Wann endet der "Studentenstatus"?

Gast #3174931
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Morgen
scheibar wird dies unterschiedlich aufgefasst.

Nach meiner Prüfungsordnung werde ich "zum Semesterende" des Semesters 
automatisch exmatrikuliert in dem ich meine Abschlussarbeit geschrieben 
und bestanden habe.
Nach meinem Verständnis bin ich also bis zum Stichtag "Semesterende" 
regulär Student und darf sozialversicherungsfrei arbeiten (Z.B. als 
"Wekrksstudent") und alle anderen Vorzüge des Studentendaseins genießen.
Verbreitet ist aber die Auffassung dass der Stundentenstatus mit "der 
letzten Fachlichen Prüfung" endet.

Eigentlich würde ich ja sagen "wayne", es geht nur um ein paar Wochen 
und wenige Euro Sozialversicherung. Nur ist das bei meinem Arbeitgeber 
nicht erlaubt, auch wenn ich nach ein paar Wochen später als Master 
weiterstudiere ...

Wer regelt denn das eigentlich? Ich weiß was in meiner Ordnung steht, 
aber in diesem steht doch vermutlich eine andere Ordnung über meiner 
Prüfungsordnung?

Gruß
papile (genau der aus Sissi)
#3174954
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> Verbreitet ist aber die Auffassung dass der Stundentenstatus mit "der
> letzten Fachlichen Prüfung" endet.

Schonmal was von Leuten gehört die mehrere Fächer studieren?
Da weiß die eine Fakultät oft nichtmal dass man noch was anderes 
studiert und die juckt das auch nicht. Also kann der Status sich nicht 
einfach sofort per letzte Prüfung ändern.

Normalerweise sickert irgendwann zu deiner Verwaltung durch dass du die 
die letzte Prüfung bestanden hast, und nichts weiter studierst und dann 
bekommst du eine Rückmeldesperre. Und somit endet dein "Studentenstatus" 
mit einer exmatrikulation zum normalen Termin, weil du dich nicht mehr 
Rückmelden kannst.

gruß cyblord
Gast #3174990
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Frag am besten mal bei deiner Uni nach, da gibts in der Verwaltung 
bestimmt Leute die das sehr genau wissen.

Vermutlich gibts einfach daher verschiedene Auffassungen, weil es je 
nach Studienordnung evtl. anders geregelt ist.
Gast #3175047
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meckerziege schrieb:
> Frag am besten mal bei deiner Uni nach, da gibts in der Verwaltung
> bestimmt Leute die das sehr genau wissen.

Ja schon geschenen aber ihr seid schneller ;-)

Bei solchen Fragen suche ich immer mehrere Antworten (und nehme die die 
mir am besten gefällt ;-D)

Am Ende ist das sowieso alles sch... egal. Nur andereseits werde ich 
natürlich nicht lügen sollte mein Arbeitgeber fragen, deswege will ich 
herausfinden ob meine Ansicht (Student bis Exmatrikulation am 
Semesterende) korrekt ist.
Gast #3175061
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cyblord ---- schrieb:
> Schonmal was von Leuten gehört die mehrere Fächer studieren?
> Da weiß die eine Fakultät oft nichtmal dass man noch was anderes
> studiert und die juckt das auch nicht. Also kann der Status sich nicht
> einfach sofort per letzte Prüfung ändern.

Ja, soll sowas geben.
Aber!
Jeder Student wird bei der Rückmeldung bzw. bei der Einschreibung 
aufgefordert solche "Doppelbelegungen" anzugeben!
Gibt Hochschulen und Bundesländer wo man die Mehrfachbelegerrei ned gern 
sieht!

Papa schrieb:
> Morgen
> scheibar wird dies unterschiedlich aufgefasst.

