Morgen
scheibar wird dies unterschiedlich aufgefasst.
Nach meiner Prüfungsordnung werde ich "zum Semesterende" des Semesters
automatisch exmatrikuliert in dem ich meine Abschlussarbeit geschrieben
und bestanden habe.
Nach meinem Verständnis bin ich also bis zum Stichtag "Semesterende"
regulär Student und darf sozialversicherungsfrei arbeiten (Z.B. als
"Wekrksstudent") und alle anderen Vorzüge des Studentendaseins genießen.
Verbreitet ist aber die Auffassung dass der Stundentenstatus mit "der
letzten Fachlichen Prüfung" endet.
Eigentlich würde ich ja sagen "wayne", es geht nur um ein paar Wochen
und wenige Euro Sozialversicherung. Nur ist das bei meinem Arbeitgeber
nicht erlaubt, auch wenn ich nach ein paar Wochen später als Master
weiterstudiere ...
Wer regelt denn das eigentlich? Ich weiß was in meiner Ordnung steht,
aber in diesem steht doch vermutlich eine andere Ordnung über meiner
Prüfungsordnung?
Gruß
papile (genau der aus Sissi)
> Verbreitet ist aber die Auffassung dass der Stundentenstatus mit "der> letzten Fachlichen Prüfung" endet.
Schonmal was von Leuten gehört die mehrere Fächer studieren?
Da weiß die eine Fakultät oft nichtmal dass man noch was anderes
studiert und die juckt das auch nicht. Also kann der Status sich nicht
einfach sofort per letzte Prüfung ändern.
Normalerweise sickert irgendwann zu deiner Verwaltung durch dass du die
die letzte Prüfung bestanden hast, und nichts weiter studierst und dann
bekommst du eine Rückmeldesperre. Und somit endet dein "Studentenstatus"
mit einer exmatrikulation zum normalen Termin, weil du dich nicht mehr
Rückmelden kannst.
gruß cyblord
Frag am besten mal bei deiner Uni nach, da gibts in der Verwaltung
bestimmt Leute die das sehr genau wissen.
Vermutlich gibts einfach daher verschiedene Auffassungen, weil es je
nach Studienordnung evtl. anders geregelt ist.
bei mir war das mit dem tag der verteidigung. man ist dann zwar noch
immatrikuliert die ordentliche exmatrikulation wird aber auf das datum
der verteidigung zurückdatiert.
meckerziege schrieb:> Frag am besten mal bei deiner Uni nach, da gibts in der Verwaltung> bestimmt Leute die das sehr genau wissen.
Ja schon geschenen aber ihr seid schneller ;-)
Bei solchen Fragen suche ich immer mehrere Antworten (und nehme die die
mir am besten gefällt ;-D)
Am Ende ist das sowieso alles sch... egal. Nur andereseits werde ich
natürlich nicht lügen sollte mein Arbeitgeber fragen, deswege will ich
herausfinden ob meine Ansicht (Student bis Exmatrikulation am
Semesterende) korrekt ist.
cyblord ---- schrieb:> Schonmal was von Leuten gehört die mehrere Fächer studieren?> Da weiß die eine Fakultät oft nichtmal dass man noch was anderes> studiert und die juckt das auch nicht. Also kann der Status sich nicht> einfach sofort per letzte Prüfung ändern.
Ja, soll sowas geben.
Aber!
Jeder Student wird bei der Rückmeldung bzw. bei der Einschreibung
aufgefordert solche "Doppelbelegungen" anzugeben!
Gibt Hochschulen und Bundesländer wo man die Mehrfachbelegerrei ned gern
sieht!
Papa schrieb:> Morgen> scheibar wird dies unterschiedlich aufgefasst.
Weil halt damit unterschiedliche Vergünstigungen verbunden sind!
Deshalb ist der Studentenstatus auch mit dem Alter (z.B.) verknüpft.
