Hallo zusammen,
ich denke mal, dass ihr mir sicherlich weiterhelfen könnt.
Eine kurze Vorgeschichte:
- Vor etwa 2 Monaten wurden einige in unserer Firma entlassen und ich
wollte mich von vornherein ein wenig absichern und diese Chance nutzen,
um meinen "Traum" eventuell zu erfüllen, falls ich auch auf der
Abschussliste stehen sollte.
Soweit kam es dann zum Glück nicht, jedoch habe ich trotzdem den Schritt
zu meinem Traum, der eigenen Selbständigkeit, gewagt und kurzerhand im
Rathaus ein Gewerbe angemeldet.
Da ich aus der Webdesign/-entwicklungsbranche komme, ist auch die
Branche auf dem "Gewerbeschein" mit "IT-Dienstleister" tituliert.
Nun habe ich ein angemeldetes Gewerbe...doch da gibt es einige Fragen!
Derzeit habe ich noch keine Kunden. Da ich derzeit noch meine Webseite
aufbaue und hoffe, damit Kunden anzusprechen, bleibt wohl noch eine
gewisse Zeit, bis das Geschäft ins Rollen kommt.
Nun zu den Fragen:
- Wie nennt sich meine "gewerbliche Ausübung" derzeit, da ich
hauptberuflich in der Firma arbeite und das Gewerbe derzeit nur als
"Nebeneinkommensquelle" sehe. Ist dies ein Nebengewerbe oder bin ich
"selbständig"?
- Muss ich mich generell nach Erhalt des Gewerbescheins beim Finanzamt
melden und wenn ja, WANN und WARUM muss ich dies tun?
(also ab welcher Höhe des monatlichen/jährlichen/.. Einkommens durch
mein Gewerbe). -Derzeit habe ich noch keinen Cent durch mein Gewerbe
eingenommen.
- Darf ich derzeit Rechnungen schreiben? Dürfen diese nur eine gewisse
Höhe haben?
- Wann muss ich Buchführen?
Ich möchte mir einfach nur sicher sein, dass ich auf dem "legalen" Wege
ein paar Euros neben meinem Hauptberuf verdienen kann.
Mein Arbeitgeber hat das Ganze übrigens genehmigt.
Vielen Dank für euere Hilfe!
Manfred
Hättest du dich ERST INFORMIERT, wenn alle Fragen abgeklärt sind DANN
den Gewerbelappen abgeholt.
Ich halte das für ein Trollposting, so blöd kann man doch gar nicht
sein, das meiste hättest du mit einer kurzen Recherche schon halbwegs in
Erfahrung bringen können. Heiner bist du es?
Manfred L. schrieb:> Derzeit habe ich noch keine Kunden. Da ich derzeit noch meine Webseite> aufbaue und hoffe, damit Kunden anzusprechen, bleibt wohl noch eine> gewisse Zeit, bis das Geschäft ins Rollen kommt.
Herrlich!
Manfred L. schrieb:> - Wie nennt sich meine "gewerbliche Ausübung" derzeit, da ich> hauptberuflich in der Firma arbeite und das Gewerbe derzeit nur als> "Nebeneinkommensquelle" sehe. Ist dies ein Nebengewerbe oder bin ich> "selbständig"?
Du hast einen Nebenerwerb und damit eine Art Welpenschutz.
Das FA wird automatisch informiert. Mehr brauchst du nicht.
Hoffentlich hast du auch die Genehmigung deines Arbeitgebers.
Michael_ schrieb:> Manfred L. schrieb:>> Derzeit habe ich noch keine Kunden. Da ich derzeit noch meine Webseite>> aufbaue und hoffe, damit Kunden anzusprechen, bleibt wohl noch eine>> gewisse Zeit, bis das Geschäft ins Rollen kommt.>> Herrlich!
Herrlich naiv!
Falls das kein Getrolle ist:
An den Ursprungsposter: Aquise Aquise Aquise! Mit einer Website alleine
wird das nix.
Das kann nur der Heiner sein...
> - Wie nennt sich meine "gewerbliche Ausübung" derzeit, da ich> hauptberuflich in der Firma arbeite und das Gewerbe derzeit nur als> "Nebeneinkommensquelle" sehe. Ist dies ein Nebengewerbe oder bin ich> "selbständig"?
Das sind Begriffe, die sich nicht gegenseitig ausschließen. Du bist
selbständig tätig, wenn du im eigenen Namen Rechnungen stellst. Wenn du
das nicht Vollzeit tust, sondern zudem auch Angestellter bist, bist du
halt im Nebengewerbe selbständig tätig.
