Xmega Mouser Exportsonderregelungen!?

Gast #3405358
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Habe gerade bei Mouser Xmegas bestellt und nun wollen die nen Schrieb 
ausgefüllt haben, das die auch wirklich direkt zu mir gehen, ich 
nirgenwo auf ner Blacklist stehe etc pp?!?!
War bislang nie so...
Und von military steht da nichts..und selbst wenn...dann würde ja jeder 
Prozessor ab heute generell verdächtig sein, den Leistungsfähiger werden 
die doch immer werden.
Hatte es mir noch nicht ganz durchgelesen...
Oder geht es darum das die neue U Serie noch nicht in den deutschen 
Handel soll?
Gast #3405380
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Ich habe vor ein paar Wochen auch ein paar XMEGAs bei Mouser bestellt. 
Auf der Mouser-Seite steht bei dem XMEGAs schon was von 
Exportbeschränkungen, aber bei mir wollten sie kein ausgefülltes 
Formular! Vielleicht liegt es an der Menge. Ich habe 5 x XMEGA256A3AU 
bestellt. Alles ohne Probleme.
#3406110
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Also ich habe jetzt bestimmt schon 70 xmegas bei Mouser gekauft (2x 25 
und ein paar zwischendurch). Als ich das erste mal vor ~2 Jahren einen 
bestellt hatte musste ich noch ein End-User Certificate ausfüllen (habe 
ihn dann aber woanders bestellt). Bei denen die ich letztes und dieses 
Jahr bestellt habe, ging das so durch trotz "EAR"
Gast #3406346
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Jim schrieb:
> Habe gerade bei Mouser Xmegas bestellt und nun wollen die nen Schrieb
> ausgefüllt haben, das die auch wirklich direkt zu mir gehen, ich
> nirgenwo auf ner Blacklist stehe etc pp?!?!
> War bislang nie so...

Blödsinn das war schon immer so ... und wie sperber schon schrieb ...
>> Damit sollte klar sein, dass es um die AES-Engine geht.
Allerdings wurdest Du schon VOR der Bestellung darauf hingewiesen.
Mach die 5 Kreuze und schick einfach ein Fax nach München dann is der 
Kram 3 Tage später da.

Stefan
Gast #3406349
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Xilinx schrieb:
> Haben das Problemen immer wieder bei Käufen aus den USA

Die meisten können sich wohl nicht mehr an den kalten Krieg erinnern, 
als es strengstens verboten war, einen 386 in den Ostblock zu liefern 
(trotzdem wanderten ganze VAX-Rechner hinüber und brachten goldene Nasen 
ein), das ist aus dem Bewusstsein verschwunden, aber in Wirklichkeit 
existieren die Abkommen und die COCOM-Liste praktisch unverändert, 
ausser dass gelegentlich die Listen an die technische Entwicklung 
angepasst werden, 386er sind kein Problem mehr.

Das ist übrigens nicht wie einiges andere ein amerikanischer Übergriff, 
sondern deutsches Recht aufgrund internationaler Verträge.

Gruss Reinhard

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