Hallo in die Runde!
Ich habe eine Frage zum Ingenieursgesetz in Baden-Württemberg
(http://www.ingbw.de/fileadmin/pdf/Merblatt-Gesetze/M002_Ingenieurgesetz.pdf)
Dort steht, dass jeder die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen darf,
der ein Naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen hat. Ist das noch
aktuell?
Der Hintergrund ist, dass mein Freund jetzt seinen Bachelor in Biologie
bekommen hat und jetzt meint Er dürfte sich "Ingenieur" nennen! Darf er
das? Er macht das auch um seinen Bruder zu ärgern (Dipl. Ing!)
Danke fürs Antworten!
Interessant.
Ich dachte bisher nur die Wortkombination "Dipl. Ing." wäre gesetzl.
geschützt.
Einfach Ingenieur dürfe sich aber jeder nennen der eine entspr.
Tätigkeit ausübt.
Ralf schrieb:> Interessant.> Ich dachte bisher nur die Wortkombination "Dipl. Ing." wäre gesetzl.> geschützt.> Einfach Ingenieur dürfe sich aber jeder nennen der eine entspr.> Tätigkeit ausübt.
Weniger Denken mehr Nachlesen. IngG stimmt so.
Wernhertinna schrieb:> Der Hintergrund ist, dass mein Freund jetzt seinen Bachelor in Biologie> bekommen hat und jetzt meint Er dürfte sich "Ingenieur" nennen! Darf er> das? Er macht das auch um seinen Bruder zu ärgern (Dipl. Ing!)
Darf er, z.B. Bio-Ing. ohne Nennung des akademischen Grades wird er
sich wohl nennen dürfen.
Ach ja und eindeutig TROLL.
1.) angeblich Frau
2.) Reizthema Titel und Grade für Ingenieure.
Ist ja wohl etwas zuviel auf einmal.
Was kommt als nächstes? Dass sie für Ferchau arbeitet?
cyblord ---- schrieb:> Dass sie für Ferchau arbeitet?
Öch, das der Ing. nur ne Hülse ist in der sich alles versteckt was im
entferntesten mit Technik zu tun hat. Das sieht man doch schon an den
Techniker und Meistern. Die stellen sich ja auch auf die gleiche Stufe.
Warum sollen das Biologen und Soziologen nicht auch machen dürfen?
Danke für alle Antworten.
Das muss ich gleich meinen Kolleginnen bei Ferchau erzählen (Spaß ;-))
Ich muss das nun wohl so hinnehmen. Naja, wenigstens darf er sich nicht
Dipl. Ing. nennen, denn das ist ja geschützt, gell?! Mein Freund ist
voll kompetent in seinem Bereich, aber er hat gelinde gesagt keine
Ahnung von Technik...
@Marx: Soziologie ist aber keine Naturwissenschaft. Aber ein Streitpunkt
wären z.B. Psychologen mit BSc. Eventuell dürften sich diese nun auch
"Ingenieur" nennen?
Trotzdem nochmal danke für alles!
cyblord ---- schrieb:> Was kommt als nächstes? Dass sie für Ferchau arbeitet?
Farbige Türkin aus der Uckermark, die nur polnisch spricht und für 3,-
bei Daimler in der Zeitarbeit schuftet, weil sie ihren in Anatolien
erworbenen Bachelor of Scientology nicht anerkannt bekommt.
Zum Ingenieurgesetz:
Wie verhält es sich mit den Österreichern, die nur HTL haben und sich
nach drei Jahren in der Industrie "Ingenieur" nennen dürfen? Dürf(t)en
sie das auch hier?
> Wie verhält es sich mit den Österreichern, die nur HTL haben und sich> nach drei Jahren in der Industrie "Ingenieur" nennen dürfen? Dürf(t)en> sie das auch hier?
Deutsche Gesetze gelten in Deutschland IMO für alle, auch für
Österreicher.
"Die Berufsbezeichnung »Ingenieur oder Ingenieurin« allein oder in einer
Wortverbindung darf
führen,
1. wer
a) das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen
Fachrichtung an einer
deutschen(!) wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen
Fachhochschule
oder an einer deutschen Berufsakademie, deren Abschlüsse den Abschlüssen
an einer
staatlichen Fachhochschule gleichstehen, oder
b) das Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des
Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten
Ingenieurschule oder
c) einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten
Bergschule mit
Erfolg abgeschlossen hat, oder
2. wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die
Bezeichnung »Ingenieur (grad.) oder Ingenieurin (grad.)« zu führen."
a) technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer
deutschen(!) wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen
Fachhochschule
b)gleichgestellten deutschen(!) privaten Ingenieurschule
c)iner deutschen staatlich anerkannten Bergschule
Ich würde behaupten, Nein! Aber da EU-Bürger eigtl nicht schlechter
egstellt werden dürften, möchte ich behaupten es kommt darauf an ob
diese Bildungseinruchtungen Bologna konforme Abschlüsse verleihen und
akkredetiert sind!
