Rechtsfrage: Darf ich Datenblätter Downloaden und auf meiner Homepage veröffentlichen?

OP #3169781
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Hallo,

Ich hab mal eine Frage, undzwar habe ich eine kleine Homepage. Auf 
dieser veröffentliche ich Schaltpläne von mir, und für die 
"Einkaufslisten" möchte ich gerne die Datenblätter auch mit auf meinen 
Server laden. Aber wie sieht es denn da mit dem Recht aus. Darf ich 
einfach ein z.B. Datenblatt vom ATMega 32 runterladen (Von der ATMEL 
Seite), und dieses dann wieder Öffentlich auf meiner Seite zur Verfügung 
stellen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen,

Moritz S.
#3169785
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Wozu eigentlich? Würd ja nichts sagen, wenn das exotische bzw. schon 
nicht mehr erhältliche Chips sind, aber für so Standardgemüse ist das 
doch recht sinnfrei. Ein Link auf das DB beim Hersteller wäre 
hilfreicher...

Mal ganz davon abgesehen liegt das Copyright beim Hersteller. Solange 
das eine private Seite ist, wird da zwar ausser einer Email mit der 
Aufforderung zum Entfernen kaum was Schlimmeres passieren, aber so genau 
kann man es nie wissen.
#3169828
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Ganz sicher nicht.
Erstens ist das Copyright beim Hersteller,
Zweitens verbieten Hersteller das Kopieren in der Regel. Hier, sieh : 
http://www.atmel.com/About/legal.aspx
Zudem werden Datenblaetter auch up-gedated und ploetzlich hat man ein 
veraltetes Datenblatt. Das Datenblatt ist erhaeltlich solange die chips 
erhaeltlich sind. Nachher muss man sehen.

Es gibt Trittbrettfahrer, die veraendern Datenblaetter, re-publizieren 
sie und machen auf die Grossen. zB Alldatasheet und Konsorten. Deren 
Datenblaetter sind immer verkuerzt. Sie sind zu faul und zu dumm die 
Datenblaetter zu ergaenzen und zu verbessern. Ich wuerd mir zum Beispiel 
bei den Fairchild Datenblaettern einen schmaleren Rand wuenschen. Nein, 
der bleibt. Deren (Alldatasheet) einziger Zweck ist das erhaschen von 
clicks.
Weg mit denen.
Persönliche Seite #3169885
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Rechtssicherheit bekommst Du nur, wenn Du die Hersteller/Anbieter der 
Bauteile jeweils selbst befragst. Sonst bleibt Dir nichts anderes, als 
URLs der Datenblätter auf den Webservern der Hersteller anzugeben, bzw. 
Bedienhinweise, wie auf deren Webservern die Datenblätter zu finden 
sind.

Auch wenn die Bauteile abgekündigt sind oder gar nicht mehr produziert 
werden, verbleibt das Urheberrecht der Datenblätter beim Hersteller.
#3170190
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Ganz einfach: Nein. Ausser der Hersteller erlaubt es allgemein oder dir 
persönlich explizit. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass viele 
Hersteller dies erlauben - man verliert schliesslich kein Geld durch 
kopierte Datenblättern, sondern verkauft eher noch mehr Chips.

Aber warum nicht einfach einen Link auf das Datenblatt?
#3170194
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Lothar S. schrieb:
> Außerdem, das ist eine Kundeninformation. Wird schwierig bei Gericht da
> der Kläger einen Schaden nachweisen muß..

Das ist völlig egal, ob es eine "Kundeninformation", eine CD oder das 
Tagebuch deiner Grossmutter ist - das Urheberrecht verbietet es, 
unautorisiert Kopien von Werken jeglicher Art zu verbreiten. Da es sich 
um eine Straftat handelt, muss der Kläger auch keinen Schaden 
nachweisen.
#3170198
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> Ganz einfach: Nein.

Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht aber der wird nicht 
bestraft.

Und für einen Schadenersatz muß dem Autor ein Schaden entstanden 
sein.

Da dürfte sich ein Chiphersteller der vom Verkauf seiner Chips lebt 
extrem schwer tun.

Also in der Praxis dann doch ja.

