Gewerbe für Handwerk als Bachelor

Gast #3486765
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Auszug aus dem obengenannten Link:

Die Eintragung in die Handwerksrolle und damit die selbständige Ausübung 
eines Handwerks ist außer aufgrund des Meisterbriefs auch aufgrund einer 
Ausnahmebewilligung (§§ 8 oder 9 HwO) oder einer Altgesellenregelung 
(Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO) möglich. Weiter haben 
Industriemeister, Staatlich geprüfte Techniker und Hochschulabsolventen 
(der entsprechenden Fachrichtungen) die Möglichkeit, selbständig ein 
Handwerk im stehenden Gewerbe auszuüben
Gast #3486767
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Genau, hat mir ein Meister erzählt :))))
Nur mal so, vollständigerhalber:

"Die Eintragung in die Handwerksrolle und damit die selbständige 
Ausübung eines Handwerks ist außer aufgrund des Meisterbriefs auch 
aufgrund einer Ausnahmebewilligung (§§ 8 oder 9 HwO) oder einer 
Altgesellenregelung (Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO) möglich. 
Weiter haben Industriemeister, Staatlich geprüfte Techniker und 
Hochschulabsolventen (der entsprechenden Fachrichtungen) die 
Möglichkeit, selbständig ein Handwerk im stehenden Gewerbe auszuüben."

Es darf auch ein Altgeselle (>6 Jahre im Beruf) den Meister "ersetzen", 
richtig?

LG
Gast #3486796
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Hans schrieb:
> Genau, hat mir ein Meister erzählt :))))

Dachte ich mir doch, die sind immer lustig drauf.

Übrigens, zuerst wäre die Frage zu klären ob das, was du machen willst 
überhaupt ein Handwerk ist. Netterweise hat die Handwerksordnung HwO 
zwei Anhänge, die die betreffenden Berufe aufzählen.

Dann wäre zu klären ob es ein zulassungspflichtiges Handwerk (strengere 
Regelungen) oder ein zulassungsfreies ist. Die erwähnten zwei Anhänge 
helfen hier wieder weiter.

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