> - Muss ich mich generell nach Erhalt des Gewerbescheins beim Finanzamt> melden und wenn ja, WANN und WARUM muss ich dies tun?> (also ab welcher Höhe des monatlichen/jährlichen/.. Einkommens durch> mein Gewerbe). -Derzeit habe ich noch keinen Cent durch mein Gewerbe> eingenommen.
Nein, das Finanzamt wird automatisch informiert und wird sich bei dir
melden. Du wirst einen Fragebogen ausfüllen müssen, in dem du unter
anderem deinen erwarteten Umsatz / Gewinn für das erste Geschäftsjahr
angibst. Im ersten Jahr musst du außerdem monatlich
Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen, und zwar elektronisch mit
Zertifikat. Du wirst dich auch entscheiden müssen, ob du die
umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung beanspruchen möchtest
oder freiwillig darauf verzichtest. Es kann auch sinnvoll sein, gleich
die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu beantragen, weil das von
der Buchführung her einfacher ist. Wie du siehst, solltest du dich hier
unbedingt noch weiter informieren!
Außerdem wird sich die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer bei
dir melden. Eventuell noch die Berufsgenossenschaft. Auch sie werden
bestimmte Dinge bei dir abfragen und evtl. wird dann ein Beitrag fällig.
> - Darf ich derzeit Rechnungen schreiben? Dürfen diese nur eine gewisse> Höhe haben?
Die Höhe ist natürlich nicht begrenzt - es sei denn, du willst bestimmte
Steuerfreibeträge nicht überschreiten. Die Rechnungen müssen einer
gewissen Form entsprechen und Pflichtangaben enthalten. Informiere dich
hierzu unbedingt, damit es später keinen Ärger gibt!
> - Wann muss ich Buchführen?
Ab sofort! Belege für Ausgaben, die Betriebsausgaben sein sollen, musst
du aufheben, deine eigenen Rechnungen natürlich ebenfalls. Außerdem die
Kontoauszüge, auch von evtl. gewerblich genutzten Kreditkarten etc.
Informiere dich unbedingt über die verschiedenen Arten der Buchführung!
Bei Anschaffungen für den Betrieb könnte auch das Thema Abschreibung
interessant werden.
> Mein Arbeitgeber hat das Ganze übrigens genehmigt.
Gut, das ist nämlich ein wichtiger Punkt.
Ein Existenzgründungsseminar vorher bei der IHK zu besuchen wäre besser
gewesen. Das würde ich mal ganz schnell nach holen. Mit der Gewerbean-
meldung bekommen eine ganze Menge Organisationen Kenntnis davon und
die wollen dabei einerseits alle mit reden oder nur dein Bestes, dein
Geld.
Jedenfalls bekommt man in so einem Kurs erst mal die Basics, damit das
ganze nicht gleich wieder wegen kleiner Fahler kollabiert. Ohne Kurs
passiert das mit ziemlicher Sicherheit.
Ich hoffe du hast das ganze als Nebenerwerb angemeldet. Ansonsten bist
du nämlich der gearschte wenn du aus deiner Firma fliegst, dann gibt es
kein Arbeitslosengeld!!! Schließlich bist du selbständig.
Claus M. schrieb:> Ansonsten bist> du nämlich der gearschte wenn du aus deiner Firma fliegst, dann gibt es> kein Arbeitslosengeld!!! Schließlich bist du selbständig
Warum schließt sich das aus?
Er zahlt doch schließlich auch in die AV ein.
genervt schrieb:> Warum schließt sich das aus?
Als Selbstständiger ist man fürs Amt dann halt nicht arbeitslos
und damit gibts dann auch kein Geld. Schließlich greift hier
schon oder noch das Sozialgesetz.
Hallo zusammen,
danke erstmal für die Antworten. Und nein, ich bin kein Troll!
Ich habe einen Mitarbeiter in meiner Abteilung, der ist Freelancer.
Könntet ihr mir noch den Unterschied zu meiner Tätigkeit erklären?
Laut seiner Aussage soll das alles ziemlich einfach sein, zumal es auch
einige Plattformen im Netz gibt, die Projekte unterschiedlichster Größen
an Freelancer anbieten.
Was ich gehört habe ist, dass man als "Softwerker" in jeder Hinsicht
gegenüber des Handwerks einige Vorteile hat, da man zu "geistig und
künstlerischer Tätigkeit" eingeordnet wird und somit um die Umsatzsteuer
herumkommt.
Wenn ich nun den Weg zum Freelancer einschlage, was muss ich dann
beachten?