Ich bin auch der Meinung, dass man bis zum Ende des regulären Semesters
immatrikuliert ist. Immerhin hat man die Semestergebühren auf's GANZE
Semester bezahlt. Wenn die mich vorher rausschmeißen würden, würde ich
einen Anteil von der Kohle zurück haben wollen... ;)
Lu Ru schrieb:> Ich bin auch der Meinung, dass man bis zum Ende des regulären Semesters> immatrikuliert ist. Immerhin hat man die Semestergebühren auf's GANZE> Semester bezahlt. Wenn die mich vorher rausschmeißen würden, würde ich> einen Anteil von der Kohle zurück haben wollen... ;)
Guter Punkt. So seh ich das auch.
cyblord ---- schrieb:> Lu Ru schrieb:>> Ich bin auch der Meinung, dass man bis zum Ende des regulären Semesters>> immatrikuliert ist. Immerhin hat man die Semestergebühren auf's GANZE>> Semester bezahlt. Wenn die mich vorher rausschmeißen würden, würde ich>> einen Anteil von der Kohle zurück haben wollen... ;)>> Guter Punkt. So seh ich das auch.
Man behält auch die Vorzüge des Semesterbeitrags (Fahrkarten etc.) aber
Bafög und solche GEschichten wie studentische Krankenversicherung fallen
weg.
> Bei mir war es auch das Datum der letzten Prüfungsleistung!
Genau, sobald Du die letzte Prüfung bestanden hast. Danach bist Du erst
mal fertig, auch wenn das Semester noch läuft.
Master ist ein Anschlußstudium... .
Grüße Löti
Papa schrieb:> Nach meinem Verständnis bin ich also bis zum Stichtag "Semesterende"> regulär Student und darf sozialversicherungsfrei arbeiten (Z.B. als> "Wekrksstudent") und alle anderen Vorzüge des Studentendaseins genießen.> Verbreitet ist aber die Auffassung dass der Stundentenstatus mit "der> letzten Fachlichen Prüfung" endet.
Nö, die pflicht in die Sozialkassen einzuzahlen richtet sich nicht
allein nach dem Immatrikulationsstatus. Sonst hätt sich jeder für ein
zweitstudium immatrikuliert um diese zu sparen.
Karla Kastrada schrieb:> Nö, die pflicht in die Sozialkassen einzuzahlen richtet sich nicht> allein nach dem Immatrikulationsstatus. Sonst hätt sich jeder für ein> zweitstudium immatrikuliert um diese zu sparen.
Jeder, der mehr als 20h/W im Angestelltenverhältnis arbeitet muss diese
füllen.
Nachtrag:
Gesucht und das gefunden:
http://www.aok-on.de/no_cache/studierende/studium-zukunft/jobben-und-sozialversicherung.html?print=1
"Studium abgeschlossen:
Unabhängig davon, ob Sie zunächst einmal Urlaub machen, jobben oder sich
beim Arbeitsamt melden: Ihre Krankenversicherung ändert sich. Wie es am
günstigsten für Sie ist, sagt Ihnen Ihr AOK-Studentenservice."
Lese ich so, mit bestandener Abschlußprüfung bist du aus sicht der KK
nicht mehr Student.
genervt schrieb:> Jeder, der mehr als 20h/W im Angestelltenverhältnis arbeitet muss diese> füllen.
Was haben die 20h/Woche mit der Sozialversicherungspflicht zu tun?
Karla Kastrada schrieb:> Lese ich so, mit bestandener Abschlußprüfung bist du aus sicht der KK> nicht mehr Student.
Naja, die Sicht der gesetzlichen KK ist ja auch auf "mehr Kohle"
gerichtet!
Und natürlich zahlt man in unserem "Sozialstaat" als Student u.u. auch
78,50€ KV + PV, ganz egal, ob man überhaupt ein Einkommen hat oder Geld
auf dem Konto hat.
genervt schrieb:> Und natürlich zahlt man in unserem "Sozialstaat" als Student u.u. auch> 78,50€ KV + PV, ganz egal, ob man überhaupt ein Einkommen hat oder Geld> auf dem Konto hat.
