Hallo allerseits, Zwar komm' ich aus der Schweiz, aber die Sache sieht hier sehr wahrscheinlich gleich aus wie in Deutschland: Wenn ich Backöfen kaufe und diese mit digitalen Temperaturregelungen ausrüste, dann müssten diese wohl erstmal wieder durch die üblichen Prüfungen für Elektrogeräte. Die Frage ist aber primär: Darf ich die Geräte dann überhaupt verkaufen und bewerben? Was ist da rechtlich erlabt und wie können mich die Hersteller der Originalgeräte ggf. belangen? Bei Autos zumindest scheint das erlaubt zu sein. Danke für die Hinweise! Gruss, Tobias
Ich kann nur "glauben" beisteuern. Ich denke nicht, dass du das darfst ohne die Genehemigung der eigentlichen Herstellers (der sie dir für lau sicherlich nicht geben wird). Du willst einen Mehrwert erzielen, dich aber dabei einer vorhanden Konstruktion und eines Markennamens bedienen. Insbesonders der Name wird dir einen Vorteil beim Verkauf bescheren. Der Markeninhaber wiederum kann dabei nur verlieren, sei es durch Absatzverluste im Endkundengeschäft (als "Veredler" kauft man nicht zum Endkundenpreis ein) oder noch schlimmer durch böse Erfahrungen mit deinen Umbauten, die dann voll auf den eigentlichen Hersteller zurückschlagen. Möglich scheint mir ein Agreement: du kaufst Ware zu und machst daraus ein eigenes Produkt. Originalhersteller ist dann nicht mehr direkt ersichtlich und erscheint auch nirgendwo mehr.
Tobias Z. schrieb: > Darf ich die > Geräte dann überhaupt verkaufen und bewerben? Was ist da rechtlich > erlabt und wie können mich die Hersteller der Originalgeräte ggf. > belangen? Bei Autos zumindest scheint das erlaubt zu sein. Bei Autos gilt m.W. folgendes: "Offizielle" Tuner haben eine Erlaubnis vom Hersteller. "Inoffizielle" müssen die Marken- kennzeichen, also z.B. den Mercedesstern, entfernen, bevor sie das Auto verkaufen dürfen. Ich denke, für andere Geräte wird das ähnlich sein. Gruss Harald
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