Liebes Forum, hab mal eine rechtliche Frage. Ich möchte etwas "künstlerisches" basteln und muss dazu eine LED-Lampe mit E27-Fassung manipulieren, d.h. andere Anordnung der LEDs. Wenn ich das nun verkaufe, bin ich dann für die Sicherheit der Lampe haftbar? (Die Netzspannung ist am Ende von außen natürlich nicht zugänglich.) Viele Grüße, Manfred
Manfred K. schrieb: > Wenn ich das nun verkaufe, bin ich dann für die Sicherheit der Lampe > haftbar? Ich sage JA. Durch deinen Eingriff wirst du gewissermaßen zum Hersteller und somit auch haftbar.
Manfred K. schrieb: > hab mal eine rechtliche Frage. Ich möchte etwas "künstlerisches" basteln > und muss dazu eine LED-Lampe mit E27-Fassung manipulieren, d.h. andere > Anordnung der LEDs. Du könntest Dir jegliche Probleme sparen, indem Du eine 12V-Lampe "manipulierst" und diese an ein 12V-Steckernetzteil anschliesst. Gruss Harald
Manfred K. schrieb: > Wenn ich das nun verkaufe, bin ich dann für die Sicherheit der Lampe > haftbar? Natürlich, schließlich hast du sie ja manipuliert. Aus der Frage schließe ich, dass dir ohnehin die Berechtigung fehlt, sowas gewerblich zu machen.
vn nn schrieb: > Aus der Frage schließe ich, dass dir ohnehin die Berechtigung fehlt, > sowas gewerblich zu machen. Jein - habe eine Teilsebstständigkeit - darum ging es mir aber gar nicht. Harald Wilhelms schrieb: > Du könntest Dir jegliche Probleme sparen, indem Du eine 12V-Lampe > "manipulierst" und diese an ein 12V-Steckernetzteil anschliesst. Die Stromversorgung wird über die Fassung realisiert. 12V ist sicher, aber leider keine Option (hab schon über Alternativen nachgedacht). Magnus M. schrieb: > Ich sage JA. Durch deinen Eingriff wirst du gewissermaßen zum Hersteller > und somit auch haftbar. Das habe ich eben auch befürchtet, bin aber nicht sicher. Was wäre, wenn man einen Hinweis der Art "Benutzen auf eigene Gefahr!" hinzulegt. Wenn ich eine Kreissäge kaufe, ist der Hersteller ja auch nicht Schuld wenn ich meine Hände rein halte. Oder besseres Beispiel: Zigaretten - wir kennen die Hinweise auf der Packung. -- Ich denke nur laut.
Manfred K. schrieb: >> Du könntest Dir jegliche Probleme sparen, indem Du eine 12V-Lampe >> "manipulierst" und diese an ein 12V-Steckernetzteil anschliesst. > Die Stromversorgung wird über die Fassung realisiert. Das geht auch mit 12V. Es gibt auch fertige 12V-Lampen mit E27-Sockel. Wenn Du Deine LED-Lampe sowieso manipulierst, kannst Du sie dabei auch gleich auf 12V umbauen. > 12V ist sicher, > aber leider keine Option (hab schon über Alternativen nachgedacht). Dann wirst Du wohl um eine teure Sicherheitsprüfung beim TÜV o.ä. nicht herumkommen. > Was wäre, wenn man einen Hinweis der Art "Benutzen auf eigene Gefahr!" > hinzulegt. Das reicht nicht > Wenn ich eine Kreissäge kaufe, ist der Hersteller ja auch > nicht Schuld wenn ich meine Hände rein halte. Dazu müsstest Du die Säge schon manipulieren (Sicherheitsein- richtungen abbauen). Dann kann natürlich der Hersteller nicht mehr belangt werden. > Zigaretten - wir kennen die Hinweise auf der Packung. -- Ich denke nur > laut. Für Zigaretten gelten spezielle Gesetze. Normalerweise dürften die nur in Apotheken verkauft werden. Gruss Harald PS: Zu sog. E-Zigaretten gabs gerade ein Urteil. Die dürfen ohne spezielle Genehmigung nicht verkauft werden.
