Darf man Produkt verändern und dann weiterverkaufen?

Gast #3426871
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Hallo,

angenommen ich habe ein Produkt entwickelt, dass man dadurch realisieren 
kann, dass man in eine herkömmliche Festplatte weitere Elektronik 
einbaut.
Darf man das dann verkaufen oder muss man den Hersteller der Festplatte 
erst um Erlaubnis bitten, dass man diese Umbauten macht und das Gerät 
dann wieder verkauft?
#3426924
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Markus schrieb:
> Darf man das dann verkaufen oder muss man den Hersteller der Festplatte
> erst um Erlaubnis bitten, dass man diese Umbauten macht und das Gerät
> dann wieder verkauft?

Kommt drauf an, mit welchem (möglicherweise stillschweigend 
angenommenen) Vertrag es sie Dir überlässt (z.B. "Abnahme nur in 
haushaltsüblichen Mengen").

Digitalzwerg schrieb:
> Und dem Kunden gegenüber klarstellen, das Garantie und Gewährleistung
> nicht mehr vom Hersteller erfüllt werden.

Natürlich doch, die werden vom Hersteller erfüllt werden müssen, der 
heißt aber dann Markus . :)

Ich gehe mal von folgendem Weg aus: "Markus kauf FP, Markus baut Y aus 
FP + x, Markus verkauft Y". Was anderes wäre "Markus verkauft x, Kunde 
kauft x und FP, Kunde baut Y".
Gast #3426951
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> dass man in eine herkömmliche Festplatte weitere Elektronik einbaut.

Das will ich sehen. Handelsübliche Festplatten haben dafür keinen Platz.

Wenn du jedoch eine Festplatte in ein Gehäuse einbaust wie eine USB 
Festplatte, dann kannst du das Gesamtgerät natürlich verkaufen auch ohne 
darauf hinzuweisen, daß ein Bestandteil davon von einem anderen 
Hersteller stammt, das machen die ganzen USB Festplattenanbieter ja 
auch.

Wenn du jedoch eine Rolex-Uhr kaufst, und deine Änderunge besteht darin, 
den Markennamen zu entfernen und durch deinen eigenen zu ersetzen, dann 
kannst du Schwierigkeiten mit dem Hersteller bekommen.
Gast #3427006
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Georg G. (df2au) schrieb:

MaWin schrieb:
>> Wenn du jedoch eine Rolex-Uhr kaufst, und deine Änderunge besteht darin,
>> den Markennamen zu entfernen und durch deinen eigenen zu ersetzen, dann
>> kannst du Schwierigkeiten mit dem Hersteller bekommen.

> Warum? Im umgekehrten Fall gibt es Ärger.

Auch, aber solche Firmen mit Luxusprodukten argumentieren stets mit der 
Verwechselungsgefahr bei optischer Ähnlichkeit eines Plagiats mit ihrem 
Markenprodukt (auch wenn beim Plagiat gar kein "Rolex" drauf steht) und 
pochen darauf, dass ihre Marke Schaden nehmen könnte aufgrund von 
Qualitätsmängeln beim Nachahmer.

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