Grüße Löti
#3170204
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Lothar S. schrieb:
>> Ganz einfach: Nein.
>
> Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht aber der wird nicht
> bestraft.

Das ist falsch. Natürlich ist in so einem Bagatellfall die Strafe sehr 
beschränkt, aber es ist und bleibt eine Straftat, die bestraft werden 
kann. Unabhängig von einem Schaden.

> Und für einen Schadenersatz muß dem Autor ein Schaden entstanden
> sein.

Das ist richtig. Aber Schadenersatz ist ja bekanntlich nicht die einzige 
Strafe. Wenn du zu schnell fährst kommt auch niemand zu schaden, aber du 
wirst trotzdem bestraft.
#3170235
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Lothar S. schrieb:
> Aber eine geistige Leistung des Autors.

Und ein Datenblatt ist keine geistige Leistung des Autors?

Lothar, ich bin kein Experte in Urheberrecht. Aber in Schule und Studium 
wurde das Urheberrecht doch ziemlich intensiv behandelt hinsichtlich 
Erstellung und Publikation von (wissenschaftlichen) Arbeiten. Was du 
hier so erzählst, deckt sich in keiner Weise mit dem, was ich jemals 
gelernt habe.

Nach meinem Wissen gilt immer: Man darf fremde Werke nicht verbreiten, 
ansonsten droht immer eine Strafe/Abmahnung. Die einzige Ausnahme sind 
kurze Zitate in wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten. Falls 
du tatsächlich vertieftes Wissen in der Materie hast, so würde es mich 
freuen, wenn du deine Behauptungen etwas weiter ausführen und evtl. 
belegen könntest. Ansonsten gehe ich wirklich davon aus, dass du hier 
Unsinn erzählst.
#3170320
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Lothar S. schrieb:
> Für ein Copyright muß der Autor eine einzigartige geistige Leistung
> erbringen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he#Technisch-wissenschaftliche_Darstellungen

"Andererseits genügt wegen der eingeschränkten Möglichkeiten schon eine 
geringe Individualität, wie sie beispielsweise bei Explosionszeichnungen 
bereits in dem darzustellenden Objekt besonders angepasster 
Dreidimensionalität und Schattenwurf bestehen kann."

"Bei topografischen Landkarten, [...]  wird [...] in der Regel der 
Schutz gewährt, weil die Auswahl der abzubildenden Elemente, die 
Generalisierung in selbst geschaffene Kategorien und der Umgang mit den 
durch den Maßstab der Karte erforderlichen Abweichungen vom realen 
Zustand den Gestaltungsspielraum nutzen."

Analog folgt für mich, dass selbst ein ziemlich minimalistisches 
Datenblatt Schutz geniesst. Der Autor muss sich schliesslich 
entscheiden, welche Daten und wie er diese darstellt. Bei einem 
typischen Datenblatt, wo auch einfache Anwendungsbeispiele, textuelle 
Beschreibungen, Kennlinien usw. angegeben sind, ist der Schutz völlig 
klar.
#3170344
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> Analog folgt für mich, dass selbst ein ziemlich minimalistisches Datenblatt
> Schutz geniesst.

Nein tut es nicht! Und zwar einfach dadurch das es Datenblatt heißt!

Viele Hersteller schreiben wesentlich mehr in ein Datenblatt als sie 
müssen um den Verkauf zu fördern.
Aber Die wissen auch das es vorbei is' mit Autorenschutz sobald sie es 
in's Datenblatt schreiben.
Der Name des Autors/Herstellers muß erwähnt werden / darf nicht gelöscht 
werden, fertig... .

Wenn Du Dein geistiges Eigentum behalten willst dann darfst Du es 
einfach nicht in ein Datenblatt schreiben.

Das ist eine Kundeniformation! Per definitonem.

Eine reine Produkt- beschreibung ist keine einzigartige geistige 
Leistung.
Bei einer Produkt- besprechung ist Das was anderes...

Nicht jeder geistige "Pfurz" von jemanden der sich Autor "nennt" ist 
eine Leistung.
Einen Tintenfleck auf einen Löschpapier mußt Du vor der Kopie Kunst 
nennen nicht erst danach!

Also Datenblatt ist Datenblatt und Lehrbuch ist Lehrbuch... .