Letztlich darf doch jeder eine Rechnung ausstellen, oder?
Wenn ich z.B. auf den Flohmarkt gehe und mir irgendein altes
Silberbesteck kaufe, dann darf mir doch die Verkäuferin auch eine
Rechnung ausstellen?
Könnte man mir mal helfen bzgl. Unterschied zwischen Kleingewerbe und
Freelancer?
Danke
Denkste schrieb:> genervt schrieb:>> Warum schließt sich das aus?>> Als Selbstständiger ist man fürs Amt dann halt nicht arbeitslos> und damit gibts dann auch kein Geld. Schließlich greift hier> schon oder noch das Sozialgesetz.
Dann könnte er sich aber auch die AV sparen. Das passt nicht zusammen.
Freelancer -> Freiberufler. Du hast aber nun ein Gewerbe angemeldet, das
ist wieder was anderes. Falls das wirklich stimmt, ist es erschreckend
mit wie wenig Wissen du das Gewerbe angemeldet hast.
genervt schrieb:> Dann könnte er sich aber auch die AV sparen. Das passt nicht zusammen.
Theoretisch schon, aber dann wäre es wohl keine Solidargemeinschaft
mehr.
> Ich habe einen Mitarbeiter in meiner Abteilung, der ist Freelancer.> Könntet ihr mir noch den Unterschied zu meiner Tätigkeit erklären?
Die Tätigkeit kann gleich sein, nur der Freelancer trägt ein höheres
Risiko weil er eben keinen Kündigungsschutz hat. Da kann von Heute auf
Morgen Schluß sein.
> Laut seiner Aussage soll das alles ziemlich einfach sein, zumal es auch> einige Plattformen im Netz gibt, die Projekte unterschiedlichster Größen> an Freelancer anbieten.
Da wirst du dann aber gnadenlos gefordert, sowohl was die zu erbringende
Leistung angeht wie auch die Bezahlung. So mancher Kunde lässt sich dann
mal mit der Bezahlung Zeit, wogegen ein Angestellter gewöhnlich
verlässlich sein Gehalt am Monatsersten erhält. Außerdem muss du dann
möglicherweise höher und umfangreicher haften.
> Was ich gehört habe ist, dass man als "Softwerker" in jeder Hinsicht> gegenüber des Handwerks einige Vorteile hat, da man zu "geistig und> künstlerischer Tätigkeit" eingeordnet wird
Das Gewerbe ist eben eine auf Gewinn ausgerichtete Handels- oder
handwerkliche- Tätigkeit die hauptsächlich (vereinfacht) mit den
Händen erbracht wird. Freelancer welcher bekanntlich ein Freiberufler
ist, eben wie du schon richtig weißt, eher eine künstlerische oder
wissenschaftliche Tätigkeit ist und ein Honorar erlaubt. Eine
Sonderstellung haben da die sogenannten Kammerberufe (Ärzte, Anwälte
etc.). Freiberufler brauchen eben kein Gewerbe, sondern melden sich halt
formell beim Gewerbeamt als Freiberufliche an. Wie das dann geprüft
wird kann ich aber auch nicht sagen. Bei Gewerbeanmeldungen wird
aber geprüft bis der Arzt kommt und der Rest wurde ja schon erwähnt.
> und somit um die Umsatzsteuer> herumkommt.
Das hat meines Wissens damit gar nichts zu tun. Das ist eine Frage
die man mit dem Finanzamt klären sollte. Kleingewerbetreibende
können da wählen, wenn ich nicht falsch liege.
> Wenn ich nun den Weg zum Freelancer einschlage, was muss ich dann> beachten?
Na, das du kein Gewerbe betreibst und dazu muss man halt wissen
was alles dazu gehört. Stellst du was her, z.B. Geräte, oder handelst
du mit Waren, dürfte das zu einem Gewerbe gehören.
Machst du nur die Planung oder Design dafür, dagegen nicht.
Sicher wird es da auch eine Grauzone geben, aber ansonsten
ist das eigentlich recht klar definiert.
> Letztlich darf doch jeder eine Rechnung ausstellen, oder?
Sofern du eine dafür gültige Steuernummer vom FA mit auf die Rechnung
schreibst schon und die haben bekanntlich nur die, die sich
eben angemeldet haben.
> Wenn ich z.B. auf den Flohmarkt gehe und mir irgendein altes> Silberbesteck kaufe, dann darf mir doch die Verkäuferin auch eine> Rechnung ausstellen?
