Hallo, gibt es eine verbindliche Vorschrift, welche formale Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten, z.B. Wartung/Reparatur von Maschinen (vom Staubsauger bis zum Gabelstapler inklusive der Ladegeräte) notwendig ist? Unter der Voraussetzung, dass kein Meister in der Werkstatt angestellt ist oder die Arbeiten dort verantwortet. Ist eine passende Berufsausbildung zwingend notwendig oder genügt auch eine einmalige Einweisung des Herstellers oder des Lieferanten? Genügen zufällige vergangene Erfahrungen (auch privater Natur) des Arbeitnehmers bei ähnlichen Arbeiten obwohl keine passende Berufsausbildung oder gar keine Berufsausbildung vorliegt? Darf der Arbeitgeber (also aus Kosten- oder anderen Gründen) jeden einstellen, dem er die Durchführung der Arbeiten zutraut? Wo kann ich zu Thema mehr erfahren?
:
Gesperrt durch User
Hanswurst schrieb: > Wo kann ich zu Thema mehr erfahren? Bei deiner "Zwangsvertretung" natürlich - Vulgo: IHK