Wobei nochmal klar herausgestellt werden muss, dass daran NICHTS
steuerfrei ist. Wenn der AG mehr zahlt, sei es an Wohnung, Pauschalen
oder Fahrtkosten, als man geltend machen kann, kommt man in die
Besteuerung!
Nach drei Monaten z.B. wird aus dem Projektort der regelmässige
Arbeitsplatz und damit fallen die 24 Euro Verpflegung weg. Ich wette,
das hat Ferchau Dir nicht gesagt.
Bei den 30 Cent ist es natprlich ein Nullsummenspiel, wenn man nach
weisen, kann, dass man dort keinen eigenen Arbeitsplatz hat, was in der
Regel ja so ist. Dann und nur dann gelten die vollen km! Wenn man dort
aber eine Wohnung nimmt ist es Essig, denn die Fahrten von Wohnung zur
Zweitwohnung sind nur einzeln anzusetzen.
Ich würde keine Fahrtkosten von der Firma verlangen, sondern mehr
Brutto! Dann kann ich die Fahrten als Entfernungspauschale ansetzen,
auch wenn ich nicht gefahren bin (zulässig!) und setze alles bei der
Steuer ab. Das tut zunächst nicht viel, ist aber relevant für das RV
Butto und da muss der AG eben auch noch 10% RV draufzahlen! Bei geringen
Brutto fällt sogar auch nich mehr KV an!
Im Schnitt sind das 4-6 Euro netto am Tag mehr! Wenn man ein ganzes Jahr
für die Heinis tätig ist, sind das weit über 1000 netto! UNd genau das
ist der Grund, warum die sehr gerne Fahrtkosten erstatten.