Da hier bestimmt ein paar Leute unterwegs sind, die sich schonmal mit Fahrzeugelektronik beschäftigen durften/mussten: Welche Zulassung(en) benötigt man in Deutschland, um ein Zubehörteil für Fahrzeuge anzubieten, das ähnlich einer Zentralverriegelung die Türen des Fahrzeugs im geschlossenen Zustand öffnen kann? Braucht man eine weitere Zulassung, wenn man Daten vom OBD-Bus (Geschwindigkeit, Spritverbrauch, Kilometerstand) ausschließlich lesen möchte? Vielen Dank schonmal! Ben
Ben Shhhh schrieb: > Braucht man eine weitere Zulassung, wenn man Daten vom OBD-Bus > (Geschwindigkeit, Spritverbrauch, Kilometerstand) ausschließlich lesen > möchte? Nein. Die ganzen Lesegeräte im freien Handel haben auch keine besondere Zulassung, sondern lediglich die normale CE Konformität. Es ist ausdrücklich vorgeschrieben, das Geräte am OBD II die normale Funktion des Fahrzeuges nicht beeinflussen dürfen und m.W. halten sich auch alle Hersteller der ECU daran. Mithin ist beliebiger lesender Zugriff auf die Schnittstelle nicht zulassungspflichtig. Mit einer Zentralverriegelung ist das evtl. völlig anders, da hier immer die Gefahr besteht, das in einem Unfallwagen Leute eingeschlossen werden. Da ist mögl. eine Zulassung erforderlich, kann ich dir aber nicht näher sagen.
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