Gehalt Nachverhandeln

#3569170
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Kommt auf den Job an. Bist du weiterhin in der Position und den Aufgaben 
betraut, für die du eingestellt wurdest?
==> Erhöhung in %

Dein Aufgabenbereich hat sich sehr stark verändert?
==> Neues Jahresgehalt im Rahmen der neuen Verantwortlichkeiten 
verhandeln.

Aber: Nur bedingt möglich, wenn du in einem Tarifvertrag hängst. Für 
letzteres eher, wenn außertariflich und sehr geändertes Arbeitsumfeld 
seit der Einstellung.
Gast #3569199
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Das habe ich mich auch gefragt.
Nach ERA wird ja die Stelle bewertet. Allerdings wurde das bei mir 
erstmal geringer bewertet, aufgrund der Einarbeitung.

Mittlerweile arbeite ich absolut selbstständig. Man gibt mir ein Projekt 
und ich arbeite das selbstständig ab (Projektlaufzeit rund 12 Monate!), 
von der Vergabe bis zur Inbetriebnahme.

In einem solchem Fall ist doch wohl eine Neubewertung fällig oder nicht?

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