Darf ich modifizierete Geräte verkaufen?

OP #3353159
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Hallo allerseits,
Zwar komm' ich aus der Schweiz, aber die Sache sieht hier sehr 
wahrscheinlich gleich aus wie in Deutschland:
Wenn ich Backöfen kaufe und diese mit digitalen Temperaturregelungen 
ausrüste, dann müssten diese wohl erstmal wieder durch die üblichen 
Prüfungen für Elektrogeräte. Die Frage ist aber primär: Darf ich die 
Geräte dann überhaupt verkaufen und bewerben? Was ist da rechtlich 
erlabt und wie können mich die Hersteller der Originalgeräte ggf. 
belangen? Bei Autos zumindest scheint das erlaubt zu sein.
Danke für die Hinweise!  Gruss, Tobias
#3353185
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Ich kann nur "glauben" beisteuern.
Ich denke nicht, dass du das darfst ohne die Genehemigung der 
eigentlichen Herstellers (der sie dir für lau sicherlich nicht geben 
wird).
Du willst einen Mehrwert erzielen, dich aber dabei einer vorhanden 
Konstruktion und eines Markennamens bedienen. Insbesonders der Name wird 
dir einen Vorteil beim Verkauf bescheren. Der Markeninhaber wiederum 
kann dabei nur verlieren, sei es durch Absatzverluste im 
Endkundengeschäft (als "Veredler" kauft man nicht zum Endkundenpreis 
ein) oder noch schlimmer durch böse Erfahrungen mit deinen Umbauten, die 
dann voll auf den eigentlichen Hersteller zurückschlagen.
Möglich scheint mir ein Agreement: du kaufst Ware zu und machst daraus 
ein eigenes Produkt. Originalhersteller ist dann nicht mehr direkt 
ersichtlich und erscheint auch nirgendwo mehr.
#3353190
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Tobias Z. schrieb:

> Darf ich die
> Geräte dann überhaupt verkaufen und bewerben? Was ist da rechtlich
> erlabt und wie können mich die Hersteller der Originalgeräte ggf.
> belangen? Bei Autos zumindest scheint das erlaubt zu sein.

Bei Autos gilt m.W. folgendes: "Offizielle" Tuner haben eine
Erlaubnis vom Hersteller. "Inoffizielle" müssen die Marken-
kennzeichen, also z.B. den Mercedesstern, entfernen, bevor
sie das Auto verkaufen dürfen. Ich denke, für andere Geräte
wird das ähnlich sein.
Gruss
Harald

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