Frag die doch mal, ob die einen Gewerbeschein haben. Ob die
Flohmarktregeln auch Leute ohne Schein zulassen, muss man in
den Regeln beim Betreiber erfragen. So aus der Hand heraus kann
man das nicht sagen.
> Könnte man mir mal helfen bzgl. Unterschied zwischen Kleingewerbe und> Freelancer?
Max. 17500Euro Jahresumsatz und das was ich weiter oben schon
geschrieben habe.
Mach mal lieber den IHK-Kurs, weil du da Sachen erfahren wirst wofür
du jetzt noch nicht mal Fragen hast.
Einfacher Tip:
Melde dein Gerwerbe einfach wieder ab, zahl nochmal die 20 €.
Dann geh zur Verdammten IHK (warum verdammt wirst du später nochmal
merken).
Mach das Existensgründer Seminar meist in Kooperation mit den lokalen
Banken... warum nur?!
Und Entscheide dann was du wirklich willst.
Unbedingt einen Steuerberater zu Rate ziehen, du weist nicht was du
alles
falsch machen kannst, er schon!
Das Lohn in jedem Fall.
Aber mache das alles nur wenn du weist was du willst, Worte wie "Gott
sei dank ging es mit meinem Arbeitgeber nochmal gut" zeugen davon das du
es nicht willst und dann auch nicht schaffen wirst!
Und nicht gleich den Porsche Leasen..
PP
Manfred L. schrieb:> Nun zu den Fragen:> - Wie nennt sich meine "gewerbliche Ausübung" derzeit, da ich> hauptberuflich in der Firma arbeite und das Gewerbe derzeit nur als> "Nebeneinkommensquelle" sehe. Ist dies ein Nebengewerbe oder bin ich> "selbständig"?
Dein Status ist Arbeitnehmer, sozialversicherungspflichtig.
>> - Muss ich mich generell nach Erhalt des Gewerbescheins beim Finanzamt> melden und wenn ja, WANN und WARUM muss ich dies tun?
Du kannst dich beim FA nicht anmelden, dafür gibt es die sog.
Gewerbeanmeldung.
> (also ab welcher Höhe des monatlichen/jährlichen/.. Einkommens durch> mein Gewerbe). -Derzeit habe ich noch keinen Cent durch mein Gewerbe> eingenommen.
Du musst jeden Cent versteuern der über deine Freibeträge hinausgeht.
Du bist verpflichtet dein Einkommen zu "erklären".
Das geht aber ganz simpel auf einem Bierdeckel.
Jahreseinkommen (egal woher)
- abzugsfähige Kosten
- Freibeträge
_________________________
= steuerliche Bemessungsgrundlage
Mehr ist da nicht und das hat mit deiner Selbstständigkeit nichts zu tun
Diese muss du nicht mal gesondert Erklären
Nur deine Haupteinahmequelle ist auf einmal ein gesonderter Zettel
(Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit).
>> - Darf ich derzeit Rechnungen schreiben? Dürfen diese nur eine gewisse> Höhe haben?
Auf Rechnungen jeder Höhe holt sich das FA gern seine Anteil ;-).
Es gibt ein paar simple Regeln:
Unter Betrag x keine Umsatzsteuer
Unter Betrag y Istversteuerung (also das was auf deinem Konto passiert)
>> - Wann muss ich Buchführen?
Immer, das ist dein Nachweis ggü. dem Finanzamt. Aber die paar
Rechnungen äbzügl der Kosten bekommst du immer hin.
>> Ich möchte mir einfach nur sicher sein, dass ich auf dem "legalen" Wege> ein paar Euros neben meinem Hauptberuf verdienen kann.> Mein Arbeitgeber hat das Ganze übrigens genehmigt.
Erstmal machen, lass dich nicht von Misanthropen verunsichern.
ca. 2 Jahre kannst du sogar Verlust machen, danach solltest du Gewinn
ausweisen.
>> Vielen Dank für euere Hilfe!> Manfred
Gern, aber ohne Gewähr.
Manfred L. schrieb:> Nun zu den Fragen:> - Wie nennt sich meine "gewerbliche Ausübung" derzeit, da ich> hauptberuflich in der Firma arbeite und das Gewerbe derzeit nur als> "Nebeneinkommensquelle" sehe. Ist dies ein Nebengewerbe oder bin ich> "selbständig"?
Beides :-)
> - Muss ich mich generell nach Erhalt des Gewerbescheins beim Finanzamt> melden und wenn ja, WANN und WARUM muss ich dies tun?> (also ab welcher Höhe des monatlichen/jährlichen/.. Einkommens durch> mein Gewerbe). -Derzeit habe ich noch keinen Cent durch mein Gewerbe> eingenommen.
