Moin,
ich habe meine Studiengebühren mit dem speziell dafür vorgesehen
bayrischen Studienbeitragsdarlehen finanziert (9 Semester á 500€).
Dessen Rückzahlung steht nun an und da kam folgende Frage auf:
Sind die Rückzahlungsraten, als Werbungs- oder Sonderausgaben steuerlich
absetzbar? Bei Bafög weiß ich, dass es nicht geht und es auch Urteile
dazu gab. Doch wie verhält es sich mit dem bayrischen
Studienbeitragsdarlehen?
Wenn es absetzbar ist, ist es dann besser das Darlehen in einem Rutsch
zu bezahlen und den gesamten Batzen in der Steuererklärung anzugeben
oder in Raten á 200€ und diese dann angeben? (Ausgehend von Stk.1 bei
47k€ Jahreseinkommen)
Also ein Darlehen stellt eine Leihgabe dar.
Du Leihst es - und du gibt's es zurück.
Beim Leihen zahlst du keine Steuern - also kannst du beim Zurückgeben
auch keine Steuern absetzen.
Ausnahme wäre:
Du bezahlst eine Leihgebühr. Dann aber erstrecken sich die
Werbungskosten einzig auf die Gebühr / Zinsen und nicht auf das
Darlehen.
Moin,
also bei mir hat das Finanzamt die gesamten Studienkosten als
Werbungskosten akzeptiert. 6 Semester duales Dipl.-Studium an privater
FH für ca. 25.000,-€. Finanziert über Kredit. Absetzen konnte ich die
auf einmal (1/3 pro Studienjahr) als Verlustvortrag. Gab ne nette
Steuererstattung ;-). Außerdem kann ich jetzt noch die Zinsen für den
laufenden Kredit absetzen. Du kannst aber auch sicher statt des
Verlustvortrages die laufenden Kosten über den Abzahlungszeitraum
absetzen.
ist es ein Erst- oder Zweitstudium? wenn es sich um eine Erstausbildung
handelt, kannst Du nur die Kosten absetzen die im laufenden Jahr
angefallen sind, mehr leider nicht. Verlustvortrag geht nur, wenn es ein
Zweitstudium bzw. eine Zweitausbildung ist.
Robert Knipp schrieb:> 6 Semester duales Dipl.-Studium an privater> FH für ca. 25.000,-€.
Warum eine private FH? Die 25000,- abgesetzt sind locker 15000 netto
Verlust. An der öffentlichen kostet das ein 1/10.
HTI schrieb:> Robert Knipp schrieb:>> 6 Semester duales Dipl.-Studium an privater>> FH für ca. 25.000,-€.>> Warum eine private FH? Die 25000,- abgesetzt sind locker 15000 netto> Verlust. An der öffentlichen kostet das ein 1/10.
Ich hatte damals eigentlich mit Physik angefangen an einer Uni. Das war
aber zu theoretisch für mich. Da bin ich nicht wirklich voran gekommen
und habe nach fünf Semestern die Reißleine gezogen. Vielleicht etwas
spät, aber was solls...
Daraufhin habe ich mich für ein duales FH-Studium entschieden. An meiner
FH - die kannte ich schon von Freunden, die dort studiert hatten -
hätte man das eigentlich mit einem Partnerunternehen machen sollen, das
einem auch das Studium finanziert. Ich hatte aber keins gefunden und
mich entschieden es trotzdem zu machen und es selber zu bezahlen. Ich
habe mir dann selber einen Praktikumsplatz für die Praxisphasen gesucht.
Das war zwar echt hart - drei Jahre keinerlei Urlaub oder Ferien und
nebenbei noch die Facharbeiterausbildung gemacht - aber auch eine ganz
andere Qualität von Studium. Wir haben in Mechatronik mit acht Studenten
angefangen und es zu viert beendet.
Auch wenn das viel Geld gekostet hat würde ich es immer wieder machen.
Mit dem Finnanzamt gab es eine Menge Schriftverkehr aber letztendlich
haben sie es aktzeptiert.
Ich bin auch der Meinung, dass man mittlerweile auch die Erstausbildung
absetzen kann. Da ab es damals auch einige Klagen deswegen und es war
länger in der Schwebe, ob auch die Erstausbildung abgesetzt werden kann,
aber ich meine das ging letztendlich für die Erstausbildung aus.
Franke schrieb:> Sind die Rückzahlungsraten, als Werbungs- oder Sonderausgaben steuerlich> absetzbar? Bei Bafög weiß ich, dass es nicht geht und es auch Urteile> dazu gab. Doch wie verhält es sich mit dem bayrischen> Studienbeitragsdarlehen?
Geh zum Steuerberater, vllt. sind die Zinsen als Werbungskosten
absetzbar.
Ansonsten hättest du eine EK-Erklärung abgeben müssen. Hättest du da
"negative" Einkünfte erzielt, so wäre ein Verlustvortrag möglich
gewesen.
Aber wie ich den Staat und seine Beamten kenne, wirst du das Darlehen
nicht steuerlich absetzen können!
Robert Knipp schrieb:> auch der Meinung, dass man mittlerweile auch die Erstausbildung> absetzen kann. Da ab es damals auch einige Klagen deswegen und es war> länger in der Schwebe, ob auch die Erstausbildung abgesetzt werden kann,> aber ich meine das ging letztendlich für die Erstausbildung aus.
das wurde so entschieden, aber vom Finanzministerium kam die
Dienstanweisung das Urteil zu ignorieren. Es steht noch ein endgültiges
Urteil aus. Auf dem Finanzamt meinten die, man kann die Kosten
einreichen, dann Widerspruch gegen die Ablehnung erheben. Wenn dann mal
zu Deinen Gunsten entschieden wird, ist der Wiederspruch sofort wirksam
und man bekommt sein Geld.
Jedenfalls beim Erststudium kann man die Kosten nur so absetzen, dass
man KEINEN Verlustvortrag bildet, sondern sie können nur mit den kosten
des laufenden Jahres verrechnet werden. Da man als Student meist zu
wenig verdient, geht man quasi leer aus. Wäre dem nicht so, könnte so
ziemlich jeder Student seine sämtlichen Kosten während des Studiums
inkl. Unterkunft von der Steuer absetzen über Jahre. So würden viele
Akademiker jahrelang nach dem Studium keinen Cent Steuern zahlen. Der
Staat hat darum eben dem den Riegel vorgeschoben.
Franke schrieb:> Moin,> ich habe meine Studiengebühren mit dem speziell dafür vorgesehen> bayrischen Studienbeitragsdarlehen finanziert (9 Semester á 500€).
Diese Kosten (die 9 Semester a 500 Euro) hättest du in den vergangenen
Jahren als Werbungs- oder Sonderausgaben ansetzen können, also in der
Zeit, als die Beiträge gezahlt worden sind. Aber jetzt nicht mehr.
> Dessen Rückzahlung steht nun an und da kam folgende Frage auf:>> Sind die Rückzahlungsraten, als Werbungs- oder Sonderausgaben steuerlich> absetzbar?
Wenn überhaupt, ich bin mir da nicht sicher, dann nur die Zinsen, die
dir jetzt noch pro Jahr anfallen.
Udo schrieb:> Der> Staat hat darum eben dem den Riegel vorgeschoben.
Beim Meister geht´s aber!
Ist schon eine Unterschied ob man Unternehmer ist, oder nur
Leistungsträger!