Forum: Ausbildung, Studium & Beruf probezeit ERA Tarif


von zumm (Gast)


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Hallo,

wie lange beträgt denn die Probezeit wenn man in der Metall- und 
Elektroindustrie angestellt ist? Im Vertrag steht dazu nichts.

Danke

von P.S. (Gast)


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Ist ein TV anwendbar? Welcher?
Was steht denn dazu in deinem Tarifvertrag?
Wenn da nichts zwingendes drinsteht: Keine Probezeit!

P.S.

von Cyblord -. (cyblord)


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Bei ERA-TV müsste die Probezeit im Vertrag stehen. Das steht nämlich im 
TV, dass das da stehen muss ;-) Zumindest für BW. Dort beträgt sie 
übrigens 3 Monate.

Desweiteren muss dort die ERA-Stufe, das Grundgehalt, die 
Wochenarbeitszeit, die Urlaubstage und die "Abteilung" stehen, in der 
man angestellt ist (also z.B. "Entwicklung".

gruß cyblord

von P.S. (Gast)


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cyblord ---- schrieb:
> Bei ERA-TV müsste die Probezeit im Vertrag stehen. Das steht nämlich im
> TV, dass das da stehen muss ;-)

Also wenn das so ist und im Vertrag nichts dazu steht, dann wurde keine 
PZ vereinbart.
Mal ein Link zu dem TV?

von Cyblord -. (cyblord)


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P.S. schrieb:
> cyblord ---- schrieb:
>> Bei ERA-TV müsste die Probezeit im Vertrag stehen. Das steht nämlich im
>> TV, dass das da stehen muss ;-)
>
> Also wenn das so ist und im Vertrag nichts dazu steht, dann wurde keine
> PZ vereinbart.
> Mal ein Link zu dem TV?

Oder es findet gar kein ERA-TV Anwendung.

von zumm (Gast)


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Da steht nur drin: "

Dem Arbeitsverhältnis liegen aufgrund der Tarifgebundheit des 
Arbeitgebers die räumlich und fachlich geltenden Tarifverträge der 
aktuellen Fassung zu Grunde."

Arbeitszeit steht drin, Entgelt auch. Aber keine Probzeit.

von zumm (Gast)


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was ist TV? TarifVertrag? Doch, es ist nach ERA (Bayern).

von Cyblord -. (cyblord)


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zumm schrieb:
> Da steht nur drin: "
>
> Dem Arbeitsverhältnis liegen aufgrund der Tarifgebundheit des
> Arbeitgebers die räumlich und fachlich geltenden Tarifverträge der
> aktuellen Fassung zu Grunde."
>
> Arbeitszeit steht drin, Entgelt auch. Aber keine Probzeit.

Steht eine Era-Stufe drin? z.B. EG13?

Warum schaust du dir dann den Tarifvertrag für Bayern nicht mal durch 
was da drin steht?

: Bearbeitet durch User
von zumm (Gast)


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Doch es steht die Stufe drin.

Den ERA hab ich ja durchgeschaut. Dort steht:
"Es kann eine Probezeit vereinbart werden, während der – höchstens
aber während der ersten sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB) – das
Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Begründung mit einer Frist
von zwei Wochen gekündigt werden kann. Die Vorschriften zum
Kündigungsschutz ( Seite 69) gelten während der ersten 6 Mona-
te nicht; der Betriebsrat muss jedoch auch hier gehört werden.
Mit Ablauf der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis – sofern keine
Kündigung ausgesprochen und nichts anderes vereinbart wurde –
automatisch als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher
oder tariflicher Kündigungsfrist fortgesetzt."

und dann

"
Tarifliche Regelungen:
Viele Tarifverträge sehen eine kürzere Probezeit vor. Per Tarifvertrag
kann auch eine kürzere Kündigungsfrist während der Probezeit
vereinbart werden.
"

Allerdings wurde mir gesagt ich bekäme ein unbefristetes Angebot.

von Cyblord -. (cyblord)


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Dann hast du wohl auch keine Probezeit.

von P.S. (Gast)


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zumm schrieb:
> Den ERA hab ich ja durchgeschaut. Dort steht:
> "Es kann eine Probezeit vereinbart werden, während der – höchstens
> aber während der ersten sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB) – das
> Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Begründung mit einer Frist
> von zwei Wochen gekündigt werden kann. Die Vorschriften zum
> Kündigungsschutz ( Seite 69) gelten während der ersten 6 Mona-
> te nicht; der Betriebsrat muss jedoch auch hier gehört werden.
> Mit Ablauf der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis – sofern keine
> Kündigung ausgesprochen und nichts anderes vereinbart wurde –
> automatisch als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher
> oder tariflicher Kündigungsfrist fortgesetzt."

Dieser Passus regelt überhaupt nichts, sondern fasst nur die Rechtslage 
zusammen, wie sie auch ohne TVe sowieso schon besteht.

Wenn du uns nichts verschwiegen hast, dann hast du keine Probezeit. 
D.h., deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

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