Weil halt damit unterschiedliche Vergünstigungen verbunden sind!
Deshalb ist der Studentenstatus auch mit dem Alter (z.B.) verknüpft.
#3175367
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Ich bin auch der Meinung, dass man bis zum Ende des regulären Semesters 
immatrikuliert ist. Immerhin hat man die Semestergebühren auf's GANZE 
Semester bezahlt. Wenn die mich vorher rausschmeißen würden, würde ich 
einen Anteil von der Kohle zurück haben wollen... ;)
Gast #3175451
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cyblord ---- schrieb:
> Lu Ru schrieb:
>> Ich bin auch der Meinung, dass man bis zum Ende des regulären Semesters
>> immatrikuliert ist. Immerhin hat man die Semestergebühren auf's GANZE
>> Semester bezahlt. Wenn die mich vorher rausschmeißen würden, würde ich
>> einen Anteil von der Kohle zurück haben wollen... ;)
>
> Guter Punkt. So seh ich das auch.

Man behält auch die Vorzüge des Semesterbeitrags (Fahrkarten etc.) aber 
Bafög und solche GEschichten wie studentische Krankenversicherung fallen 
weg.
Gast #3175557
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Papa schrieb:
> Nach meinem Verständnis bin ich also bis zum Stichtag "Semesterende"
> regulär Student und darf sozialversicherungsfrei arbeiten (Z.B. als
> "Wekrksstudent") und alle anderen Vorzüge des Studentendaseins genießen.
> Verbreitet ist aber die Auffassung dass der Stundentenstatus mit "der
> letzten Fachlichen Prüfung" endet.

Nö, die pflicht  in die Sozialkassen einzuzahlen richtet sich nicht 
allein nach dem Immatrikulationsstatus. Sonst hätt sich jeder für ein 
zweitstudium immatrikuliert um diese zu sparen.
Gast #3175576
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Nachtrag:
Gesucht und das gefunden:
http://www.aok-on.de/no_cache/studierende/studium-zukunft/jobben-und-sozialversicherung.html?print=1

"Studium abgeschlossen:
Unabhängig davon, ob Sie zunächst einmal Urlaub machen, jobben oder sich 
beim Arbeitsamt melden: Ihre Krankenversicherung ändert sich. Wie es am 
günstigsten für Sie ist, sagt Ihnen Ihr AOK-Studentenservice."

Lese ich so, mit bestandener Abschlußprüfung bist du aus sicht der KK 
nicht mehr Student.
Gast #3175657
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genervt schrieb:
> Und natürlich zahlt man in unserem "Sozialstaat" als Student u.u. auch
> 78,50€ KV + PV, ganz egal, ob man überhaupt ein Einkommen hat oder Geld
> auf dem Konto hat.

Aber erst wenn man nicht mehr über die Mitversicherung als 
Familienangehöriger versichert ist.
#3175767
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Papa schrieb:

> Nach meiner Prüfungsordnung werde ich "zum Semesterende" des Semesters
> automatisch exmatrikuliert in dem ich meine Abschlussarbeit geschrieben
> und bestanden habe.

Aha. In meiner DPO stand, dass ich am Tage nach der erfolgreichen 
mündlichen Diplomprüfung exmatrikuliert bin. So war es dann auch.

> Verbreitet ist aber die Auffassung dass der Stundentenstatus mit "der
> letzten Fachlichen Prüfung" endet.

Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich. Maßgeblich für DICH ist DEINE 
Prüfungsordnung. Wenn Du Fragen dazu hast, ist DEIN Prüfungsamt der 
richtige Ansprechpartner für Dich.

Die Uni meldet die Exmatrikulation an Krankenkasse und RV. Du selber 
solltest auch eine Bescheinigung für Deine RV bekommen, die Du als 
Nachweis bei später auftretenden Unklarheiten gut archivieren solltest.

fchk
#3176133
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genervt schrieb:
> Und natürlich zahlt man in unserem "Sozialstaat" als Student u.u. auch
> 78,50€ KV + PV, ganz egal, ob man überhaupt ein Einkommen hat oder Geld
> auf dem Konto hat.

Ich arbeite 20h/Woche als "Werkstudent".

Die Studenten KV + PV sind 80 Euro, die normale KV + PV die von der 
Lohnsteuer abgehen würde, wären jedoch ~130 Euro. Also hat man durch den 
Studentenstatus jeden Monat ein Plus von 50 Euro.