Aber erst wenn man nicht mehr über die Mitversicherung als
Familienangehöriger versichert ist.
Papa schrieb:> Nach meiner Prüfungsordnung werde ich "zum Semesterende" des Semesters> automatisch exmatrikuliert in dem ich meine Abschlussarbeit geschrieben> und bestanden habe.
Aha. In meiner DPO stand, dass ich am Tage nach der erfolgreichen
mündlichen Diplomprüfung exmatrikuliert bin. So war es dann auch.
> Verbreitet ist aber die Auffassung dass der Stundentenstatus mit "der> letzten Fachlichen Prüfung" endet.
Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich. Maßgeblich für DICH ist DEINE
Prüfungsordnung. Wenn Du Fragen dazu hast, ist DEIN Prüfungsamt der
richtige Ansprechpartner für Dich.
Die Uni meldet die Exmatrikulation an Krankenkasse und RV. Du selber
solltest auch eine Bescheinigung für Deine RV bekommen, die Du als
Nachweis bei später auftretenden Unklarheiten gut archivieren solltest.
fchk
genervt schrieb:> Und natürlich zahlt man in unserem "Sozialstaat" als Student u.u. auch> 78,50€ KV + PV, ganz egal, ob man überhaupt ein Einkommen hat oder Geld> auf dem Konto hat.
Ich arbeite 20h/Woche als "Werkstudent".
Die Studenten KV + PV sind 80 Euro, die normale KV + PV die von der
Lohnsteuer abgehen würde, wären jedoch ~130 Euro. Also hat man durch den
Studentenstatus jeden Monat ein Plus von 50 Euro.
Außerdem gibt's noch eine Extraregelung:
Die 20h gelten NUR während der Vorlesungszeiten. In der vorlesungsfreien
Zeit darf man so viel arbeiten wie man will und behält immer noch den
Studentenstatus. ABER darf das auf's Jahr hochgerechnet nicht in mehr
als 26 Wochen der Fall sein, sonst zählt man wieder als normaler
Arbeitnehmer (und darf vmtl. einen Jahresbeitrag an KV + PV
nachzahlen... da kommt dann Freude auf).
Lu Ru schrieb:> Die 20h gelten NUR während der Vorlesungszeiten. In der vorlesungsfreien> Zeit darf man so viel arbeiten wie man will und behält immer noch den> Studentenstatus. ABER darf das auf's Jahr hochgerechnet nicht in mehr> als 26 Wochen der Fall sein, sonst zählt man wieder als normaler> Arbeitnehmer (und darf vmtl. einen Jahresbeitrag an KV + PV> nachzahlen... da kommt dann Freude auf).
Mein Studium ist schon ne Weile her. Wieviel Wochen hat man den
heutzutage Vorlesungsfrei? Und bei uns hiess Vorlesungsfrei -
Vorbereitung auf die Prüfung resp. Prüfung selber. Kann man in der
heutigen Vorlesungsfreien Zeit über 20h einen Job nachgehen? Zumal ja
wohl 3 Jahre statt 5 studiert wird??
Fpga Kuechle schrieb:> Wieviel Wochen hat man den> heutzutage Vorlesungsfrei? Und bei uns hiess Vorlesungsfrei -> Vorbereitung auf die Prüfung resp. Prüfung selber. Kann man in der> heutigen Vorlesungsfreien Zeit über 20h einen Job nachgehen?
Ist wohl von HS zu HS unterschiedlich, aber ich bezweifel mal, dass man
irgendwo auf mehr als 26 Wochen vorlesungsfreie Zeit im Jahr kommt.
Hier bei uns gibt es alle Klausuren in den letzten zwei Wochen der
Vorlesungszeit. D.h. in der vorlesungsfreien Zeit haben wir auch
wirklich Ferien.
