Gast
#3303282
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende beträgt. Außerdem steht dort, wenn gesetzliche Regelungen eine verlängerte Kündigungsfrist vorsehen, dann gelte diese für beide Seiten. Nun ist die gesetzliche Kündigungsfrist (da ich 9 Jahre im Unternehmen bin) ja 3 Monate zum Monatsende. Welche Frist ist denn nun gültig? Die erste ist ja restriktiver weil Kündigung nur zum Quartalsende, die zweite weil 3 Monate Vorlauf nötig.