Hallo
Mich interessiert folgendes Szenario:
Person A (Privatperson) kauft sich einen Gegenstand von Firma B um
diesen normal zu verwenden.
Durch ein gesteigertes Interesse vermisst Person A den Gegenstand und
veröffentlicht ein selbst konstruiertes Modell (ohne originales Logo,
aber mit einem Verweis zu dem original) auf einer Internet Seite für
freie CAD Modelle.
Kann Person A von Firma B dafür rechtlich verfolgt werden ?
Es geht mir um die Rechtslage in Österreich sowie Deutschland.
Danke :)
Person A hat die CAD-Daten also selbstständig neu und ähnlich zum
Ausgangsprodukt erarbeitet, stellt dies der Allgemeinheit zur Verfügung
ohne einen wirtschaftlichen Vorteil herauszuschlagen?
Und das Produkt ist auch von jedem anderen Normalsterblichen ohne
Probleme oder dem Abschluss eines NDA o.ä. von der Firma zu beziehen
oder steht gar irgendwo im Laden rum?
Wenn jetzt noch der Website-Betreiber des Portals das nicht ausdrücklich
ausgeschlossen hat oder selbst einen wirtschaftlichen Vorteil
herrausschlägt z.B durch Werbung oder Partnerfirmen - Seh ich das eher
unkritisch.
Wenn das "Original" einem Geschmacksmusterschutz unterliegt (wie z.B.
ein das Design mitprägendes Autoersatzteil, beispielsweise ein Kotflügel
oder auch eine Rücklichtabdeckung), dann wird der Veröffentlicher der
"Kopie"-Daten damit Probleme bekommen.
Eine rechtliche Verfolgung kann es immer gehen, oder zumindes mal eine
Abmahnung. Ob diese überhaupt rechtens ist, ist ganz was anderes.
Sollte dieses Objekt irgendwie einen Designschutz, Stichwort kleines
Patent, haben, trägt der Privatmann auf jedem Falle seinen Teil der
Rechtskosten.
Solltem den Betroffenen aber wegen möglichen Umsatzschaden in
Zusammenhang mit Produktgefährdung im Falle des Druckens mit Reprap
nachgewiesen werden,
weil leichter brennbar, nicht Sicher, ... hat ein Privater meist wenig
Chanchen.
Meist geht dies aber eher so, dass der Hersteller den Betreiber
der Cad Seite abmahnt, und dieser dann um Schwierigkeiten zu vermeiden,
die Daten vom Netz nimmt.
Danke einmal für die Antworten.
Um es etwas zu konkretisieren, es handelt sich um die Achsen das Deck
von einem Longboard.
Person A vermisst diese und erstellt mit den Maßen eine ähnliche CAD
Zeichnung.
Es gibt dutzende Hersteller die ähnliche Produkte erzeugen, oder bei den
Achsen fast identische Produkte erzeugen.
Soweit ich das verstanden habe:
1) Es gibt sehr wahrscheinlich einen Geschmacksmusterschutz auf die
Produkte.
2) Es kann dem Hersteller kein großer Schaden entstehen da das Produkt
frei erhältlich ist und auch kein "Geheimes Wissen" benötigt wird um das
Produkt zu bauen.
3) Es besteht dennoch die Gefahr Probleme zu bekommen.
Also das ist kein reengineering, die Maße eines Models zu
veröffentlichen. Diese sind ja evident. Mit dem Verbreiten des Modells,
also eines Bildes des Modells, wird aber in der Tat der Musterschutz
verletzt.
Sonst könnte ich ja auch das 3D-Logo von Coca Cola veröffentlichen.
Ingenieur schrieb:> Mit dem Verbreiten des Modells,> also eines Bildes des Modells, wird aber in der Tat der Musterschutz> verletzt.
Person A nutzt das Original Modell und vermisst es. Es wird die eigene
Arbeit von Person A nach den Maßen des Modells veröffentlicht mit dem
Kommentar "nachempfunden nach Modell xyz". Aber es wird dennoch der
Geschmacksmusterschutz verletzt ?
Man hat Dir die Frage schon hinreichend beantwortet. Alles übrige teilt
Dir der Anwalt Deines Vertrauens mit. Rechtsberatungen sind
Nicht-Anwälten ohnehin nicht gestattet.