Das hat natürlich Vor- und Nachteile. Ein Vorteil ist die Freizeit. Der
Nachteil ist, dass man sich schon während der Vorlesungszeiten
vollständig auf die Klausuren vorbereiten muss. Und
Nachschreiberklausuren in den vorlesungsfreien Zeiten gibt's auch nicht,
d.h. wenn man durchfällt, muss man ein halbes Jahr lang warten bis man
das nächste Mal mitschreiben kann.
Fpga Kuechle schrieb:> Mein Studium ist schon ne Weile her. Wieviel Wochen hat man den> heutzutage Vorlesungsfrei? Und bei uns hiess Vorlesungsfrei -> Vorbereitung auf die Prüfung resp. Prüfung selber. Kann man in der> heutigen Vorlesungsfreien Zeit über 20h einen Job nachgehen?
Ja, die machen "sogenannte" Urlaubssemester, in denen sind sie zwar
als Studenten eingeschrieben und versichert, können aber auch Prüfungen
schreiben die in den vorangegangenen Semester dran waren.
> sind Zumal ja> wohl 3 Jahre statt 5 studiert wird??
Woher kommt dieser Kenntnisstand?
Der Status Student endet mit der letzten bestandenen Prüfung, die man
ablegt, da man durch das Bestehen der letzten Prüfung automatisch
exmatrikuliert. Aber nur in dem Fachbereich, in dem man diese Prüfung
ablegt. Da man gleichzeitig aber in mehreren Fachbereichen kann man auch
durchaus weiter Student sein, dann aber vielleicht nicht in
Elektrotechnik sondern im Fachbereich Medizin. ;)
Michael Köhler schrieb:> Der Status Student endet mit der letzten bestandenen Prüfung, die man> ablegt, da man durch das Bestehen der letzten Prüfung automatisch> exmatrikuliert. Aber nur in dem Fachbereich, in dem man diese Prüfung> ablegt.
Seit wann kann man teilweise exmatrikuliert werden? Entweder ganz oder
gar nicht.
In Ulm wars so:
Die Exmatrikulation erfolgte offiziell am Ende des Semesters.
Inoffiziell musst du die Exmatrikulation schon vorher vorlegen, damit du
bei der Abschlussfeier (die noch im Semester stattfand) ein
Abschlusszeugnis bekommen hast. Datiert ist die Exmatrikulation aber auf
Ende Semester.
Wie gesagt, an der HS Ulm.
Normalerweise geht man sich nach der bestandenen Prüfung
exmatrikulieren.
Es gibt aber danach Studenten, die keinen Job bekommen haben, und sich
aus irgendwelchen Gründen wieder einschreiben gehen. Unbenommen der
Sache, ob sie dann wirklich studieren. Es gibt einen Nachteil, und zwar
die Semestergebühr. Diesem Nachteil stehen aber wieder viele Vorteile
gegenüber, und zwar vielleicht der KV-Beitrag, der steuerfreie
Zuverdienst, wenn man mal zwei Monate im Jahr jobben geht, die Nutzung
des ÖPNV gratis über den Semesterbeitrag. Der ÖPNV lohnt sich besonders
in Stadtgebieten größerer Städte, erspart ja dann voll die
Autobenutzung.
Wer noch gratis bei Muttern wohnt, für den lohnt sich sowas besonders.
Der andere mit eigener Wohnung und Miete muß zum Hartz-Amt, das ist mit
ein paar Nebenjobs und geringfügigem Verdienst nicht mehr zu tragen.
Irgendwann wird aber wieder die Zwangsexmatrikulierung kommen, wenn man
keine Klausuren schreiben geht, irgend ein Timeout-Datum, aber dann hat
man schon Monate bis Jahre damit gewonnen. Ich machte diesen Weg nicht,
überlegte aber auch schon.
Zu meiner Zeit konnte einer es noch bis zum Vordiplom aushalten, also
zwei Jahre, nur jedes Semester wieder einschreiben, ohne eine einzige
Prüfung. Da kannte ich selber welche.