Außerdem gibt's noch eine Extraregelung:

Die 20h gelten NUR während der Vorlesungszeiten. In der vorlesungsfreien 
Zeit darf man so viel arbeiten wie man will und behält immer noch den 
Studentenstatus. ABER darf das auf's Jahr hochgerechnet nicht in mehr 
als 26 Wochen der Fall sein, sonst zählt man wieder als normaler 
Arbeitnehmer (und darf vmtl. einen Jahresbeitrag an KV + PV 
nachzahlen... da kommt dann Freude auf).
Gast #3176220
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Lu Ru schrieb:

> Die 20h gelten NUR während der Vorlesungszeiten. In der vorlesungsfreien
> Zeit darf man so viel arbeiten wie man will und behält immer noch den
> Studentenstatus. ABER darf das auf's Jahr hochgerechnet nicht in mehr
> als 26 Wochen der Fall sein, sonst zählt man wieder als normaler
> Arbeitnehmer (und darf vmtl. einen Jahresbeitrag an KV + PV
> nachzahlen... da kommt dann Freude auf).


Mein Studium ist schon ne Weile her. Wieviel Wochen hat man den 
heutzutage Vorlesungsfrei? Und bei uns hiess Vorlesungsfrei - 
Vorbereitung auf die Prüfung resp. Prüfung selber. Kann man in der 
heutigen Vorlesungsfreien Zeit über 20h einen Job nachgehen? Zumal ja 
wohl 3 Jahre statt 5 studiert wird??
#3176475
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Fpga Kuechle schrieb:
> Wieviel Wochen hat man den
> heutzutage Vorlesungsfrei? Und bei uns hiess Vorlesungsfrei -
> Vorbereitung auf die Prüfung resp. Prüfung selber. Kann man in der
> heutigen Vorlesungsfreien Zeit über 20h einen Job nachgehen?

Ist wohl von HS zu HS unterschiedlich, aber ich bezweifel mal, dass man 
irgendwo auf mehr als 26 Wochen vorlesungsfreie Zeit im Jahr kommt.

Hier bei uns gibt es alle Klausuren in den letzten zwei Wochen der 
Vorlesungszeit. D.h. in der vorlesungsfreien Zeit haben wir auch 
wirklich Ferien.
Das hat natürlich Vor- und Nachteile. Ein Vorteil ist die Freizeit. Der 
Nachteil ist, dass man sich schon während der Vorlesungszeiten 
vollständig auf die Klausuren vorbereiten muss. Und 
Nachschreiberklausuren in den vorlesungsfreien Zeiten gibt's auch nicht, 
d.h. wenn man durchfällt, muss man ein halbes Jahr lang warten bis man 
das nächste Mal mitschreiben kann.
Gast #3176494
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Fpga Kuechle schrieb:
> Mein Studium ist schon ne Weile her. Wieviel Wochen hat man den
> heutzutage Vorlesungsfrei? Und bei uns hiess Vorlesungsfrei -
> Vorbereitung auf die Prüfung resp. Prüfung selber. Kann man in der
> heutigen Vorlesungsfreien Zeit über 20h einen Job nachgehen?
 Ja, die machen "sogenannte" Urlaubssemester, in denen sind  sie zwar 
als Studenten eingeschrieben und versichert, können aber auch Prüfungen 
schreiben die in den vorangegangenen Semester dran waren.
> sind Zumal ja
> wohl 3 Jahre statt 5 studiert wird??
Woher kommt dieser Kenntnisstand?
#3176944
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Der Status Student endet mit der letzten bestandenen Prüfung, die man 
ablegt, da man durch das Bestehen der letzten Prüfung automatisch 
exmatrikuliert. Aber nur in dem Fachbereich, in dem man diese Prüfung 
ablegt. Da man gleichzeitig aber in mehreren Fachbereichen kann man auch 
durchaus weiter Student sein, dann aber vielleicht nicht in 
Elektrotechnik sondern im Fachbereich Medizin. ;)
Gast #3177013
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In Ulm wars so:
Die Exmatrikulation erfolgte offiziell am Ende des Semesters. 
Inoffiziell musst du die Exmatrikulation schon vorher vorlegen, damit du 
bei der Abschlussfeier (die noch im Semester stattfand) ein 
Abschlusszeugnis bekommen hast. Datiert ist die Exmatrikulation aber auf 
Ende Semester.

