Ist das Schützbar!?

OP Persönliche Seite #3296870
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Hallo,
die Seite http://stabilepartyzelte.de/ demonstriert durch "Klimmzüge" am 
Zelte deren Stabilität (einfach auf ein Produkt klicken und etwas 
scrollen). Darunter ist der Hinweis "Die Ideen zur Illustration der 
Qualität unserer Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Kopien oder 
Nachahmungen werden rechtlich verfolgt.".
Ist sowas rechts? Kann mir eine Seite verbieten, das ich z.B. an meinen 
eigenen Zelten Klimmzüge mache, das Bild auf eBay zu meinem Angebot 
hinzufüge um damit zu zeigen wie super stabile diese sind!?
OP Persönliche Seite #3296994
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Robert L. schrieb:
> es stellt sich auch die frage, ob man einfach so bilder "klauen" darf..
> (ok, normalerweise eindeutig nein, aber bei einem forum??)

Das ganze mit Worten zu beschreiben hätte glaub wenig sinn ;) notfalls 
kann ein Mod das Foto ja löschen und direkt auf die Seite verweisen.


Robert L. schrieb:
> (so wie fotos vom eifelturm usw. )

ich darf ja wohl Fotos vom Eifelturm machen um z.B. zu zeigen wie toll 
eine Kamera ist!? oder ist das jetzt verboten? ...


Die Seite will mir ja scheinbar verbieten mich an mein selbstgebautes 
Zelt zu hängen um zu zeigen wie stabil es ist.
#3296999
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Julian W. schrieb:

> Die Seite will mir ja scheinbar verbieten mich an mein selbstgebautes
> Zelt zu hängen um zu zeigen wie stabil es ist.

Du darst dich natürlich selber beim Zelt-Klimmzug knipsen und es hier 
hochladen.

Problematisch wird es, wenn du ein Bild im Internet findest, es 
speicherst und dann hier hochlädst. Das gilt für Klimmzuzelte genauso 
wie für den Eifelturm. Dann fängt dieser Urheberzirkus an und ein Link 
wäre viel sinnvoller.
#3297053
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>ich darf ja wohl Fotos vom Eifelturm machen um z.B. zu zeigen wie toll
>eine Kamera ist!? oder ist das jetzt verboten? ...

jein (die Fots dann veröffentlichen ist verboten)
(und nur vom Eifelturm in der Nacht .. ich war der Meinung das wäre 
"allgemeinwissen", sonst eben suchen..)


>Die Seite will mir ja scheinbar verbieten mich an mein selbstgebautes
>Zelt zu hängen um zu zeigen wie stabil es ist.

die Betreiber der Seite wollen das nur wenn du es damit bewirbst (also 
verkaufen willst)
#3297325
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Die Bilder selbst sind tatsächlich geschützt, wenn auch wahrschneinlich 
nur als Lichtbilder (§ 72 UrhG). Die Annahme, dass die bloße Idee 
schützenswert sei, ist allerdings an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. 
Das bestätigt auch ein Blick in die einschlägigen Kommentare zum 
Urheberrecht. Vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 22. 6. 2009 - 6 U 226/08 
DHL im All

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