Hallo Leute. Ich stehe gerade vor dem Problem, dass ich ein Projekt im Internet veröffentlichen will und mir wegen der Lizenz nicht ganz sicher bin. (es sollen noch einige mehr folgen) Das Projekt beinhaltet Hardware, Mikrocontroller-Firmware, Dokumentation und Nachbauanleitung. Anfangs möchte ich ein paar Bausätze privat verkaufen, später vielleicht auch gewerblich. Folgendes soll durch die Lizenzen erreicht werden: Nennung meines Namens, bei Weitergabe und Veränderung. Keine kommerziellen Produkte. Weiterentwicklung nur unter ähnlichen offenen Lizenzen. (bei Weiterentwicklung, Info an mich) Ich übernehme keine Garantie und Gewährleistung bei Schäden und Folgeschäden. Da ich keine kommerzielle Nutzung meiner Idee, zumindest nicht ohne meiner Einverständnis, erlauben will, fallen viele Lizenzmodelle weg (MIT, GPL, …) Grundsätzlich finde ich die Creative Commons Namensnennung - Keine kommerzielle Nutzung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen ganz gut. http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/at/legalcode Diese kann laut Infos aus dem Internet auch für Hardware verwendet werden, auch wenn sie sich dafür sehr holprig liest. Was mir allerdings etwas Sorgen bereitet ist Punkt 6: „ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET WURDE.“ Ab wann könnte ein Designfehler unter grobe Fahrlässigkeit fallen? Für die Software und Bauanleitung dürfte sie gut zu brauchen sein. Noch besser gefällt mir für die Hardware und deren Dokumentation die TAPR Noncommercial Hardware License, auch wenn diese zurückgezogen wurde. http://www.tapr.org/NCL.html Das man sie nicht mehr verwenden soll, kann mir doch egal sein, wenn ich eine kommerzielle Nutzung verhindern will, oder? Was würdet ihr machen? Alles unter CC BY-NC-SA? Oder nur für Firmware und Bauanleitung verwenden und die Hardware unter TAPR NCL? Oder ganz was anderes? Danke an alle die bis hier her gelesen haben. Christian_RX7
Gast
#3536770
Christian Kreuzer schrieb: > Hallo Leute. > Ich stehe gerade vor dem Problem, dass ich ein Projekt im Internet > veröffentlichen will und mir wegen der Lizenz nicht ganz sicher bin. (es > sollen noch einige mehr folgen) > Das Projekt beinhaltet Hardware, Mikrocontroller-Firmware, Dokumentation > und Nachbauanleitung. Anfangs möchte ich ein paar Bausätze privat > verkaufen, später vielleicht auch gewerblich. > Folgendes soll durch die Lizenzen erreicht werden: > Nennung meines Namens, bei Weitergabe und Veränderung. > Keine kommerziellen Produkte. > Weiterentwicklung nur unter ähnlichen offenen Lizenzen. > (bei Weiterentwicklung, Info an mich) > Ich übernehme keine Garantie und Gewährleistung bei Schäden und > Folgeschäden. Solche Lizenzen sind problematisch. Denn wo fängt kommerzielle Nutzung an? Überleg lieber genau, ob dir das wirklich wichtig ist. In der Praxis funktioniert eine Copyleft-Lizenz wie die GPL (aber bitte v2) ganz gut für deine angegebenen Zwecke. > > Da ich keine kommerzielle Nutzung meiner Idee, zumindest nicht ohne > meiner Einverständnis, erlauben will, fallen viele Lizenzmodelle weg > (MIT, GPL, …) Ideen kann man nicht schützen.
Gast
#3536784
Dieser Blogpost zeigt exemplarisch auf, wie problematisch so eine "non-commercial"-Klausel in der Praxis ist: http://mollykleinman.com/2008/08/21/cc-howto-2-how-to-use-a-work-with-a-noncommercial-license/ Außerdem solltest du bedenken, dass CC nicht für Software gedacht ist, und die Autoren von der Nutzung für Software explizit abraten.
Erst Mal danke für deine Antworten. Vielleicht ist die non commercial Geschichte doch überflüssig und es reicht das mein Name und die ursprüngliche Dokumentation mitgegeben werden muss, so wie in der TAPR OHL http://www.tapr.org/OHL . (sollte groß-kommerziellen Nachbau schon mal etwas abschrecken) Wichtig ist mir vor allem, dass mir bei Schäden keiner an kann und auf mich verwiesen wird. Dafür würde dann sogar die MIT mit einer kleinen Modifikation reichen. Über die Verwendung von CC im Soft- und Hardwarebereich liest man sehr unterschiedliches. Christian_RX7
Gast
#3536828
Nimm dir doch einfach eines der erfolgreichen Projekte zum Vorbild, z.B. Arduino. Die haben eine einfache Aufteilung in CC-BY-SA für die Hardware-Designs und GPL bzw. LPGL für die Software. Aus http://arduino.cc/en/Main/FAQ: > Open-source hardware shares much of the principles and approach of free and > open-source software. In particular, we believe that people should be able to > study our hardware to understand how it works, make changes to it, and share > those changes. To facilitate this, we release all of the original design > files (Eagle CAD) for the Arduino hardware. These files are licensed under a > Creative Commons Attribution Share-Alike license, which allows for both > personal and commercial derivative works, as long as they credit Arduino and > release their designs under the same license. > > The Arduino software is also open-source. The source code for the Java > environment is released under the GPL and the C/C++ microcontroller libraries > are under the LGPL. Für dich wäre einfach nur GPL für die Software natürlich eine Option.