Wernhertinna schrieb:> Noch eine Frage: Wenn man eine Berufsbezeichnung führen darf, IST man> dies dann auch bzw. HAT man dann auch automatisch diesen Beruf?
Man darf sich dann Ingenieur nennen. Was ist daran jetzt unklar? Was hat
das mit dem Beruf zu tun den man ausübt?
Da sieht man was dabei rauskommt wenn sich Juristen auch nur ein
bisschen ausserhalb ihres Arbeitsfeldes bewegen.
Wenn sich Bachelor-Biologen (gibts das?) Ingenieure nennen, dann dürfen
sie das nach diesem Gesetz tun. Dass sie sich damit lächerlich machen
steht nicht im Gesetz, wird aber schnell passieren.
Wikipedia kann es in einem einzigen Satz:
Ingenieur ist die Berufs- und Standesbezeichnung für wissenschaftlich
ausgebildete Fachleute auf technischem Gebiet.
____________________
Da kann man Master der Biologie sein, aber da man weder technisch
arbeitet noch auf einem technischen Gebiet, ist man eben kein
Ingenieur.
Sondern eben Biologe (für die es - schluchz - kein Biologengesetz
gibt)
high tec ing schrieb:> Wie verhält es sich mit den Österreichern, die nur HTL haben und sich> nach drei Jahren in der Industrie "Ingenieur" nennen dürfen? Dürf(t)en> sie das auch hier?
Ja.
Zu EU- Ländern gibt es Artikel 2a (in Bayern) aber bezieht sich auf 2
Art. 2
(1) Die in Art. 1 genannte Berufsbezeichnung darf auch führen, wer auf
Grund eines Abschlußzeugnisses einer ausländischen Hochschule oder einer
sonstigen ausländischen Schule von der zuständigen Behörde auf Antrag
die Genehmigung hierzu erhalten hat.
Art. 2a
(1) 1 Die Genehmigung nach Art. 2 Abs. 1 ist zu erteilen, wenn der
Antragsteller Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum ist und...
d.h. Östereicher müssten zumindest einen Antrag stellen, der dann
genehmigt werden müsste (vorher wäre es m.E. nicht erlaubt).
Sesk K. schrieb:> Kurze Frage: Darf man sich als Informatiker (B.Sc, Master) ebenfalls als> Ingenieur bezeichnen?>> Gruß
Wenn der studierte Landwirt ein Agrangenieur ist, dann ist der studierte
Informatiker ein I/0 Ingenieur.
Giibt es eigentlich die Möglichkeit sich jetzt noch einen "echten" Dipl.
Ing. Titel zu besorgen? Kann ich mir einen Master of engeneering
anerkennen lassen als Dipl. Ing. oder sind die Zeiten endgültig vorbei?
Wenn sich praktisch jeder "Ingenieur" nennen darf, was wird dann der
würdige Nachfolger des Dipl. Ing.? Vielleicht erreicht irgendwann der B.
Eng. diesen Status, wer weiß??
Auf jeden Fall interesanntes Thema und man sieht wohin uns Bologna
geführt hat.
Was hat das mit Bologna zutun? Das Ing.-Gesetz galt Wort gleich bereits
vor der Umsetzung von Bologna und Bologna macht keine Vorgaben wie
akademische Grade im jeweiligen Land lauten müssen!(In Österreich wurde
das Diplom auch nach der Umsetzung weiter vergeben(ähnlich der TU
Dresden ) - am Ende hat man sich dann doch sinnvollerweise dazu
entschlossen die Grade BA/MA zu vergeben(außer in Sachsen, aber das sind
halt die Ewiggestrigen))
Ja, schon richtig. Aber beim DIPLOMINGENIEUR weiß man was man bekommt.
Beim INGENIEUR ohne Diplom kann auch was ganz anderes dahinter stecken.
Früher war das kein Problem. Jetzt gibt es NUR NOCH Ingenieure OHNE
Diplom!!!
Wernhertinna schrieb:> Giibt es eigentlich die Möglichkeit sich jetzt noch einen "echten" Dipl.> Ing. Titel zu besorgen? Kann ich mir einen Master of engeneering> anerkennen lassen als Dipl. Ing. oder sind die Zeiten endgültig vorbei?
Gibt doch an diversen FH`s noch alte auslaufende Dipl.-Studiengänge, da
kannst du dich noch einschreiben.
>> Wenn sich praktisch jeder "Ingenieur" nennen darf, was wird dann der> würdige Nachfolger des Dipl. Ing.? Vielleicht erreicht irgendwann der B.> Eng. diesen Status, wer weiß??
Nein! Das Diplom stand ja für eine Form der Hochschulausbildung die in
einer Stufe erfolgte. Während der
Bac./Master eine zweistufige Hochschulausbildung darstellt.
Danke für die Antwort!
Ich meinte sozusagen das internationale Prestige, dass der Dipl. Ing.
hatte. In diesem Sinnte könnte eventuell der B. Eng. irgendwann mal
nachfolgen als Abschluss der für die Deutsche Ingenieurskunst steht.
