Rechtliche Frage - Notebookteile nachbauen

OP #3460016
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hallo.

ich möchte notebookteile, sprich kabel und kleine leiterplatten 
nachbauen und gewerblich verkaufen.
meine frage ist folgende: ist es rechtlich in ordnung kabel und kleine 
leiterplatten nachzubauen? die von außen nicht sichbare autoersatzteile 
darf man ja auch nachbauen.
habe im internet nicht wirklich was gefunden. habe ein wenig im ElektroG 
gelesen aber das ist ja ein textdschungel und wie ich verstanden habe 
nur für gerätehersteller gedacht.

danke voraus!
#3460290
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Da muss dann die Schöpfungshöhe gegeben sein, sonst wirds Essig
mit einem Patent. Eine Steckverbindung ist ja nicht was völlig
neues.

Einzig ein Gebrauchsmusterschutz wäre für so was denkbar.

Ich würde mir da mehr Gedanken machen wenn man mit dem Namen
eines Herstellers wirbt, also "Kabel für XXX-Notebook".
Da sollte man dann schon eine Lizenz für haben, dass zu dürfen,
sonst stürzen sich mitunter gleich Heerscharen von Anwälten
auf einen.
#3460378
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Welche "patentierten" Stecker magst Du meinen?

Vor einiger Zeit (6-12 Monate) habe ich in der c't gelesen, dass eine 
Firma, welche Netzteile für irgendein Apple-Notebook/Tablet/Phone?? 
hergestellt hat, von Apple verklagt wurde, weil die einen von Apple 
patentieren Stecker dafür nachgebaut haben.
Vielleicht finde ich den Artikel noch, heute wirds aber auf jeden Fall 
nichts mehr.
Persönliche Seite #3460459
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Sinus Tangentus schrieb:
> von Apple verklagt wurde, weil die einen von Apple
> patentieren Stecker dafür nachgebaut haben.

Das ist was anderes. Das ist kein innerhalb von Geräten verbauter 
Stecker, sondern das ist ein von außen sichtbarer und zwei Geräte 
verbindender Stecker - nämlich der MagSafe-"Stecker" für den Anschluss 
des Netzteils an ein Notebook.

Den übrigens sollte Apple freigeben und in die vorgeschlagene Norm für 
universelle Notebook-Ladegeräte aufnehmen lassen, der ist nämlich eine 
wirklich gute Idee.
OP #3461418
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danke für die antworten!
bei den kabeln ist es, denke ich auch, unproblematisch. bei den 
leiterplatten ist es weiterhin unklar.

das mit der werbung "kabel für notebook xyz.." ist erlaubt. wie soll man 
sonst die ersatzteile finden. bei den nachgebauten autoteilen ist es 
auch  nicht anders, man darf nur nicht "originalkabel für notebook 
xyz..." hinschreiben.

bis jetzt konnte mir diese fragen keiner so richtig beantworten, anwälte 
habe ich nicht gefragt.
werde demnächst einen jürastudenten fragen.
#3461458
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Ben Ren schrieb:
> das mit der werbung "kabel für notebook xyz.." ist erlaubt. wie soll man
> sonst die ersatzteile finden. bei den nachgebauten autoteilen ist es
> auch  nicht anders, man darf nur nicht "originalkabel für notebook
> xyz..." hinschreiben.

In der Rechtsauslegung dürfte das erst mal keinen Unterschied machen.
Wenn du Gewerblich tätig bist und benutzt fremde Firmennamen oder deren
Label musst du dafür eine Erlaubnis haben, egal ob du Original-
schreibst oder was anderes. Wenn dein Produkt nämlich nicht der
Spezifikation des eigentlichen Herstellers entspricht und Kunden
fordern von der Firma mal Schadenersatz, dann wird die Firma sicher 
nachvollziehbar ziemlich sauer werden, weil deren Ruf (und nicht nur
das) dadurch geschädigt wird.
Der Begriff "Raubkopie" lässt sich nämlich auch auf solche Dinge
anwenden.
#3461731
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Entweder haben die Hersteller eine Lizenz oder machen es ohne,
also schwarz im Ausland und importieren es dann umgelabelt hier
her. Wenn der Zoll das heraus findet, wird mal schnell so ein 
Containerinhalt vernichtet. Alles was gut und teuer ist, wird
kopiert und daran verdient der Hersteller ja nichts dran, im
Gegenteil, der Umsatz an diesen Waren fehlt ihm ja dann.

Bei einer Lizenz wird der Hersteller vermutlich eine Gebühr
in Höhe seiner Gewinnmarge nehmen, womit er damit leben kann,
denn das käme bei ihm unter dem Strich auf das selbe heraus.

Auch auf Messen haben illegale Importeure schon mal eine ganze
Standausstattung an Waren einbüßen müssen, wenn die Kopien
ohne Erlaubnis vermarkten wollten. Das geht da Ratz-Fatz.
Problem ist dabei, das Original und Fälschung nicht immer sofort
erkennbar sind, vor allem nicht für Außenstehende.
Da sind die Zöller fachlich dann schnell überfordert und
winken auch mal ungewollt Fälschungen durch. Die Container
im Hamburger Freihafen sollen auch nicht alle kontrolliert
werden. Dafür fehlt dem Zoll einfach das Personal.
#3461740
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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Die wissen, wie man Rechtsanwälte findet, die auf Patent- und
> Markenrecht spezialisiert sind.

Anwalt haben, heißt aber nicht auch Recht zu haben, sondern nur,
das einer da kommt und verspricht einem das (oder auch nicht).

lutz h. schrieb:
> Zum Beispiel eigene Patente oder Gebrauchsmuster anmelden

Geht aber nur, wenn es noch keine Eintragungen gibt.
Das Patentamt ist ja quasi nur eine amtliche Registrierung,
sofern das Patent nicht schon existiert und die Idee neu ist,
mehr nicht. Patentverstöße muss der Patentinhaber selbst
verfolgen. Wäre mir sonst neu, wenn das Patentamt da exekutive
Aktionen machen würde, ähnlich wie die Polizei.
Persönliche Seite #3461927
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Paul M. schrieb:
> Ja wenn sie Kopien als Originalteil verkaufen wollen

Nein, da reichte bereits ein Verstoß gegen den Geschmacksmusterschutz. 
Es musste nur ausreichend ähnlich wie ein anderes Produkt aussehen, für 
das ein Geschmacksmusterschutz vorliegt.

Für viele verwirrend ist die Tatsache, daß der Geschmacksmusterschutz im 
englischsprachigen Raum auch als Patent bezeichnet wird -- Apple 
beispielsweise hat mitnichten "runde Ecken" patentiert, Apple hat dafür 
einen Geschmacksmusterschutz.

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