Wie gilt die Dreijahresfrist bei Rechnungen? Angenommen, eine Leistung durch einen Handwerker wäre am 24.03.2011 erbracht worden. Bedeutet die Dreijahresfrist nun, dass die Rechnung bis spätestens zum 24.03.2014 gestellt sein muss - oder aber bedeutet es das angebrochene Jahr plus 2 weitere Jahre, so dass die Rechnung am 31.12.2013 verjährt wäre?
Ist doch einfach: http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html und: http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html Für Dein Beispiel: Beginn der Frist mit dem Ablauf des 31.12.2011, Dauer der Verjährung 3 Jahre, also ist mit Ende des 31.12.2014 bzw. mit dem Beginn des 1.1.2015 die Frist abgelaufen.
Hat man eigentlich einen Anspruch auf eine zeitnahe Rechnung? Ich setze z.B. Elektronikreparaturen ab und möchte das in den Jahr tun, in dem die Leistung angefallen ist. Auch bei Mietwohnungen ist es so, dass ich dem Mieter die Kosten anlasten muss, die in seinen Zeitraum fallen. Wenn nun ein Handwerker oder Reparaturbetrieb keine Rechung stellt, kann ich auch nichts bezahlen und absetzen. Kommt die Rechnung 3 Jahre zu spät, hätte ich ein Problem.
Nachfrager schrieb: > Kommt die Rechnung 3 Jahre zu spät, hätte ich ein Problem. Dann wär sie verjährt und du müsstest nichts bezahlen. Ist doch ein nettes "Problem".
Nachfrager schrieb: > Hat man eigentlich einen Anspruch auf eine zeitnahe Rechnung? ich befürchte nicht - Du könntest aber so etwas bei Auftragsvergabe vereinbaren (Rechnung bis zum ... sonst -10% Vetragsstrafe pro Monat) oder so.
ich befürchte nicht - Du könntest aber so etwas bei Auftragsvergabe vereinbaren (Rechnung bis zum ... sonst -10% Vetragsstrafe pro Monat) oder so. Wieviele würden dann überhaupt zahlen?...
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