Dreijahresfrist bei Rechnungen

Gast #3541986
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Wie gilt die Dreijahresfrist bei Rechnungen?

Angenommen, eine Leistung durch einen Handwerker wäre am 24.03.2011 
erbracht worden. Bedeutet die Dreijahresfrist nun, dass die Rechnung bis 
spätestens zum 24.03.2014 gestellt sein muss - oder aber bedeutet es das 
angebrochene Jahr plus 2 weitere Jahre, so dass die Rechnung am 
31.12.2013 verjährt wäre?
Gast #3542568
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Hat man eigentlich einen Anspruch auf eine zeitnahe Rechnung? Ich setze 
z.B. Elektronikreparaturen ab und möchte das in den Jahr tun, in dem die 
Leistung angefallen ist. Auch bei Mietwohnungen ist es so, dass ich dem 
Mieter die Kosten anlasten muss, die in seinen Zeitraum fallen.

Wenn nun ein Handwerker oder Reparaturbetrieb keine Rechung stellt, kann 
ich auch nichts bezahlen und absetzen.

Kommt die Rechnung 3 Jahre zu spät, hätte ich ein Problem.

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