Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfristen


von Absolut (Gast)


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In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Kündigungsfrist 6 Wochen zum 
Quartalsende beträgt. Außerdem steht dort, wenn gesetzliche Regelungen 
eine verlängerte Kündigungsfrist vorsehen, dann gelte diese für beide 
Seiten.

Nun ist die gesetzliche Kündigungsfrist (da ich 9 Jahre im Unternehmen 
bin) ja 3 Monate zum Monatsende. Welche Frist ist denn nun gültig? Die 
erste ist ja restriktiver weil Kündigung nur zum Quartalsende, die 
zweite weil 3 Monate Vorlauf nötig.

von Frank (Gast)


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Unterhalte dich einfach mit deinem Vorgesetzten. Ich kam immer früher 
raus als in den Kündigungsfristen angegeben (maximal ein Monat).

von Kai S. (kai1986)


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Hallo,

die erste Anlaufstelle für solche Fragen ist normal der Betriebsrat 
(damit erfährt dein Chef auch nicht direkt, das du vor hast zu 
kündigen). Falls ihr keinen Betriebsrat habt, dann sollte die 
Personalabteilung in der Lage sein die Frage zu beantworten.

Gruß Kai

von Marx W. (Gast)


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Steht doch hier ganz klar!

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Probleme haben die Leute!

von Claus M. (energy)


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Marx W. schrieb:
> Probleme haben die Leute!

Und du hast offenbar ein Problem mit dem Leseverständnis.

Würde auch zum BR raten!

von Marx W. (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Würde auch zum BR raten!

BR = Bayrischer Rundfunk?

von Claus M. (energy)


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Marx W. schrieb:
> BR = Bayrischer Rundfunk?

Heute morgen einen Clown gefrühstückt? Oder noch besoffen von gestern 
Abend?

von Marx W. (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Heute morgen einen Clown gefrühstückt?
Nein
> Oder noch besoffen von gestern
> Abend?
Nein

von Claus M. (energy)


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Also dauerhafter Zustand, mein Beileid!

von Marx W. (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Also dauerhafter Zustand, mein Beileid!
Das gibt mir zu denken!

von As-I-Roved-Out (Gast)


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Ein vollständiger Post hätte an dieser Stelle:
"Ich kam immer früher raus als in den Kündigungsfristen angegeben"
aufgezeigt, ob das allgemein so möglich ist und wenn "ja" wie das vor 
sich geht.
So wäre dem TE und allen anderen die den Thread lesen auch mal geholfen.

von Marx W. (Gast)


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As-I-Roved-Out schrieb:
> Ein vollständiger Post hätte an dieser Stelle:
> "Ich kam immer früher raus als in den Kündigungsfristen angegeben"
> aufgezeigt, ob das allgemein so möglich ist und wenn "ja" wie das vor
> sich geht.
Danach fragt der doch nicht!
Absolut schrieb:
> Welche Frist ist denn nun gültig? Die
> erste ist ja restriktiver weil Kündigung nur zum Quartalsende, die
> zweite weil 3 Monate Vorlauf nötig.

As-I-Roved-Out schrieb:
> So wäre dem TE und allen anderen die den Thread lesen auch mal geholfen.

Spekulativ diese Annahme.

Der TO hat sich  doch nicht mehr gemeldet!

von Heiko N. (heikon)


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für AN gilt: gesetzlich ist 4 wochen bis monatsende!!!
also z.b. am 3. könnte man noch zum 31. kündigen (wenn man den thrill 
braucht)

alle anderen fristen, die abhängig von der zugehörigkeit zur firma 
ausgeschlüsselt sind, gelten nur, wenn der AG kündigt, also z.b. nach 9 
jahren 3 monate frist, bei mehr als 20 jahren 7 monate.

ANSONSTEN gelten die im AV geregelten dinge und wie man sich in solch 
einem fall mit dem vorgesetzten abspricht.

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