Hallo, wie lange beträgt denn die Probezeit wenn man in der Metall- und Elektroindustrie angestellt ist? Im Vertrag steht dazu nichts. Danke
Ist ein TV anwendbar? Welcher? Was steht denn dazu in deinem Tarifvertrag? Wenn da nichts zwingendes drinsteht: Keine Probezeit! P.S.
Bei ERA-TV müsste die Probezeit im Vertrag stehen. Das steht nämlich im TV, dass das da stehen muss ;-) Zumindest für BW. Dort beträgt sie übrigens 3 Monate. Desweiteren muss dort die ERA-Stufe, das Grundgehalt, die Wochenarbeitszeit, die Urlaubstage und die "Abteilung" stehen, in der man angestellt ist (also z.B. "Entwicklung". gruß cyblord
cyblord ---- schrieb: > Bei ERA-TV müsste die Probezeit im Vertrag stehen. Das steht nämlich im > TV, dass das da stehen muss ;-) Also wenn das so ist und im Vertrag nichts dazu steht, dann wurde keine PZ vereinbart. Mal ein Link zu dem TV?
P.S. schrieb: > cyblord ---- schrieb: >> Bei ERA-TV müsste die Probezeit im Vertrag stehen. Das steht nämlich im >> TV, dass das da stehen muss ;-) > > Also wenn das so ist und im Vertrag nichts dazu steht, dann wurde keine > PZ vereinbart. > Mal ein Link zu dem TV? Oder es findet gar kein ERA-TV Anwendung.
Da steht nur drin: " Dem Arbeitsverhältnis liegen aufgrund der Tarifgebundheit des Arbeitgebers die räumlich und fachlich geltenden Tarifverträge der aktuellen Fassung zu Grunde." Arbeitszeit steht drin, Entgelt auch. Aber keine Probzeit.
zumm schrieb: > Da steht nur drin: " > > Dem Arbeitsverhältnis liegen aufgrund der Tarifgebundheit des > Arbeitgebers die räumlich und fachlich geltenden Tarifverträge der > aktuellen Fassung zu Grunde." > > Arbeitszeit steht drin, Entgelt auch. Aber keine Probzeit. Steht eine Era-Stufe drin? z.B. EG13? Warum schaust du dir dann den Tarifvertrag für Bayern nicht mal durch was da drin steht?
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Doch es steht die Stufe drin. Den ERA hab ich ja durchgeschaut. Dort steht: "Es kann eine Probezeit vereinbart werden, während der – höchstens aber während der ersten sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB) – das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Begründung mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Die Vorschriften zum Kündigungsschutz ( Seite 69) gelten während der ersten 6 Mona- te nicht; der Betriebsrat muss jedoch auch hier gehört werden. Mit Ablauf der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis – sofern keine Kündigung ausgesprochen und nichts anderes vereinbart wurde – automatisch als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher oder tariflicher Kündigungsfrist fortgesetzt." und dann " Tarifliche Regelungen: Viele Tarifverträge sehen eine kürzere Probezeit vor. Per Tarifvertrag kann auch eine kürzere Kündigungsfrist während der Probezeit vereinbart werden. " Allerdings wurde mir gesagt ich bekäme ein unbefristetes Angebot.
zumm schrieb: > Den ERA hab ich ja durchgeschaut. Dort steht: > "Es kann eine Probezeit vereinbart werden, während der – höchstens > aber während der ersten sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB) – das > Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Begründung mit einer Frist > von zwei Wochen gekündigt werden kann. Die Vorschriften zum > Kündigungsschutz ( Seite 69) gelten während der ersten 6 Mona- > te nicht; der Betriebsrat muss jedoch auch hier gehört werden. > Mit Ablauf der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis – sofern keine > Kündigung ausgesprochen und nichts anderes vereinbart wurde – > automatisch als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher > oder tariflicher Kündigungsfrist fortgesetzt." Dieser Passus regelt überhaupt nichts, sondern fasst nur die Rechtslage zusammen, wie sie auch ohne TVe sowieso schon besteht. Wenn du uns nichts verschwiegen hast, dann hast du keine Probezeit. D.h., deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
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