Hallo,
gibt es eine verbindliche Vorschrift, welche formale Ausbildung für
bestimmte Tätigkeiten, z.B. Wartung/Reparatur von Maschinen (vom
Staubsauger bis zum Gabelstapler inklusive der Ladegeräte) notwendig
ist? Unter der Voraussetzung, dass kein Meister in der Werkstatt
angestellt ist oder die Arbeiten dort verantwortet. Ist eine passende
Berufsausbildung zwingend notwendig oder genügt auch eine einmalige
Einweisung des Herstellers oder des Lieferanten? Genügen zufällige
vergangene Erfahrungen (auch privater Natur) des Arbeitnehmers bei
ähnlichen Arbeiten obwohl keine passende Berufsausbildung oder gar keine
Berufsausbildung vorliegt? Darf der Arbeitgeber (also aus Kosten- oder
anderen Gründen) jeden einstellen, dem er die Durchführung der Arbeiten
zutraut?
Wo kann ich zu Thema mehr erfahren?