Blöde Frage zum Ingenieursgesetz in BaWü

Gast #3171821
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Hallo in die Runde!

Ich habe eine Frage zum Ingenieursgesetz in Baden-Württemberg 
(http://www.ingbw.de/fileadmin/pdf/Merblatt-Gesetze/M002_Ingenieurgesetz.pdf)

Dort steht, dass jeder die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen darf, 
der ein Naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen hat. Ist das noch 
aktuell?

Der Hintergrund ist, dass mein Freund jetzt seinen Bachelor in Biologie 
bekommen hat und jetzt meint Er dürfte sich "Ingenieur" nennen! Darf er 
das? Er macht das auch um seinen Bruder zu ärgern (Dipl. Ing!)

Danke fürs Antworten!
Gast #3171930
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Wernhertinna schrieb:
> Der Hintergrund ist, dass mein Freund jetzt seinen Bachelor in Biologie
> bekommen hat und jetzt meint Er dürfte sich "Ingenieur" nennen! Darf er
> das? Er macht das auch um seinen Bruder zu ärgern (Dipl. Ing!)

Darf er, z.B.  Bio-Ing. ohne Nennung des akademischen Grades wird er 
sich  wohl nennen  dürfen.
Gast #3171965
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cyblord ---- schrieb:
> Dass sie für Ferchau arbeitet?

Öch, das der Ing. nur ne Hülse ist in der sich alles versteckt was im 
entferntesten mit Technik zu tun hat. Das sieht man doch schon an den 
Techniker und Meistern. Die stellen sich ja auch auf die gleiche Stufe.
Warum sollen das Biologen und Soziologen nicht auch machen dürfen?
Gast #3172086
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Danke für alle Antworten.

Das muss ich gleich meinen Kolleginnen bei Ferchau erzählen (Spaß ;-))

Ich muss das nun wohl so hinnehmen. Naja, wenigstens darf er sich nicht 
Dipl. Ing. nennen, denn das ist ja geschützt, gell?! Mein Freund ist 
voll kompetent in seinem Bereich, aber er hat gelinde gesagt keine 
Ahnung von Technik...

@Marx: Soziologie ist aber keine Naturwissenschaft. Aber ein Streitpunkt 
wären z.B. Psychologen  mit BSc. Eventuell dürften sich diese nun auch 
"Ingenieur" nennen?

Trotzdem nochmal danke für alles!
Gast #3172105
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cyblord ---- schrieb:
> Was kommt als nächstes? Dass sie für Ferchau arbeitet?

Farbige Türkin aus der Uckermark, die nur polnisch spricht und für 3,- 
bei Daimler in der Zeitarbeit schuftet, weil sie ihren in Anatolien 
erworbenen Bachelor of Scientology nicht anerkannt bekommt.

Zum Ingenieurgesetz:

Wie verhält es sich mit den Österreichern, die nur HTL haben und sich 
nach drei Jahren in der Industrie "Ingenieur" nennen dürfen? Dürf(t)en 
sie das auch hier?
Gast #3172279
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"Die Berufsbezeichnung »Ingenieur oder Ingenieurin« allein oder in einer 
Wortverbindung darf
führen,
1. wer
a) das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen 
Fachrichtung an einer
deutschen(!) wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen 
Fachhochschule
oder an einer deutschen Berufsakademie, deren Abschlüsse den Abschlüssen 
an einer
staatlichen Fachhochschule gleichstehen, oder
b) das Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des 
Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten 
Ingenieurschule oder
c) einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten 
Bergschule mit
Erfolg abgeschlossen hat, oder
2. wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die 
Bezeichnung »Ingenieur (grad.) oder Ingenieurin (grad.)« zu führen."

a) technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer
deutschen(!) wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen 
Fachhochschule
b)gleichgestellten deutschen(!) privaten Ingenieurschule
c)iner deutschen staatlich anerkannten Bergschule

Ich würde behaupten, Nein! Aber da EU-Bürger eigtl nicht schlechter 
egstellt werden dürften, möchte ich behaupten es kommt darauf an ob 
diese Bildungseinruchtungen Bologna konforme Abschlüsse verleihen und 
akkredetiert sind!
Gast #3172354
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Da sieht  man  was dabei rauskommt wenn sich Juristen auch nur ein 
bisschen ausserhalb  ihres Arbeitsfeldes bewegen.