ConvertsQuestionsToAnswers schrieb:> Rechtsberatungen sind Nicht-Anwälten ohnehin nicht gestattet.
Was für ein dummer Käse.
Nicht-Anwälte dürfen sagen was sie wollen, die sind keine Konkurrenz zu
Rechtsanwälten.
Nur Anwälte dürfen nicht kostenlos beraten, weil das eine Konkurrenz
darstellt mit der man Kunden durch kostenlose Dienstleistungen abwerben
könnte. Daher haben Rechtsanwälte sich die kostenlose Rechtsberatung
untereinander verboten, aus Wettbewerbsgründen, ebenso wie das
Werbeverbot erfunden.
Aber wie man sieht gibt es immer wieder Privatpersonen, die sich von
allem einschüchtern lassen, was sie nicht verstanden haben.
@ MaWin
Du schreibst selbst eine kruden Blödsinn zusammen nur um zu
widersprechen.
Denn widersprechen und dabei noch die Leute vor den Kopf stossen, weil
Dir im Leben kein Respekt widerfährt ist Dein Habitus.
§6 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen lautet:
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit
einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche
Rechtsdienstleistungen).
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer,
nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen
erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine
Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung
erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter
Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an
Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen
ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der
Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall
erforderlich ist.
Da wir hier nicht unter Anleitung stehen oder eine Einweisung erhalten
haben ist uns eine Rechtsberatung, auch eine kostenlose nicht gestattet.
Aber wie man sieht gibt es immer wieder Privatpersonen, die mit dem
einschüchtern wollen, was sie nicht verstanden haben.
@ConvertsQuestionsToAnswers
Einspruch:
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1)
(2)
(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
1.
2.
3.
4.
5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von
Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
6.
Arno
ConvertsQuestionsToAnswers (Gast) schrieb:
> @ MaWin> Du schreibst selbst eine kruden Blödsinn zusammen nur um zu> widersprechen.> Denn widersprechen und dabei noch die Leute vor den Kopf stossen, weil> Dir im Leben kein Respekt widerfährt ist Dein Habitus.
Und doch hat MaWin hier im Gegensatz zu dir recht. Er wendete sich gegen
dein Posting mit dem Inhalt
ConvertsQuestionsToAnswers schrieb
"Man hat Dir die Frage schon hinreichend beantwortet. Alles übrige teilt
Dir der Anwalt Deines Vertrauens mit. Rechtsberatungen sind
Nicht-Anwälten ohnehin nicht gestattet."
insbesondere den letzten Satz von dir und der ist in diesem Zusammenhang
hier - sprich dem Thread des TE - absoluter NONSENS und zwar ganz
einfach, weil das hier gar keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes
ist, was hier stattfindet. Aber es scheint einigen Leuten immer wieder
Schwierigkeiten zu bereiten genau diesen Unterschied zu erkennen.
Ja. Eben. Nonsens. Halbbildung. Quatsch.
Hier geht es nicht um eine anlasslose, allgemeine Darstellung. Und nicht
um eine Darstellung in den Medien (das wären etwa TV oder Radio oder ein
Podcast) Hier ist nicht die Allgemeinheit, sondern ein TO und die
Antwortenden.
Der TO hat eine spezifische, ihn betreffende Frage gestellt nicht nach
einer allgemeinen Darstellung.
Aber lassen wir das. Hat eh keinen Sinn mit Euch. Die korrekte Auslegung
gibt Euch dann vielleicht mal irgendwann der Richter Eures Vertrauens.
:-)
ConvertsQuestionsToAnswers (Gast) schrieb:
> Ja. Eben. Nonsens. Halbbildung. Quatsch.
Ja deinerseits.
> Hier geht es nicht um eine anlasslose, allgemeine Darstellung.
Dummes Zeug! Du hast keine Ahnung, interpretierst hier was aus dem
hohlen Bauch heraus und willst andere mit falschen Ratschlägen
einschüchtern.
ConvertsQuestionsToAnswers schrieb:> (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer,> nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen> erbringt
Da wir hier im Forum alle enge persönlich, fast familiäre Beziehungen
haben => entfällt!
