probezeit ERA Tarif

#3373133
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Bei ERA-TV müsste die Probezeit im Vertrag stehen. Das steht nämlich im 
TV, dass das da stehen muss ;-) Zumindest für BW. Dort beträgt sie 
übrigens 3 Monate.

Desweiteren muss dort die ERA-Stufe, das Grundgehalt, die 
Wochenarbeitszeit, die Urlaubstage und die "Abteilung" stehen, in der 
man angestellt ist (also z.B. "Entwicklung".

gruß cyblord
Gast #3373143
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Da steht nur drin: "

Dem Arbeitsverhältnis liegen aufgrund der Tarifgebundheit des 
Arbeitgebers die räumlich und fachlich geltenden Tarifverträge der 
aktuellen Fassung zu Grunde."

Arbeitszeit steht drin, Entgelt auch. Aber keine Probzeit.
#3373147
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zumm schrieb:
> Da steht nur drin: "
>
> Dem Arbeitsverhältnis liegen aufgrund der Tarifgebundheit des
> Arbeitgebers die räumlich und fachlich geltenden Tarifverträge der
> aktuellen Fassung zu Grunde."
>
> Arbeitszeit steht drin, Entgelt auch. Aber keine Probzeit.

Steht eine Era-Stufe drin? z.B. EG13?

Warum schaust du dir dann den Tarifvertrag für Bayern nicht mal durch 
was da drin steht?
Gast #3373148
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Doch es steht die Stufe drin.

Den ERA hab ich ja durchgeschaut. Dort steht:
"Es kann eine Probezeit vereinbart werden, während der – höchstens
aber während der ersten sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB) – das
Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Begründung mit einer Frist
von zwei Wochen gekündigt werden kann. Die Vorschriften zum
Kündigungsschutz ( Seite 69) gelten während der ersten 6 Mona-
te nicht; der Betriebsrat muss jedoch auch hier gehört werden.
Mit Ablauf der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis – sofern keine
Kündigung ausgesprochen und nichts anderes vereinbart wurde –
automatisch als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher
oder tariflicher Kündigungsfrist fortgesetzt."

und dann

"
Tarifliche Regelungen:
Viele Tarifverträge sehen eine kürzere Probezeit vor. Per Tarifvertrag
kann auch eine kürzere Kündigungsfrist während der Probezeit
vereinbart werden.
"

Allerdings wurde mir gesagt ich bekäme ein unbefristetes Angebot.
Gast #3373159
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zumm schrieb:
> Den ERA hab ich ja durchgeschaut. Dort steht:
> "Es kann eine Probezeit vereinbart werden, während der – höchstens
> aber während der ersten sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB) – das
> Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Begründung mit einer Frist
> von zwei Wochen gekündigt werden kann. Die Vorschriften zum
> Kündigungsschutz ( Seite 69) gelten während der ersten 6 Mona-
> te nicht; der Betriebsrat muss jedoch auch hier gehört werden.
> Mit Ablauf der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis – sofern keine
> Kündigung ausgesprochen und nichts anderes vereinbart wurde –
> automatisch als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher
> oder tariflicher Kündigungsfrist fortgesetzt."

Dieser Passus regelt überhaupt nichts, sondern fasst nur die Rechtslage 
zusammen, wie sie auch ohne TVe sowieso schon besteht.

Wenn du uns nichts verschwiegen hast, dann hast du keine Probezeit. 
D.h., deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

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