Ist Das so schwierig?

Grüße Löti
#3170365
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Lothar S. schrieb:
> Wenn Du Dein geistiges Eigentum behalten willst dann darfst Du es
> einfach nicht in ein Datenblatt schreiben.

Bei allem Respekt, aber das ist sowas von falsch. Für den Schutz ist es 
völlig egal, in welchem Kontext ich ein Werk publiziere.

Lothar S. schrieb:
> Eine reine Produkt- beschreibung ist keine einzigartige geistige
> Leistung.

Auch hier: Es spielt keine Rolle, was es ist. Wichtig ist nur, dass eine 
gewisse Individualität und Schöpfungshöhe zugrundeliegt. Und das ist bei 
den allermeisten Datenblättern der Fall. Oder willst du etwa behaupten, 
zwei verschiedene Personen würden aus den vorhandenen Spezifikationen 
eines Bauteils automatisch zwei völlig austauschbare Datenblätter 
generieren?

Falls ich mich täusche, so bin ich sehr an einer Quelle 
(Gesetzesartikel, Gerichtsentscheid, ...) interessiert, die das weiter 
erläutert.
#3170370
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Schwachsinn

"Oder willst du etwa behaupten,
zwei verschiedene Personen würden aus den vorhandenen Spezifikationen
eines Bauteils automatisch zwei völlig austauschbare Datenblätter
generieren?"

Das Copyright hat der Hersteller nicht der Autor (Lohnauftrag) und von 
dem ist es eine Kundeninformation...

Darf...
#3170498
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Lothar S. schrieb:
> Das Copyright hat der Hersteller nicht der Autor (Lohnauftrag) und von
> dem ist es eine Kundeninformation...

Durch den Auftrag entsteht in Deutschland m.W. nur die Übertragung des 
Nutzungsrechts, da juristische Personen nicht Urheber sein können. 
Insoweit stellt sich das im deutschen Urheberrecht anders dar als 
beispielsweise im amerikanischen Copyright.
#3170547
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Lothar S. schrieb:
> Das Ganze is' eine Haarspalterei

Juristerei eben. Wobei aber eine gewisse Tendenz besteht, mit 
Haarspaltereien Geld zu verdienen (kennt jemand noch den Intel "Triton" 
Chipsatz, der etlichen PC-Händler den letzten Nerv raubte?) oder 
unliebsame Veröffentlichungen zu verhindern (Scientology, aber auch 
Ämter haben schon versucht, ihre Ergüsse per Urheberrecht vor 
neugierigen Bürgern und Journalisten zu schützen).

Insofern wärs nicht einmal ausgeschlossen, dass die hiesige 
Abmahnerbranche eines Tages Datasheets abgesoffener Unternehmen als 
Einkommensquelle entdeckt.
Gast #3170625
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Georg W. schrieb:
> ... aber ich denke
> dass loeti hier auf dem Holzweg ist.

Das weiß er eh selber. Deswegen rudert er ja auch zurück:

> Ich bin hier nicht der kostenlose Rechtsberater irgentwelcher möchtegern
> Autoren...

> Das Ganze is' eine Haarspalterei der außer möchtegern Autoren eh
> niemanden interresiert.
Persönliche Seite #3170945
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Lothar S. schrieb:
>> Analog folgt für mich, dass selbst ein ziemlich minimalistisches Datenblatt
>> Schutz geniesst.
>
> Nein tut es nicht! Und zwar einfach dadurch das es Datenblatt heißt!

Selbst den aktuellen Mediamarkt-Prospekt als PDF-Datei wirst Du nicht 
auf eigenem Webspace anbieten dürfen. Deine Argumentation in Sachen 
Schöpfungshöhe ist hier verfehlt -- wie Dein Tonfall übrigens auch.
#3171329
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Lothar, anstatt die Diskussion auf Nebenschauplätze zu verlagern, 
würdest du besser endlich Quellen für deine Behauptungen liefern oder 
alternativ zumindest zugeben, dass du es auch gar nicht so genau weist. 
Das würde sowohl dem TO wie auch den anderen Teilnehmern sehr helfen, 
die Informationen richtig einordnen zu können.

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