Jeweils im Anwendungsbereich (1. Kapitel) der Normen steht:
Die von dieser Norm erfassten Umgebungen sind der Wohnbereich,
Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe, sowohl innerhalb als
auch außerhalb von Gebäuden. Die folgende - wenn auch nicht vollständige
- Aufstellung deutet an, welche Betriebsorte eingeschlossen sind:
Wohngebäude/-flächen, z. B. Häuser, Wohnungen, Zimmer;
Verkaufsflächen, z. B. Läden, Supermärkte, Großmärkte;
Geschäftsräume, z. B. Ämter, Büros, Banken;
Unterhaltungsbetriebe, z. B. Kinos, öffentliche Gaststätten, Tanzlokale;
im Freien befindliche Betriebsorte, z. B. Tankstellen, Parkplätze,
Vergnügungs- und Sportstätten;
Räume von Kleinbetrieben, z. B. Werkstätten, Laboratorien,
Dienstleistungszentren.
Betriebsorte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie direkt an die
öffentliche Niederspannungs-Stromversorgung angeschlossen sind, werden
als zum Wohnbereich bzw. zu Geschäfts- und Gewerbebereichen bzw. zu
Kleinbetrieben gehörig betrachtet.
Bzw.:
Geräte (Betriebsmittel), die für den Betrieb in industriellen Umgebungen
vorgesehen sind, sind durch das Vorhanden sein von einer oder mehreren
der nachfolgenden Gegebenheiten gekennzeichnet:
- Es ist ein Stromversorgungsnetz vorhanden, das durch einen eigenen
Hoch- oder Mittelspannungs- Verteil- Transformator gespeist wird, der
für die Stromversorgung einer Fabrik oder einer ähnlichen Anlage
bestimmt ist.
- Industrielle, wissenschaftliche und medizinische (ISM) Geräte sind
vorhanden.
- Große induktive oder kapazitive Lasten werden häufig geschaltet.
- Die Stromstärken und die damit verbundenen magnetischen Feldstärken
sind hoch.
Der Passus mit dem Trafo war in einem Entwurf mal verschwunden, die
aktuelle Fassung habe ich nicht hier...