Normalerweise meldet sich das FA mit dem sog. "Fragebogen zur
steuerlichen Erfassung" bei Dir. Wenn da nach vier Wochen nichts kommt,
einfach mal nachfragen oder direkt dort abholen.
So sieht das Dingen aus:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
Bei "erwarteten Gewinnen" trägst Du erstmal kackfrech eine dicke 0 ein -
dann gibt es auch keine Vorauszahlungen usw. Daraus wird Dir auch später
kein Strick gedreht :-)
> - Darf ich derzeit Rechnungen schreiben? Dürfen diese nur eine gewisse> Höhe haben?
Du darfst Rechnungen in jeder Höhe schreiben, solltest Dir aber darüber
im Klaren sein, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen
möchtest oder nicht (siehe im Fragebogen 7.3). Dementsprechend must Du
USt. ausweisen und abführen oder eben nicht.
> - Wann muss ich Buchführen?
Immer!
Aber: bei wenigen Rechnungen ist das alles halb so schlimm und schnell
gemacht.
> Ich möchte mir einfach nur sicher sein, dass ich auf dem "legalen" Wege> ein paar Euros neben meinem Hauptberuf verdienen kann.> Mein Arbeitgeber hat das Ganze übrigens genehmigt.
Gut.
> Was ich gehört habe ist, dass man als "Softwerker" in jeder Hinsicht> gegenüber des Handwerks einige Vorteile hat, da man zu "geistig und> künstlerischer Tätigkeit" eingeordnet wird und somit um die Umsatzsteuer> herumkommt.
Das ist falsch. Selbstverständlich müssen auch die sog. Freiberufler
Umsatzsteuer ausweisen und abführen (sofern sie nicht Kleinunternehmer
sind). Was diese Berufsgruppen nicht abführen müssen, ist GEWERBEsteuer!
Außerdem müssen sie auch bei hohen Umsätzen/Gewinnen nicht die doppelte
Buchführung haben.
> Wenn ich nun den Weg zum Freelancer einschlage, was muss ich dann> beachten?
"Freelancer" kannst Du Dich immer nennen. Entscheidend ist, ob das FA
Deine freiberufliche Tätigkeit anerkennt oder nicht. Und das kann
schwierig sein!
> Letztlich darf doch jeder eine Rechnung ausstellen, oder? Wenn ich z.B.> auf den Flohmarkt gehe und mir irgendein altes Silberbesteck kaufe, dann> darf mir doch die Verkäuferin auch eine Rechnung ausstellen?
Ja, das darf sie.
Aber auch sie muss ein Gewerbe anmelden, wenn die Tätigkeit nachhaltig
betrieben wird.
> Könnte man mir mal helfen bzgl. Unterschied zwischen Kleingewerbe und> Freelancer?
Mach Dich schlau bzgl. "gewerbliche Tätigkeit" und "freiberufliche
Tätigkeit".
> Danke
Bitte :-)
P.S.: Lass Dich nicht von Bedenkenträgern verunsichern:
Die IHK und die BG werden sich melden, verlangen aber üblicherweise nur
ab entsprechenden Gewinngrenzen bzw. Angestellten Beiträge. Dürfte bei
Dir mit ziemlicher Sicherheit auf 0,00 Euro hinauslaufen.
IHKs helfen entgegen aller Unkenrufe oft weiter: man muss aber auch
einfach mal fragen!
Du benötigst auch keinen Steuerberater - das geht alles sehr gut
alleine!
Frag mal bei Deiner "bösen" IHK nach nem kostenlosen
Steuerberatersprechtag - hier bei der IHK Koblenz gibt es das
regelmäßig. Dort kannst Du die Jungs dann "für lau" ausquetschen :-)
Xx schrieb:> Erstmal machen, lass dich nicht von Misanthropen verunsichern.
Volle Zustimmung!
> ca. 2 Jahre kannst du sogar Verlust machen, danach solltest du Gewinn> ausweisen.
Da gibt es keine feste Grenze. Je nach Unternehmensart können das auch
gerne mal 10 Jahre sein, bis sich Investitionen rechnen.
Es muss allerdings erkennbar sein, dass das nicht nur Liebhaberei/Hobby
ist.
Chris D. schrieb:> Da gibt es keine feste Grenze. Je nach Unternehmensart können das auch> gerne mal 10 Jahre sein, bis sich Investitionen rechnen.
Schon klar, aber er wird wohl weder Häuser bauen noch ein Megainvest in
den Markt drücken wollen ;-).