Wie gesagt, an der HS Ulm.
Gast #3177014
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Normalerweise geht man sich nach der bestandenen Prüfung 
exmatrikulieren.

Es gibt aber danach Studenten, die keinen Job bekommen haben, und sich 
aus irgendwelchen Gründen wieder einschreiben gehen. Unbenommen der 
Sache, ob sie dann wirklich studieren. Es gibt einen Nachteil, und zwar 
die Semestergebühr. Diesem Nachteil stehen aber wieder viele Vorteile 
gegenüber, und zwar vielleicht der KV-Beitrag, der steuerfreie 
Zuverdienst, wenn man mal zwei Monate im Jahr jobben geht, die Nutzung 
des ÖPNV gratis über den Semesterbeitrag. Der ÖPNV lohnt sich besonders 
in Stadtgebieten größerer Städte, erspart ja dann voll die 
Autobenutzung.

Wer noch gratis bei Muttern wohnt, für den lohnt sich sowas besonders. 
Der andere mit eigener Wohnung und Miete muß zum Hartz-Amt, das ist mit 
ein paar Nebenjobs und geringfügigem Verdienst nicht mehr zu tragen.

Irgendwann wird aber wieder die Zwangsexmatrikulierung kommen, wenn man 
keine Klausuren schreiben geht, irgend ein Timeout-Datum, aber dann hat 
man schon Monate bis Jahre damit gewonnen. Ich machte diesen Weg nicht, 
überlegte aber auch schon.

Zu meiner Zeit konnte einer es noch bis zum Vordiplom aushalten, also 
zwei Jahre, nur jedes Semester wieder einschreiben, ohne eine einzige 
Prüfung. Da kannte ich selber welche.
Gast #3177026
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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Es gibt aber danach Studenten, die keinen Job bekommen haben, und sich
> aus irgendwelchen Gründen wieder einschreiben gehen. Unbenommen der
> Sache, ob sie dann wirklich studieren. Es gibt einen Nachteil, und zwar
> die Semestergebühr. Diesem Nachteil stehen aber wieder viele Vorteile
> gegenüber, und zwar vielleicht der KV-Beitrag, der steuerfreie
> Zuverdienst, wenn man mal zwei Monate im Jahr jobben geht, die Nutzung
> des ÖPNV gratis über den Semesterbeitrag. Der ÖPNV lohnt sich besonders
> in Stadtgebieten größerer Städte, erspart ja dann voll die
> Autobenutzung.

Wenn dem so wäre, warum ist dann nicht jeder Hartz-4 Empfänger 
immatrikuliert? Frage der Intelligenz oder moralischen Integrität?
#3177108
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cyblord ---- schrieb:
> Ab 27 Jahre zahlt man trotz Imma die KV voll.

Stimmt nicht. 30 ist die Grenze.

> Also mindestbetrag
> freiwillige Versicherung wenn kein Nennenswertes Einkommen.

Richtig Bringt also
> dann nix mehr Student zu sein.

Doch, bringt wohl was. Zum Beispiel kann man sich ab Oktober an einer 
Münchner Uni oder FH immatrikulieren und bekommt wegen wegfallender 
Studienbeiträge für einen Jahresbeitrag von weniger als 500 Euro ein 
MVV-Ticket für den Gesamtraum. Damit fährt man deutlich billiger als 
wenn man das MVV-Ticket direkt kaufen würde. Ist man dabei Arbeitnehmer, 
dann zahlt man keinen zusätzlichen Cent für die KV.

> Mit Zuverdienst steigt dann dieser Betrag ebenfalls an.

Auch falsch. Das gilt erst ab 898,33 Euro im Monat. Wenn der Zuverdienst 
allerdings ein sozialversicherungspflichtiger Job ist, dann zahlst man 
überhaupt keine Zusatzbeiträge, weil bereits für den Job KV-Beiträge 
anfallen und es dann KV-technisch egal ist, ob man auch noch Student 
ist.
Gast #3177727
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Andi $nachname schrieb:

> Doch, bringt wohl was. Zum Beispiel kann man sich ab Oktober an einer
> Münchner Uni oder FH immatrikulieren und bekommt wegen wegfallender
> Studienbeiträge für einen Jahresbeitrag von weniger als 500 Euro ein
> MVV-Ticket für den Gesamtraum.