@Harald: Danke für die kompetente Antwort. Sehr schade dass es nicht so einfach ist. Viele Grüße, Manfred
Hi, das sieht schlecht aus. Sobald Netzspannung im Spiel ist, drehen die Regularien durch. Deine Lampe könnte ne Bude abfackeln oder sonstwas. Passiert vielleicht nie aber alle haben Panik. Kreissägen, Kettensägen, alles frei verkäuflich. Alles super mit Sicherheitssiegeln aber die Flossen absägen kann sich oder anderen damit trotzdem ganz prima. Ganz abgesehen von einem der gefährlichsten technischen Geräte im Alltag - dem Auto! Hat mal irgendwer irgendwann sinngemäß gesagt: Wenn das Auto heute erfunden würde, kein Mensch würde auf die Idee kommen, daß man das auf die Menschheit loslassen dürfte, viel zu gefährlich. Wenn Du das in kleinem Rahmen machst und Du Dir sicher bist, daß Du weißt was Du tust: Mach einfach. Die Risiken sind Konkurrenz die Dich anschwärzt und ne Bude die deswegen nachweislich abgefackelt ist. Schätze das Risiko selbst ein. Rechtlich sicher kriegst Du das im Rahmen "Künstlerisches Nebengewerbe" nicht hin. Der Aufwand ist zu groß. Gruß, Norbert
Norbert S. schrieb: > Kreissägen, Kettensägen, alles frei verkäuflich. > Alles super mit Sicherheitssiegeln aber die Flossen absägen kann sich > oder anderen damit trotzdem ganz prima. Nur: Jemand, der derlei in die Hand nimmt, muß damit rechnen, daß das Gerät im Zweifelsfalle nicht aus geht, wenn er Mist damit macht. Ganz anders bei einer Lampe: Die schaltet jemand völlig unbedarft an und rechnet nicht damit, daß ihm gleich die ganze Bude abbrennt...
Uhu Uhuhu schrieb: > Ganz anders bei einer Lampe: Die schaltet jemand völlig unbedarft an und > rechnet nicht damit, daß ihm gleich die ganze Bude abbrennt... Muss gerade an ein Erlebnis aus meiner Vergangenheit (bestimmt schon 15 Jahre her) denken: War in einer Hobbywerkstatt um mein Auto zu reparieren. Habe mir von der Werkzwugausgabe eine Flex geholt. Wieder an der Hebebühne angekommen, steckte ich den Stecker in die Steckdose. Die linke Hand hielt die Flex nahe der Trennscheibe, die Rechte den Schukostecker. Kaum war der Stecker in der Dose, rannte das Mistvieh los, obwohl ich keinen Finger am Schalter hatte.
Magnus M. schrieb: > War in einer Hobbywerkstatt um mein Auto zu reparieren. Habe mir von der > Werkzwugausgabe eine Flex geholt. Wieder an der Hebebühne angekommen, > steckte ich den Stecker in die Steckdose. Die linke Hand hielt die Flex > nahe der Trennscheibe, die Rechte den Schukostecker. Kaum war der > Stecker in der Dose, rannte das Mistvieh los, obwohl ich keinen Finger > am Schalter hatte. Ist bei meiner Flex auch nicht anders. Bei meiner letztes Jahr erworbenen kleinen Drehmaschine ist das aber anders. Da muß man zum einschalten erstmal den Drehzahlknopf voll aufdrehen, dann ganz auf Null drehen, sonst macht sie nix. Zuerst dachte ich das Ding sei im Arsch - wer liest schon die Anleitung einer Hobbydrehbank wenn man jahrelang an einer Weiler gestanden hat. Klar, eine idiotensichere Drehbank. Bei der ein 100mm Futter mit 3kg und 2000U/min dreht. Das steht doch in keiner Relation zum Risiko im Betrieb. Wie auch immer, ich würde es einfach machen. Wenn was passiert ist man vielleicht dran. Wenn es denn nachweisbar die Lampe war. Gruß, Norbert
>Klar, eine idiotensichere Drehbank. >Bei der ein 100mm Futter mit 3kg und 2000U/min dreht. >Das steht doch in keiner Relation zum Risiko im Betrieb. Das hat mit Idioten nix zu tun. Das wird wohl auch eine Sicherung sein für den Fall, wenn aus irgendeinem Grund der Strom für den Antriebsmotor weg ist und unerwartet wieder eingeschaltet wird. Kann ja auch ein Wackelkontakt in der Drehbankverdrahtung oder im Anschlusskabel sein. Schon mal den Futterschlüssel im Futter gehabt und dann eingeschaltet? Gibt ein tolles Geschoss, das locker in einem Auge steckenbleiben kann. Schon mal mit irgendeinem Teil deiner Kleidung am Futter gewesen, wenn die Maschine eingeschaltet wurde? Wenn sich der Ärmel deines Arbeitsmantels ums Futter wickelt, reicht auch so eine Winzdrehbank für gebrochene Knochen. Schon mal den automatischen Vorschub eingeschaltet und dann vom Bettschlitten eingeklemmt worden, weil sich die Drehbank unerwartet eingeschaltet hat? Kann beliebig fortgesetzt werden...
