Markus schrieb:
> Darf man das dann verkaufen oder muss man den Hersteller der Festplatte
> erst um Erlaubnis bitten, dass man diese Umbauten macht und das Gerät
> dann wieder verkauft?
Kommt drauf an, mit welchem (möglicherweise stillschweigend
angenommenen) Vertrag es sie Dir überlässt (z.B. "Abnahme nur in
haushaltsüblichen Mengen").
Digitalzwerg schrieb:
> Und dem Kunden gegenüber klarstellen, das Garantie und Gewährleistung
> nicht mehr vom Hersteller erfüllt werden.
Natürlich doch, die werden vom Hersteller erfüllt werden müssen, der
heißt aber dann Markus . :)
Ich gehe mal von folgendem Weg aus: "Markus kauf FP, Markus baut Y aus
FP + x, Markus verkauft Y". Was anderes wäre "Markus verkauft x, Kunde
kauft x und FP, Kunde baut Y".