Wenn sich Bachelor-Biologen (gibts das?) Ingenieure nennen, dann dürfen 
sie das  nach diesem Gesetz  tun.  Dass sie sich damit lächerlich machen 
steht nicht  im Gesetz,  wird aber schnell passieren.
Gast #3172359
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Wikipedia kann es in einem einzigen Satz:

Ingenieur ist die Berufs- und Standesbezeichnung für wissenschaftlich 
ausgebildete Fachleute auf technischem Gebiet.

____________________

Da kann man Master der Biologie sein, aber da man weder technisch 
arbeitet noch auf einem technischen Gebiet, ist  man eben kein 
Ingenieur.
Sondern eben Biologe (für die  es - schluchz - kein  Biologengesetz 
gibt)
Gast #3172431
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Zu EU- Ländern gibt es Artikel 2a (in Bayern) aber bezieht sich auf 2


Art. 2

(1) Die in Art. 1 genannte Berufsbezeichnung darf auch führen, wer auf 
Grund eines Abschlußzeugnisses einer ausländischen Hochschule oder einer 
sonstigen ausländischen Schule von der zuständigen Behörde auf Antrag 
die Genehmigung hierzu erhalten hat.

Art. 2a

(1) 1 Die Genehmigung nach Art. 2 Abs. 1 ist zu erteilen, wenn der 
Antragsteller Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen 
Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den 
Europäischen Wirtschaftsraum ist und...


d.h. Östereicher müssten zumindest einen Antrag stellen, der dann 
genehmigt werden müsste (vorher wäre es m.E. nicht erlaubt).
Gast #3172492
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Giibt es eigentlich die Möglichkeit sich jetzt noch einen "echten" Dipl. 
Ing. Titel zu besorgen? Kann ich mir einen Master of engeneering 
anerkennen lassen als Dipl. Ing. oder sind die Zeiten endgültig vorbei?

Wenn sich praktisch jeder "Ingenieur" nennen darf, was wird dann der 
würdige Nachfolger des Dipl. Ing.? Vielleicht erreicht irgendwann der B. 
Eng. diesen Status, wer weiß??

Auf jeden Fall interesanntes Thema und man sieht wohin uns Bologna 
geführt hat.
Gast #3172512
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Was hat das mit Bologna zutun? Das Ing.-Gesetz galt Wort gleich bereits 
vor der Umsetzung von Bologna und Bologna macht keine Vorgaben wie 
akademische Grade im jeweiligen Land lauten müssen!(In Österreich wurde 
das Diplom auch nach der Umsetzung weiter vergeben(ähnlich der TU 
Dresden ) - am Ende hat man sich dann doch sinnvollerweise dazu 
entschlossen die Grade BA/MA zu vergeben(außer in Sachsen, aber das sind 
halt die Ewiggestrigen))
Gast #3172528
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Ja, schon richtig. Aber beim DIPLOMINGENIEUR weiß man was man bekommt. 
Beim INGENIEUR ohne Diplom kann auch was ganz anderes dahinter stecken. 
Früher war das kein Problem. Jetzt gibt es NUR NOCH Ingenieure OHNE 
Diplom!!!
Gast #3172646
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Wernhertinna schrieb:
> Giibt es eigentlich die Möglichkeit sich jetzt noch einen "echten" Dipl.
> Ing. Titel zu besorgen? Kann ich mir einen Master of engeneering
> anerkennen lassen als Dipl. Ing. oder sind die Zeiten endgültig vorbei?
Gibt doch an diversen FH`s noch alte auslaufende Dipl.-Studiengänge, da 
kannst  du dich noch einschreiben.
>
> Wenn sich praktisch jeder "Ingenieur" nennen darf, was wird dann der
> würdige Nachfolger des Dipl. Ing.? Vielleicht erreicht irgendwann der B.
> Eng. diesen Status, wer weiß??

Nein! Das Diplom stand ja für eine Form der Hochschulausbildung die in 
einer Stufe erfolgte. Während der
Bac./Master eine zweistufige Hochschulausbildung darstellt.
Gast #3172656
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Danke für die Antwort!

Ich meinte sozusagen das internationale Prestige, dass der Dipl. Ing. 
hatte. In diesem Sinnte könnte eventuell der B. Eng. irgendwann mal 
nachfolgen als Abschluss der für die Deutsche Ingenieurskunst steht.
Gast #3172661
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Wernhertinna schrieb:
> Auf jeden Fall interesanntes Thema und man sieht wohin uns Bologna
> geführt hat.