Ich weiß wir sind hier im Offtopic, aber vielleicht doch nochmal zurück zur Lampe: Heißt das, mir kann (rechtlich) nichts passieren, wenn ich eine umgebaute Lampe (gelegentlich) privat verkaufe?
Manfred K. schrieb: > Heißt das, mir kann (rechtlich) nichts passieren, wenn ich eine > umgebaute Lampe (gelegentlich) privat verkaufe? DOCH !
Wenn Du eine Lampe "Manipulierst" und diese Manipulation willst Du verkaufen aber Du willst nicht wirklich haftbar sein, wenn was passiert, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: - Verkaufe das in Russland/Asien/sonstwo - Gehe zu VDE und lasse diese "neue" Lampe abnehmen Mit dem VDE Stempel wärst Du erst mal fein raus und der geschädigte muss erst mal nachweisen dass Du was falsch gemacht hast. Wenn der das kann, dann bist Du dennoch haftbar. Kostet natürlich eine Stange Geld und dauert ein paar Wochen.
PS: Wenn auf Deiner manipulierten Lampe irgend ein Sicherheitszeichen (VDE/GS/UL/...) drauf ist und Du die Lampe nach der Manipulation verkaufst, dann riskierst wirst Du wohl dafür auch noch extra Strafe zu bekommen. Denn diese Zertifikate sind alle ungültig geworden. (schön alle wegkratzen)
Markus Müller schrieb: > PS: Wenn auf Deiner manipulierten Lampe irgend ein Sicherheitszeichen > (VDE/GS/UL/...) drauf ist und Du die Lampe nach der Manipulation > verkaufst, dann riskierst wirst Du wohl dafür auch noch extra Strafe zu > bekommen. So ist es. Zusätzlich ist die CE-Konformität nach der Manipulation weg, in D dürfen aber nur Geräte mit einer gültigen Konformitätserklärung verkauft werden. Diese Prüfung steht also auch noch an.
Ich habe immer noch nicht verstanden, warum es so problematisch sein soll, das Ding auf 12 Volt laufen zu lassen. Nimm ne 12V Lampe ( mit E27 Fassung ) und bau die um. Wenn das nicht geht, dann solltest Du uns mehr Informationen geben und erklären warum das nicht in Frage kommt.
Manfred K. schrieb: > Wenn ich eine Kreissäge kaufe, ist der Hersteller ja auch > nicht Schuld wenn ich meine Hände rein halte. Ne, ist er nicht. Wenn aber ein Zwischenhändler die Schraube am Sägeblatt lockert, aus welchem Grund auch immer und das Ding fliegt dir um die Ohren ist der Zwischenhändler nachher für deine Verletzungen haftbar.
Andreas H. schrieb: > Schon mal den Futterschlüssel im Futter gehabt und dann eingeschaltet? > Gibt ein tolles Geschoss, das locker in einem Auge steckenbleiben kann. Eigentlich landet der Schlüssel eher im Bett, sodas anschliessend die Drehbank schrottreif ist. :-( Gruss Harald
Manfred K. schrieb: > Jein - habe eine Teilsebstständigkeit - darum ging es mir aber gar > nicht. Mein Friseur ist auch selbstständig, trotzdem darf er keine LED-Leuchten bauen. Manfred K. schrieb: > Was wäre, wenn man einen Hinweis der Art "Benutzen auf eigene Gefahr!" > hinzulegt. Wenn ich eine Kreissäge kaufe, ist der Hersteller ja auch > nicht Schuld wenn ich meine Hände rein halte. Oder besseres Beispiel: > Zigaretten - wir kennen die Hinweise auf der Packung. -- Ich denke nur > laut. Der Hersteller der Kreissäge ist trotzdem dafür verantwortlich, dass die Säge der Norm entsprechende Sicherheitseinrichtungen besitzt, genau so wie du verantwortlich bist, dass die Lampe sicher ist. Das wüsstest du, hättest du die entsprechende Berechtigung. Manfred K. schrieb: > Heißt das, mir kann (rechtlich) nichts passieren, wenn ich eine > umgebaute Lampe (gelegentlich) privat verkaufe? Natürlich nicht. Harald Wilhelms schrieb: > Eigentlich landet der Schlüssel eher im Bett, sodas anschliessend die > Drehbank schrottreif ist. :-( Ach, die können durchaus auch mal durch die Werkstatt segeln, wenn es gerade passt. Was die bessere Alternative ist, bleibt dann der eigenen Interpretation überlassen.
