Forum: Ausbildung, Studium & Beruf ERA Höherstufung


von Morpheus (Gast)


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Hallo zusammen,


ich arbeite in BaWü meine einem großen Automobihersteller.

Ich bin im Moment EG12 mit 16% Leistungszulage.
Durch meine neue Leistungsbeurteilung steige ich um weitere 2,5%.
Nun habe ich aber den Wunsch geäüßert eine Stufe aufzusteigen. Dies 
wurde auch genehmigt. Nun bekomme ich ERA 13 mit einer übertariflichen 
Zulage von 500€ bis ich wieder nach 6 Monaten neu bewertet werde.

Bedeutet Gehalt alt:  3756 *1,185 = 4450 €
Gehalt neu: 4000 + 5000 = 4450 €

Ist es normal das die Leistungszulage neu bewertet wird? Die Tätigkeit 
an sich verändert sich ja nicht, mein Bereich bleibt komplett gleich. 
Würde ich mehr Vernatwortung bekommen würde ich es verstehen aber so.


Könnt Ihr mir da weiter helfen?

Vielen Dank!

von georgl (Gast)


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Theoretisch darf die Leistungszulage neu bewertet werden, da die neue 
Arbeitsbeschreibung (= höhere EG) von dir ja nicht zwangsweise mit 
gleicher Leistung erfüllt wird wie die alte, an die geringere 
Anforderungen gestellt wurden.
Du hast dennoch einen guten Deal gemacht, da die höhere EG mittelfristig 
mehr Spielraum bietet. I.d.R. hat dein Chef für seine Abteilung ja nur 
15% LZ im Schnitt für alle zur Verfügung, bekommst du also mehr, fehlt 
es Kollegen. Eine höhere EG heißt jedoch wirklich mehr Abteilungs-Budget 
- meist als Win-Win-Situation austariert -> dein Chef hat wieder mehr 
Luft in der LZ und du hast trotzdem mehr Gehalt.

von Morpheus (Gast)


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Hatte ein paar Zahlendreher drinnen - so stimmts.

Hallo zusammen,


ich arbeite in BaWü meine einem großen Automobilhersteller.

Ich bin im Moment EG12 mit 16% Leistungszulage.
Durch meine neue Leistungsbeurteilung steige ich um weitere 2,5%.
Nun habe ich aber den Wunsch geäüßert eine Stufe aufzusteigen. Dies
wurde auch genehmigt. Nun bekomme ich ERA 13 mit einer übertariflichen
Zulage von 500€ bis ich wieder nach 6 Monaten neu bewertet werde.

Bedeutet Gehalt alt:  3756 *1,185 = 4450 €
Gehalt neu: 4000 + 500 = 4500 €

Ist es normal das die Leistungszulage neu bewertet wird? Die Tätigkeit
an sich verändert sich ja nicht, mein Bereich bleibt komplett gleich.
Würde ich mehr Vernatwortung bekommen würde ich es verstehen aber so.


Könnt Ihr mir da weiter helfen?

Vielen Dank!

von Morpheus (Gast)


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@georgl:

Danke für die Antwort. Naja so ganz sehe ich das noch nicht... 50€ mehr 
Gehalt.... Angenommen ich fange wieder bei einer Leistungszulage von 
14,5% an nach 6 Monaten. Das wären dann 4000 *1,145 = 4580 €
Wären dann ja nur 130 € Brutto Gehaltserhöhung..

von Matthias (Gast)


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Bei uns in NRW ist es regelmäßig so, daß zum Gruppenleiter hochgestufte 
Kollegen im ersten Jahr nach der Beförderung weniger verdienen als die 
Jahre zuvor. Eben weil die ganzen Leistungsbewertungen nach unten 
abgestuft werden.

von Morpheus (Gast)


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Ich bin aber kein Gruppenleiter ;) - mein Aufgabengebiet bleibt genau 
identisch, deswgen müssten ja die Anforderungen gleich bleiben - ist 
jedenfalls meine Überlegung.

von Panzer H. (panzer1)


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Morpheus schrieb:
> Ich bin aber kein Gruppenleiter ;) - mein Aufgabengebiet bleibt genau
> identisch, deswgen müssten ja die Anforderungen gleich bleiben - ist
> jedenfalls meine Überlegung.

Wieso ändert sich denn dann die tarifliche Eingruppierung? Die Aufgabe 
hat sich ja nicht geändert. Ganz schön grosszügig von deinem AG...

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