Christian Kreuzer schrieb: > Was mir allerdings > etwas Sorgen bereitet ist Punkt 6: „ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE > GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN > JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT > DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER ANDERE > SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET > WURDE.“ Das hat seinen Hintergrund im deutschen Recht: Du kannst nicht einfach alle Haftung ausschließen, die für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit musst Du in den meisten Fällen übernehmen. Wenn Du einfach alles ausschließt, wird der gesamte Haftungsausschluss ungültig und Du sitzt voll drin. Die Sache mit nur nichtkommerzieller Nutzung bringt mehr Ärger als Nutzen. Die Abgrenzung ist nicht einfach, und im Endeffekt verhinderst Du gewünschte Nutzung und Feedback. Wenn eine ernst zu nehmende Firma was in die Richtung machen will, dann entwickeln die das einfach neu. Dann haben sie keinen Ärger mit der Lizenz und die Idee an sich kannst Du nicht so einfach schützen. Wenn dagegen irgendein Chinese das 1:1 nachbauen will, dann macht er das einfach, egal was die Lizenz sagt. Theoretisch könntest Du den dann verklagen, aber viel Spaß dabei, da legst Du nur drauf und das bringt im Endeffekt nix. Mein Vorschlag daher: nimm eine der klassischen Copyleft-Lizenzen.
Das der Punkt 6 in diese Richtung geht, dachte ich mir. Dann ansonsten könnte man ja bauen was man will, auch wenn die Schaltung im Layoutprogramm schon Feuer fängt. Aber für Fahrlässigkeit wird man schon sehr grobe Designfehler brauchen. Dann werde ich mir für die Hardware nochmal die TAPR OHL und CC-BY-SA und für die Firmware GPL ansehen. Danke, Christian_RX7
Christian Kreuzer schrieb: > Dann werde ich mir für die Hardware nochmal die TAPR OHL und CC-BY-SA > und für die Firmware GPL ansehen. Genauso mache ich es im Normalfall auch, CC-BY-SA für den Hardwarepart und GPL für den Softwareteil. Die GPL wird teilweise auch schon alleine dadurch "erzwungen", dass beliebte Libs (zB Fleury uart/i2c) unter der GPL stehen. Allerdings ist mir noch nicht ganz klar ist, wie die CC bei Schematics->PCB-Design->Gerber->fertiges PCB zieht. In der GPL ist ja recht klar geregelt, wer Binärcode veröffentlicht muss auch den Sourcecode mitliefern. Nach meiner Sicht stammen die CC-Lizenzen eher aus dem Grafik/Text-Bereich, in dem es diese Weiterverarbeitungskette nicht gibt. Wer den Text oder eine Grafik (abgewandelt) veröffentlicht, hat damit gleichzeitig die Basisdaten für eine weitere Abwandlung mitveröffentlicht. Im Falle der Platine hingegen baut diese ja auf allen vorherigen Daten auf – enthält diese aber nicht. Ist der verändernde Autor hier nun auch dazu gezwungen, alles vom veränderten Schaltplan ab mitzuveröffentlichen? Ich habe hierzu leider keine eindeutigen Informationen gefunden, oder der Lizenztext hat das zu juristendeutsch verpackt. Nebenbei: Im Zweifelsfall ist die Lizenz sowieso egal, wenn du nicht das Geld und die Zeit hast, sie auch (gerichtlich) durchzusetzen. Grüße Moritz
Hallo Moritz. Ja die CC Lizenzen sind für Hardware etwas unglücklich formuliert, da sie in erster Linie auf Medien abziehlen. Dafür wäre die TAPR OHL besser geeignet, denn hier wird das Zusammenspiel aus Dokumentation und Produkt genauer geregelt. Daher gefällt sie mir auch besser. Die Sache mit der groben Fahrlässigkeit müsste man eventuel ergänzen. Christian_RX7
Gibt es irgend einen speziellen Grund warum man von GPL die Version 2 verwenden soll? Die V3 ist doch auch nicht so großartig anders, bis auf die Kopierschutz-Geschichte. Oder habe ich was wichtiges übersehen? Danke, Christian_RX7
Christian Kreuzer schrieb: > Die V3 ist doch auch nicht so großartig anders, bis auf die > Kopierschutz-Geschichte. Oder habe ich was wichtiges übersehen? - Patentlizensierung - Kompatibilität mit anderen Lizenzen (Apache) - kein Veröffentlichungszwang bei ASP-Nutzung Das wären noch so Unterschiede, dir mir einfallen – allerdings sehe ich nichts davon als Ausschlussgrund, eher sogar andersrum.
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