Bologna ist ned das Problem. Das sind schon die politischen 
"Bildungseliten" aus Juristen, Lehrern und Ärzten. Also diejenigen die 
ihr "Staatsexamen" noch immer weiter pflegen. Die wissen ja auch, dass 
sie damit am leichtesten die ausl. Konkurrenz sich vom Leibe halten 
können bzw. klein halten.
Gast #3172757
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"Nein, der darf ja fast nix."

Was darf ein Ing. mit BA nicht was ein Diplom(FH) darf?


"Das Diplom stand ja für eine Form der Hochschulausbildung die in
einer Stufe erfolgte. Während der
Bac./Master eine zweistufige Hochschulausbildung darstellt."

Naja, Ba 6 bis 8 Sem., Diplom(FH) 8 Sem in Ing.-Wissenschaften (an der 
Verwaltungs HS auch nur 6 Sem) [von Nachdiplomierung mal abgesehen]. Der 
BA stellt den ersten berufsqualifizerenden Abschluss dar und wer mehr 
will macht den Master (Wäre im pre-Bolognasystem ähnlich gewesen, da 
hätte man an die Uni zum Master äquivalent wechseln müssen)
Gast #3172783
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Diese Geschichte mit dem "echten" Ingenieur (Dipl. Ing.) vs. 
"Minderleister" (Dipl. Ing. (FH)) ist doch so alt wie falsch. Die 
Ausbildungen hatten nur unterschiedliche Zielrichtungen; Forschung vs. 
Praxis.

Es geht um das hier und jetzt und da gibt es nur noch den "Ingenieur", 
egal was er Studiert hat.

Irgendwo auch ein guter Schritt. Weg vom Titel, hin zu mehr 
Aufmerksamkeit auf wichtigeres: Was kann der Bewerber? Darauf kommt es 
an!
Gast #3172824
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Das ist Quatsch! Richtig zumindest für die Architektenkammern einiger 
Länder ist, dass ein acht semestriger Studiengang Voraussetzung ist! 
Aber ein Bachelor kann 6-8Semester dauern!(Ich sprach über Ings du hast 
es verallgemeinert, das Diplom(FH) kann ebenfalls von 6-8Sem dauern, 
ergo selbe Situation)

Viel interessanter ist:
§ 35 Abs.3 HochSchG Rheinland-Pfalz:
"In Weiterbildungsstudiengängen verleiht die Hochschule in der Regel 
einen Mastergrad, bei sonstigen Weiterbildungsangeboten ist die 
Verleihung angemessener Weiterbildungszertifikate vorzusehen."

--> 
http://www.ing-rlp.de/fileadmin/Media-RLP/PDF/Aktuelles/13_04_12_Resolution_Kein_Master_ohne_Bachelor_-16_04_12.pdf
Gast #3172920
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Wernhertinna schrieb:
> Die
> Ausbildungen hatten nur unterschiedliche Zielrichtungen; Forschung vs.
> Praxis.
Naja, eigentlich ist das Diplom (FH) dem Diplom I zuzuordnen und das 
Uni-diplom den Diplom II der Gesamthochschule. Das Diplom I ist das 
sogenannte Kurzzeitstudium und das Diplom II wurde als Langzeitstudium 
bezeichnet, was dann zum wissenschaftlichen Arbeiten befähigen sollte.
Gast #3172929
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Yannik schrieb:
> Das ist Quatsch! Richtig zumindest für die Architektenkammern einiger
> Länder ist, dass ein acht semestriger Studiengang Voraussetzung ist!
> Aber ein Bachelor kann 6-8Semester dauern!(Ich sprach über Ings du hast
> es verallgemeinert, das Diplom(FH) kann ebenfalls von 6-8Sem dauern,
> ergo selbe Situation)

Was ist Quatsch?
Die Diplomstudiengänge an den FH´en hatten Anfang der 90´er fast 
durchgänige 8 Sem.! Die wo nur 7 Sem. hatten wurden damals auf 8 Sem. 
"hochgestuft" Ende der 80´er, und das hatte auch seinen guten Grund! 
Nur die Beamten-FH`s blieben bei den 6 Sem.
Gast #3173210
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Das habve ich in meinen Post vom 21.05 um 18:44 gesagt!

"Naja, Ba 6 bis 8 Sem., Diplom(FH) 8 Sem in Ing.-Wissenschaften (an der
Verwaltungs HS auch nur 6 Sem) [von Nachdiplomierung mal abgesehen]."

Aber du wolltest unbedingt Bsps. aus nicht Ing.-Wissenschaften bringen. 
Fakt ist hinter dem Diplom(FH) verbergen sich Abschlüsse die von 6 bis 8 
Sem. reichen.

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