben. Ist schon
> ziemlich lange her. Vielleicht sollte ich mal einen neuen
> mitmachen?

So hat man Dir das auf einem IHK-Gründungskurs ganz bestimmt nicht 
vermittelt. Das ist eine dieser "Google-Wahrheiten"...

Grüsse,
Tommy.S
#3123611
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Oh, verzeih'... Ich habe meine Quellen nicht ausführlich dargelegt... 
Ich konnte ja leider nicht ahnen, dass man zwar alles ergoogeln kann, 
ausser unseren deutschen Gesetzen... ;-)

HGB
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html

Firma §§17-19 HGB
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__18.html
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__19.html

Gewerbeordnung, da steht in §§29-40, welche eine Erlaubnis benötigen:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html

Ich blicke auf 15 Jahre Erfahrung mit eigenem Unternehmen zurück, habe 
mehreren Leuten bei der Gründung ihrer Unternehmen geholfen. Bis auf 
eine Ausnahme (siehe beim Link zur GewO - Genehmigungspflichtige 
Gewerbe) waren die Gewerbescheine innerhalb von 30 Minuten nach Betreten 
des Rathauses fertig. Alles weitere wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft, 
IHK,... war dann jeweils nach 2 weiteren Wochen erledigt. Ja... ich bin 
provokativ genug, um zu sagen, dass die meisten Gewerbe nicht an der 
formellen Anmeldung scheitern, sondern an extrem viel gefährlichem 
Halbwissen "vom Hörensagen", googeln und "...hat mir erzählt, dass...".

Grüße,
Tommy.S
#3123744
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J. Ad. schrieb:
> Auf jeden Fall kommt sehr schnell die GEZ und will für einen imaginären
> Firmenwagen dann die GEZ-Gebühr einstreichen...
Das ist dann garantiert ein Gauner, denn:
Ist der Name erst ruiniert,
wird gschwind' umfirmiert.

Die nennen sich jetzt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Dort ist 
auch nachzulesen inwiefern die Firmenwägen gebührenpflichtig sind.
Gast #3124430
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Michael S. schrieb im Beitrag #3123524:

> Erfahrung hab ich damit nicht, nur eben das was mein Nachbar mir
> aufgrund eigener Erlebnisse erzählt hat und das hörte sich schon sehr
> zwanghaft an.

Zitat von Dir: "mit Scheinrechnungen es noch am Leben halten wollte"

Wenn der liebe Nachbar Schmu macht kann es vielleicht wirklich sein, daß 
er "gewaltsam" sein Gewerbe verloren hat. Aber auf Geschichten solcher 
"Geschäftsleute" würde ich nicht zu viel geben resp. daraus eine 
allgemeine Gültigkeit ableiten wollen.

42m
Gast #3124495
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Umfirmierungen innerhalb von Monaten sind ja auch gang und gäbe.

Wie wäre es, sich ein Schild mit LED-Display in den Garten zu stellen, 
was immer andere Texte anzeigt? Wie Benzinpreisdisplays an der 
Tankstelle?
#3128704
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J. Ad. schrieb:
> Werner Schubert schrieb:
>> Ist das ein Gewerbe ?
>>
>> mit Schein:
>>
>> Hänge ein Schild vor die Haustür:
>>
>> "Staatlich ungeprüfter Handleser."

Das könnte strafbar sein und Unterlassensansprüche nach sich ziehen, 
trotz ungeprüft.

> Oder:
>
> "Brustvergrößerung durch Handauflegen - bei Nichterfolg Geld zurück!

Anfänger! Das geht so: "Brustvergrößerung durch Handauflegen - nur 1,00 
EUR pro Sitzung. Uneingeschränkte Geld-zurück-Garantie."

Ich würde ein Schild "Universal Exports" raushängen. Die Insider wissen 
Bescheid.

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