Wilhelm Ferkes schrieb:> Es gibt aber danach Studenten, die keinen Job bekommen haben, und sich> aus irgendwelchen Gründen wieder einschreiben gehen. Unbenommen der> Sache, ob sie dann wirklich studieren. Es gibt einen Nachteil, und zwar> die Semestergebühr. Diesem Nachteil stehen aber wieder viele Vorteile> gegenüber, und zwar vielleicht der KV-Beitrag, der steuerfreie> Zuverdienst, wenn man mal zwei Monate im Jahr jobben geht, die Nutzung> des ÖPNV gratis über den Semesterbeitrag. Der ÖPNV lohnt sich besonders> in Stadtgebieten größerer Städte, erspart ja dann voll die> Autobenutzung.
Wenn dem so wäre, warum ist dann nicht jeder Hartz-4 Empfänger
immatrikuliert? Frage der Intelligenz oder moralischen Integrität?
Corinna Condensa schrieb:> Wenn dem so wäre, warum ist dann nicht jeder Hartz-4 Empfänger> immatrikuliert? Frage der Intelligenz oder moralischen Integrität?
Studenten sind nicht H4-Bezugsberechtigt.
Der H4-Empfänger müsste also Arbeiten um an Geld zu kommen und das ist,
ähhh, "bedingungsfeindlich" ! ;)
Ab 27 Jahre zahlt man trotz Imma die KV voll. Also mindestbetrag
freiwillige Versicherung wenn kein Nennenswertes Einkommen. Bringt also
dann nix mehr Student zu sein.
Mit Zuverdienst steigt dann dieser Betrag ebenfalls an.
cyblord ---- schrieb:> Ab 27 Jahre zahlt man trotz Imma die KV voll.
Stimmt nicht. 30 ist die Grenze.
> Also mindestbetrag> freiwillige Versicherung wenn kein Nennenswertes Einkommen.
Richtig Bringt also
> dann nix mehr Student zu sein.
Doch, bringt wohl was. Zum Beispiel kann man sich ab Oktober an einer
Münchner Uni oder FH immatrikulieren und bekommt wegen wegfallender
Studienbeiträge für einen Jahresbeitrag von weniger als 500 Euro ein
MVV-Ticket für den Gesamtraum. Damit fährt man deutlich billiger als
wenn man das MVV-Ticket direkt kaufen würde. Ist man dabei Arbeitnehmer,
dann zahlt man keinen zusätzlichen Cent für die KV.
> Mit Zuverdienst steigt dann dieser Betrag ebenfalls an.
Auch falsch. Das gilt erst ab 898,33 Euro im Monat. Wenn der Zuverdienst
allerdings ein sozialversicherungspflichtiger Job ist, dann zahlst man
überhaupt keine Zusatzbeiträge, weil bereits für den Job KV-Beiträge
anfallen und es dann KV-technisch egal ist, ob man auch noch Student
ist.
Andi $nachname schrieb:> Doch, bringt wohl was. Zum Beispiel kann man sich ab Oktober an einer> Münchner Uni oder FH immatrikulieren und bekommt wegen wegfallender> Studienbeiträge für einen Jahresbeitrag von weniger als 500 Euro ein> MVV-Ticket für den Gesamtraum.
Nö, spitz nachgerechnet sind es mehr als 500 €:
Pro semester:
52€ Studentenwerksbeitrag
59€ Solidarbeitrag Semesterticket
141€ Isarcard Semester
Und als Gaststudent sind die Gebühren höher:
http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/gebuehr/gasthoerer/index.html
Interessant klingt es schon. Mal abwarten wie es sich entwickelt in
München wird ja das Semesterticket erstmal auf Probe eingeführt.
MfG
cyblord ---- schrieb:> Seit wann kann man teilweise exmatrikuliert werden? Entweder ganz oder> gar nicht.