MaWin schrieb:> ConvertsQuestionsToAnswers schrieb:>> Rechtsberatungen sind Nicht-Anwälten ohnehin nicht gestattet.>> Was für ein dummer Käse.>> Nicht-Anwälte dürfen sagen was sie wollen, die sind keine Konkurrenz zu> Rechtsanwälten.
Weil es keine Rechtsberatung ist, sofern sie nicht tun als wären sie
Anwälte. Man darf also nicht behaupten das man der Rechtsbeistand von
jemandem ist, es sei denn man wäre Anwalt (und die wissen dann wie man
das formulieren muss...).
> Nur Anwälte dürfen nicht kostenlos beraten, weil das eine Konkurrenz
Da gab es bis 2003 oder 2005 rum ein Gesetz das kostenlose
Rechtsberatung verbot. Das ist aber aufgehoben worden. Es stammte aus
der Nazizeit und hatte den Zweck das Jüdische Rechtsanwälte anderen
Juden nicht umsonst beistehen durften. Ergo hatten mittellose Juden
keinen rechtsbeistand. Hat sich erstaunlich lange gehalten, und ich hab
das irgendwo mal gelesen.
In so einem Forum, und da hat MaWin recht, kann man garkeine
Rechtsberatung leisten. Das würde ja bedingen das zumindest mal das
Gedruckte Teil, die strittigen Daten und das Original oder ein Foto
davon auf dem Tisch liegen. Das es um eben den konkreten Fall geht.
Da spielen Details eine Rolle die wir hier ganrich diskutieren
(vielleicht das Material, die Farbe undso). Eine Rechtsberatung ist halt
auch ein stück Dialog.
Ein Anwalt im Forum würde sicherlich, bei einer gewissen Detailierung,
dazuschreiben das es sich nicht um eine Rechtsberatung handelt, und da
viele solche Hinweise schonmal gelesen haben, sind diese ein wunderbares
Mittel um dem eigenen Beitrag aufzuwerten. (z.B. "hehe, das hab ich so
gut geschrieben, da könnte jemand denken ich sei Anwalt. Aber ich bin
bescheiden...")
Ähnlich wie manche LED-Taschenlampen ein Laserwarnsymbol auf dem Gehäuse
haben.
bye uwe
Markus schrieb:> es handelt sich um die Achsen das Deck> von einem Longboard.
Muss ich das jetzt verstehen?
Ich kann mir unter den "Achsen" das "Deck" von einem "langen Brett"
nicht allzuviel vorstellen, solange es keinen Hinweis auf den Kontext
gibt.
Erklär' mal...
...
Timm Thaler schrieb:> Da wir hier im Forum alle enge persönlich, fast familiäre Beziehungen> haben => entfällt!
Da muss ich Dir (fast) uneingeschränkt recht geben...
...
Uwe R. schrieb:> Da gab es bis 2003 oder 2005 rum ein Gesetz das kostenlose> Rechtsberatung verbot. Das ist aber aufgehoben worden. Es stammte aus> der Nazizeit und hatte den Zweck das Jüdische Rechtsanwälte anderen> Juden nicht umsonst beistehen durften. Ergo hatten mittellose Juden
Lüge.
> In so einem Forum, und da hat MaWin recht, kann man garkeine> Rechtsberatung leisten. Das würde ja bedingen das zumindest mal das
Lüge.
> Gedruckte Teil, die strittigen Daten und das Original oder ein Foto> davon auf dem Tisch liegen. Das es um eben den konkreten Fall geht.
Abwegig.
> es handelt sich um die Achsen das Deck> von einem Longboard.Feadi F. schrieb:> Board -> Skateboard> Long Board -> langes Skateboard> Deck -> das eigentliche Board (ohne Achsen)
Wie man erkennt, liegt das Problem nicht in den verwendeten Begriffen,
sondern am kaputten Satzbau.
Bereits das erste Satzfragment
> es handelt sich um die Achsen das Deck
ist ... kaputt. Nicht nur formell-sprachlich, sondern auch inhaltlich,
denn wie wir dank "Feadi" wissne, ist das Deck das Brett ohne Achsen.
Also handelt es sich um die Achsen das Brett ohne Achsen von einem
langen Skateboard.
Wrzlbrmft.