Stark überteuerte Ebay-Waren

#3244941
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Das sind mit ganz großer Wahrscheinlichkeit die gleichen Artikel:


http://www.thomann.de/gb/miditech_garagekey.htm
Miditech Garagekey - USB master keyboard with 37 full-size keys and +/- 
octave buttons. Fits thomann over a computer keyboard. Dimensions: 520 x 
50 x 170 mm (WxHxD), 1,35 kg
€57

http://www.ebay.de/itm/USB-MIDI-MASTERKEYBOARD-KEYBOARD-CONTROLLER-37-TASTEN-/360384118956

53,4 x 17,3 x 4,8cm Gewicht: ca. 1,4kg
€349,50


Der Ebay-Seller verkauft es um den Faktor 6,13 teurer.
So was krasses habe ich bei Ebay noch nicht entdeckt.
#3244963
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Wenn ich schon sowas lese, bekomme ich die Krise:

>Top-Features Midi Keyboard Miditech i² Midiplus F37 Garage Key:
>
>USB-Midi-Anschluss zur Verbindung mit einem Computer - zum Wiedergeben, Speichern 
und Komponieren
>
>37 druckempfindliche Tasten - um dem Spiel mehr Ausdruck zu verleihen
>

Anschlagsdynamik als "Top-Feature" zu bezeichnen ...
Das haben schon die billigsten Masterkeyboards.
#3244985
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Und? Kannst ja mal bei MM oder beim Planeten ein HDMI Kabel kaufen. Die 
sind auch gerne mal 100-200% teurer als im Netz. Aber es bleibt ja jedem 
selbst überlassen ob er Preise vergleicht oder nicht. Und bei eBay gibts 
eben genug "Idioten" die das einfach so bezahlen weil sie denken dass es 
bei eBay immer am günstigsten ist. Wer würde das nicht ausnutzen?!
#3245587
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#3246918
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Nur ich frage mich, ob sowas legal ist.

§ 138 Abs. 2 BGB

Damit Wucher vorliegt und das Rechtsgeschäft unwirksam ist, müssen 
objektive und subjektive Elemente vorliegen.

Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem 
„auffälligen Missverhältnis“ zueinander stehen. Ob diese Bedingung 
erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu 
entnehmen. Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der 
Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt. Es 
ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen.
Moderator Persönliche Seite #3246938
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J. Wa. schrieb:
> Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der
> Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt. Es
> ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen.

Die Frage dabei ist aber immer: wer kalkuliert richtig?

Bei ebay bspw. kommen und gehen die "supergünstigen" Shops wie die 
Fliegen, einfach weil deren Betreiber offenbar überhaupt nicht 
kalkulieren können.

Sind solche ruinösen Preise dann wirklich der Marktwert?

Und bevor hier "Wucher" greift, müsste schon viel passieren:

§138,2:
"Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter 
Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an 
Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich 
oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder 
gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung 
stehen."

Mangel an Urteilsvermögen? Eher nicht.
Zwangslage? Ganz sicher nicht.
Unerfahrenheit? Kaum.

Er findet sehr schnell Vergleichsangebote im Internet. Da wird er kaum 
jemandem erklären können, warum er diese nicht genutzt hat.

Da ist Wucher schwer erkennbar.
#3246946
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Dann vergleichen wir mal die China Preise auf eBay mit den deutschen 
Händlern und verklagen die alle wegen Wucher. Doppelt so teuer wäre da 
ja noch schön. Faktor 5-10 kommt eher hin.

Beispiel? USB->TTL Wandler. Bekomm ich bei eBay aus China für <2 EUR, 
bei deutschen Händlern, z.B. Conrad, Pearl usw. gerne mal für 20 EUR.

Also sich hier wegen hoher Preise aufzuregen ist doch quatsch. Kauft 
oder kauft nicht. Entscheiden muss das jeder selber. Mündiger Bürger 
usw. Wenn ein Preis zu hoch ist -> nicht kaufen.

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