Nö, spitz nachgerechnet sind es mehr als 500 €:
Pro semester:
 52€ Studentenwerksbeitrag
 59€ Solidarbeitrag Semesterticket
141€ Isarcard Semester

Und als Gaststudent sind die Gebühren höher:
http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/gebuehr/gasthoerer/index.html

Interessant klingt es schon. Mal abwarten wie es sich entwickelt in 
München wird ja das Semesterticket erstmal auf Probe eingeführt.

MfG
#3178957
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Michael Köhler schrieb:
> cyblord ---- schrieb:
>> Seit wann kann man teilweise exmatrikuliert werden? Entweder ganz oder
>> gar nicht.
>
> Du kannst auch gleichzeitig in drei Hochschule studieren
> (=immatrikuliert sein). Wenn du in einer Hochschule das Studium
> erfolgreich beendest wirst du aus nur aus dieser Hochschule
> exmatrikuliert.  ;)

Ja, aber immer nur pro Hochschule und nicht pro Fach oder Studiengang.
#3178960
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Fpga Kuechle schrieb:
> Andi $nachname schrieb:
>
>> Doch, bringt wohl was. Zum Beispiel kann man sich ab Oktober an einer
>> Münchner Uni oder FH immatrikulieren und bekommt wegen wegfallender
>> Studienbeiträge für einen Jahresbeitrag von weniger als 500 Euro ein
>> MVV-Ticket für den Gesamtraum.
>
> Nö, spitz nachgerechnet sind es mehr als 500 €:
> Pro semester:
>  52€ Studentenwerksbeitrag
>  59€ Solidarbeitrag Semesterticket
> 141€ Isarcard Semester

Stimmt, 504 pro Jahr. Dafür bekommt man beim MVV gerade mal 2 Ringe: 
http://www.mvg-mobil.de/tarife/vielfahrer.html

> Und als Gaststudent sind die Gebühren höher:
> http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/gebuehr/gasthoerer/index.html

Warum sollte man so blöd sein und sich als Gasthörer einschreiben? Da 
hat man ja nicht mal Studentenstatus, also auch kein MVV-Ticket!
Gast #3179211
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Corinna Condensa schrieb:

> Wenn dem so wäre, warum ist dann nicht jeder Hartz-4 Empfänger
> immatrikuliert? Frage der Intelligenz oder moralischen Integrität?

Meinen Beitrag ausführlich lesen, würde ja mal etwas helfen.

Also, wie schon gesagt, für den Studenten, der noch gratis bei Muttern 
wohnt, der braucht keine eigene Wohnung mit damit verbundenen Fixkosten, 
für den lohnt sich fast jede geringe Zuverdienstmöglichkeit. Ohne zum 
Hartz-Amt zu gehen. Pizzaservice, Regaleinräumer, alles was es da so 
gibt. Zum Hartz-Amt muß man ja hauptsächlich auch wegen gravierender 
Wohnungsmieten, wenn man eigenständig wohnt, das stemmt kein 
Geringverdienerjob.
Gast #3179623
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uni ingenieur (Gast) schrieb:

Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Also, wie schon gesagt, für den Studenten, der noch gratis bei Muttern
>> wohnt,

> Beherrscht du eigentlich die deutsche Sprache?

> "Muttern", schlägt dir die lange Arbeitslosigkeit langsam auf deine
> Ausdrucksfähigkeit?

Wilhelm beherrscht die deutsche Sprache im Gegensatz zu dir. Dein 
Einwand ist falsch. Der Begriff "Muttern" ist nämlich Umgangssprache. 
Das weißt du nur nicht, weil dir Sätze wie z.B.

"Essen wie bei Muttern" noch nie begegnet sind.

Typisch Uni-Student! Ausser Hörsaal nie das wahre Leben kennen gelernt.
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