Gehalt außertariflicher Vertrag

Gast #3598141
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Hallo Zusammen,
ich habe von einer Firma einen außertariflicher Vertrag erhalten. Mit 
bereits 3 jahren Erfahrung auf meine kappe geben die mir 55k im Jahr.
Hat jemand da erfahrung sollte ich das annehmen oder eher ablehnen. 
Zudem steht sogar im Vertrag, dass ich verpflichtet bin Sonntags, 
Überstunden, im Feiertage zu arbeiten. Alles ist allerdings bereits in 
Bruttogehalt enthalten. Außerdem habe ich auch kein Weihnachtsgeld und 
kein Urlaubsgeld.
Was hält ihr davon? Hätte jemand da Erfahrung.?
#3598149
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toni granger schrieb:
> Hallo Zusammen,
> ich habe von einer Firma einen außertariflicher Vertrag erhalten. Mit
> bereits 3 jahren Erfahrung auf meine kappe geben die mir 55k im Jahr.
> Hat jemand da erfahrung sollte ich das annehmen oder eher ablehnen.
> Zudem steht sogar im Vertrag, dass ich verpflichtet bin Sonntags,
> Überstunden, im Feiertage zu arbeiten. Alles ist allerdings bereits in
> Bruttogehalt enthalten.

Das könnte u.U. sittenwidrig sein.

> Außerdem habe ich auch kein Weihnachtsgeld und
> kein Urlaubsgeld.
> Was hält ihr davon? Hätte jemand da Erfahrung.?

Also 55k ist schon recht viel. FH oder Uni? Wieviele Tage Urlaub? Rechne 
mal mit nem Nettorechner, ob sich das überhaupt lohnt. Progression als 
Stichwort.
Gast #3598204
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Berliner
> Das ist doch ein FAKE!!
weil du das nicht hast, bei gleichen Bedingungen?
also Witz oder Vorsicht wäre passender,
wobei die Rand- und Rahmenbedingungen ja noch keiner kennt,
bei einer 60Std. Woche wird das schon realistischer
Gast #3598315
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Daniel schrieb:
> Witzig, schriebt weder was für eine Ausbildung er hat, noch was
> für eine
> Tatigkeit er ausübt, noch was er jetzt verdient... ;) und fragt ob das
> gut ist... ;)

genau, das denk ich auch.

Also entweder Troll, anonymitäts-süchtig oder 55k sind für ihn sogar zu 
viel ;-)

Spaß beiseite: hier kann keiner einschätzen, ob dein Chef dich dann 80 
h/Woche knechtet oder du lockere 35 h/Woche mit selten mal 
Wochenendarbeit für Projekt-Deadline hast. Ob das jeweils besser ist als 
jetzt kannst du dann ja selbst ausrechnen via Dreisatz.
Gast #3598372
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55K sind sogar sehr wenig. Dadurch, dass ich Mehrarbeit, am Wochenende 
arbeiten kann und auch Feiertage, denke ich, dass ich als AT sehr wenig 
verdiene. Mit dem Gehalt, den Sie mir anbieten liege ich deutlich unter 
der Tarifvertrag klausel.
Außerdem habe ich auch gelesen, dass AT müssten mindestens EG12+30% 
verdienen sollen.
Gast #3598489
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toni granger schrieb:
> 55K sind sogar sehr wenig. Dadurch, dass ich Mehrarbeit, am
> Wochenende
> arbeiten kann und auch Feiertage, denke ich, dass ich als AT sehr wenig
> verdiene. Mit dem Gehalt, den Sie mir anbieten liege ich deutlich unter
> der Tarifvertrag klausel.
> Außerdem habe ich auch gelesen, dass AT müssten mindestens EG12+30%
> verdienen sollen.

warum fragst du dann?
#3598507
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Das ist ein "normaler" AT Vertrag das viele größere Firmen machen.

Sie kommen so billiger weg als wenn sich dich für jede Stunde bezahlen.
Du bist dann praktisch ein LENOR ;-)

Überleg dir das gut! Ob du anders mit den tariflichen Steigerungen 
besser weg kommst. Und auch ein recht auf geregelte Arbeitszeiten hast.
Gast #3598508
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toni granger schrieb:
> 55K sind sogar sehr wenig.