Du kannst auch gleichzeitig in drei Hochschule studieren
(=immatrikuliert sein). Wenn du in einer Hochschule das Studium
erfolgreich beendest wirst du aus nur aus dieser Hochschule
exmatrikuliert. ;)
Michael Köhler schrieb:> cyblord ---- schrieb:>> Seit wann kann man teilweise exmatrikuliert werden? Entweder ganz oder>> gar nicht.>> Du kannst auch gleichzeitig in drei Hochschule studieren> (=immatrikuliert sein). Wenn du in einer Hochschule das Studium> erfolgreich beendest wirst du aus nur aus dieser Hochschule> exmatrikuliert. ;)
Ja, aber immer nur pro Hochschule und nicht pro Fach oder Studiengang.
Fpga Kuechle schrieb:> Andi $nachname schrieb:>>> Doch, bringt wohl was. Zum Beispiel kann man sich ab Oktober an einer>> Münchner Uni oder FH immatrikulieren und bekommt wegen wegfallender>> Studienbeiträge für einen Jahresbeitrag von weniger als 500 Euro ein>> MVV-Ticket für den Gesamtraum.>> Nö, spitz nachgerechnet sind es mehr als 500 €:> Pro semester:> 52€ Studentenwerksbeitrag> 59€ Solidarbeitrag Semesterticket> 141€ Isarcard Semester
Stimmt, 504 pro Jahr. Dafür bekommt man beim MVV gerade mal 2 Ringe:
http://www.mvg-mobil.de/tarife/vielfahrer.html> Und als Gaststudent sind die Gebühren höher:> http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/gebuehr/gasthoerer/index.html
Warum sollte man so blöd sein und sich als Gasthörer einschreiben? Da
hat man ja nicht mal Studentenstatus, also auch kein MVV-Ticket!
Kevin K. schrieb:> Der Tag der Exmatrikulation ist übrigens noch ein Tag als Student. Erst> am darauffolgenden Tag ist man arbeitslos
Schlechte Erfahrungen gemacht?
BUHU.
Corinna Condensa schrieb:> Wenn dem so wäre, warum ist dann nicht jeder Hartz-4 Empfänger> immatrikuliert? Frage der Intelligenz oder moralischen Integrität?
Meinen Beitrag ausführlich lesen, würde ja mal etwas helfen.
Also, wie schon gesagt, für den Studenten, der noch gratis bei Muttern
wohnt, der braucht keine eigene Wohnung mit damit verbundenen Fixkosten,
für den lohnt sich fast jede geringe Zuverdienstmöglichkeit. Ohne zum
Hartz-Amt zu gehen. Pizzaservice, Regaleinräumer, alles was es da so
gibt. Zum Hartz-Amt muß man ja hauptsächlich auch wegen gravierender
Wohnungsmieten, wenn man eigenständig wohnt, das stemmt kein
Geringverdienerjob.
Wilhelm Ferkes schrieb:> Also, wie schon gesagt, für den Studenten, der noch gratis bei Muttern> wohnt,
Beherrscht du eigentlich die deutsche Sprache?
"Muttern", schlägt dir die lange Arbeitslosigkeit langsam auf deine
Ausdrucksfähigkeit?
uni ingenieur (Gast) schrieb:
Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Also, wie schon gesagt, für den Studenten, der noch gratis bei Muttern>> wohnt,> Beherrscht du eigentlich die deutsche Sprache?> "Muttern", schlägt dir die lange Arbeitslosigkeit langsam auf deine> Ausdrucksfähigkeit?
Wilhelm beherrscht die deutsche Sprache im Gegensatz zu dir. Dein
Einwand ist falsch. Der Begriff "Muttern" ist nämlich Umgangssprache.
Das weißt du nur nicht, weil dir Sätze wie z.B.
"Essen wie bei Muttern" noch nie begegnet sind.
Typisch Uni-Student! Ausser Hörsaal nie das wahre Leben kennen gelernt.
uni ingenieur schrieb:> Beherrscht du eigentlich die deutsche Sprache?
So kann man sich auch lächerlich machen. Schon das erste Wort ist
falsch. Es müsste "Beherrschst" heißen.