Wernhertinna schrieb:> Auf jeden Fall interesanntes Thema und man sieht wohin uns Bologna> geführt hat.
Bologna ist ned das Problem. Das sind schon die politischen
"Bildungseliten" aus Juristen, Lehrern und Ärzten. Also diejenigen die
ihr "Staatsexamen" noch immer weiter pflegen. Die wissen ja auch, dass
sie damit am leichtesten die ausl. Konkurrenz sich vom Leibe halten
können bzw. klein halten.
Wernhertinna schrieb:> önnte eventuell der B. Eng. irgendwann mal> nachfolgen als Abschluss der für die Deutsche Ingenieurskunst steht.
Nein, der darf ja fast nix.
"Nein, der darf ja fast nix."
Was darf ein Ing. mit BA nicht was ein Diplom(FH) darf?
"Das Diplom stand ja für eine Form der Hochschulausbildung die in
einer Stufe erfolgte. Während der
Bac./Master eine zweistufige Hochschulausbildung darstellt."
Naja, Ba 6 bis 8 Sem., Diplom(FH) 8 Sem in Ing.-Wissenschaften (an der
Verwaltungs HS auch nur 6 Sem) [von Nachdiplomierung mal abgesehen]. Der
BA stellt den ersten berufsqualifizerenden Abschluss dar und wer mehr
will macht den Master (Wäre im pre-Bolognasystem ähnlich gewesen, da
hätte man an die Uni zum Master äquivalent wechseln müssen)
Diese Geschichte mit dem "echten" Ingenieur (Dipl. Ing.) vs.
"Minderleister" (Dipl. Ing. (FH)) ist doch so alt wie falsch. Die
Ausbildungen hatten nur unterschiedliche Zielrichtungen; Forschung vs.
Praxis.
Es geht um das hier und jetzt und da gibt es nur noch den "Ingenieur",
egal was er Studiert hat.
Irgendwo auch ein guter Schritt. Weg vom Titel, hin zu mehr
Aufmerksamkeit auf wichtigeres: Was kann der Bewerber? Darauf kommt es
an!
Yannik schrieb:> Was darf ein Ing. mit BA nicht was ein Diplom(FH) darf?
Ein Bac. kann sich z.B. nicht in die Architekten- oder Ingenieurkammer
eintragen lassen. Da muss er nochmal 1-2 Jahre "nachsitzen"!
Das ist Quatsch! Richtig zumindest für die Architektenkammern einiger
Länder ist, dass ein acht semestriger Studiengang Voraussetzung ist!
Aber ein Bachelor kann 6-8Semester dauern!(Ich sprach über Ings du hast
es verallgemeinert, das Diplom(FH) kann ebenfalls von 6-8Sem dauern,
ergo selbe Situation)
Viel interessanter ist:
§ 35 Abs.3 HochSchG Rheinland-Pfalz:
"In Weiterbildungsstudiengängen verleiht die Hochschule in der Regel
einen Mastergrad, bei sonstigen Weiterbildungsangeboten ist die
Verleihung angemessener Weiterbildungszertifikate vorzusehen."
-->
http://www.ing-rlp.de/fileadmin/Media-RLP/PDF/Aktuelles/13_04_12_Resolution_Kein_Master_ohne_Bachelor_-16_04_12.pdf
Wernhertinna schrieb:> Die> Ausbildungen hatten nur unterschiedliche Zielrichtungen; Forschung vs.> Praxis.
Naja, eigentlich ist das Diplom (FH) dem Diplom I zuzuordnen und das
Uni-diplom den Diplom II der Gesamthochschule. Das Diplom I ist das
sogenannte Kurzzeitstudium und das Diplom II wurde als Langzeitstudium
bezeichnet, was dann zum wissenschaftlichen Arbeiten befähigen sollte.
Yannik schrieb:> Das ist Quatsch! Richtig zumindest für die Architektenkammern einiger> Länder ist, dass ein acht semestriger Studiengang Voraussetzung ist!> Aber ein Bachelor kann 6-8Semester dauern!(Ich sprach über Ings du hast> es verallgemeinert, das Diplom(FH) kann ebenfalls von 6-8Sem dauern,> ergo selbe Situation)
Was ist Quatsch?
Die Diplomstudiengänge an den FH´en hatten Anfang der 90´er fast
durchgänige 8 Sem.! Die wo nur 7 Sem. hatten wurden damals auf 8 Sem.
"hochgestuft" Ende der 80´er, und das hatte auch seinen guten Grund!
Nur die Beamten-FH`s blieben bei den 6 Sem.
Das habve ich in meinen Post vom 21.05 um 18:44 gesagt!
"Naja, Ba 6 bis 8 Sem., Diplom(FH) 8 Sem in Ing.-Wissenschaften (an der
Verwaltungs HS auch nur 6 Sem) [von Nachdiplomierung mal abgesehen]."
Aber du wolltest unbedingt Bsps. aus nicht Ing.-Wissenschaften bringen.
Fakt ist hinter dem Diplom(FH) verbergen sich Abschlüsse die von 6 bis 8
Sem. reichen.