Gast
#3541986
Wie gilt die Dreijahresfrist bei Rechnungen? Angenommen, eine Leistung durch einen Handwerker wäre am 24.03.2011 erbracht worden. Bedeutet die Dreijahresfrist nun, dass die Rechnung bis spätestens zum 24.03.2014 gestellt sein muss - oder aber bedeutet es das angebrochene Jahr plus 2 weitere Jahre, so dass die Rechnung am 31.12.2013 verjährt wäre?