Auf keinem Fall. 55.000€ sind sehr viel Geld für nur 3 Jahre BE und 
einen AN, der solch einen Thread eröffnen muss.

toni granger schrieb:
> Dadurch, dass ich Mehrarbeit, am Wochenende
> arbeiten kann und auch Feiertage,
Die Zulässigkeit von Sonn- und FT-Arbeit ist im Arbeitszeitgesetz 
geregelt und nur für bestimmte Branchen zulässig. Ob deine darunter 
fällt, musst du selbst herausfinden.
Mir wäre es egal. Sonntags arbeitet es sich sehr entspannt.

Rettungsschirm für Deutschland schrieb:
> Mit dem Gehalt, den Sie mir anbieten liege ich deutlich unter
>> der Tarifvertrag klausel.

Es lebe die grenzenlose Raffgier.
#3598524
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toni granger schrieb:
> Außerdem habe ich auch gelesen, dass AT müssten mindestens EG12+30%
> verdienen sollen.

EG12 + 30% Bayern?
Aber nur wenn der Betrieb Tarifgebunden ist und du Gewerkschaftsmitglied 
bist sonst gibts keinerlei Verpflichtung.
Im übrigen sind unbestimmte Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam. Es 
muss z.B. immer genau spezifiziert werden wie viele Überstunden und an 
wie vielen Feiertagen maximal du arbeiten musst. Stichwort AGB-Kontrolle 
des Arbeitsvertrags.
Im übrigen, ob du gut verdienst lässt sich ganz leicht ausrechnen. 55k / 
durch all die Stunden die du machen sollst. Bei Sonn- und 
Feiertagsarbeit die Zuschläge nicht vergessen.
Gast #3598526
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Also bei uns in der Firma liegt das Einstiegs AT Gehalt bei etwas über 
6900,- im Monat. 40 Std Woche. Reisezeit wird soweit ich weiß nicht 
berechnet! Dazu kommen dann aber noch Gewinnbeteiligung und andere 
Leistungen. 55k klingt für mich sehr wenig.
#3599626
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Ein AT-Vertrag suggeriert, dass es auch einen Tarifvertrag gibt. 
Erkundige Dich doch mal bei den zuständigen Betriebsräten oder evtl. 
existiert ein Manteltarifvertrag.

Ausgehandelte Gehaltsanpassungen von Gewerkschaften gelten natürlich 
nicht für AT-Beschäftigte.

Du hast vielleicht jetzt einen großen Sprung gemacht, aber es kann 
passieren, dass Du die nächsten Jahre eine Nullrunde fährst. Das mit dem 
All-In ist bei AT normal.

Bei manchen Firmen ist ein AT-Vertrag Voraussetzung für einen 
Dienstwagen.
Gast #3601871
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Moin Zusammen,

wieder interessant, welche Informationen hier im Umlauf sind.
Um da mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:

1) AT gibt es nur wenn die Firma tarifgebunden ist, ansonsten ist dieser 
Terminus Augenwischerei
2) Es existiert wie beschrieben ein Abstandsgebot zwischen höchster EG 
und dem niedrigsten AT (natürlich nur in tarifgebundenen Unternemen). In 
Bayern z.B. EG12+30% (auf Jahresbasis)
3) Man muss nicht Gewerkschaftsmitglied sein um in den Genuß des AT 
Abstandsgebots zu kommen.
4) Die Arbeitszeiten der ATler die ich kenne sind auf Gleitzeitbasis wie 
in der normalen Tarifstruktur
5) Die Abgeltung von Reisezeit als Freizeit erfolgt soweit mir bekannt 
ab einer gewissen Gehaltsgrenze die noch einiges über dem niedrigsten AT 
Gehalt liegt.

In diesem Sinne.....

Cheers
#3632578
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Pete K. schrieb:
> Ausgehandelte Gehaltsanpassungen von Gewerkschaften gelten natürlich
> nicht für AT-Beschäftigte.
>
> Du hast vielleicht jetzt einen großen Sprung gemacht, aber es kann
> passieren, dass Du die nächsten Jahre eine Nullrunde fährst.

Müsste dann eine Erhöhung des Tarifentgeltes nicht indirekt auch eine 
Anpassung des AT-Gehalts nach sich ziehen, damit der 20%-Abstand zur 
höchsten Tarifgruppe wieder stimmt?!

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