vn nn schrieb: > Ach, die können durchaus auch mal durch die Werkstatt segeln, "Heut wirds wohl Regen geben; die Schlüssel fliegen wieder so tief!" SCNR Harald
Stefan M. schrieb: > Ich habe immer noch nicht verstanden, warum es so problematisch sein > soll, das Ding auf 12 Volt laufen zu lassen. OK - also: Alles was ich damit machen will, ist die LED-Lampe optisch aufzupeppen. Die Funktion soll aber erhalten bleiben - d.h. in die Lampenfassung schrauben und fertig. Wenn ich eine extra Lampe mit Fassung (also z.B. Stehlampe) dazu gebe, könne man natürlich mit einem passenden Trafo auch mit anderen Spannungen arbeiten - aber hier soll die LED-Lampe einfach eine LED-Lampe bleiben, die auch einfach als LED-Lampe wieder benutzbar sein soll. vn nn schrieb: > Mein Friseur ist auch selbstständig, trotzdem darf er keine LED-Leuchten > bauen. Manfred K. schrieb: > darum ging es mir aber gar nicht. Auf jeden Fall haben mir die Hinweise weitergeholfen! Danke nochmal. Die Teile sind schon bestellt weil ich das ehe mal versuchen wollte/versucht hätte :) Werde es bauen und das Ergebnis wieder hier posten.
Harald Wilhelms schrieb: > "Heut wirds wohl Regen geben; die Schlüssel fliegen wieder so tief!" Achso: Hab heut Kirschen gekauft - werd die heut Nacht noch an die Bäume hängen. Vielleicht ist dann morgen wieder Sommer...
Manfred K. schrieb: > Achso: Hab heut Kirschen gekauft - werd die heut Nacht noch an die Bäume > hängen. Vielleicht ist dann morgen wieder Sommer... Also hier muß man dieses Jahr keine Kirschen an die Bäume hängen - die sind so voll, wie selten und trotzdem kommt der Sommer nicht...
Manfred K. schrieb: > wenn ich eine umgebaute Lampe (gelegentlich) privat verkaufe? Du wirst damit zum sogenannten „Inverkehrbringer“, der extra deshalb so einen geschraubten Namen hat, damit es eben nicht zwangsweise nur ein gewerblicher Verkäufer wäre. Sowie du es irgendwie weitergibst (auch kostenlos), bist du in der Verantwortung. Du musst dann sicherstellen, dass das Produkt den einschlägigen Forderungen genügt und musst als Ausdruck dessen das CE-Symbol gut sichtbar anbringen. Auf Verlangen musst du eine sogenannte Konformitätserklärung hervor zaubern, in der dokumentiert ist, zu welchen Regeln du die Konformität beanspruchst, die du durch das Anbringen des CE-Zeichens erklärt hast. Solange du die Lampe nur irgendwo an einer irrelevanten Stelle mit deinem Logo versiehst, kannst du dich dabei natürlich auf die proklamierte Konformität der ursprünglichen Lampe berufen. Wenn die Farbe, die du für das Logo benutzt hast, jedoch im Betrieb Feuer fängt, bist du dafür dran. ;-)
Manfred K. schrieb: > OK - also: Alles was ich damit machen will, ist die LED-Lampe optisch > aufzupeppen. Sofern Du nur aussen auf dem Kolben Farbe aufbringst, wäre das vielleicht noch vertretbar. Du solltest dann aber zumindest überprüfen, wie warm die Lampe in einer geschlossenen Leuchte nach ca. 1Std wird. Sowie Du in das Innenleben der Lampe ein- greifst, sehe ich das aber als ziemlich kritisch an. Viele preisgünstige (<20EUR) LED-Lampen sind schon ziemlich "auf Kante genäht", d.h. auch bei nur leichten Änderungen kann die Lampe überhitzen. Übrigens, einzelne LEDs bieten trotz des Plastikgehäuses keine sichere Isolation gegen 230V! Gruss Harald
Magnus M. schrieb: > Manfred K. schrieb: >> Heißt das, mir kann (rechtlich) nichts passieren, wenn ich eine >> umgebaute Lampe (gelegentlich) privat verkaufe? > > DOCH ! Was würdest du tun? Du hast eine Lampe gekauft, deine kleine Tochter hat sie eingeschaltet und dabei einen tödlichen Schlag bekommen. Du schaust dir die Lampe an und siehst, dass da eine zuvor gefrickelt hat.... GARANTIERT verklagst du den Verkäufer der Lampe.
> Diese Prüfung steht also auch noch an. Blödsinn. CE ist keine Prüfung, sondern eine Erklärung. Wer beim Aufkleben des CE-Bapperls Skrupel hat, ist als Unternehmer charakterlich ungeeignet [Rafael Deliano] > Mein Friseur ist auch selbstständig, > trotzdem darf er keine LED-Leuchten bauen. Natürlich darf er. Industrielle Produktion unterliegt nicht den Einschränkungen des Handwerks.
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