In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende beträgt. Außerdem steht dort, wenn gesetzliche Regelungen eine verlängerte Kündigungsfrist vorsehen, dann gelte diese für beide Seiten. Nun ist die gesetzliche Kündigungsfrist (da ich 9 Jahre im Unternehmen bin) ja 3 Monate zum Monatsende. Welche Frist ist denn nun gültig? Die erste ist ja restriktiver weil Kündigung nur zum Quartalsende, die zweite weil 3 Monate Vorlauf nötig.
Unterhalte dich einfach mit deinem Vorgesetzten. Ich kam immer früher raus als in den Kündigungsfristen angegeben (maximal ein Monat).
Hallo, die erste Anlaufstelle für solche Fragen ist normal der Betriebsrat (damit erfährt dein Chef auch nicht direkt, das du vor hast zu kündigen). Falls ihr keinen Betriebsrat habt, dann sollte die Personalabteilung in der Lage sein die Frage zu beantworten. Gruß Kai
Marx W. schrieb: > Probleme haben die Leute! Und du hast offenbar ein Problem mit dem Leseverständnis. Würde auch zum BR raten!
Marx W. schrieb: > BR = Bayrischer Rundfunk? Heute morgen einen Clown gefrühstückt? Oder noch besoffen von gestern Abend?
Claus M. schrieb: > Heute morgen einen Clown gefrühstückt? Nein > Oder noch besoffen von gestern > Abend? Nein
Ein vollständiger Post hätte an dieser Stelle: "Ich kam immer früher raus als in den Kündigungsfristen angegeben" aufgezeigt, ob das allgemein so möglich ist und wenn "ja" wie das vor sich geht. So wäre dem TE und allen anderen die den Thread lesen auch mal geholfen.
As-I-Roved-Out schrieb: > Ein vollständiger Post hätte an dieser Stelle: > "Ich kam immer früher raus als in den Kündigungsfristen angegeben" > aufgezeigt, ob das allgemein so möglich ist und wenn "ja" wie das vor > sich geht. Danach fragt der doch nicht! Absolut schrieb: > Welche Frist ist denn nun gültig? Die > erste ist ja restriktiver weil Kündigung nur zum Quartalsende, die > zweite weil 3 Monate Vorlauf nötig. As-I-Roved-Out schrieb: > So wäre dem TE und allen anderen die den Thread lesen auch mal geholfen. Spekulativ diese Annahme. Der TO hat sich doch nicht mehr gemeldet!
für AN gilt: gesetzlich ist 4 wochen bis monatsende!!! also z.b. am 3. könnte man noch zum 31. kündigen (wenn man den thrill braucht) alle anderen fristen, die abhängig von der zugehörigkeit zur firma ausgeschlüsselt sind, gelten nur, wenn der AG kündigt, also z.b. nach 9 jahren 3 monate frist, bei mehr als 20 jahren 7 monate. ANSONSTEN gelten die im AV geregelten dinge und wie man sich in solch einem fall mit dem vorgesetzten abspricht.
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